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Landtag, 17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 70

 

muss nur zur Kenntnis nehmen, dass sich Umweltinteressen und Bürgerinteressen in vielen Fällen decken, aber nicht immer. Und das sind eben Fälle, wo wir dazu da sind, die Umweltseite in jedem Fall zu vertreten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herzlichen Dank. Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich möchte mich dem Dank an die Frau Umweltanwältin und ihr Team wirklich sehr gerne anschließen. Ich möchte die Andrea Schnattinger auch bitten, dass sie diesen Dank des Landtages an das Team wirklich weiterleitet, weil sie wirklich das ganze Jahr eine sehr, sehr hervorragende Arbeit für die Umwelt und für die Wienerinnen und Wiener machen und ich glaube, dafür können wir zumindest gemeinsam einen kurzen Applaus der Umweltanwältin und ihrem Team geben. (Allgemeiner Beifall.)

 

Ja, Sie sind eine wichtige Anlaufstelle und Schnittstelle gerade eben auch für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Umweltschutzbereich, ein wichtiges Vorbild auch sozusagen von Ihrer Arbeit her für andere.

 

Ich bin ja nach wie vor stolz darauf, dass wir mit dem Vorbild der Wiener Umweltanwaltschaft es geschafft haben, die Tierschutzombudsstelle auf Bundesebene durchzusetzen. Ich glaube, das ist auch etwas, auf das man wirklich sehr, sehr stolz sein kann und für uns auch besonders wichtig, weil der Atomschutzbeauftragte der Stadt ja bei der Wiener Umweltanwaltschaft angesiedelt ist. Das heißt, es ist auch noch eine sozusagen kombinierte, für uns deswegen besonders wichtige Ansprechstelle.

 

Was mir auch immer ein Anliegen ist und da ist die Andrea Schnattinger auch sehr umtriebig, das ist die Österreich-weite Vernetzung. Also ich bin auch sehr froh, dass es eine Vernetzung der Umweltanwälte und Umweltanwältinnen untereinander gibt. Gerade bei dem heiklen Thema zum Beispiel des UVP-Gesetzes haben wir da schon sehr viele interessante Diskussionen geführt und gibt es auch immer sehr gute Anregungen, Inputs und Unterstützung von den Umweltanwälten und Umweltanwältinnen aus den österreichischen Bundesländern. Ich bin zuversichtlich, dass es uns sozusagen mit gemeinsamen Anstrengungen gelingen wird, vielleicht doch das UVP-Gesetz noch in eine Richtung zu verändern, wo es sich auch in der Praxis dann etwas besser bewähren kann.

 

Ja, vielen Dank für den hervorragenden Bericht, der eine sehr, sehr gute Zusammenfassung von den vielfältigen Umweltthemen darstellt, mit denen wir uns in der Stadt auseinandersetzen.

 

Ich darf weiterhin alles Gute und viel Erfolg wünschen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2006/2007 der Wiener Umweltanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist so einstimmig beschlossen.

 

Es gibt keine Anträge mehr. Wir kommen daher gleich zur Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kleinfeuerungsgesetz geändert wird. Das ist die Ökodesign-Novelle. Der Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf StR Dr Ludwig. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich ersuche um Zuspruch zu der entsprechenden Vorlage.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet und zum Wort gemeldet ist Herr Abg Blind. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir haben hier ein relativ sperriges Aktenstück. Ich zeige hier, über was ich referieren werde, also 40 Seiten werden es schon sein.

 

Wir sprechen heute über die Novellierung des Wiener Kleinfeuerungsgesetzes, speziell über eine Ökodesign-Novelle. Da muss man den Akt ein bisschen zitieren: „Die Richtlinie 205/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 6.7.2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festbringung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte“ - und so weiter und so fort – „ist von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Neben der Kompetenz des Bundes zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie besteht auch eine Kompetenz der Länder zur Umsetzung im Bereich Heizkessel, Kleinfeuerungsanlagen. Diesem Umsetzungsbedarf wird durch die vorliegende Novelle Rechnung getragen.“

 

Wir reden da nur über Heizkessel und Kleinfeuerungsanlagen, aber der Akt ist trotzdem erstaunlich dick.

 

Auf Seite 4: „Die Richtlinie 92/42/EG des Rates vom 21.5.1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen“ - Gott sei Dank nur neuen – „Warmwasserheizkesseln, die durch Art 21 der Ökodesign-Richtlinie zu Durchführungsmaßnahmen im Sinne des Art 15 dieser Richtlinie erklärt wurde, legt im Art 3 Anlagen fest, die nicht unter die Richtlinie 92/42/EG fallen. Das Wiener Kleinfeuerungsgesetz gilt jedoch für alle technischen Einrichtungen“ - sind wir froh, dass wir dieses Kleinfeuerungsgesetz haben, das für alle technischen Einrichtungen gilt, aber halt nur nicht für diese Heizkessel jetzt – „bis zu einer Brennstoffwärmeleistung von 400 kW, die dazu bestimmt sind, zum Zwecke der Gewinnung von Nutzwärme für die Raumheizung oder zur Warmwasserbereitung biogene, fossile, feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe, sie in einer Feuerstätte zu verbrennen und von denen die Verbrennungsgase über eine Abgasführung abgeleitet werden.“

 

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