Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 59
General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht
der Fall. Ich werde daher so vorgehen und eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet
ist Herr Abg Mag Ebinger. – Bitte.
Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich fange wieder mit der Aktuellen Stunde an. Einer
der Punkte, die der Herr Bürgermeister in seinem so genannten
Soforthilfeprogramm ja auch angeregt hat, ist die Erhöhung des
Landespflegegeldes um bis zu 6 Prozent, wie er geschrieben hat, nämlich
Erhöhung des Pflegegeldes der Stufen 1 und 2 um 4 Prozent, der
Stufen 3 bis 5 um 5 Prozent, der Stufen 6 und 7 um
6 Prozent. Gleichzeitig wird mit dieser Gesetzesnovelle auch eine
Besserstellung der Demenzkranken und schwerbehinderten Kinder durchgeführt.
Natürlich werden wir dieser Änderung zustimmen.
Es hat – erlauben Sie mir, das auch zu sagen – der
Herr Bürgermeister das sozusagen als seine Erfindung dargestellt, in
Wirklichkeit ist das gekoppelt mit dem Bundespflegegeldgesetz. Dem Bericht des
Patienten- und Pflegeanwaltes haben wir entnommen – ich habe das vorgelesen aus
dem Bericht –, dass der Patientenanwalt dem Sozialminister ausdrücklich dankt,
dass jetzt diese Besserstellung durch mehr Anrechnung von Pflegestunden für
Demenzkranke und schwerstbehinderte Kinder durchgeführt wird. Klar, es muss ja
auch gleich sein, das Ganze kann ja nicht irgendwie voneinander unterschiedlich
sein.
Wenn es aber so ist, wie der Herr Bürgermeister
gesagt hat, dass er das vor dem Bund macht und dass das seine Idee ist, so
haben wir uns gedacht, dieses Pflegegeld wurde 1993 ins Leben gerufen, dann
1995, glaube ich, valorisiert und 2005 auch, also insgesamt seit dem Bestehen
1993 um 7 Prozent angehoben. Das Bruttoinlandsprodukt ist in diesem
Zeitraum jedoch um 27 Prozent gewachsen. Daher lautet unsere Forderung:
Anhebung des Pflegegeldes um weitere 20 Prozent und dann eine jährliche
Valorisierung, denn nur das würde den Kaufkraftverlust der Menschen mit Behinderung,
also der pflegebedürftigen Menschen, wieder ersetzen. Das ist leider nicht der
Fall.
Wenn es dem Bürgermeister ernst ist, dann kann er ja
insofern zumindest ein Zeichen setzen, dass er einmal Vorreiter ist vor dem
Bundespflegegesetz, indem er hier und heute eine Valorisierung des
Landespflegegesetzes beschließt.
In dem Zusammenhang bringe ich gemeinsam mit den
Kollegen Günther und Stark einen Zusatzantrag zu diesem Gesetz ein, der – ich
werde das jetzt nicht alles vorlesen – im Wesentlichen darauf abzielt, dass der
Gemeinderat durch einen Beschluss eine Wertsicherung des Pflegegeldes vorsieht.
Darin legt der Gemeinderat einen Schwellenwert fest, der sich an die Erhöhung
oder die Verringerung des im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachten
Verbraucherpreisindex 2005 der Bundesanstalt Statistik Österreich oder eines an
diese Stelle tretenden Index orientiert. Das würde bedeuten, dass sich bei
Verbraucherpreisindexänderungen automatisch eine Valorisierung des Pflegegeldes
einstellt. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags
verlangt.
Erlauben Sie mir, da morgen kein
Gesundheitstagesordnungspunkt ist, auch einen Antrag anzukündigen, den wir
morgen schriftlich einbringen werden und der dann, nehme ich an, dem
Gesundheits- und Sozialausschuss zugewiesen wird.
Wie Sie wissen, hat der Gesundheitsausschuss eine
Ausschussreise nach Barcelona und Madrid gemacht, wo wir bei vergleichbaren
Städten – hinsichtlich Lebensstandard und Bevölkerung ist speziell Barcelona
eine vergleichbare Stadt – uns vergleichbare Institutionen ansehen konnten.
Eines ist uns dabei sofort ins Auge gestochen, das
war in der Stadt Madrid eine Form der so genannten Teleassistenz. Sie kennen
alle das Notfalltelefon. Wenn ein alter Mensch, der alleine zu Hause ist,
hinfällt, könnte er theoretisch drücken, und dann würde die Rettung kommen oder
Hilfe kommen, der Notarzt kommen. Das geht über diese Sache weit hinaus.
Praktisch wird das dort so gehandhabt, dass das an Firmen vergeben wird, deren
Personal geschult wird hinsichtlich Pflege und Umgang mit alten Menschen und
die fixe Ansprechpartner darstellen, das heißt, die einen Telefondienst machen
und regelmäßig sowohl anrufen als auch angerufen werden. Es wird also eine
persönliche Struktur speziell zu alleinstehenden Pensionisten aufgebaut.
Sie wissen alle um die Vereinsamung in den
Großstädten – meistens ist der Mann gestorben, die Frau lebt länger –, die ein
großes Übel ist, und da wäre es uns ein Anliegen und schiene es uns sehr
vernünftig zu sein, das, was dort in Madrid gemacht wird, auch bei uns
umzusetzen. In Madrid werden 119 000 Pensionisten damit sozusagen
telefonisch betreut, was aber jetzt keine Notfallsituation ist. Nur
5 Prozent dieser Telefonate betreffen Notfälle, der Rest sind regelmäßige
Telefonate, bei denen man als Geschulter dann natürlich auch abschätzen kann,
wie weit alles in Ordnung ist bei dieser Person oder ob es da Probleme geben
kann.
Es ist auch sozusagen im Sinne der Prävention und des
Früheinschaltens, dass man dann andere Sachen wie Heimhilfe, Tageszentrum,
Pflegeheim, Spital, was auch immer, einschalten kann. Das scheint eine
zumindest überlegenswerte Sache zu sein, auch wenn man natürlich abchecken
muss, wie das mit Datenschutz und mit all diesen Dingen ist.
Die Kosten sind laut der Stadt Madrid eher geringe,
vergleichweise geringe, deshalb werden wir morgen schriftlich einen Antrag
einbringen, dass die Stadt Wien mit den Verantwortlichen in Madrid in
Verbindung treten soll und ein Pilotprojekt zum Thema Teleassistenz starten
soll, um abschätzen zu können, ob dieses Modell auch für Wien eine gangbare
Lösung wäre. Hier wird die Zuweisung beantragt, und ich hoffe, wir werden das
gemeinsam im Gesundheitsausschuss diskutieren und gemeinsam ein Pilotprojekt
starten, das vielleicht für die Stadt Wien eine Erweiterung ihres
Leistungsangebotes
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular