Landtag,
17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 70
Das ist relativ geschwollen, klar, kommt ja auch von
der EU.
„Da es technisch nicht sinnvoll ist, die Anforderung
der Ökodesign-Richtlinie für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme aller
Kleinfeuerungsanlagen im Sinne des Wiener Kleinfeuerungsgesetzes festzulegen“ –
Dank an die Beamten –, „müssen nur die Kleinfeuerungen, für die Richtlinie 92/42/EG
gilt, die Ökodesign-Anforderungen erfüllen.“
Also ich kann Ihnen sagen, in Wirklichkeit ist diese
ganze Novellierung ein Schwachsinn. In Wirklichkeit ist das Unsinn pur, wie
sich da die EU einmischt, wie bei uns in Wirklichkeit Durchlauferhitzer ausschauen.
Also um mehr geht es ja Gott sei Dank nicht, weil die Beamten hier fein
dokumentiert haben, dass wir ja eigentlich nur die Warmwasserkessel und die
Durchlauferhitzer dieser Ökodesign-Richtlinie unterwerfen müssen. Sind wir
froh, dass nicht alle Anlagen bis 400 kW diesem Wahnsinn unterworfen
werden müssen.
„Vor dem Inverkehrbringen“ – das ist der § 10,
alle anderen lasse ich aus, weil sonst dauert es heute noch, nicht heute,
sondern bis morgen 4 Uhr Früh – „einer Kleinfeuerung, die in den Anwendungsbereichen
der Richtlinie 92/42/EG fällt“ - (Aufregung bei Abg Robert Parzer.) ich
glaube schon, dass das alles uninteressant ist, nur wenn einer in Wien einen
Heizkessel oder einen Durchlauferhitzer bauen will, muss er sich ja an diesen
dokumentierten Irrsinn halten. Das wird ja jetzt Gesetz und das interessiert so
manchen nicht, das glaube ich schon, nur es interessiert uns als
Wirtschaftsstandort, was uns die EU schäuferlweise und bröckerlweise alles
zumutet, was da alles passieren muss, bevor ich einen ganz kleinen, herzigen
Durchlauferhitzer herstelle, der durch das Wiener Kleinfeuerungsgesetz an und
für sich bestens abgesichert war.
„Vor dem Inverkehrbringen einer Kleinfeuerung, die in
den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt,“ – wieder 92/42/EG – „hat der
Hersteller oder sein Bevollmächtigter sicherzustellen, dass die Übereinstimmung
der Kleinfeuerung mit allen“ – und das wird wirklich arg, wir werden uns dann
anschauen, was das heißt, das Wort – „Anforderungen des Wiener Kleinfeuerungsgesetzes“
- natürlich erst mit dem novellierten – „und die auf diesem Gesetz beruhenden
Verordnungen bewertet wird.“
Schauen wir uns, aber bitte natürlich nicht komplett,
sondern nur auszugsweise, diese Anforderungen an. Und diese Anforderungen
bringen jetzt seitenlang alles um einen herzigen Durchlauferhitzer.
Ökodesign-Parameter für Kleinfeuerungen. Wenn Sie sagen, Blind aufhören, wir
stimmen auch alle dagegen, höre ich gerne auf. (Heiterkeit bei der FPÖ.)
Aber da müssen Sie aufzeigen, wir stimmen dagegen, wir gehen zum EuGH, sagen,
das ist inkarnierter Unsinn, da macht Wien nicht mit und ich höre auch schon
zum ... (Abg Robert Parzer: Ein jeder!) Ja, ja, probieren wir es
einmal. (Weitere Heiterkeit bei der FPÖ.)
Auswahl und Einsatz von Rohmaterial muss definiert
sein, Fertigung, Verpackung und Transport und Vertrieb, Installierung und
Wartung, Nutzung, Ende der Lebensdauer, das heißt „der Zustand der
Kleinfeuerung am Ende ihrer Erstnutzung bis zur endgültigen Entsorgung.“ Na,
wer weiß denn das, Entschuldigung? Wenn ich jetzt einen Durchlauferhitzer
erzeugt habe, weiß ich ganz genau, wie der ausschaut am Ende seiner Nutzung? Na
fein. Probieren wir es aus.
„Für jede dieser Daten, soweit relevant, ist
Folgendes abzuschätzen: Voraussichtlicher Verbrauch an Material, Energie und
andere Ressourcen wie das Frischwasser, voraussichtliche Emission in Luft,
Wasser und Boden, voraussichtliche Umweltbelastung durch physikalische
Einwirkungen wie Lärm, Schwingungen, Strahlung, elektromagnetische Felder,
Mengen der voraussichtlich entstehenden Abfallstoffe, Möglichkeit der
Wiederverwertung, des Recyclings und der Verwertung des Materials. – (Heiterkeit
bei den Abgen Robert Parzer und Günter Kenesei.) Kann ich schon aufhören?
Stimmt’s schon zu? Gut. Na, haben wir schon zwei. (Weitere Heiterkeit bei
der ÖVP.) Warten wir auf die nächsten zwei.
„Die Verbesserung der in Ziffer 1.2 genannten
Umweltaspekte in einer Kleinfeuerung ist insbesondere nach folgenden Kriterien
zu beurteilen: Masse und Volumen des Produktes, Verwendung von
Recyclingmaterial,“ – als wenn das irgendwen interessieren täte, wie viel
Recyclingmaterial in so einem Durchlauferhitzer drinnen ist – „Verbrauch von
Energie, Wasser und anderen Ressourcen während des Lebenszyklus,“ – gut, das
ist sinnvoll, das ist bei Waschmaschinen ja auch definiert, ob es eine Klasse
A, B oder C oder A plus plus ist - „Verwendung von Stoffen, die gesundheits-
oder umweltschädlich sind“ – na, da brauchen wir die EU, das haben wir in
unserem Ölfeuerungsgesetz auch schon -, „Art und Menge der für
bestimmungsmäßige Nutzung und die ordentliche Wartung benötigten
Verbrauchsmaterialien“ – also da interessiert die EU, was in Wien ein
Installateur braucht, um einen Durchlauferhitzer zu warten! Also ich
meine ... (Abg Robert Parzer: Das ist böse!) Na, nicht böse, da
kannst böse sein, so lange du willst. Ich mache das schon durch, keine Angst -,
„Indikatoren der Wiederverwendbarkeit und der Recyclebarkeit, Zahl der
verwendeten Material- und Bauteile, Verwendung von Normteilen, Zeitaufwand für
das Zerlegen.“ Also die EU zerbricht sich den Kopf, wie lange man braucht, um
einen Durchlauferhitzer in Wien zu zerlegen! Das ist ja bitte, das darf ja
alles nicht wahr sein, was die uns antun! (Abg Harry Kopietz: Nach der
Wiener Vorgehensweise wird das in der ganzen EU gemacht!) Wir stimmen nicht
zu! (Aufregung bei der FPÖ. – Abg Harry Kopietz: Wir geben vor!)
„Verwendung von Kennzeichnungsnormen für
wiederverwendbare und recyclebare Bauteile.“ (Abg Harry Kopietz: Ist alles,
was nicht gut ist, schlecht? – Abg Robert Parzer: Hat es einen Schalter? –
Heiterkeit bei der FPÖ.)
„Verwendung von gebrauchten
Teilen.“ Also ich brauch’ keine EU. Verwendung von gebrauchten Teilen ist doch
klar, wenn der Durchlauferhitzer alt ist, dann kommt er in den Schrott, na was?
Ich werde von einem alten Durchlauferhitzer verwendbare Teile ... (Abt
Robert
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