Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 59
Wie geht es da weiter? Wird es zügig zu einer Aufstockung im Personalbereich in diesen Bereichen kommen?
Präsident Heinz Hufnagl: Frau
Stadträtin, bitte.
LhptmStin Grete Laska: Zur
gesetzlichen Regelung: Auch da sehe ich einen Fortschritt, denn wir leben zwar
nicht im Vergleich, aber bei einer Österreich-weiten Gesetzgebung, die auf die
Standards abzielt, halte ich es für gut. Ein Vergleich der Standards würde
klarlegen, so wie übrigens viele andere Vergleiche auch, dass Wien hier in
einer hervorragenden Position ist. Das heißt, ich halte es für gut und richtig,
dass die Pflichten festgeschrieben werden, die Aufgabenstellungen genau
definiert werden und dann selbstverständlich damit auch die personelle
Ausstattung verbunden ist.
Das heißt, gesamtösterreichisch gesehen blicke ich
dem Ganzen mit sehr viel Mut und Zuversicht entgegen, auch mit dem nötigen
Selbstbewusstsein, weil Standards, die wir in Wien längst haben, jetzt auf
Bundesebene endlich festgelegt werden. Das sind Forderungen, die mich seit
14 Jahren begleiten, jedes Mal, wenn es Österreich-weite Treffen der
zuständigen Landesrätinnen und Landesräte gibt.
Das andere ist eine Geschichte, über die wir schon
öfters diskutiert haben. Daher wiederhole ich gerne das, was hier zu
wiederholen ist, und stelle auch fest, dass Sie bei Ihren heutigen Anmerkungen
schon die Veränderungen mit in Ihre Frage hineinformuliert haben, nämlich jene
Dienstposten, die dazukommen. Für das Budget 2009 ist auch vorgesehen,
dass eine nochmalige Ausweitung, die möglich und nötig ist, tatsächlich auch
kommt.
Liebe Frau Kollegin, trotzdem bin ich überzeugt
davon, dass diese Fragestellungen immer wieder kommen werden, weil
üblicherweise immer dann, wenn der nächste Schritt gesetzt ist, der nächste
Bedarf geweckt ist und zu Recht auch durch Veränderungen immer wieder auch
Veränderungen im Personalbedarf notwendig sind, nicht immer nur ein Dazugeben,
sondern auch eine Veränderung der Aufgabenstellung, die wir in den letzten
Jahren und Jahrzehnten auch hinter uns gebracht haben. Das brauche ich Ihnen
nicht zu erklären, dass wissen gerade Sie.
Präsident Heinz Hufnagl: Die
3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Anger-Koch. Ich bitte darum.
Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Grüß Gott, Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Mir geht es auch darum, dass in der Novelle das Ziel
verfolgt werden soll, dass mehr Prävention in der Erziehungsarbeit und gerade
im Umgang mit Gewalt gemacht werden soll.
Da ist meine Frage: Könnte es sich danach ergeben,
dass mehr Schulmediatoren in den Schulen und mehr Psychologen im Hinblick auf
die Gewaltbereitschaft in den Schulen eingesetzt werden?
Präsident Heinz Hufnagl: Frau
Stadträtin, bitte.
LhptmStin Grete Laska: Der große
Unterschied zwischen der Politik auf Bundesebene und der politischen Verantwortung
auf Landes- und vor allem Gemeindeebene ist, dass mit einem Gesetz Grundsätze,
Parameter, Standards und auch die Qualifikationen, die für diese Standards
notwendig sind, festgelegt werden. Das tut die Grundsatzgesetzgebung. Die
jeweilige Landesgesetzgebung legt diese Richtlinien auf Landesebene fest. Und
die Umsetzung in den jeweiligen Gemeinden vor Ort sind dann das, was Sie mich
jetzt fragen. Ich sage daher, die Faszination von Kommunalpolitik ist die, dass
man sich dann gerade mit der Umsetzung beschäftigen kann.
Das Gesetz wird sicherlich nicht vorsehen, an wie
vielen Schulen mit wie vielen Menschen Schulmediation stattzufinden hat. Das
ist ein Bereich, der in vielen Punkten dort zu diskutieren ist, wo es
tatsächlich auch anfällt: Einerseits ist das im Bereich der Schulen selbst. Da
werden wir noch lange und ausführlich über die Standards der Lehrerinnen- und
Lehrerausbildung diskutieren müssen, denn da ist aus meiner Sicht in der
Diskussion verloren gegangen, dass jetzt schon Lehrer auf allen Schulstufen
eigentlich eine sehr ausführliche Ausbildung auch im Bereich von Psychologie,
Soziologie und auch Unterrichtspädagogik und Didaktik haben und man sich
manchmal fragen muss, wo diese dann in der täglichen Praxis und in der
Auseinandersetzung auch mit dem sozialen Verhalten in den Schulen selbst
verloren gegangen ist.
Das Zweite ist, dass sicherlich in Wien gerade auf
den hohen Standards, die wir haben, das Zusammenspiel zwischen schulischer und
außerschulischer Jugendarbeit mit der Schulpsychologie, aber auch mit anderen
Beratungseinheiten und den dazugehörigen Professionen, die da tätig sind, einer
vertieften Betrachtung zu unterziehen ist, um dann zu entscheiden, wie es geht.
Wir haben gerade im 15. Bezirk in diesem Fall ein Pilotprojekt laufen, wo
es eine detaillierte Untersuchung dazu gibt.
Im schulischen Bereich wissen Sie ja, dass seitens
der Präsidentin des Stadtschulrates die Forderung nach mehr Dienstposten für
Schulpsychologen im Raum steht. Ich hoffe, dass es bald eine Regierung gibt,
eine verantwortungsvolle Unterrichtsministerin, die dem dann auch folgen kann,
weil der zuständige Finanzminister auch die nötigen Mittel zur Verfügung
stellt.
Präsident Heinz Hufnagl: Die 4. und
letzte Zusatzfrage erfolgt wieder vom Herrn Abg Mag Gudenus. Bitte, Herr
Abgeordneter.
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Ein Bereich, der auch unmittelbar damit
zusammenhängt, ist ja das Problem der Adoptionsvermittlung. Vor allem betrifft das
die Adoptionsvermittlung aus Ländern, die nicht dem Haager Abkommen
unterstehen. Sie haben in einer Mitteilung zu einem Resolutionsantrag gesagt,
dass es einen Länderarbeitskreis zur internationalen Adoption gibt und die
MA 11 sich dort eben für ein Auslandsadoptionsgesetz mit einem
gerichtlichen Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen sowie einer
zentralen Stelle mit der Kompetenz zur Prüfung der Rechtmäßigkeit für
Adoptionen einsetzt.
Meine Frage an Sie ist: Wie hoch
sehen Sie die
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