Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 78
Umsetzung dieses Antrags. – Danke. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als Nächster
zu Wort gemeldet hat sich Abg Dr Aigner. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrat! Meine
Damen und Herren!
Ich komme mir fast wie ein Exot vor, denn ich möchte
jetzt wirklich zu dem Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, etwas sagen.
Wir begrüßen natürlich die Rechtsbereinigung, weil
es, glaube ich, auch im Interesse der Rechtsunterworfenen ganz wichtig ist,
dass der Gesetzesbestand immer wieder auch kritisch durchforstet wird und man
sich anschaut, auf welche gesetzliche Regelungen man verzichten kann. Daher
stimmen wir diesem Gesetz zu.
Eine Bemerkung darf ich mir als Jurist nicht ganz verkneifen:
Wenn man sich die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz anschaut, die natürlich
keine normative Kraft haben, aber doch dem rechtsuchenden und auch dem
rechtsanwendenden Organ als Hilfestellung zur Hand gegeben werden, würde man
sich erwarten, dass wir beschließen, welche Bestimmungen im Hinblick auf den
Stichtag in Kraft bleiben. Was tritt aber nun außer Kraft? – Es gibt eine
deskriptive Liste, welche Gesetze aus dem Rechtsbestand entfernt werden, und da
heißt es in entlarvender Offenheit: „Diese Liste der Gesetze, die aus dem
Bestand entfernt werden, dient nur der Veranschaulichung, welche
Rechtsvorschriften von der Rechtsbereinigung erfasst werden, erhebt jedoch
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine vollständige Auflistung ist unter
anderem deshalb nicht möglich, weil bestehende Gesetze nicht nur formell,
sondern auch materiell geändert wurden und deshalb nur im Einzelfall und mit
einem erheblichen Begründungsaufwand gesagt werden kann, welchen Teilen einer
alten Novelle zu einem anschließenden mehrfach novellierten Gesetzestext noch
rechtliche Relevanz zukommt.“
Das heißt im Prinzip, dass wir jetzt eine
Denksportaufgabe haben und sich nur mit archivarischem Fleiß im Sinne der
Judikatur des Verfassungsgerichtshofes feststellen lässt, was jetzt eigentlich
gilt und was nicht. – Ich habe große Sympathie für Beamte, die Offenheit
an den Tag legen, und diese Offenheit ist einerseits schön, sie lässt aber den
Rechtssuchenden hilflos zurück. Ich glaube daher, dass es ein lohnendes
Unterfangen wäre, auf der Wiener Ebene im Hinblick auf eine mögliche
Widerverlautbarung des geltenden Gesetzestextes zumindest einmal zu sagen, was
jetzt eigentlich gilt und was nicht. Denn wenn selbst die Experten, die sich
mit nichts anderem beschäftigen, nicht genau sagen können, was jetzt gilt und
was nicht, dann ist das in einem Rechtsstaat doch ein bisschen unbefriedigend! (Beifall
bei der ÖVP.)
Unser Klubobmann hat heute unseren Herrn
Landeshauptmann gefragt, was er dazu sagt, dass man Experten-Hearings auch für
Landtagsgesetzesbeschlüsse heranzieht. Er hat darauf, wenn auch durchaus
freundlich, gesagt: Experten brauchen wir nicht! Wir sind Politiker und fassen
politische Beschlüsse. – Ich glaube, dass es daher wichtig ist, dass sich
einmal Rechtsexperten mit den Gesetzen befassen, damit wir feststellen können,
was gilt und was nicht gilt. Das steht auch im Interesse der Rechtssicherheit.
Ich erlaube mir jetzt einen kurzen Sidestep zu
unserem Untersuchungsausschuss auf Gemeindeebene: Eigenartigerweise ist es dort
ganz anders! Der Untersuchungsausschuss beginnt damit, dass man Rechtsexperten
beauftragt, relativ evidente Fragen einer rechtlichen Klärung zuzuführen. Auf
der einen Seite können wir als Gesetzgeber nicht sagen, was jetzt gilt und was
nicht gilt, auf der anderen Seite beginnen wir einen Untersuchungsausschuss
damit, dass man irgendwelche Professoren bittet, einmal zu klären, wen man
laden und was man überhaupt untersuchen darf.
Ich glaube, hier wird eine unterschiedliche
Gewichtung an den Tag gelegt. Ich meine, im Untersuchungsausschuss sollten
politische Entscheidungen getroffen werden, wenn es aber um die Frage geht, was
gilt und was nicht gilt, dann ist es eine Rechtssache, und damit könnten wir
ruhig einmal Experten befassen. (Beifall bei der ÖVP.)
Lassen Sie mich einen letzten Satz zum schon
angesprochenen Papa-Monat sagen: Ich halte es vom Politischen her für eine
wirklich gute Idee, dass wir auch den Vätern die Möglichkeit geben, bei ihren
Kindern zu bleiben. Wir von der ÖVP sind auch für die Zuweisung. Uns ist aber
jeder Vater gleich viel wert. Wir wollen aber keine Mehrvätergesellschaft,
indem wir sagen, dass Väter, die in Wiener Gemeinde- oder Landesdienst tätig
sind, etwas bekommen, die anderen Väter hingegen nicht. Wenn, dann muss es eine
generelle Regelung geben.
Auf Bundesebene ist vom privaten Arbeitsrecht her zu
klären, wer das Ganze bezahlt. Das muss man natürlich auch sagen. Es gibt nicht
so viele Töpfe, in die man greifen kann. Wer soll das im Endeffekt
bezahlen? – Wie wir wissen, hat die Sozialversicherung große
Finanzierungsprobleme auf allen Ebenen. Der Familienlastenausgleichsfond ist
nicht zuletzt wegen einer Familienleistung, die unter unserer Regierungsägide
eingeführt wurde, ursprünglich heftig kritisiert worden, jetzt stößt diese
jedoch auf allgemeine Zustimmung. Die Mittel nach dem
Kinderbetreuungsgeldgesetz sind ziemlich ausgeplündert, und es ist natürlich
auch etwas kurz gegriffen, den Steuerzahler für öffentlich Bedienstete zahlen
zu lassen.
Es muss also für einen Papa-Monat eine
Österreich-weite Regelung für alle Väter geben. Wir haben Ihnen schon einen
Wink gegeben: Wir haben seinerzeit gesagt, dass uns alle Mütter gleich viel
wert sind. Das bedeutet, dass es nicht Karenzgeld, sondern Kinderbetreuungsgeld
aus dem Familienlastenausgleichsfonds geben soll. Das war, glaube ich,
bahnbrechend, und vielleicht gelingt es uns jetzt auch, den Vätern aus einem
der zur Verfügung stehenden Töpfe die Möglichkeit zu geben, in den ersten
Wochen bei ihrem neugeborenen Kind zu bleiben. – Danke. (Beifall bei
der ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl: Zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg
Ludwig-Faymann. Ich erteile es ihr.
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