Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 59
vielleicht finanziell verständlich ist, aber doch
eine Verschlechterung für den Patienten darstellt.
Ebenso wenn es um die Einstufung des Pflegegeldes
geht. Dazu kommen wir dann ja im übernächsten Tagesordnungspunkt. Was daran
gelobt wird, ist das Vorhaben des Sozialministers, das Pflegegeld jetzt über
alle Stufen zu erhöhen und einen Pflegezuschlag für an Demenz erkrankte
Personen und schwerstbehinderte Kinder zu gewähren. Das wird begrüßt, und das
begrüßen wir selbstverständlich auch.
Ich habe das in diesem Fünf-Punkte-Programm heute in
der Aktuellen Stunde schon gesagt, dass der Bürgermeister sich sozusagen etwas,
was natürlich auch beim Bundespflegegeld gemacht wird, auf seine Fahnen heftet.
Das ist etwas, was initial dort gemacht wird, und wo Wien nur nachzieht.
Auch die von uns heute bei der 5. Frage
vorgebrachte Kritik über die Wartezeit bei der ärztlichen Begutachtung
bezüglich Pflegegeldantrag, all diese Punkte und viele, viele mehr sind
aufgenommen.
Natürlich kann man immer alles verbessern – jetzt ist
der Kollege Wagner weg, da bin ich enttäuscht; na ja, jetzt muss er eine
rauchen gehen –, ich habe auch einen kleinen, vielleicht lustigeren
Kritikpunkt: Als ich mir diesen Pflegschaftsbericht durchgelesen habe, habe ich
den Fehler gemacht, ihn so umzudrehen (Der
Redner zeigt es vor.), und jetzt habe ich nur mehr Einzelseiten und keine
Chance, das in dieses Ding wieder hineinzubekommen.
Darüber hinaus bedanken wir uns für den Bericht. Sie
wissen ja, wir haben Sie auch unterstützt, als es um die größeren
Räumlichkeiten, um mehr Personal gegangen ist, und wir werden das
selbstverständlich auch in Zukunft machen. Wir werden dem Bericht auch
zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Sehr
geschätzter Herr Dr Brustbauer,
Sie möchten sicher auch ein paar Worte dazu sagen. Das war jetzt die letzte
Wortmeldung der Abgeordneten. Möchten Sie jetzt gerne sprechen? – Bitte.
Patientenanwalt Prof
Dr Konrad Brustbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau
Berichterstatterin! Geschätzte Abgeordnete!
Der Bericht selbst liegt
Ihnen ja vor. Soweit Ihrer, Herr Abgeordneter, zerrissen ist, geben wir gerne
einen neuen her. Wir haben auch darüber nachgedacht, ob wir es so belassen
sollen oder ob wir ihn heften sollen. Das ist alles geprüft worden, es ist das
Für und Wider abgewogen worden.
Was drinnen steht, ist
nachzulesen – ich glaube, ich brauche das nicht zu wiederholen –, es ist auch
der Kritik unterzogen worden, ich möchte aber hervorheben, er betrifft das Jahr
2007. Was 2008 geschehen ist, wissen Sie wahrscheinlich in manchen Dingen
besser als ich. Manchmal drängt es einen danach zu erfahren, wie denn die
Fortsetzung gewesen ist. Sie war dann manchmal überraschend und nicht so, wie
man es vielleicht annimmt.
Ich bleibe dabei, dass ich
mich bei den Dienststellen, mit denen wir zusammenarbeiten müssen,
einschließlich des KAV, herzlichst bedanke, denn wir sind keine Behörde – ich
wiederhole es noch einmal –, wir sind keine Behörde und kein Amt, und wir
können nichts durchsetzen gegen den Willen der anderen, die dies ja wissen.
Daher müssen wir uns sehr wohl mit sachlichen Argumenten auseinandersetzen und
auch sonst mit Zugänglichkeiten Kooperation suchen. Das bedeutet nicht, im
Zweifel für das Krankenhaus. Das ist übrigens auch im strafrechtlichen Bereich
so; aber das passt überhaupt nicht hierher, weil wir überhaupt nie einen
Schuldvorwurf erheben.
Ich bitte nochmals zu
bedenken, wenn die Patientenanwaltschaft etwas unternimmt, untersucht oder
macht, ist das nicht ein Schuldvorwurf, wir sind keine Anklagebehörde, wir
wollen es auch nicht sein. Wir spüren es ja, wenn wir so empfunden werden, dass
die Gegenseite sich dann verschließt, und da kommt nichts.
Es wurde auch
angesprochen, dass wir die Stellungnahmen nunmehr doch zumitteln, in Ausnahmefällen
jedoch nicht. Vorweg kann ich sagen, so eine Ausnahmesituation hat es noch
nicht gegeben, wenn sie aber eintritt, werden wir sie nicht zumitteln. Es ist
bekannt, das ist das „therapeutisches Privileg“. Wenn es dem Patienten schlecht
tut – ich gebrauche die harmlosen Worte –, wenn es ihm nicht gut tut, dann kann
ich ihm nicht etwas sagen, wenn sich dadurch sein Zustand verschlechtert. Das
ist ja eine medizinische Frage, und an die halten wir uns. Wie gesagt, das
„therapeutische Privileg“ ist ein feststehender Begriff in der Praxis der
Ärzte, und daran halten wir uns. Aber ich kann beruhigen: Es ist noch nie
eingetreten. Die sind besser informiert, als man glaubt.
Natürlich gibt es
Interessenkonflikte zwischen Patienten auch. Das ist schwierig, das ist nicht
einfach zu lösen. Ich kann nicht jemanden in ein Einzelzimmer sperren – ich
kann es schon gar nicht und die Patientenanwaltschaft auch nicht –, wenn der
doch soziale Kontakte sucht, aber dann dort leider nicht hineinpasst. Das ist
schwierig, das ergibt schwierigste Situationen, und ich scheue mich nicht, es
anzusprechen, wie es halt ist.
Wir behandeln großteils –
und das machen alle Patientenanwaltschaften – individuelle Fälle und machen nicht
großartige politische Untersuchungen. Wir sind zuerst Anlaufstelle für
Individualfälle und versuchen, diese zu erledigen, und zwar so zu erledigen,
wie es der Patient, der Beschwerdeführer will. Die Tatsache, dass dann hinten
oft steht „nicht berechtigt", bedeutet ja nicht, dass der weggeschickt
wird, sondern dass der nach entsprechender Aufklärung dann sagt: Ach so ist
das, na, dann ist das anders, dann kann ich mich nicht mehr beschweren.
Weil hier nochmals der
Österreicher chinesischer Abstammung angesprochen wurde: Er will nicht in die
Öffentlichkeit, ich werde es auch hier nicht wiederholen, ich kann nur sagen,
Frau Abgeordnete, ich habe Sie immer informiert in der Sache. Sie wissen, es
hat eine völlig andere Wendung genommen, als man ursprünglich geglaubt hat.
Ganz anders.
Zum
Kollegen Bachinger. Na ja, wir haben uns
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