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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 74 von 78

 

Umsetzung dieses Antrags. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Abg Dr Aigner. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrat! Meine Damen und Herren!

 

Ich komme mir fast wie ein Exot vor, denn ich möchte jetzt wirklich zu dem Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, etwas sagen.

 

Wir begrüßen natürlich die Rechtsbereinigung, weil es, glaube ich, auch im Interesse der Rechtsunterworfenen ganz wichtig ist, dass der Gesetzesbestand immer wieder auch kritisch durchforstet wird und man sich anschaut, auf welche gesetzliche Regelungen man verzichten kann. Daher stimmen wir diesem Gesetz zu.

 

Eine Bemerkung darf ich mir als Jurist nicht ganz verkneifen: Wenn man sich die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz anschaut, die natürlich keine normative Kraft haben, aber doch dem rechtsuchenden und auch dem rechtsanwendenden Organ als Hilfestellung zur Hand gegeben werden, würde man sich erwarten, dass wir beschließen, welche Bestimmungen im Hinblick auf den Stichtag in Kraft bleiben. Was tritt aber nun außer Kraft? – Es gibt eine deskriptive Liste, welche Gesetze aus dem Rechtsbestand entfernt werden, und da heißt es in entlarvender Offenheit: „Diese Liste der Gesetze, die aus dem Bestand entfernt werden, dient nur der Veranschaulichung, welche Rechtsvorschriften von der Rechtsbereinigung erfasst werden, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine vollständige Auflistung ist unter anderem deshalb nicht möglich, weil bestehende Gesetze nicht nur formell, sondern auch materiell geändert wurden und deshalb nur im Einzelfall und mit einem erheblichen Begründungsaufwand gesagt werden kann, welchen Teilen einer alten Novelle zu einem anschließenden mehrfach novellierten Gesetzestext noch rechtliche Relevanz zukommt.“

 

Das heißt im Prinzip, dass wir jetzt eine Denksportaufgabe haben und sich nur mit archivarischem Fleiß im Sinne der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes feststellen lässt, was jetzt eigentlich gilt und was nicht. – Ich habe große Sympathie für Beamte, die Offenheit an den Tag legen, und diese Offenheit ist einerseits schön, sie lässt aber den Rechtssuchenden hilflos zurück. Ich glaube daher, dass es ein lohnendes Unterfangen wäre, auf der Wiener Ebene im Hinblick auf eine mögliche Widerverlautbarung des geltenden Gesetzestextes zumindest einmal zu sagen, was jetzt eigentlich gilt und was nicht. Denn wenn selbst die Experten, die sich mit nichts anderem beschäftigen, nicht genau sagen können, was jetzt gilt und was nicht, dann ist das in einem Rechtsstaat doch ein bisschen unbefriedigend! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Unser Klubobmann hat heute unseren Herrn Landeshauptmann gefragt, was er dazu sagt, dass man Experten-Hearings auch für Landtagsgesetzesbeschlüsse heranzieht. Er hat darauf, wenn auch durchaus freundlich, gesagt: Experten brauchen wir nicht! Wir sind Politiker und fassen politische Beschlüsse. – Ich glaube, dass es daher wichtig ist, dass sich einmal Rechtsexperten mit den Gesetzen befassen, damit wir feststellen können, was gilt und was nicht gilt. Das steht auch im Interesse der Rechtssicherheit.

 

Ich erlaube mir jetzt einen kurzen Sidestep zu unserem Untersuchungsausschuss auf Gemeindeebene: Eigenartigerweise ist es dort ganz anders! Der Untersuchungsausschuss beginnt damit, dass man Rechtsexperten beauftragt, relativ evidente Fragen einer rechtlichen Klärung zuzuführen. Auf der einen Seite können wir als Gesetzgeber nicht sagen, was jetzt gilt und was nicht gilt, auf der anderen Seite beginnen wir einen Untersuchungsausschuss damit, dass man irgendwelche Professoren bittet, einmal zu klären, wen man laden und was man überhaupt untersuchen darf.

 

Ich glaube, hier wird eine unterschiedliche Gewichtung an den Tag gelegt. Ich meine, im Untersuchungsausschuss sollten politische Entscheidungen getroffen werden, wenn es aber um die Frage geht, was gilt und was nicht gilt, dann ist es eine Rechtssache, und damit könnten wir ruhig einmal Experten befassen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Lassen Sie mich einen letzten Satz zum schon angesprochenen Papa-Monat sagen: Ich halte es vom Politischen her für eine wirklich gute Idee, dass wir auch den Vätern die Möglichkeit geben, bei ihren Kindern zu bleiben. Wir von der ÖVP sind auch für die Zuweisung. Uns ist aber jeder Vater gleich viel wert. Wir wollen aber keine Mehrvätergesellschaft, indem wir sagen, dass Väter, die in Wiener Gemeinde- oder Landesdienst tätig sind, etwas bekommen, die anderen Väter hingegen nicht. Wenn, dann muss es eine generelle Regelung geben.

 

Auf Bundesebene ist vom privaten Arbeitsrecht her zu klären, wer das Ganze bezahlt. Das muss man natürlich auch sagen. Es gibt nicht so viele Töpfe, in die man greifen kann. Wer soll das im Endeffekt bezahlen? – Wie wir wissen, hat die Sozialversicherung große Finanzierungsprobleme auf allen Ebenen. Der Familienlastenausgleichsfond ist nicht zuletzt wegen einer Familienleistung, die unter unserer Regierungsägide eingeführt wurde, ursprünglich heftig kritisiert worden, jetzt stößt diese jedoch auf allgemeine Zustimmung. Die Mittel nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz sind ziemlich ausgeplündert, und es ist natürlich auch etwas kurz gegriffen, den Steuerzahler für öffentlich Bedienstete zahlen zu lassen.

 

Es muss also für einen Papa-Monat eine Österreich-weite Regelung für alle Väter geben. Wir haben Ihnen schon einen Wink gegeben: Wir haben seinerzeit gesagt, dass uns alle Mütter gleich viel wert sind. Das bedeutet, dass es nicht Karenzgeld, sondern Kinderbetreuungsgeld aus dem Familienlastenausgleichsfonds geben soll. Das war, glaube ich, bahnbrechend, und vielleicht gelingt es uns jetzt auch, den Vätern aus einem der zur Verfügung stehenden Töpfe die Möglichkeit zu geben, in den ersten Wochen bei ihrem neugeborenen Kind zu bleiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg Ludwig-Faymann. Ich erteile es ihr.

 

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