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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 67

 

einzelnen Pünktchen, das sich bieten kann, lautet, diese Hass-, diese Neid-, diese Gegeneinanderstrategie, die Sie fahren, wieder aufleben zu lassen? Wäre es nicht gerade im ernsthaften Sinn der Sorge um die Kinder und Jugendlichen, nicht nur in dieser Stadt, sondern insgesamt, ein guter Schritt gewesen, den wir hier begonnen haben und den man auch in anderen Bereichen fortsetzen könnte? Ist das wirklich notwendig? Welchen Spiegel haben Sie zu Hause, in den Sie sich schauen, um das, was Sie jetzt hier gemacht haben, tatsächlich vertreten zu können? Sie müssen es jetzt nicht beantworten, aber es würde mich in einer persönlichen Diskussion wirklich einmal interessieren, wie das geht, wie es jemand schafft, sozusagen das Salto Mortale in einem einzigen Atemzug oder mehreren Atemzügen, weil die Rede mehr Atemzüge braucht, zu machen. Ist das die Vorbildwirkung in der Politik, die wir geben wollen, dass man sich auf der einen Seite wirklich sachlich, lösungsorientiert als Partner der Jugend verhält und im nächsten Atemzug wieder dieselben Hass- und Hetzparolen von sich gibt?

 

Es tut mir wirklich leid! Ich habe gedacht, wir haben einen ersten Schritt gesetzt. Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, dass es ein zweiter sein könnte, weil es viele wichtige Themen gibt, die wir ernsthaft zu diskutieren haben. Aber Sie werden verzeihen, das musste auch gesagt werden!

 

In diesem Sinne darf ich Sie um Zustimmung ersuchen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bevor wir über die Gesetzesvorlage abstimmen, stimmen wir über den Abänderungsantrag, der von allen Parteien unterstützt wurde, ab.

 

Ich bitte um ein Zeichen der Zustimmung. - Der Abstimmungsantrag ist einstimmig angenommen und wird in die Gesetzesvorlage einbezogen.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Damit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens - Wiener Veranstaltungsgesetz - geändert wird.

 

Berichterstatter ist hier Herr Amtsf StR Mailath-Pokorny. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter Amtsf StR Dr Mailath-Pokorny: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Stefan. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Harald Stefan (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!

 

Uns liegt ein Abänderungsantrag zum Wiener Veranstaltungsgesetz oder ein Initiativantrag, dieses Gesetz zu ändern, vor. Es ist offensichtlich eine Anlassgesetzgebung anlässlich der Fußball-Europameisterschaft und Anlassgesetzgebungen sind meistens problematisch.

 

So auch hier. Es ist ein Schnellschuss. Es wurde sehr kurzfristig vorgelegt, den Parteien keine Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen beziehungsweise erst im letzten Moment. Daher waren wir schon einmal von der Vorgangsweise her insofern ein bisschen enttäuscht, weil das nicht notwendig gewesen wäre.

 

Zudem haben wir aus unserer Sicht festgestellt, dass bei dem ursprünglichen Antrag sämtliche Schutzmaßnahmen für die Anrainer vollkommen außer Kraft gesetzt wurden, wenn der Fall eintritt, der hier beschrieben ist. Es gibt im Veranstaltungsgesetz mehrere Kategorien von Veranstaltungen und dann entsprechende Regelungen über bestimmte Schallschutzmaßnahmen beziehungsweise Richtwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Die werden hier plötzlich vollkommen außer Kraft gesetzt und das wäre durchaus problematisch. Es ist dann, möglicherweise auch auf Grund der Wünsche oder der Vorstöße der Opposition, ein Abänderungsantrag von der SPÖ selbst eingebracht worden, aber auch dieser gibt keine befriedigenden Antworten auf die Fragen, die er selbst aufgeworfen hat.

 

Wir stimmen daher gegen diesen Gesetzesantrag sowie auch gegen den Abänderungsantrag, der vorgelegt wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Maresch.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!

 

Es hat uns auch ein bisschen überrascht, dass es so schnell mit dem Veranstaltungsgesetz beziehungsweise mit dem Initiativantrag gegangen ist. Da muss ich dem Kollegen Stefan recht geben. Der hat wirklich sozusagen alles aufgehoben, was an Schutzkategorien da war.

 

Ich habe mir die Schutzkategorien noch einmal angeschaut. Es gibt vor allem zwei Kategorien, und zwar die Kategorien 3 und 5. Kategorie 3 ist städtisches Wohngebiet. Da gibt es Immissionsgrenzwerte von 55 dB und 40 dB. Bei der Kategorie 5, das ist vor allem bei Büros in Wien, wenn man so will, und bei Betrieben mit geringer Schallimmission, sind es 65 dB tagsüber und 50 dB in der Nacht, wobei natürlich weiter unten noch steht, wie viele Veranstaltungen mit welcher Schallintensität abgeführt werden dürfen. Dort steht grundsätzlich 80 dB, eine Veranstaltung mit Ende vor 22 Uhr und keine nach 22 Uhr. Jetzt haben wir schon die Kategorie.

 

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