Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 78
Unterstützung
vorhanden war. Das war eine ganz tolle Zusammenarbeit! (Beifall bei der SPÖ
und von Abgeordneten der FPÖ.)
Die
Stellungnahme der Arbeiterkammer ist heute auch einige Male genannt worden. Ich
sehe in der Arbeiterkammer-Stellungnahme sehr wohl eine Befürwortung und eine
Unterstützung des Weges, der gegangen wird. Ich sehe darin aber auch den
Hinweis, dass eine solche Maßnahme ohne Sozialpaket wenig Sinn macht. Diese
Ansicht teilen wir. So sehen wir das auch, sonst hätten wir dieses Sozialpaket
ja nicht geschnürt!
Auf
eine Stellungnahme möchte ich noch hinweisen, weil sie heute auch schon in der
Fragestunde angesprochen wurde, nämlich auf die Stellungnahme des
Bundesministeriums für Inneres: Dazu ist zu sagen, dass wir diesbezüglich am
17. März noch einmal eine Klarstellung bekommen haben. Darin hat das
Bundesministerium für Inneres sehr wohl – ich zitiere: „ keinen Anlass zur
Bemerkung gesehen und keineswegs ausgeschlossen, dass auch der Auffassung der
Stadt Wien mit dieser Lösung nähergetreten werden kann“. In dieser
Stellungnahme wurde auch erwähnt, dass man die Schulpflicht, den
Gesundheitszustand und die Dauer des Bettelns im Strafausmaß berücksichtigen
soll. Und dazu ist wiederum zu sagen – das hat Kollege Stürzenbecher heute
auch schon dargelegt –, dass über das Verwaltungsstrafverfahren, das die
Polizei führt, gemäß § 19 sehr wohl vorgesehen ist, dass diese Tatbestände
tatsächlich Berücksichtigung finden müssen.
Zu
den Argumenten der christlichen Organisationen möchte ich auch noch etwas
sagen: Seit gestern sind drei Stellungnahmen beziehungsweise Aussagen in
Umlauf, von denen ich glaube, dass diese insofern fehl am Platz sind, als sie
sich nicht tatsächlich mit dem Kindeswohl auseinandersetzen. Ich halte es für
ausgesprochen vermessen, wenn man Kinder weiterhin ungehindert ausbeuten lassen
will. Ich meine, dass diese Kinder ein Recht auf eine Zukunft und auf eine
Ausbildung sowie ein Recht darauf haben, einmal eine eigenständige
Existenzsicherung zu haben, und dass diese Kinder daher ein Recht darauf haben,
aus dem Teufelskreis der Bettelei, der meistens die Kriminalität folgt,
auszusteigen. (Beifall bei der SPÖ und von Abgeordneten der FPÖ.) Daher
haben sozialromantische Ansätze hier wirklich nichts verloren!
Die
Novelle, die hier vorliegt, wurde viel diskutiert, ist bewusst so gestaltet und
wurde aus meiner Sicht umfassend und umsichtig bearbeitet. Und mir ist es ganz
wichtig, an dieser Stelle noch etwas zu sagen, weil ein bisschen spekuliert
wird, ob da vielleicht nicht doch noch etwas offen ist: In dieser Stadt wird es
mit der SPÖ kein generelles Bettelverbot geben! Wir werden Wien nicht zur
Bannmeile für Bettelei machen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich
wiederhole: Wir haben dieses Gesetz gemacht, um Ausbeutung von Kindern zu verhindern.
Wir haben das Wohl und den Schutz der Kinder in den Vordergrund gestellt, und
ich würde daher bitten, dieser Novelle die Zustimmung zu erteilen. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Hoher Landtag!
Während der jetzt abgeschlossenen Debatte habe ich aus den Reihen der
Freiheitlichen Partei das Wort „Kinderschänder“ vernommen. Ich werde mir die
entsprechende Passage aus dem Protokoll vorlegen lassen und genau anschauen,
und wenn diese Bemerkung gegen eine Person dieses Landtags oder gegen eine
Fraktion gerichtet war, würde dies zwangsläufig einen Ordnungsruf nach sich
ziehen.
Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich
bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und
Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Dies ist gegen die Stimmen
der Grünen Fraktion mehrstimmig angenommen.
Mir
liegen zwei Beschluss- und Resolutionsanträge vor.
Der
erste von den ÖVP-Abgeordneten Herrn Mag Wolfgang Ulm, Frau Mag Barbara
Feldmann, Frau Monika Riha und Frau Mag Sirvan Ekici betrifft ein
generelles Bettelverbot in Wien.
In
formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann beantragt.
Wer
diesem Antrag die Zustimmung erteilt, möge bitte ein Zeichen mit der Hand
geben – Dieser Antrag wird nur von der Österreichischen Volkspartei und
den Freiheitlichen unterstützt, bleibt sohin in der Minderheit und ist
daher abgelehnt.
Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag von der
Grünen Fraktion, der von Frau Abg Jerusalem und Frau Abg Mag Maria
Vassilakou eingebracht wurde, betrifft Betteln mit Kindern.
Hier wird in formeller Hinsicht die sofortige
Abstimmung verlangt.
Wer diesen Antrag in der sofortigen Abstimmung
unterstützt, möge bitte ebenfalls ein Zeichen mit der Hand geben. – Dieser
Antrag wird nur von der Grünen Fraktion unterstützt, bleibt somit in der
Minderheit und ist daher abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen.
Ich erblicke und höre keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, dies mit einem Handzeichen
auszudrücken. – Dieser Gesetzesantrag findet in gleicher Form wie in der
ersten Lesung die Zustimmung der Sozialdemokratie, der Österreichischen
Volkspartei und der Freiheitlichen Partei und ist sohin mehrstimmig angenommen.
Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zur Bereinigung der Rechtsschriften des
Landes Wien geändert wird, die so genannte Wiener
Rechtsbereinigungsgesetz-Novelle 2008.
Die Berichterstatterin hiezu ist ebenfalls Frau
Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte Sie, die Verhandlung einzuleiten.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Sehr geehrter
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