Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 59
zuhörend den Menschen, aber keineswegs ihnen immer
recht gebend.
Er war einer, von dem ich den Eindruck hatte, wenn er
durch die Stadt geht, geht er nicht nur wachen Auges, sondern auch
konfliktbereit. Die Diskussionen mit Falschparkern oder mit Passanten, die
nicht goutierten, dass die Poller dort aufgestellt wurden, wo er meinte, dass
keine Autos mehr hinzufahren haben, waren auch legendär. Eine Straßenbahn auf
offener Linie aufzuhalten und mit dem Fahrer zu diskutieren, ob hier nicht
ohnehin eine Haltestelle hingehört oder nicht, ist eine dieser vielen
liebenswürdigen Anekdoten, die wir mit Helmut Zilk verbinden.
Er war eine vielschichtige Persönlichkeit, die auch
vielschichtige Tätigkeiten ausübte. Wir werden am 8. November 2008, am Tag
des Abschieds von Helmut Zilk, auch Gelegenheit haben, diese Vielschichtigkeit
seiner Tätigkeiten entsprechend zu beleuchten.
Heute wollen wir des Altbürgermeisters, des
Altkulturstadtrates, des Altlandeshauptmanns in all seinem Facettenreichtum, in
all seiner Liebenswürdigkeit, in all seiner Zuwendung, in all seiner
Menschlichkeit gedenken.
Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, dass er den
Hohen Landtag bittet, in einer kurzen Minute des Trauerns an unseren
Altlandeshauptmann und Altbürgermeister zu denken.
Präsident Heinz Hufnagl:
Danke, Herr Landeshauptmann!
Ich bitte nun die Damen
und Herren des Landtages, sich für eine Minute des persönlichen Gedenkens an
die große Persönlichkeit Prof Dr Helmut Zilk in Schweigen zu hüllen.
(Die
Anwesenden verharren einige Zeit in stummer Trauer.)
Ich danke Ihnen sehr für
diese einminütige Kundgebung.
Wir kommen nun zur
Fragestunde.
Die 1. Frage (FSP - 04617-2008/0001 -
KVP/LM) wurde von
Herrn Abg Dr Matthias Tschirf gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet. (Bürgerbefragungen sind gerade in einer modernen
Metropole wie Wien wichtige Instrumente der Bürgerbeteiligung. Die Instrumente
der direkten Demokratie sind in Wien jedoch mit hohen Zugangshürden behaftet.
So müssen die Durchführung einer Volksbefragung 5 % der zuletzt
wahlberechtigten Gemeindemitglieder [derzeit 57 106 Personen] beantragen.
Volksbefragungen in Bezirken und Stadtteilen sind überhaupt nur durch einen
Gemeinderatsbeschluss möglich. Werden Sie sich für eine Reform einsetzen, welche
diese Zugangshürden signifikant senkt?)
Ich bitte Herrn Lhptm
Dr Häupl um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr
geehrter Herr Klubobmann!
Der Alltag hat uns wieder,
aber das bringt das Leben mit sich.
Zu Ihrer Anfrage, was die Instrumentarien direkter
Demokratie und ihre Hürden bieten, die eigentlich eine Doppelfrage ist, denn es
ist auch die Volksbefragung in den Bezirken angesprochen, möchte ich zunächst
und einmal mehr festhalten, dass ich mich in die Diskussionen um
Verfassungsänderungen gerne einbringe und das auch in der Vergangenheit immer
wieder getan habe, aber meine, dass es am Ende des Tages schon Aufgabe der
gesetzgebenden Körperschaft des Landtages ist, solche Dinge festzulegen.
Ich denke, dass diese 5 Prozent-Hürde, die Sie
hier angesprochen haben, eine ist, die durchaus in einer Koordination zu
anderen Bestimmungen steht, wie etwa zur 5 Prozent-Hürde, wenn wir bei
diesem Begriff bleiben wollen, im Wahlrecht. Sie steht mit Sicherheit auch in
einem bestimmten Einklang mit der Bundesverfassung. Als Jurist wissen Sie
besser als ich über die einzelnen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes
Bescheid, der die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von Instrumenten der
direkten Demokratie zur repräsentativen Demokratie behandelt und entschieden
hat.
Unter Berücksichtigung all dieser Überlegungen
erscheinen mir die derzeitigen Bestimmungen, die es im Hinblick auf die so
genannte Eingangshürde von 5 Prozent der Wahlberechtigten für
Volksbefragungen gibt, eine durchaus vernünftige und richtige zu sein, wo ich
keinen besonderen Handlungsbedarf von meiner Seite her in Diskussionen dazu
sehen würde.
In Befragungen auf Bezirksebene haben wir in der Realität
eigentlich ein anderes Problem. Erstens existieren diese Befragungen ja, sie
finden ja statt, zur wechselseitigen Freude oder Nichtfreude. Was mir mehr wert
wäre, wäre, wenn es nicht zu selbstbestrittenen Fragestellungen beziehungsweise
Vorgangsweisen bei Befragungen in den Bezirken kommt – Stichwort
Garagenbefragungen –, sondern dass es zu einer einheitlichen, vernünftigen
Vorgangsweise, in der die Betroffenen tatsächlich auch ihre Meinung äußern
können, kommt. Ich denke, da ist man auch in der Praxis ein gutes Stück in der
jüngeren Vergangenheit, wenn ich das so sagen kann, weitergekommen.
Meine Anregung für die Diskussionen diesbezüglich
würden in die Richtung gehen, dass man zu einer gewissen Vereinheitlichung des
Prozederes bei Befragungen auf Bezirksebene kommt, denn das würde
wahrscheinlich auch einiges in der Politik und in der Verwaltung erleichtern.
Präsident Heinz Hufnagl: Meine Damen
und Herren! Bevor ich diese Zusatzfrage jetzt zuteile, möchte ich Sie dringend
ersuchen, die Gespräche vor allem hinter den Bänken einzustellen. Der Lärmpegel
ist extrem hoch. Die Ausführungen des Herrn Bürgermeisters und
Landeshauptmannes waren nur bedingt vernehmbar. Ich bitte also wirklich, die
Gespräche auf das absolute Minimum zu reduzieren.
Ich gebe Herrn Abg
Dr Tschirf das Wort für die 1. Zusatzfrage.
Abg Dr Matthias Tschirf
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Es geht
in dieser Frage hier um etwas mehr. Es geht darum, wie wir vonseiten der
Politik einen Beitrag dazu
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