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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 59

 

Chancen, dass dieses Bestreben der MA 11 im Länderarbeitskreis auch umgesetzt und anerkannt wird?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Frau Stadträtin, bitte.

 

LhptmStin Grete Laska: Wir werden das Begutachtungsverfahren nutzen, um diese Forderung, die im Entwurf des Gesetzes nicht enthalten ist, auch dementsprechend einzubringen. Es ist ja nicht eine Forderung Wiens allein, sondern der Arbeitskreis, aber auch die schon von mir angesprochenen Zusammenkünfte der Landesrätinnen und Landesräte haben das immer wieder gefordert, dass es hier ganz klare Regelungen gibt, eine klare Trennung auch der Aufgabenstellung der jeweiligen Jugendwohlfahrtsträgerinnen und -träger, aber auch einer geforderten Stelle des Bundes. Hier sind auch andere Ministerien gefragt. Ich hoffe, dass hier eine Veränderung noch zustande kommt.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke für die Beantwortung.

 

Die 3. Frage (FSP - 04619-2008/0001 - KGR/LM) wurde von Frau Abg Mag Waltraut Antonov an den Herrn Landeshauptmann gestellt. (Das in der Wiener Stadtverfassung festgelegte Minderheitenrecht der Einsetzung einer Untersuchungskommission bzw eines Untersuchungsausschusses wird in der Praxis stark eingeschränkt, da der Fortschritt der Untersuchung vom Willen der Mehrheitsfraktion abhängt, die bestimmt, ob Beweisanträge zugelassen oder abgelehnt werden, ob Zeuginnen und Zeugen geladen werden oder nicht. Werden Sie, Herr Landeshauptmann, sich im Rahmen der geplanten Verfassungsänderung dafür einsetzen, dass die genannten Minderheitenrechte auch wirklich zu Minderheitenrechten mit allen Konsequenzen umgestaltet werden?)

 

Ich ersuche um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich halte einfach zunächst fest, dass ich schon die Grundintentionen Ihrer Fragestellung nicht teile. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass in Wien die Regelung, Untersuchungskommissionen oder Untersuchungsausschüsse als Minderheit zu konstituieren eine der minderheitsfreundlichsten Regelungen in ganz Österreich ist, im Bundesländervergleich, aber vor allem auch gegenüber dem Bund, wo es bis heute nicht einmal annähernd so eine Regelung gibt, die schon das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht auch nur andenken würde, geschweige denn die vielen Details.

 

Um Ihre Frage auch klar zu beantworten: Ich sehe dieses Problem in der Praxis nicht, denn auch in der derzeit laufenden Untersuchungskommission werden weit über 80 Prozent aller diesbezüglichen Beschlüsse einstimmig gefasst.

 

Da die Untersuchungskommission im Besonderen, aber auch der Untersuchungsausschuss, der in Landtagsfragen zu konstituieren wäre, Kollegialorgane sind, kann ich Sie nur darauf hinweisen, dass Kollegialorgane eben ihre Beschlüsse fassen. Daher sehe ich weder in der Praxis noch von der Rechtstheorie her eine Notwendigkeit, das zu ändern, abgesehen davon, dass es schon mühselig genug gewesen ist, zu der Regelung zu kommen, so wie wir sie heute in Wien haben.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 1. Zusatzfrage kommt von der Fragestellerin. Bitte, Frau Abg Mag Antonov.

 

Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Das hören wir immer wieder, dass Wien ohnehin schon sehr fortschrittlich in den Minderheitsrechten ist und dass wir schon dankbar sein dürfen, dass wir überhaupt Untersuchungskommissionen oder Untersuchungsausschüsse hier einsetzen können.

 

Nun denke ich, Wien ist in vielen Belangen eine Vorreiterin, sie könnte es auch im Bereich der Minderheitsrechte sein. Es hat im Parlament heuer eine Veranstaltung zur parlamentarischen Kontrolle gegeben. Da hat Prof Öhlinger gesagt, wenn es schon das Minoritätenrecht Untersuchungsausschuss gibt, dann sollte auch die Minorität steuern, wo es lang geht.

 

Sehen Sie eine Möglichkeit, diese These von Prof Öhlinger in Wien im Zuge der Verfassungsänderung, die angestrebt wird, umzusetzen?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich wiederhole mich von vorhin. Ich schätze Prof Öhlinger ganz außerordentlich, kenne ihn auch sehr lange und wiewohl selbst kein Jurist habe ich immer wieder hoch interessante Diskussionen mit ihm geführt. Es ist dies nicht die einzige Frage, wo wir nicht der gleichen Meinung sind.

 

Die Gegenfrage an ihn, was der Unterschied zwischen einer Untersuchungskommission, also einem mit unserer Verfassung konformen Kollegialorgan auf der einen Seite und einem Tribunal auf der anderen Seite ist, wo am Ende des Tages eigentlich steht, dass die Mehrheitsfraktion gar nicht mehr an einer solchen Kommission teilzunehmen braucht, weil sie ohnehin nichts zu sagen hat, ist eigentlich unbeantwortet geblieben. Es tut mir leid, auch mit Prof Öhlinger bin ich hier nicht einer Meinung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Kenesei. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Günter Kenesei (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Es geistert seit Jahren das Thema Stadtverfassungsänderung, -reform herum. Eine ganz einfache Frage an den Landeshauptmann: Können Sie einen Zeitrahmen abstecken, ob wir das in dieser Legislaturperiode überhaupt noch schaffen?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Das ist ungefähr so, als wenn man den Bundeskanzler gefragt hätte, wann seiner Vorstellung nach die Bundesstaatsreform abgeschlossen ist. (Ruf bei den GRÜNEN: Das ist eine klare Antwort!) – Das ist eine ziemlich klare Antwort, denke ich doch! (Abg Günter Kenesei: Ein bisschen ein Unterschied!) – Ja, im Volumen, aber mit Sicherheit nicht vom Prinzip her! Nicht böse sein, aber das ist eine Aufgabe, die die gesetzgebende Körperschaft zu entscheiden hat. (Abg Günter

 

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