Landtag,
17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 70
war die Basisgrundlage, auf der das UVP-Verfahren basiert und jetzt stattfindet. Das bedeutet, die Umweltanwaltschaft war, ohne sich vorher zu binden, in einen Prozess eingebunden, wo es darum gegangen ist, Bürgerinnen und Bürger relativ schnell Verbesserungen zu bringen, dass sie etwas Positives denken und etwas Anerkennenswertes und das sollte man auch so sehen. Was wir jetzt haben und was wir angezogen haben, gemeinsam auch mit dem Kollegen Maresch, ist die Auflage zur UVP 3. Piste, was jetzt erfolgen wird. Da wird die Stadt Wien nach reiflicher Prüfung der Unterlagen eine sehr engagierte Stellungnahme abgeben. Eine Stellungnahme, die die Daseinsvorsorge der Wienerinnen und Wiener zur Genüge hat und eine Stellungnahme, meine Damen und Herren, die darauf basiert, möglichst die Lärmsituation zu verbessern, verbessern auf einem hohen Niveau. Sie wissen es bereits und vergessen es aber wieder von Diskussion zu Diskussion, dass wir allen Grenzwerten nicht nur genügen, sondern auch die sehr, sehr strengen Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation, die weitaus strenger sind als die der Europäischen Union, problemlos schaffen.
Wenn Sie heute - und das war der Kollege Maresch - der
Wiener Umweltanwaltschaft vorgeworfen haben, Sie hätte sich zu wenig ... (Abg
Mag Rüdiger Maresch ist mit seinem Laptop beschäftigt.) Ja, im Internet
sind auch interessante Sachen, aber ich habe dem Kollegen Maresch ja auch
zugehört. Auch wenn der Kollege Maresch gemeint hat, bei der ex post UVP hätte
sich die Umweltanwaltschaft nicht massiv genug eingesetzt, so muss man dazu
schon eines sagen. Diese UVP gibt es noch nicht. Für etwas, was es noch nicht
gibt, kann man sich auch nicht einsetzen, das besonders dann nicht, wenn Wien
nicht Behörde war. Das heißt, ob sich die Umweltanwaltschaft Wien in dieser UVP
einsetzen wird oder nicht, das zu beurteilen werden wir vielleicht in ein bis
zwei Jahren können, aber sicherlich nicht jetzt, wo sie noch nicht einmal
begonnen hat.
Meine Damen und Herren, ich denke mir, das, was uns
heute vorliegt, ist ein sehr, sehr engagierter Bericht, ein Bericht, der zeigt,
dass in wesentlichen Themen der Ökologie, der Daseinsvorsorge die
Umweltanwaltschaft eine nicht wegzudenkende Rolle in dieser Stadt spielt.
Ein Beispiel sei noch gesagt, weil Sie es urgiert
haben: Der Einsatz der Umweltanwaltschaft in Fragen Förderung und Einsatz der
Solarenergie. Das Programm „Sonne für Wien“, das unter dem Schutz, unter der
Patronanz des Bürgermeisters und der Umweltstadträtin steht, ist ein sehr
erfolgreiches Programm. Ein Programm, wo gerade Einfamilienhausbesitzern,
Kleingartenanlagen, kleinen Wohneinheiten tatsächlich zu ganz, ganz günstigen
Preisen die Solarenergie, die Solarthermie angeboten wird. Ein Programm, das
mit Freuden aufgenommen wird. Ich habe die Chance gehabt, bei einigen
Veranstaltungen mit dabei zu sein und weiß, wie sehr das Programm angenommen
wird und wie sehr da durch die Zusammenarbeit der lokalen Installateure gemeinsam
mit der Stadt Wien ein Produkt angeboten werden kann, wo sich die Besitzer von
Kleingärten, von Einfamilienhäusern bis zu 30, 40, 50 Prozent der Kosten
ersparen, als wenn sie sich einzeln auf die Suche begeben würden. Ein Zeichen
dessen, wie man in der Stadt sehr wohl im Bereich der Solarenergie sinnvolle
Schritte setzen kann.
Wenn schlussendlich vom Kollegen Stiftner
Verkehrsplanung und Abfallwirtschaft kritisiert worden ist, dann gebe ich Ihnen
den Ratschlag, wenn Sie ihn annehmen wollen: Sprechen Sie mit Menschen, die im
Umland von Wien leben. Sprechen Sie mit Menschen, die beispielsweise in
Strasshof leben, in vielen anderen Gemeinden, die mehr Müllgebühr zahlen als in
Wien, dafür den Vorzug haben, dass einmal (Heiterkeit bei den Abgen Dipl-Ing
Roman Stiftner und Dr Matthias Tschirf.) im Monat der Müllwagen vorbei
kommt, wo Sie den Schmutz und den Müll fast so stark wie in Neapel riechen
können! Geben Sie lieber den niederösterreichischen Freunden, die Sie haben,
den Ratschlag, sich an Wien zu orientieren und den anderen zu zeigen, dass eine
sinnvolle Abfallwirtschaft verbunden mit einem Kostenanteil, der sehr
vertretbar ist, auch realisierbar ist.
Meine Damen und Herren, wir haben einen Bericht
vorliegen, der die Ökologie als Querschnittsmaterie der Stadt darstellt, der
darstellt, in wie vielen Bereichen die Umweltanwaltschaft in den
unterschiedlichsten Rollen als Consulter, als Behörde, als nicht
weisungsgebundener Spezialist ihre Arbeit für die Wienerinnen und Wiener macht.
Ich möchte mich namens der Sozialdemokratischen
Fraktion dafür bedanken. Das Werk ist eindrucksvoll, es ist die Arbeit
eindrucksvoll, die dahinter steckt und wir dürfen der Umweltanwaltschaft noch
viele so erfolgreiche Jahre und Tätigkeitsberichte wünschen. Nicht nur, weil es
dann leicht für die zu vertretenden Parteien ist, das auch politisch zu
transportieren, sondern weil es ein Plus, ein Benefit, ein USP für die
Wienerinnen und Wiener darstellt.
Herzlichen Dank und ich ersuche um Zustimmung zu
diesem Bericht. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Frau Umweltanwältin Dr Schnattinger, möchten Sie auch
noch ein paar Bemerkungen machen? Bitte.
Umweltanwältin Mag Dr Andrea Schnattinger:
Nur ganz kurz. Ich möchte mich selbstverständlich für die breite Zustimmung zu
unserem Bericht bedanken und werde natürlich die konstruktive Kritik aufnehmen.
Zu einigen Dingen muss ich vielleicht im Detail etwas sagen. Das mache ich gern
im Zweiergespräch.
Ich möchte nur eine Sache zu dem
Thema Dialogforum und Fluglärm sagen: Es hat sich damals die Wiener
Umweltanwaltschaft, ich muss da historisch werden, dazu entschlossen, in diesen
Dialogprozess zu gehen, weil es eben erstens außerhalb eines UVP-Verfahrens
überhaupt keine Gespräche gegeben hätte und zweitens, weil bei einem Verfahren
Wien zwar als Stadt Parteistellung hat, aber nicht die Wiener
Umweltanwaltschaft. Das waren die zwei Argumente. Wir informieren und
unterstützen äquidistant selbstverständlich alle Wiener Bürger und Bürgerinnen.
Das ist auch klar. Man
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