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Landtag, 20. Sitzung vom 04.09.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 43

 

Valorisierungsgesetzen, und damit ein schlechtes Beispiel für Wien und die anderen Ländern geliefert hat. Und es ist sogar ein eigener Paragraph im Bundes-Gebührengesetz geschaffen worden, der § 14a nämlich, ein eigener Valorisierungsparagraph: „Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation die Gebührensätze einmal jährlich zu erhöhen.“

 

Sie spielen hier auf der einen Seite die Opposition, und auf der anderen Seite sind Sie genauso eine Belastungsfraktion. Sie stellen sich hier her, fordern die Abschaffung der Valorisierung und beschließen sie im Bund aber mit.

 

Ja, meine Damen und Herren, es gibt ja keine roten Valorisierungen, die hier in Wien stattfinden und schlecht sind, aber gute Valorisierungen, die von der ÖVP kommen in der Bundesregierung. Ja, was soll denn das, wo bleibt denn da Ihre Glaubwürdigkeit. Und ich meine daher, wir sollten nicht mit zweierlei Maß messen, und ich bringe daher auch folgenden Beschlussantrag ein:

 

„Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die Valorisierungsbestimmungen im Gebührengesetz umgehend außer Kraft zu setzen.“

 

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, vor allem auch die ÖVP, messen wir hier doch nicht mit zweierlei Maß und stimmen Sie auch diesem Antrag zu, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren, die Opposition hat sich ja nicht nur auf die Abhaltung eines Sonderlandtages geeinigt, sondern wir haben uns vor allem auch auf eine Sonderprüfung durch den Rechnungshof geeinigt, der nach dem Wunsch der Opposition vier Dinge insgesamt überprüfen soll.

 

Nämlich erstens, wie hoch der Kostendeckungsgrad bei den Wiener Gebühren tatsächlich ist. Und da hat ja der Rechnungshof vor vielen Jahren schon in einem Bericht festgestellt, dass die Stadt Wien hier mit falschen Zahlen rechnet. Wir wollen nun, dass wieder einmal von kompetenter Stelle, von der Finanzkontrolle, nachgerechnet wird, wie hoch dieser Kostendeckungsgrad ist. Und es hat hier die Grüne Fraktion einen ganz wichtigen Hinweis geliefert, dass nämlich hier auch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene notwendig ist, weil ja die Regierung vor vielen Jahren schon beschlossen hat, dass die Gemeinden die Gebühren bis zu 200 Prozent der Kostendeckung anheben können. Das war eine große Koalition, die vor vielen Jahren das schon ermöglicht hat, und es ist daher im Bund keine Änderung möglich.

 

Aber, meine Damen und Herren, es sind heute auch auf Bundesebene neue Mehrheiten, neue Zusammenarbeiten denkbar, die es möglich machen, dass hier zum Schutz der Menschen, auch der Gemeindebürger, neue Gesetze entstehen.

 

Der zweite Punkt, wo die Opposition eine Prüfung verlangt, ist die Fernwärme Wien. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag der Volkspartei. Die Wiener ÖVP hat darauf hingewiesen, wie die Kunden der Fernwärme derzeit benachteiligt werden, mit einem falschen Tarif, durch eine Schröpfung der Kunden. All das wird der Rechnungshof im Auftrag der Opposition überprüfen.

 

Und der dritte Punkt, meine Damen und Herren, den die Opposition prüfen lässt, sind die Strom- und Gasbezugsverträge, die ja nicht ausgeschrieben worden sind, die von Wien selbst nicht ausgeschrieben worden sind, aber auch von Wiener Wohnen und von den Spitälern nicht, weil das angeblich ein Dauerschuldverhältnis ist, das gar nicht der Ausschreibungspflicht unterliegt.

 

Meine Damen und Herren, das kann es ja nicht sein. Wir wollen, dass hier der Rechnungshof das überprüft, und dass diese Umgehungskonstruktion für die Ausschreibungspflicht auch dann vom Rechnungshof zu Fall gebracht wird.

 

Meine Damen und Herren, die Grüne Fraktion hat hier noch einen wertvollen Hinweis geliefert, dass bei der Ausschreibung des Strombezugs hier natürlich nicht der Billigstbieter zum Zug kommen soll, sondern der Bestbieter. Der Bestbieter und das heißt - und da sind sich auch alle Oppositionsfraktionen einig -, dass bei der Ermittlung des Bestbieters etwa Atomstromanbieter ausgeschieden werden müssen.

 

Meine Damen und Herren, die Opposition hat aber noch einen vierten Punkt vom Rechnungshof überprüfen lassen, nämlich das Stromkartell. Das Stromkartell der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland, wo wir über geheime Schriftstücke verfügen, dass hier dicke Gewinnmargen aufgeschlagen werden. Bei Gewerbekunden 15 Prozent, bei Haushaltskunden sogar 20 Prozent. Und wenn man sich die Preisentwicklung seit der Liberalisierung - dieser so genannten Liberalisierung, es war ja eigentlich keine - des Strommarktes ansieht, dann entdeckt man, wie im Gleichschritt hier in diesem Kartell die Preise in die Höhe gehoben worden sind. 2004 etwa, genau im Gleichschritt, um einen Monat nur versetzt. 2005 dann natürlich nicht, wegen unserer Wiener Landtagswahl, aber 2006 und 2007 dann um so prächtiger. Wir erinnern uns alle daran, und wieder im Gleichschritt im Kartell.

 

Meine Damen und Herren, das klingt so brisant auch für die Kunden in Wien, in diesem Bundesland, weil ja das Burgenland bereits zu Jahresbeginn die Preise erhöht hat. In diesem Kartell sind im Burgenland die Strompreise bereits mit 1. März, und das Gas schon mit 1. Jänner 2008 erhöht worden. Und weil wir von Informanten aus diesem Energiekartell wissen, dass bei den anderen Kartellpartnern, in Niederösterreich etwa, die Erhöhung der Preise genauso geplant war, dies aber dort bis nach der niederösterreichischen Landtagswahl aufgeschoben wurde, dass daher auch bei uns in Wien natürlich die Erhöhung kommt, aber freilich erst nach der Nationalratswahl, und eben bis dahin aufgeschoben wurde.

 

Meine Damen und Herren, wir wissen auch bereits den Zeitpunkt dieser Erhöhung von Informanten aus diesem Stromkartell. Das wird nämlich am 1. April des nächsten Jahres sein, am 1. April 2009, wo der Strompreis in Wien noch einmal um 10 Prozent hinaufgeschnalzt wird, nach 11 Prozent Erhöhung bereits in den letzen Jahren. Und ebenfalls am 1. April des nächsten

 

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