Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 47
profitieren viel davon, dass es diese Stelle in
Österreich gibt, an die man sich mit seinen Sorgen und Anliegen, die man mit
der Verwaltung in Wien und in Österreich haben kann, jederzeit wenden kann. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste
zu Wort gemeldet ist Frau Abg Smolik. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Claudia Smolik (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau
Volksanwältin! Meine Damen und Herren!
Ich möchte mich in meiner Rede auf ein paar Beispiele
konzentrieren, die in dem aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft zu den großen
Beschwerden im Bereich Menschen mit Behinderungen angeführt sind.
Ein Fall ist unter dem Titel Stadtschulrat unter
Punkt 6.4 angeführt. Ich bin froh, dass es zu einer Lösung gekommen ist,
mit der sich die Situation für das betreffende Kind zum Guten gewendet hat.
Trotzdem kann man an der Vorgehensweise, die in diesem Fall an den Tag gelegt
wurde, doch einige Kritik üben. Dieser Fall ist sehr typisch dafür, wie in Wien
nach wie vor mit Menschen mit Behinderungen und vor allem auch mit Kindern, die
eine Behinderung haben, umgegangen wird: Sehr oft steht nicht das Wohl der
Betroffenen im Vordergrund, sondern sehr oft wir zuerst mit dem Gesetz und mit
Umständen der Bürokratie argumentiert, und oft wird erst ganz am Schluss
eingelenkt, wenn es darum geht, für den Betreffenden – diesfalls für ein
betroffenes Kind – doch die beste Lösung im Hinblick auf seine
Zukunftschancen zu treffen.
Es ist traurig, dass sich eine Familie, die das Beste
für ihr behindertes Kind will, nämlich die beste Schulbildung mit den besten
Fördermöglichkeiten, diesfalls in Schwechat, letztlich an die Volksanwaltschaft
wenden muss, um das zu bekommen, was hier in diesem Haus eigentlich immer das
Ziel aller Fraktionen war, dass nämlich Kinder mit Behinderung bestmöglich
gefördert werden. Es stimmt, dass es in diesem Fall eine finanzielle
Mehrbelastung gibt, weil das Schulgeld nach Schwechat überwiesen wird, ich
meine aber, dass in solchen Fällen nicht die Finanzierung im Vordergrund stehen
und das noch gar kein Grund sein sollte, dass das Kind nicht in eine Schule
seiner Wahl gehen kann.
Besonders bemerkenswert
finde ich dann den Appell an die Gemeinde Wien zur besseren Ausstattung der
eigenen Schulen. Denn es ist Tatsache, dass wir gerade für Kinder mit
Behinderungen sehr, sehr wenige Schulen haben, die auf Förderungen so
ausgerichtet sind, wie es offensichtlich die Schule in Schwechat ist, und ich
bin schon gespannt, ob es hier eine Initiative geben wird, damit man nicht nach
Niederösterreich ausweichen muss, wenn man für sein Kind eine gute Schule haben
möchte, sondern dass es dann auch die Möglichkeit gibt, solche Schulen in Wien
zu finden.
Ein weiteres Beispiel, das zeigt, wie auch mit dem
Thema Barrierefreiheit umgegangen wird, ist das Wilhelminenspital. Wir haben
schon mehrmals darauf hingewiesen, dass wir im Zuge des
Behindertengleichstellungsgesetzes bis 2015 gesetzlich verpflichtet sind,
öffentliche Einrichtungen, zu denen auch die Spitäler gehören, barrierefrei zu
machen, und dass es dazu einen Plan braucht, wie wir dort hinkommen. Dieser
Antrag, den wir damals gestellt haben auf Einführung eines Etappenplanes,
wonach absehbar ist, in welchem Zeitraum öffentliche Einrichtungen, aber auch
Spitäler barrierefrei sein werden, sodass wirklich ein jeder und eine jede
Zugang zu diesen Einrichtungen hat, wurde abgelehnt.
Hier ist jetzt ein Beispiel angeführt, nämlich das
Wilhelminenspital, wo der Zugang zur Schmerzambulanz für gehbehinderte Menschen
nicht möglich war. Jetzt hat man zwar eine Zwischenlösung gefunden, aber auch
das ist typisch, dass sich Menschen mit Behinderungen immer zuerst beschweren
müssen, damit es dann eine Zwischenlösung gibt, aber dass sie einfach nicht
gleich behandelt werden, dass sie immer wieder darauf drängen müssen, dass ihre
Bedürfnisse gleichberechtigt zum Zug kommen zu anderen Bedürfnissen. Und es ist
eigentlich nicht erträglich, dass ein Spital wie das Wilhelminenspital zu
dieser Zeit noch immer nicht einen ungehinderten und barrierefreien Zugang zu
allen Einrichtungen und zu allen Ambulanzen hat.
Ja, es ist gut, dass es diese Zwischenlösung gibt,
aber ich hoffe, es wird nach wie vor darauf geachtet, dass es auch in anderen
Spitälern, wo es diese Probleme ja auch gibt, schneller dazu kommt, dass sie
barrierefrei sind und dass nicht Menschen sich wiederum an die
Volksanwaltschaft wenden müssen, um zu ihrem Recht zu kommen, denn diese
Menschen haben das Recht, ihre Behandlungen auch ohne mühsame Umleitungen und
in Zimmern, die dafür geeignet sind, zu bekommen, sie haben das Recht, dass sie
genauso wie alle anderen die Ambulanzen und andere Abteilungen von Spitälern
aufsuchen können.
Auch der Fall, der sich mit dem Entzug eines
Gehbehindertenausweises beschäftigt, zeigt, dass die Bürokratie in dieser Stadt
offensichtlich doch eine sehr, sehr vorherrschende ist. In diesem Fall hat sich
dann zum Schluss, soweit ich mich erinnern kann, sogar der Bürgermeister
einschalten müssen, um jenem Menschen zu seinem Ausweis zu verhelfen, weil die
Bürokratie hier einfach gewiehert hat, wie es so schön heißt. Hier hat sich ein
Amtsarzt trotz aller anderen Gutachten dazu verstanden, dass er einfach anderer
Meinung ist. Daraufhin wurde dem Betroffenen sein Gehbehindertenausweis
entzogen, obwohl mehrere Ärzte die Berechtigung für diesen Ausweis bestätigt
haben.
Jetzt ist es schon gut, mehrere Meinungen einzuholen,
und man hat natürlich immer wieder, wenn man mehrere Ärzte aufsucht, unterschiedliche
Meinungen. Das machen ja auch viele, sich mehrere Meinungen einzuholen, aber
wenn es so eindeutig ist, wie in diesem Fall, dass dann ein anderer Amtsarzt,
der zugezogen wurde, auch diese Ansicht der anderen niedergelassenen Ärzte
teilt, da frage ich mich schon, welchen Aspekt Amtsärzte hier in den
Vordergrund stellen, wenn nicht das Wohl beziehungsweise die Hilfe für
Menschen, die solche Ausweise, Gehbehindertenausweise oder andere, brauchen.
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