Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 47
Heiterkeit.)
Drei Fraktionen haben ja ein bisschen Glück, die
vierte, die größte, nicht ganz so, denn ich bin ja noch immer im
Landesparteivorstand, im Präsidium und auch im Bundesparteivorstand. Ich möchte
jetzt nicht sagen, dass man sich da auf etwas gefasst machen kann! Das stimmt
sicherlich nicht! Aber man wird mich mit voller Verantwortung öfter hören.
Ich freue mich auf viele Gespräche und Begegnungen
auch in Zukunft. Glauben Sie mir, ich habe eine Grundsatz: Ich schaue immer
ganz genau, wenn ich jemandem, den ich kenne, begegne, ob er auf die andere
Straßenseite flüchtet – dann ist es für mich schlecht! – oder ob er
mich anspricht oder sich ansprechen lässt, was natürlich gut ist. Darum bitte
ich Sie: Ich möchte nicht, dass Sie flüchten, sondern dass wir miteinander
plaudern!
Aber jetzt genug der Worte.
Wir kommen nun zum eigentlichen Thema der
Tagesordnung, und Herr Abg Dr Günther gelangt zu Wort. Es ist ja eine
Seltenheit, dass man bei einem Punkt gleich zweimal redet, diesenfalls ist es
aber völlig verständlich.
Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Herr Präsident! Frau Volksanwältin Brinek! Frau Volksanwältin Stoisits!
Herzlich willkommen hier im Hohen Haus, im Rathaus!
Wir diskutieren heute den 29. Bericht der
Volksanwaltschaft, den die Volksanwälte heute vorgelegt haben. Dieser zeigt
sehr deutlich, welch wichtige Einrichtung für die Rechtssicherheit des Bürgers
die Volksanwaltschaft darstellt. Interessant bei diesem Bericht ist, dass laut
Statistik 695 Beschwerden eingebracht, aber nur 60 davon als
Missstände behandelt wurden. Der Rest ist in verschiedenen Bereichen nicht zum
Zuge gekommen, 422 Fälle wurden nicht als Missstand anerkannt. Ich glaube,
es ist zum einem guten Teil auch der Qualität der Tätigkeit der Wiener
Verwaltung zu verdanken, dass sich das so verhält.
Was mich mehr stört, ist, dass durch die
Ausgliederungen die Möglichkeiten der Volksanwaltschaft immer mehr
eingeschränkt werden. Durch die Ausgliederung der Wiener Stadtwerke und der
Wiener Linien, von Wienstrom und Wien Energie, aber auch von Wiener Wohnen und
des Fonds Soziales Wien sowie jetzt auch der Friedhöfe wird die Prüfkompetenz
immer weiter zurückgenommen, und wenn man der „Wiener Zeitung“ glauben kann,
werden möglicherweise bald auch die MA 30 und die MA 48
ausgegliedert, obwohl die zuständige Stadträtin es jetzt noch so dargestellt,
dass das nicht geschehen wird.
Im Hinblick darauf beklagt die Volksanwaltschaft
gleich im ersten Tagesordnungspunkt bei den Friedhöfen, die von
14 Punkten, die im Bereich der Finanzen und Wirtschaft behandelt wurden,
acht ausmachen, durchaus zu Recht die Einschränkung ihrer Prüfkompetenz, weil
diese Ausgliederung stattgefunden hat. Frau Volksanwältin Stoisits hat zwar
gesagt, dass angedeutet wurde, dass hinsichtlich der Fragen, die diesen Bereich
betreffen, durchaus auch Auskünfte gegeben werden, und somit besteht das
Problem darin, dass es nun am Goodwill der zuständigen Abteilungen liegt; wenn
dieser einmal nicht gegeben ist, dann gibt es leider keine Möglichkeit,
diesbezüglich tätig zu werden.
Wir bringen daher einen Antrag ein, dass das Land
Wien an den Bundesverfassungsgesetzgeber herantritt, um im Achten Hauptstück,
im Artikel 148a eine Änderung durchzuführen und die Prüfkompetenz nicht nur auf
die Verwaltung, sondern auch auf ausgegliederte Bereiche auszudehnen. –
Diesen Antrag bringen wir heute in der jetzigen Sitzung ein. (Beifall bei
der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Durch den Bericht der
Volksanwaltschaft ziehen sich vor allem im Sozial-, aber auch im Pflegebereich,
das heißt, im Bereich der Magistratsabteilung 11 beziehungsweise der
Magistratsabteilung 15, eine Sorge und ein Aufschrei: Es heißt, dass viele
Beschwerdeführer beanstanden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem
in diesen beiden Abteilungen nicht besonders gut informiert sind, nicht
ordnungsgemäß Auskunft geben können und dass sie auch unfreundlich sind. –
Ich habe für Mitarbeiter, die täglich mit der Not und dem Leid, das es in der
MA 11 im Behindertenbereich und im Pflegebereich zu sehen gibt, durchaus
viel Verständnis, denn das ist eine schwierige Aufgabe. Ich glaube aber, dass
es notwendig wäre, für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigene Schulungen
durchzuführen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf dermaßen strapaziöse
Anforderungen reagieren zu können und ihre Aufgabe leichter zu bewältigen.
Wir haben daher den dringenden Wunsch an die
zuständigen Stadträtinnen Laska beziehungsweise Wehsely, dass sie dafür Sorge
tragen, dass die diesbezüglich Schulung für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter besser wird. Das ist gerade in diesem Fall wichtig, denn
Notsituationen und Pflegebedürftigkeit sind Themen, bei denen der Bürger und
die Bürgerin einen Anspruch darauf hat, ordnungsgemäß informiert zu werden und
nicht aus Unwissenheit, aber auch aus Unfreundlichkeit abgewiesen zu werden.
Meine Damen und Herren! In vielen Aufgabenbereichen
hat die Stadt Wien bei einzelnen Aufgaben durchaus auf die Anregungen der
Volksanwaltschaft reagiert und ist dabei deren Anregungen gefolgt und hat
entsprechende Änderung durchgeführt. In einigen Bereichen steht das noch aus,
und ich hoffe, dass auch dort ein Umdenken stattfinden wird und die nötigen
Änderungen herbeigeführt werden.
Zum Schluss meiner Rede bleibt mir
an sich nur noch, der Volksanwaltschaft für ihre Tätigkeit zu danken, und zwar
nicht nur den beiden Damen, die heute gekommen sind, sondern selbstverständlich
auch Herrn Dr Kostelka und den beiden im Vorjahr noch tätigen
Volksanwälten, dem bis Mitte Juli 2007 noch tätigen Volksanwalt Mag Kabas
und der bis Ende 2007 beziehungsweise sogar noch darüber hinaus tätigen
Volksanwältin Dr Fekter.
Auch diesen beiden spreche ich herzlichen Dank für ihre Tätigkeit für die
Bürgerinnen und Bürger in Wien und in Österreich aus, denn diese
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