Landtag,
20. Sitzung vom 04.09.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 43
Valorisierungsgesetzen, und damit ein schlechtes Beispiel für Wien und die anderen Ländern geliefert hat. Und es ist sogar ein eigener Paragraph im Bundes-Gebührengesetz geschaffen worden, der § 14a nämlich, ein eigener Valorisierungsparagraph: „Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation die Gebührensätze einmal jährlich zu erhöhen.“
Sie spielen hier auf der einen Seite die Opposition,
und auf der anderen Seite sind Sie genauso eine Belastungsfraktion. Sie stellen
sich hier her, fordern die Abschaffung der Valorisierung und beschließen sie im
Bund aber mit.
Ja, meine Damen und Herren, es gibt ja keine roten
Valorisierungen, die hier in Wien stattfinden und schlecht sind, aber gute
Valorisierungen, die von der ÖVP kommen in der Bundesregierung. Ja, was soll
denn das, wo bleibt denn da Ihre Glaubwürdigkeit. Und ich meine daher, wir
sollten nicht mit zweierlei Maß messen, und ich bringe daher auch folgenden
Beschlussantrag ein:
„Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die
Valorisierungsbestimmungen im Gebührengesetz umgehend außer Kraft zu setzen.“
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, vor allem auch
die ÖVP, messen wir hier doch nicht mit zweierlei Maß und stimmen Sie auch
diesem Antrag zu, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, die Opposition hat sich ja
nicht nur auf die Abhaltung eines Sonderlandtages geeinigt, sondern wir haben
uns vor allem auch auf eine Sonderprüfung durch den Rechnungshof geeinigt, der
nach dem Wunsch der Opposition vier Dinge insgesamt überprüfen soll.
Nämlich erstens, wie hoch der Kostendeckungsgrad bei
den Wiener Gebühren tatsächlich ist. Und da hat ja der Rechnungshof vor vielen
Jahren schon in einem Bericht festgestellt, dass die Stadt Wien hier mit
falschen Zahlen rechnet. Wir wollen nun, dass wieder einmal von kompetenter
Stelle, von der Finanzkontrolle, nachgerechnet wird, wie hoch dieser
Kostendeckungsgrad ist. Und es hat hier die Grüne Fraktion einen ganz wichtigen
Hinweis geliefert, dass nämlich hier auch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene
notwendig ist, weil ja die Regierung vor vielen Jahren schon beschlossen hat,
dass die Gemeinden die Gebühren bis zu 200 Prozent der Kostendeckung
anheben können. Das war eine große Koalition, die vor vielen Jahren das schon
ermöglicht hat, und es ist daher im Bund keine Änderung möglich.
Aber, meine Damen und Herren, es sind heute auch auf
Bundesebene neue Mehrheiten, neue Zusammenarbeiten denkbar, die es möglich
machen, dass hier zum Schutz der Menschen, auch der Gemeindebürger, neue
Gesetze entstehen.
Der zweite Punkt, wo die Opposition eine Prüfung
verlangt, ist die Fernwärme Wien. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag der
Volkspartei. Die Wiener ÖVP hat darauf hingewiesen, wie die Kunden der
Fernwärme derzeit benachteiligt werden, mit einem falschen Tarif, durch eine
Schröpfung der Kunden. All das wird der Rechnungshof im Auftrag der Opposition
überprüfen.
Und der dritte Punkt, meine Damen und Herren, den die
Opposition prüfen lässt, sind die Strom- und Gasbezugsverträge, die ja nicht
ausgeschrieben worden sind, die von Wien selbst nicht ausgeschrieben worden
sind, aber auch von Wiener Wohnen und von den Spitälern nicht, weil das
angeblich ein Dauerschuldverhältnis ist, das gar nicht der
Ausschreibungspflicht unterliegt.
Meine Damen und Herren, das kann es ja nicht sein.
Wir wollen, dass hier der Rechnungshof das überprüft, und dass diese
Umgehungskonstruktion für die Ausschreibungspflicht auch dann vom Rechnungshof
zu Fall gebracht wird.
Meine Damen und Herren, die Grüne Fraktion hat hier
noch einen wertvollen Hinweis geliefert, dass bei der Ausschreibung des
Strombezugs hier natürlich nicht der Billigstbieter zum Zug kommen soll,
sondern der Bestbieter. Der Bestbieter und das heißt - und da sind sich auch
alle Oppositionsfraktionen einig -, dass bei der Ermittlung des Bestbieters
etwa Atomstromanbieter ausgeschieden werden müssen.
Meine Damen und Herren, die Opposition hat aber noch
einen vierten Punkt vom Rechnungshof überprüfen lassen, nämlich das
Stromkartell. Das Stromkartell der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland,
wo wir über geheime Schriftstücke verfügen, dass hier dicke Gewinnmargen
aufgeschlagen werden. Bei Gewerbekunden 15 Prozent, bei Haushaltskunden
sogar 20 Prozent. Und wenn man sich die Preisentwicklung seit der
Liberalisierung - dieser so genannten Liberalisierung, es war ja eigentlich
keine - des Strommarktes ansieht, dann entdeckt man, wie im Gleichschritt hier
in diesem Kartell die Preise in die Höhe gehoben worden sind. 2004 etwa, genau
im Gleichschritt, um einen Monat nur versetzt. 2005 dann natürlich nicht, wegen
unserer Wiener Landtagswahl, aber 2006 und 2007 dann um so prächtiger. Wir
erinnern uns alle daran, und wieder im Gleichschritt im Kartell.
Meine Damen und Herren, das klingt so brisant auch
für die Kunden in Wien, in diesem Bundesland, weil ja das Burgenland bereits zu
Jahresbeginn die Preise erhöht hat. In diesem Kartell sind im Burgenland die
Strompreise bereits mit 1. März, und das Gas schon mit 1. Jänner 2008
erhöht worden. Und weil wir von Informanten aus diesem Energiekartell wissen,
dass bei den anderen Kartellpartnern, in Niederösterreich etwa, die Erhöhung
der Preise genauso geplant war, dies aber dort bis nach der
niederösterreichischen Landtagswahl aufgeschoben wurde, dass daher auch bei uns
in Wien natürlich die Erhöhung kommt, aber freilich erst nach der
Nationalratswahl, und eben bis dahin aufgeschoben wurde.
Meine Damen und Herren, wir wissen
auch bereits den Zeitpunkt dieser Erhöhung von Informanten aus diesem
Stromkartell. Das wird nämlich am 1. April des nächsten Jahres sein, am
1. April 2009, wo der Strompreis in Wien noch einmal um 10 Prozent
hinaufgeschnalzt wird, nach 11 Prozent Erhöhung bereits in den letzen
Jahren. Und ebenfalls am 1. April des nächsten
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