Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 59
Chancen, dass dieses Bestreben der MA 11 im Länderarbeitskreis auch umgesetzt und anerkannt wird?
Präsident Heinz Hufnagl: Frau
Stadträtin, bitte.
LhptmStin Grete Laska: Wir werden das
Begutachtungsverfahren nutzen, um diese Forderung, die im Entwurf des Gesetzes
nicht enthalten ist, auch dementsprechend einzubringen. Es ist ja nicht eine
Forderung Wiens allein, sondern der Arbeitskreis, aber auch die schon von mir
angesprochenen Zusammenkünfte der Landesrätinnen und Landesräte haben das immer
wieder gefordert, dass es hier ganz klare Regelungen gibt, eine klare Trennung
auch der Aufgabenstellung der jeweiligen Jugendwohlfahrtsträgerinnen und
-träger, aber auch einer geforderten Stelle des Bundes. Hier sind auch andere
Ministerien gefragt. Ich hoffe, dass hier eine Veränderung noch zustande kommt.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke für die
Beantwortung.
Die 3. Frage (FSP - 04619-2008/0001 - KGR/LM)
wurde von Frau Abg Mag Waltraut Antonov an den Herrn Landeshauptmann
gestellt. (Das in der Wiener Stadtverfassung festgelegte Minderheitenrecht
der Einsetzung einer Untersuchungskommission bzw eines Untersuchungsausschusses
wird in der Praxis stark eingeschränkt, da der Fortschritt der Untersuchung vom
Willen der Mehrheitsfraktion abhängt, die bestimmt, ob Beweisanträge zugelassen
oder abgelehnt werden, ob Zeuginnen und Zeugen geladen werden oder nicht.
Werden Sie, Herr Landeshauptmann, sich im Rahmen der geplanten
Verfassungsänderung dafür einsetzen, dass die genannten Minderheitenrechte auch
wirklich zu Minderheitenrechten mit allen Konsequenzen umgestaltet werden?)
Ich ersuche um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Ich halte einfach zunächst fest, dass ich schon die
Grundintentionen Ihrer Fragestellung nicht teile. Ich bin der tiefen
Überzeugung, dass in Wien die Regelung, Untersuchungskommissionen oder
Untersuchungsausschüsse als Minderheit zu konstituieren eine der
minderheitsfreundlichsten Regelungen in ganz Österreich ist, im
Bundesländervergleich, aber vor allem auch gegenüber dem Bund, wo es bis heute
nicht einmal annähernd so eine Regelung gibt, die schon das Einsetzen eines
Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht auch nur andenken würde,
geschweige denn die vielen Details.
Um Ihre Frage auch klar zu beantworten: Ich sehe
dieses Problem in der Praxis nicht, denn auch in der derzeit laufenden
Untersuchungskommission werden weit über 80 Prozent aller diesbezüglichen
Beschlüsse einstimmig gefasst.
Da die Untersuchungskommission im Besonderen, aber
auch der Untersuchungsausschuss, der in Landtagsfragen zu konstituieren wäre,
Kollegialorgane sind, kann ich Sie nur darauf hinweisen, dass Kollegialorgane
eben ihre Beschlüsse fassen. Daher sehe ich weder in der Praxis noch von der
Rechtstheorie her eine Notwendigkeit, das zu ändern, abgesehen davon, dass es
schon mühselig genug gewesen ist, zu der Regelung zu kommen, so wie wir sie
heute in Wien haben.
Präsident Heinz Hufnagl: Die
1. Zusatzfrage kommt von der Fragestellerin. Bitte, Frau Abg
Mag Antonov.
Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner
Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Das hören wir immer wieder, dass Wien ohnehin schon
sehr fortschrittlich in den Minderheitsrechten ist und dass wir schon dankbar
sein dürfen, dass wir überhaupt Untersuchungskommissionen oder
Untersuchungsausschüsse hier einsetzen können.
Nun denke ich, Wien ist in vielen Belangen eine
Vorreiterin, sie könnte es auch im Bereich der Minderheitsrechte sein. Es hat
im Parlament heuer eine Veranstaltung zur parlamentarischen Kontrolle gegeben.
Da hat Prof Öhlinger gesagt, wenn es schon das Minoritätenrecht Untersuchungsausschuss
gibt, dann sollte auch die Minorität steuern, wo es lang geht.
Sehen Sie eine Möglichkeit, diese These von Prof
Öhlinger in Wien im Zuge der Verfassungsänderung, die angestrebt wird,
umzusetzen?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich wiederhole
mich von vorhin. Ich schätze Prof Öhlinger ganz außerordentlich, kenne ihn
auch sehr lange und wiewohl selbst kein Jurist habe ich immer wieder hoch
interessante Diskussionen mit ihm geführt. Es ist dies nicht die einzige Frage,
wo wir nicht der gleichen Meinung sind.
Die Gegenfrage an ihn, was der Unterschied zwischen
einer Untersuchungskommission, also einem mit unserer Verfassung konformen Kollegialorgan
auf der einen Seite und einem Tribunal auf der anderen Seite ist, wo am Ende
des Tages eigentlich steht, dass die Mehrheitsfraktion gar nicht mehr an einer
solchen Kommission teilzunehmen braucht, weil sie ohnehin nichts zu sagen hat,
ist eigentlich unbeantwortet geblieben. Es tut mir leid, auch mit
Prof Öhlinger bin ich hier nicht einer Meinung.
Präsident Heinz Hufnagl: Die
2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Kenesei. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Günter Kenesei (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Es geistert seit Jahren das Thema
Stadtverfassungsänderung, -reform herum. Eine ganz einfache Frage an den
Landeshauptmann: Können Sie einen Zeitrahmen abstecken, ob wir das in dieser
Legislaturperiode überhaupt noch schaffen?
Präsident Heinz Hufnagl: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Das ist ungefähr so, als wenn man den Bundeskanzler gefragt hätte, wann seiner
Vorstellung nach die Bundesstaatsreform abgeschlossen ist. (Ruf bei den
GRÜNEN: Das ist eine klare Antwort!) – Das ist eine ziemlich klare Antwort,
denke ich doch! (Abg Günter Kenesei: Ein bisschen ein Unterschied!) –
Ja, im Volumen, aber mit Sicherheit nicht vom Prinzip her! Nicht böse sein,
aber das ist eine Aufgabe, die die gesetzgebende Körperschaft zu entscheiden
hat. (Abg Günter
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