Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 59
darüber ausgesprochen. Er sagt ja selbst, er hat das nicht so gesagt, wie es in den Medien gestanden ist. Sein Ausdruck war keineswegs in die Richtung: Bei uns sterben 3 000 bis 6 000 Leute an ärztlichen Fehlern. Ich weiß, er war dann konfrontiert mit den Ärzten, nicht mit mir, aber ich bin dagegen – und dazu stehe ich –, als Vergleichsbasis das Gesundheitssystem der USA zu nehmen. Das wird immer abgelehnt, das wollen wir nicht, denn dort wird nicht so behandelt, dort gibt es die Zwei- und Mehr-Klassen-Medizin, und wenn jetzt einfach hochgerechnet wird – Sie haben von Milchmädchenrechnung gesprochen –, wenn jetzt eine Milchmädchenrechnung mit den USA versucht wird, so bin ich dagegen. Ich habe schlicht und einfach gesagt, wie es bei uns steht.
Ja, wir entschädigen, wenn
eine Komplikation auftritt – das steht ja auch in den Richtlinien –, und wir
entschädigen nunmehr auch dann, wenn ein Todesfall vorliegt. Dass ich den
Ausdruck „Komplikationen" verwende, ist gängig. Der findet sich in den
Richtlinien der Entschädigung.
Wenn wir überzeugt sind,
es liegt ein Fehler vor, dann dürfen wir ja gar nicht entschädigen, dann muss
ich dem sagen – aber nicht als Schlangenrat, sondern damit der sich wirklich
durchsetzen kann –, klagen Sie, aber wir können Sie leider vor Gericht nicht
mehr begleiten. Das hätte manch einer gerne. Ich muss sagen: Wenn es klar ist,
dass hier ein Fehler vorliegt, dann, bitte, müssen Sie den Klageweg
beschreiten. Ich muss aber auch so ehrlich sein, zu einem, den ich zum ersten
Mal sehe und der mir von einem Vorfall, der 2003 war, berichtet, zu sagen, ich
bitte Sie, an sich ist die Sache aber verjährt. Denn ich kann dem nicht den
Schlangenrat geben, klagen Sie lustig drauflos. Dann wird der sagen, na hören
Sie, Sie haben mir den Rat gegeben, und ich stehe jetzt an.
Ich muss es ihm sagen, und
ich habe es ihm auch gesagt. Es war dies ein durchaus kundiger Mann, der
sich mit der Verjährungsfrage befasst hat, der sogar einen Hinweis gegeben hat,
der sich dann aber nicht bewahrheitet hat. Ich darf der Frau Abg Cammerlander
sagen, natürlich sind wir an den KAV herangetreten. Es hindert uns ja niemand,
auch in einer verjährten Sache Anspruch geltend zu machen, aber wenn die
Gegenseite sagt, das ist verjährt, dann weiß ich keinen weiteren Weg mehr. Ich
weiß hier keinen mehr. Aber genau das haben wir getan.
Zuletzt vielleicht noch zum Tätigkeitsbericht der
Steiermark. Ich habe ihn gerne als Vorbild genommen für die Erstellung des
Rechnungsabschlusses des Patientenentschädigungsfonds. Ich möchte aber nicht
weiter darauf eingehen, denn die Kollegin ist auf Grund des Berichtes in großen
Schwierigkeiten. Nicht politisch, das muss man aushalten, nein, die ist
rechtlich in großen Schwierigkeiten. Ich habe mir das durchgelesen und war
überrascht, dass der Verfassungsjurist, der sich damit befasst hat, gesagt hat,
der Wiener Anwalt traut sich auch sehr weit vor. Ich meine, er traut sich sehr
weit vor, indem er kundtut, was alles passiert, und nicht alles anonymisiert,
aber ich glaube, er ist noch auf der Seite des Vertretbaren. Ich glaube es
auch, sonst würde ich es nicht tun.
Wir werden die liebe Kollegin natürlich unterstützen
und werden ihr sicher helfen. Natürlich kenne ich diesen Bericht, aber ich
werde, wenn jemand in Schwierigkeiten ist, das dann nicht in der Form noch
einmal wiederholen, um sie nicht in noch größere Schwierigkeiten zu bringen.
Ich glaube, das ist Ihnen sicherlich bekannt, ich will mich dazu nicht
verbreitern.
Zuletzt bedanke ich mich nochmals bei allen, denn das
Team ist ja von allen gelobt worden. Ich werde diesen Dank an das Team
weitergeben, soweit es das Geschehen nicht ohnehin über den Bildschirm
verfolgt. Recht herzlichen Dank! Soweit man auch mit mir noch zufrieden war,
bedanke ich mich auch recht herzlich.
Ich werde im Sinne der Patienten und der
Pflegepersonen weiter arbeiten. Ich glaube auch, 35 Seiten in dem
Abschnitt sind ja nicht gar so wenig; das ist der Bereich „Pflege und
Betreuung". Im Gegenteil, es ist gesagt worden, es wäre fast zu viel. Ich
nehme das gerne zur Kenntnis, schicke aber gleich voraus, ich weiß, das
betrifft das Jahr 2008. So umfangreich werden wir vielleicht nicht mehr sein,
vor allem die Gesetzestexte, Richtlinientexte werden wir nicht mehr
wiedergeben, nur dann, wenn sie neu sind. Und da wird es was Neues geben, und
wenn ich von Neuem sprechen darf, sage ich es jetzt schon, denn es ist ja
angesprochen worden. Die Patientenanwaltschaft übersiedelt Ende dieses Jahres,
und zwar von der Schönbrunner Straße 7 in die Schönbrunner
Straße 108, also näher hinauf zum Gürtel. Sie ist dann über den
Margaretengürtel leicht zu erreichen. Bitte, das ist aber erst im Dezember,
nicht jetzt schon Patienten in diese Richtung zu schicken. Sie finden ohnehin den
Weg zu uns.
Ich bedanke mich nochmals für diese durchaus
zustimmenden Worte und erwähne zuletzt noch: Es gibt eine Tätigkeit, die nicht
da drinnen steht, die aber auch sehr umfangreich ist, das ist die Erstellung
des Tätigkeitsberichtes. Und dafür bedanke ich mich bei dem ganzen Team. (Beifall
bei SPÖ und FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herzlichen Dank, Herr Dr Brustbauer. Ich
habe jetzt keine Wortmeldung mehr. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin hat noch das Schlusswort.
– Sie verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den
vorliegenden Bericht der Wiener Pflege- und Patientinnen- und
Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2007 zur Kenntnis nehmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mehrstimmig so beschlossen.
Wir kommen noch zur Abstimmung über den einen
Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von den ÖVP-Abgeordneten Karin
Praniess-Kastner, Alfred Hoch, Dr Fritz Aichinger betreffend Aussetzung der
bevorstehenden Energiepreiserhöhung auf Grund sozialpolitischer Überlegung. Es
wurde die sofortige Abstimmung des Antrages beantragt.
Ich frage die Damen und Herren,
wer diesem Antrag
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