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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 59

 

zuhörend den Menschen, aber keineswegs ihnen immer recht gebend.

 

Er war einer, von dem ich den Eindruck hatte, wenn er durch die Stadt geht, geht er nicht nur wachen Auges, sondern auch konfliktbereit. Die Diskussionen mit Falschparkern oder mit Passanten, die nicht goutierten, dass die Poller dort aufgestellt wurden, wo er meinte, dass keine Autos mehr hinzufahren haben, waren auch legendär. Eine Straßenbahn auf offener Linie aufzuhalten und mit dem Fahrer zu diskutieren, ob hier nicht ohnehin eine Haltestelle hingehört oder nicht, ist eine dieser vielen liebenswürdigen Anekdoten, die wir mit Helmut Zilk verbinden.

 

Er war eine vielschichtige Persönlichkeit, die auch vielschichtige Tätigkeiten ausübte. Wir werden am 8. November 2008, am Tag des Abschieds von Helmut Zilk, auch Gelegenheit haben, diese Vielschichtigkeit seiner Tätigkeiten entsprechend zu beleuchten.

 

Heute wollen wir des Altbürgermeisters, des Altkulturstadtrates, des Altlandeshauptmanns in all seinem Facettenreichtum, in all seiner Liebenswürdigkeit, in all seiner Zuwendung, in all seiner Menschlichkeit gedenken.

 

Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, dass er den Hohen Landtag bittet, in einer kurzen Minute des Trauerns an unseren Altlandeshauptmann und Altbürgermeister zu denken.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke, Herr Landeshauptmann!

 

Ich bitte nun die Damen und Herren des Landtages, sich für eine Minute des persönlichen Gedenkens an die große Persönlichkeit Prof Dr Helmut Zilk in Schweigen zu hüllen.

 

(Die Anwesenden verharren einige Zeit in stummer Trauer.)

 

Ich danke Ihnen sehr für diese einminütige Kundgebung.

 

Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

Die 1. Frage (FSP - 04617-2008/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Matthias Tschirf gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Bürgerbefragungen sind gerade in einer modernen Metropole wie Wien wichtige Instrumente der Bürgerbeteiligung. Die Instrumente der direkten Demokratie sind in Wien jedoch mit hohen Zugangshürden behaftet. So müssen die Durchführung einer Volksbefragung 5 % der zuletzt wahlberechtigten Gemeindemitglieder [derzeit 57 106 Personen] beantragen. Volksbefragungen in Bezirken und Stadtteilen sind überhaupt nur durch einen Gemeinderatsbeschluss möglich. Werden Sie sich für eine Reform einsetzen, welche diese Zugangshürden signifikant senkt?)

 

Ich bitte Herrn Lhptm Dr Häupl um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Der Alltag hat uns wieder, aber das bringt das Leben mit sich.

 

Zu Ihrer Anfrage, was die Instrumentarien direkter Demokratie und ihre Hürden bieten, die eigentlich eine Doppelfrage ist, denn es ist auch die Volksbefragung in den Bezirken angesprochen, möchte ich zunächst und einmal mehr festhalten, dass ich mich in die Diskussionen um Verfassungsänderungen gerne einbringe und das auch in der Vergangenheit immer wieder getan habe, aber meine, dass es am Ende des Tages schon Aufgabe der gesetzgebenden Körperschaft des Landtages ist, solche Dinge festzulegen.

 

Ich denke, dass diese 5 Prozent-Hürde, die Sie hier angesprochen haben, eine ist, die durchaus in einer Koordination zu anderen Bestimmungen steht, wie etwa zur 5 Prozent-Hürde, wenn wir bei diesem Begriff bleiben wollen, im Wahlrecht. Sie steht mit Sicherheit auch in einem bestimmten Einklang mit der Bundesverfassung. Als Jurist wissen Sie besser als ich über die einzelnen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes Bescheid, der die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von Instrumenten der direkten Demokratie zur repräsentativen Demokratie behandelt und entschieden hat.

 

Unter Berücksichtigung all dieser Überlegungen erscheinen mir die derzeitigen Bestimmungen, die es im Hinblick auf die so genannte Eingangshürde von 5 Prozent der Wahlberechtigten für Volksbefragungen gibt, eine durchaus vernünftige und richtige zu sein, wo ich keinen besonderen Handlungsbedarf von meiner Seite her in Diskussionen dazu sehen würde.

 

In Befragungen auf Bezirksebene haben wir in der Realität eigentlich ein anderes Problem. Erstens existieren diese Befragungen ja, sie finden ja statt, zur wechselseitigen Freude oder Nichtfreude. Was mir mehr wert wäre, wäre, wenn es nicht zu selbstbestrittenen Fragestellungen beziehungsweise Vorgangsweisen bei Befragungen in den Bezirken kommt – Stichwort Garagenbefragungen –, sondern dass es zu einer einheitlichen, vernünftigen Vorgangsweise, in der die Betroffenen tatsächlich auch ihre Meinung äußern können, kommt. Ich denke, da ist man auch in der Praxis ein gutes Stück in der jüngeren Vergangenheit, wenn ich das so sagen kann, weitergekommen.

 

Meine Anregung für die Diskussionen diesbezüglich würden in die Richtung gehen, dass man zu einer gewissen Vereinheitlichung des Prozederes bei Befragungen auf Bezirksebene kommt, denn das würde wahrscheinlich auch einiges in der Politik und in der Verwaltung erleichtern.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Meine Damen und Herren! Bevor ich diese Zusatzfrage jetzt zuteile, möchte ich Sie dringend ersuchen, die Gespräche vor allem hinter den Bänken einzustellen. Der Lärmpegel ist extrem hoch. Die Ausführungen des Herrn Bürgermeisters und Landeshauptmannes waren nur bedingt vernehmbar. Ich bitte also wirklich, die Gespräche auf das absolute Minimum zu reduzieren.

 

Ich gebe Herrn Abg Dr Tschirf das Wort für die 1. Zusatzfrage.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Es geht in dieser Frage hier um etwas mehr. Es geht darum, wie wir vonseiten der Politik einen Beitrag dazu

 

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