Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 59
Kenesei: Die SPÖ verweigert sich doch nachhaltig!)
Schaut euch doch an, was sich beispielsweise in dem
großen Verfassungskonklave abgespielt hat, das im Parlament dazu stattgefunden
hat! Lassen wir ein bisschen Revue passieren, was sich an Diskussionen ergeben
hat, seit dem Perchtoldsdorfer Abkommen, das unterschrieben ist! Halten wir uns
ein bisschen vor Augen, ohne dass ich Schuldzuweisungen betreiben will: Aber in
der eigentlich gegenständlichen Frage, die da heute ansteht, würde es der ÖVP
ganz guttun, dass sie ihren Wiener Einfluss auch auf die Bundes-ÖVP ausübt,
dass sie ihre Blockade der Einführung des Minderheitsrechtes … (Abg
Günter Kenesei: Haben wir schon!) – Ja, aber mit mäßigem Erfolg, das tut
mir leid! –, dass sie aufgibt, dass der Untersuchungsausschuss als
Minderheitsrecht eingeführt wird. Ich glaube, da sind die Aufgaben momentan
konkreter auf eurer Seite als auf unserer. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Die
3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Matiasek. Ich gebe ihr das Wort.
Abg Veronika Matiasek (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Es behandeln heute die Anfragen 1, 3 und 4 das Thema
Kontrolle und Demokratie. Das ist ein wesentliches Anliegen der Opposition,
gerade in der Situation, wo eine absolute Mehrheit hier im Hause herrscht. Ich
schließe mich schon der Fragestellerin an, dass zu überlegen wäre, dass hier
der Mehrheitspartei ein so breiter Raum eingeräumt wird, was die Ladung von
ZeugInnen, aber auch die Anträge und Beweisanträge betrifft.
Meine Frage geht aber in Richtung der Kontrolle, wo
wir auch schon viel diskutiert haben, wo es auch den Wunsch nach Reformen gibt.
Ein Punkt im Bereich der Kontrolle ist die Veröffentlichung der Kontrollamtsberichte,
die ja derzeit eben erst den Gemeinderat passieren müssen, um dann
veröffentlicht werden zu können. Wir sehen das als eine nicht sehr glückliche
Situation.
Ich darf Sie fragen: Werden Sie sich dafür einsetzen,
dass es hier eine Änderung geben wird, dass die Kontrollamtsberichte früher
veröffentlicht werden können und nicht erst den Gemeinderat – oft ist das
Zeitfenster da relativ groß – passieren müssen?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich kann mir
alles vorstellen, was sich im Einklang mit den entsprechenden
Veröffentlichungsbestimmungen des Rechnungshofs darstellt. Da hätte ich kein
Problem damit. Mir ist es nur wesentlich, dass die Stellungnahme der
kontrollierten Dienststellen oder Organe auch entsprechend dabei ist. Bei allem
hohen Respekt vor den Kontrollorganen Rechungshof und dem Kontrollamt muss man
nicht immer derselben Meinung sein wie die Kontrolleure.
Daher ist es mir wichtig, dass man auch dieses
Abwägen der Argumente entsprechend darstellen kann. Um es einfacher zu sagen:
Von der Veröffentlichung von Rohberichten halte ich gar nichts, aber davon
halten auch der Rechnungshof und der Rechnungshofpräsident nichts.
Präsident Heinz Hufnagl:
Die 4. Zusatzfrage stellt wieder Frau Abg Mag Antonov. – Bitte.
Abg Mag Waltraut Antonov
(Grüner Klub im Rathaus): Herr
Landeshauptmann!
Sie haben in Beantwortung meiner 1. Zusatzfrage
ausgeführt, wenn die Minderheit steuern kann, wo es langgeht, dann bräuchte ja
letzten Endes die Mehrheit überhaupt nicht mehr an Untersuchungskommissionen
teilzunehmen. Zugespitzt formuliert war das der Sinn Ihrer Antwort.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Wenn es jetzt so
ist, dass die Mehrheit bestimmt, wo ist dann genau das Minderheitsrecht in der Untersuchungskommission?
Präsident Heinz Hufnagl: Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich brauche Ihnen das Gesetz nicht zu erklären, um
Himmels willen! Sie kennen es ja mindestens so gut wie ich. Es ist überhaupt
gar keine Frage, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss respektive
einer Untersuchungskommission per se schon ein Minderheitsrecht darstellt und
dass die Festlegung des Untersuchungsgegenstandes im Gegensatz zum Beispiel zu
anderen Länderregelungen, wo im Landtag mit Mehrheit der
Untersuchungsgegenstand und viele andere Dinge festgelegt werden, ein
entsprechendes Minderheitsrecht darstellt.
Ein Kollegialorgan dreht ja auch die demokratischen
Verhältnisse nicht um. Es hat ja der Wähler hergestellt und ist nicht irgendeine
willkürliche Entscheidung, die getroffen wurde, dass das so ausschaut, wie es
so ausschaut. Demokratie besteht auch schon darin, dass man die Mehrheit des
Wählerwillens anerkennt. Das würde ich schon festhalten. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Die 4. Frage (FSP - 04618-2008/0001 - KVP/LM) wurde vom Herrn Abg
Dr Matthias Tschirf wieder an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Können
Sie sich vorstellen, das Fragerecht der Mandatare dahin gehend zu reformieren,
dass die Frist für die Beantwortung von schriftlichen Anfragen unter bestimmten
Voraussetzungen deutlich verkürzt wird?)
Ich bitte um die
Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!
Ich kann mir vorstellen, dass man die
Beantwortungsfrist auf zwei Wochen herabsetzt. Das ist aus meiner Sicht gesehen
überhaupt kein Problem, für mich jedenfalls nicht, denn die Vorbereitungszeit
beispielsweise auf Anfragen, die in der Fragestunde gestellt werden, ist ja
viel kürzer, nämlich in etwa zwei Tage. Man kommt auch damit zu Rande und
gelegentlich braucht man die Unterlagen nicht einmal, die einem von den
Vorbereitern mitgegeben werden. Aber es wird schon seinen Sinn haben, dass etwa
auch im österreichischen Nationalrat diese Frist von zwei Monaten zur Beantwortung
vorgesehen ist. Aber da wie dort wird man sicherlich drüber reden können. Das
ist nicht etwas, von dem ich meine, dass es in Stein gemeißelt ist oder so eine
große Fahnen-Frage wäre.
Präsident Heinz Hufnagl: Ich bitte um die
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