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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 47

 

Heiterkeit.)

 

Drei Fraktionen haben ja ein bisschen Glück, die vierte, die größte, nicht ganz so, denn ich bin ja noch immer im Landesparteivorstand, im Präsidium und auch im Bundesparteivorstand. Ich möchte jetzt nicht sagen, dass man sich da auf etwas gefasst machen kann! Das stimmt sicherlich nicht! Aber man wird mich mit voller Verantwortung öfter hören.

 

Ich freue mich auf viele Gespräche und Begegnungen auch in Zukunft. Glauben Sie mir, ich habe eine Grundsatz: Ich schaue immer ganz genau, wenn ich jemandem, den ich kenne, begegne, ob er auf die andere Straßenseite flüchtet – dann ist es für mich schlecht! – oder ob er mich anspricht oder sich ansprechen lässt, was natürlich gut ist. Darum bitte ich Sie: Ich möchte nicht, dass Sie flüchten, sondern dass wir miteinander plaudern!

 

Aber jetzt genug der Worte.

 

Wir kommen nun zum eigentlichen Thema der Tagesordnung, und Herr Abg Dr Günther gelangt zu Wort. Es ist ja eine Seltenheit, dass man bei einem Punkt gleich zweimal redet, diesenfalls ist es aber völlig verständlich.

 

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Volksanwältin Brinek! Frau Volksanwältin Stoisits! Herzlich willkommen hier im Hohen Haus, im Rathaus!

 

Wir diskutieren heute den 29. Bericht der Volksanwaltschaft, den die Volksanwälte heute vorgelegt haben. Dieser zeigt sehr deutlich, welch wichtige Einrichtung für die Rechtssicherheit des Bürgers die Volksanwaltschaft darstellt. Interessant bei diesem Bericht ist, dass laut Statistik 695 Beschwerden eingebracht, aber nur 60 davon als Missstände behandelt wurden. Der Rest ist in verschiedenen Bereichen nicht zum Zuge gekommen, 422 Fälle wurden nicht als Missstand anerkannt. Ich glaube, es ist zum einem guten Teil auch der Qualität der Tätigkeit der Wiener Verwaltung zu verdanken, dass sich das so verhält.

 

Was mich mehr stört, ist, dass durch die Ausgliederungen die Möglichkeiten der Volksanwaltschaft immer mehr eingeschränkt werden. Durch die Ausgliederung der Wiener Stadtwerke und der Wiener Linien, von Wienstrom und Wien Energie, aber auch von Wiener Wohnen und des Fonds Soziales Wien sowie jetzt auch der Friedhöfe wird die Prüfkompetenz immer weiter zurückgenommen, und wenn man der „Wiener Zeitung“ glauben kann, werden möglicherweise bald auch die MA 30 und die MA 48 ausgegliedert, obwohl die zuständige Stadträtin es jetzt noch so dargestellt, dass das nicht geschehen wird.

 

Im Hinblick darauf beklagt die Volksanwaltschaft gleich im ersten Tagesordnungspunkt bei den Friedhöfen, die von 14 Punkten, die im Bereich der Finanzen und Wirtschaft behandelt wurden, acht ausmachen, durchaus zu Recht die Einschränkung ihrer Prüfkompetenz, weil diese Ausgliederung stattgefunden hat. Frau Volksanwältin Stoisits hat zwar gesagt, dass angedeutet wurde, dass hinsichtlich der Fragen, die diesen Bereich betreffen, durchaus auch Auskünfte gegeben werden, und somit besteht das Problem darin, dass es nun am Goodwill der zuständigen Abteilungen liegt; wenn dieser einmal nicht gegeben ist, dann gibt es leider keine Möglichkeit, diesbezüglich tätig zu werden.

 

Wir bringen daher einen Antrag ein, dass das Land Wien an den Bundesverfassungsgesetzgeber herantritt, um im Achten Hauptstück, im Artikel 148a eine Änderung durchzuführen und die Prüfkompetenz nicht nur auf die Verwaltung, sondern auch auf ausgegliederte Bereiche auszudehnen. – Diesen Antrag bringen wir heute in der jetzigen Sitzung ein. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren! Durch den Bericht der Volksanwaltschaft ziehen sich vor allem im Sozial-, aber auch im Pflegebereich, das heißt, im Bereich der Magistratsabteilung 11 beziehungsweise der Magistratsabteilung 15, eine Sorge und ein Aufschrei: Es heißt, dass viele Beschwerdeführer beanstanden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem in diesen beiden Abteilungen nicht besonders gut informiert sind, nicht ordnungsgemäß Auskunft geben können und dass sie auch unfreundlich sind. – Ich habe für Mitarbeiter, die täglich mit der Not und dem Leid, das es in der MA 11 im Behindertenbereich und im Pflegebereich zu sehen gibt, durchaus viel Verständnis, denn das ist eine schwierige Aufgabe. Ich glaube aber, dass es notwendig wäre, für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigene Schulungen durchzuführen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf dermaßen strapaziöse Anforderungen reagieren zu können und ihre Aufgabe leichter zu bewältigen.

 

Wir haben daher den dringenden Wunsch an die zuständigen Stadträtinnen Laska beziehungsweise Wehsely, dass sie dafür Sorge tragen, dass die diesbezüglich Schulung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser wird. Das ist gerade in diesem Fall wichtig, denn Notsituationen und Pflegebedürftigkeit sind Themen, bei denen der Bürger und die Bürgerin einen Anspruch darauf hat, ordnungsgemäß informiert zu werden und nicht aus Unwissenheit, aber auch aus Unfreundlichkeit abgewiesen zu werden.

 

Meine Damen und Herren! In vielen Aufgabenbereichen hat die Stadt Wien bei einzelnen Aufgaben durchaus auf die Anregungen der Volksanwaltschaft reagiert und ist dabei deren Anregungen gefolgt und hat entsprechende Änderung durchgeführt. In einigen Bereichen steht das noch aus, und ich hoffe, dass auch dort ein Umdenken stattfinden wird und die nötigen Änderungen herbeigeführt werden.

 

Zum Schluss meiner Rede bleibt mir an sich nur noch, der Volksanwaltschaft für ihre Tätigkeit zu danken, und zwar nicht nur den beiden Damen, die heute gekommen sind, sondern selbstverständlich auch Herrn Dr Kostelka und den beiden im Vorjahr noch tätigen Volksanwälten, dem bis Mitte Juli 2007 noch tätigen Volksanwalt Mag Kabas und der bis Ende 2007 beziehungsweise sogar noch darüber hinaus tätigen Volksanwältin Dr Fekter. Auch diesen beiden spreche ich herzlichen Dank für ihre Tätigkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Wien und in Österreich aus, denn diese

 

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