Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 47
Zum Schluss möchte ich noch auf einen Fall kommen, der sich mit dem Pensionistenwohnhaus Liebhartstal beschäftigt. Als Ottakringerin ist mir bekannt, dass dieses Pensionistenwohnheim umgebaut wird, dass sich hier sehr viele OttakringerInnen angemeldet haben, seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten auf Wartelisten stehen, um in dieses Pensionistenwohnheim aufgenommen zu werden. Jetzt wird es umgebaut, abgerissen, neu gebaut und jene, die auf den Wartelisten stehen, sind nach wie vor nicht informiert, dass sie vielleicht nicht in den Genuss dieses Pensionistenwohnheimes kommen können, weil es nicht mehr existiert in dieser Übergangsphase beziehungsweise dass das mit der Aufnahme vielleicht nicht klappt.
Auch hier hat es wieder eine Kulanzlösung – unter
Anführungszeichen – gegeben, denn erst als sich der betroffene Pensionist dann
an die Volksanwaltschaft gewendet hat, ist es offensichtlich dazu gekommen,
dass er zumindest in Wohnumgebung untergebracht werden kann, zwar nicht im
Pensionistenwohnheim Liebhartstal, aber trotzdem zumindest in der Nähe seines
Wohnbezirks, in dem er sich schon seit sehr, sehr langer Zeit aufgehalten hat.
Ich glaube, wir müssen viel sensibler umgehen mit
jenen, die sich oft sehr bewusst aussuchen, in welches Pensionistenwohnheim sie
sich im Alter begeben. Das ist keine Entscheidung, die man einfach so trifft,
sondern viele Menschen, vor allem ältere Menschen tun dies, um in ihrem
Wohnbezirk und ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können. Ihnen dann nicht
einmal eine Möglichkeit zur Information zu geben, dass das vielleicht nicht
gehen wird, halte ich, gelinde gesagt, für unmenschlich. Denn, wie gesagt, es
gibt nach wie vor jene, die sich seit über zehn Jahren angemeldet haben, aber
sie erhalten keine Information, dass das in den nächsten Jahren nichts wird mit
dem Haus Liebhartstal, und auch keine Information darüber, wohin sie denn sonst
gehen könnten.
Ich glaube, hier haben die Frau Stadträtin und die
Stadt Wien einen enormen Aufholbedarf an Informationsleistung. Es ist gut, dass
die Pensionistenwohnheime laufend umgebaut werden, aber wir sollten nicht aus
den Augen verlieren, dass die Menschen neben der Information, dass es umgebaut
wird, auch darüber informiert werden müssen, dass sie dort nicht einziehen
können. Denn das ist ja das, was diese Menschen interessiert.
Zum Schluss auch von mir und meiner Fraktion einen
Dank an die Volksanwaltschaft für den umfassenden Bericht. Wir freuen uns jedes
Mal, wenn Volksanwältinnen hier anwesend sind, und sind auch diesmal froh, dass
beide Volksanwältinnen hier sein können und mit uns diskutieren. – Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
nächste Rednerin ist Frau Abg Praniess-Kastner gemeldet. Ich erteile ihr das
Wort.
Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr
geehrte Volksanwältinnen! Herzlich willkommen bei uns! Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich hätte hier gerne einige Worte an die
Stadtregierung gerichtet und einige Beispiele genannt, wo wir gerne im Sinne
einer Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch vor allem für
behinderte Menschen in dieser Stadt zusammenarbeiten könnten. Da die Mitglieder
der Stadtregierung hier nicht anwesend sind, nehme ich einmal an, dass sie sich
den Bericht eingehend zu Gemüte geführt haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr verehrte Volksanwältinnen! Herzlichen Dank von
meiner ÖVP-Fraktion für den uns vorliegenden sehr ausführlichen Bericht. Bitte
geben Sie unseren Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Volksanwaltschaft weiter. (Beifall bei der ÖVP.)
Sinn und Zweck der Kontrolle der Volksanwaltschaft
ist es ja, die Verwaltung effizienter, besser und vor allem
bürgerInnenfreundlicher zu machen.
Zum Inhaltlichen: Uns liegen einige Einzelfälle vor, die
ja auch schon von meinen VorrednerInnen angesprochen wurden, doch kann man aus
diesem Bericht trotz der Einzelfälle einen roten Faden der Missstände in dieser
Stadt feststellen, die aber zugegebenermaßen nicht immer in ihrer Verantwortung
liegen.
Die Volksanwaltschaft verhilft den BürgerInnen sehr
oft zu ihrem Recht. Es werden Missverständnisse aufgeklärt, es werden
Systemfehler aufgezeigt, es werden vor allem auch Anregungen an die
Stadtverwaltung gemacht und oft – und das möchte ich hier noch einmal positiv
vermerken – werden gemeinsam in Einzelfällen Lösungen herbeigeführt, aber
Systemfehler werden sehr oft nicht gelöst.
Hierzu möchte ich Ihnen – über die Beispiele hinaus,
die ja bereits von meinen VorrednerInnen angesprochen wurden – einige Beispiele
aufzählen.
Zum Beispiel das große Thema Diskriminierung. Die
Volksanwaltschaft stellt fest – unter dem Kapitel 5.1 nachzulesen –, dass
rassistische Diskriminierungen kein Bagatelldelikt sind, und führt ein
Fallbeispiel an, dass dieser Bereich stark verbesserungswürdig ist. Wörtlich
heißt es dazu im Bericht: „Aus dieser umfangreichen Überprüfung ergab sich der
Befund, dass die Behörden bei der Anwendung des Diskriminierungsverbotes völlig
uneinheitlich vorgehen. Verletzungen des Diskriminierungsverbotes werden von
den Behörden oft als Bagatelldelikte gesehen und dementsprechend nicht
ausreichend verfolgt und bestraft."
Meine Damen und Herren! Dieser Umstand, der hier
schwarz auf weiß vorliegt im Bericht der Volksanwaltschaft, ist schockierend
und für mich und meine Fraktion völlig unakzeptabel. (Beifall bei der ÖVP.)
Und, meine Damen und Herren, der kritische Befund in
punkto Diskriminierung auf Grund von Behinderungen würde wohl noch deutlicher
ausfallen, denn bei dem Beschluss des Gesetzes zur Bekämpfung von
Diskriminierungen, das zuletzt 2007 novelliert wurde, wurde auf den Tatbestand
der Diskriminierung auf Grund der Behinderung vollkommen vergessen.
Kollege Stürzenbecher – er ist
leider nicht da, aber
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