Landtag,
17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 70
muss nur zur Kenntnis nehmen, dass sich
Umweltinteressen und Bürgerinteressen in vielen Fällen decken, aber nicht
immer. Und das sind eben Fälle, wo wir dazu da sind, die Umweltseite in jedem
Fall zu vertreten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Herzlichen Dank. Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist
geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima:
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich möchte mich dem Dank an die Frau Umweltanwältin
und ihr Team wirklich sehr gerne anschließen. Ich möchte die Andrea
Schnattinger auch bitten, dass sie diesen Dank des Landtages an das Team
wirklich weiterleitet, weil sie wirklich das ganze Jahr eine sehr, sehr hervorragende
Arbeit für die Umwelt und für die Wienerinnen und Wiener machen und ich glaube,
dafür können wir zumindest gemeinsam einen kurzen Applaus der Umweltanwältin
und ihrem Team geben. (Allgemeiner Beifall.)
Ja, Sie sind eine wichtige Anlaufstelle und Schnittstelle gerade eben
auch für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Umweltschutzbereich, ein
wichtiges Vorbild auch sozusagen von Ihrer Arbeit her für andere.
Ich bin ja nach wie vor stolz darauf, dass wir mit dem Vorbild der
Wiener Umweltanwaltschaft es geschafft haben, die Tierschutzombudsstelle auf
Bundesebene durchzusetzen. Ich glaube, das ist auch etwas, auf das man wirklich
sehr, sehr stolz sein kann und für uns auch besonders wichtig, weil der
Atomschutzbeauftragte der Stadt ja bei der Wiener Umweltanwaltschaft
angesiedelt ist. Das heißt, es ist auch noch eine sozusagen kombinierte, für
uns deswegen besonders wichtige Ansprechstelle.
Was mir auch immer ein Anliegen ist und da ist die
Andrea Schnattinger auch sehr umtriebig, das ist die Österreich-weite
Vernetzung. Also ich bin auch sehr froh, dass es eine Vernetzung der
Umweltanwälte und Umweltanwältinnen untereinander gibt. Gerade bei dem heiklen
Thema zum Beispiel des UVP-Gesetzes haben wir da schon sehr viele interessante
Diskussionen geführt und gibt es auch immer sehr gute Anregungen, Inputs und
Unterstützung von den Umweltanwälten und Umweltanwältinnen aus den
österreichischen Bundesländern. Ich bin zuversichtlich, dass es uns sozusagen
mit gemeinsamen Anstrengungen gelingen wird, vielleicht doch das UVP-Gesetz
noch in eine Richtung zu verändern, wo es sich auch in der Praxis dann etwas
besser bewähren kann.
Ja, vielen Dank für den hervorragenden Bericht, der
eine sehr, sehr gute Zusammenfassung von den vielfältigen Umweltthemen darstellt,
mit denen wir uns in der Stadt auseinandersetzen.
Ich darf weiterhin alles Gute und viel Erfolg
wünschen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden
Tätigkeitsbericht 2006/2007 der Wiener Umweltanwaltschaft zur Kenntnis
nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist so einstimmig
beschlossen.
Es gibt keine Anträge mehr. Wir kommen daher gleich
zur Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der
Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kleinfeuerungsgesetz geändert wird.
Das ist die Ökodesign-Novelle. Der Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf StR Dr
Ludwig. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig:
Ich ersuche um Zuspruch zu der entsprechenden Vorlage.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die
Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung
erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist
eröffnet und zum Wort gemeldet ist Herr Abg Blind. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir haben hier ein relativ sperriges Aktenstück. Ich
zeige hier, über was ich referieren werde, also 40 Seiten werden es schon
sein.
Wir sprechen heute über die Novellierung des Wiener
Kleinfeuerungsgesetzes, speziell über eine Ökodesign-Novelle. Da muss man den
Akt ein bisschen zitieren: „Die Richtlinie 205/32/EG des Europäischen
Parlaments und des Rats vom 6.7.2005 zur Schaffung eines Rahmens für die
Festbringung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung
energiebetriebener Produkte“ - und so weiter und so fort – „ist von den
EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Neben der Kompetenz des
Bundes zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie besteht auch eine Kompetenz der
Länder zur Umsetzung im Bereich Heizkessel, Kleinfeuerungsanlagen. Diesem
Umsetzungsbedarf wird durch die vorliegende Novelle Rechnung getragen.“
Wir reden da nur über Heizkessel und
Kleinfeuerungsanlagen, aber der Akt ist trotzdem erstaunlich dick.
Auf Seite 4: „Die Richtlinie 92/42/EG des Rates
vom 21.5.1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen beschickten neuen“ - Gott sei Dank nur neuen –
„Warmwasserheizkesseln, die durch Art 21 der Ökodesign-Richtlinie zu Durchführungsmaßnahmen
im Sinne des Art 15 dieser Richtlinie erklärt wurde, legt im Art 3
Anlagen fest, die nicht unter die Richtlinie 92/42/EG fallen. Das Wiener
Kleinfeuerungsgesetz gilt jedoch für alle technischen Einrichtungen“ - sind wir
froh, dass wir dieses Kleinfeuerungsgesetz haben, das für alle technischen
Einrichtungen gilt, aber halt nur nicht für diese Heizkessel jetzt – „bis zu
einer Brennstoffwärmeleistung von 400 kW, die dazu bestimmt sind, zum
Zwecke der Gewinnung von Nutzwärme für die Raumheizung oder zur
Warmwasserbereitung biogene, fossile, feste, flüssige und gasförmige
Brennstoffe, sie in einer Feuerstätte zu verbrennen und von denen die
Verbrennungsgase über eine Abgasführung abgeleitet werden.“
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