Landtag,
15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 67
Das war schon klar, dass das mit der EURO 2008 schwierig wird. Deswegen gebe ich dem Kollegen Stefan recht. Es ist in gewisser Weise eine Anlassgesetzgebung, wobei natürlich ein bisschen augenzwinkernd auch das Donauinselfest eine nicht unbedeutende Rolle dabei spielt, weil man dann im Abänderungsantrag sieht, 100 000 ZuseherInnen oder TeilnehmerInnen. Die gibt es wahrscheinlich nur beim Donauinselfest beziehungsweise bei der EURO 2008. Aber soll sein.
Faktum ist, dass das ursprüngliche Gesetz eine
Möglichkeit gegeben hat, dass insgesamt der Grenzwert von 100 dB,
wohlgemerkt, das ist sozusagen Disco-Musik, bezogen auf die Dauer der
Darbietung der Veranstaltung im ganzen Publikumsbereich einzuhalten ist, wobei
sozusagen Gehörschutz ausgeteilt werden soll. Wie das bei der EURO geht, war
uns nicht ganz klar.
Dann ist dieser Antrag gekommen, der sozusagen alles
overruled hat. Wir waren ein bisschen überrascht, haben einen eigenen Antrag
gestellt, haben auch mit NGOs darüber gesprochen, waren eigentlich ganz froh.
Jetzt gibt es einen Initiativantrag, der zumindest zwei Dinge von uns, die
darin vorkommen, übernommen hat. Erstens nicht Lärm rund um die Uhr machen zu
dürfen, sondern von 6 Uhr bis 24 Uhr beziehungsweise die
100 000, ohne dass jedes kleine Pimperlfest schon Lärm schlagen und die
Bürger ärgern kann.
Zwei Punkte wurden von unserem ursprünglichen Antrag,
den wir jetzt mit einigen Abänderungen sozusagen noch einmal stellen, nicht
aufgenommen. Deswegen auch unser eigener Antrag.
Und zwar gibt es im Initiativantrag, den wir
mittragen, keinen Schutz für die beiden Bewohnerkategorien 3 und 5.
Deswegen wollen wir das dort auch haben. Wir wollen nicht, dass Humtata-Musik
bis 24 Uhr vor den Schlafzimmerfenstern von Wienerinnen und Wienern,
anderen Menschen, Hotelzimmern oder auch Beamtenburgen stattfindet. Das ist das
Erste.
Das Zweite ist, wir glauben noch, dass sechs Stunden
etwas wenig sind. Es wäre auch vernünftig, die Geschichte nicht sechs Wochen
lang plärren zu lassen, sondern, wenn es geht, nur an Match-Tagen. Es wird
dazwischen ja auch Ruhetage geben, wo kein Fußballfest stattfindet. Ich glaube,
die Wiener und Wienerinnen haben es sich verdient, hie und da auch etwas
ruhigere Zeiten zu haben.
Grundsätzlich sind die GRÜNEN natürlich für die
EURO 2008, keine Frage, aber es ist sicher nicht lustfeindlich, wenn man
sagt, manchmal ist Ruhe und Frieden auch nichts Schlechtes. Deswegen unser
Antrag.
Abschließend noch einmal, wie gesagt, den
ursprünglichen Antrag hätten wir abgelehnt, aber durch den Abänderungsantrag
schaut die Sache anders aus. Wir werden deswegen dem Abänderungsantrag und dem
Initiativantrag zustimmen und haben als Ergänzung einen eigenen
Abänderungsantrag eingebracht. Ich bitte um Zustimmung. - Danke schön. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Wolf. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Franz Ferdinand Wolf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine
Damen und Herren!
Ich kann es auch kurz machen. Es handelt sich in der
Tat um eine klassische Anlassgesetzgebung, noch dazu relativ zeitnahe zum
geplanten Ereignis. Insoweit ist auch die Qualität der Änderungen oder der
Novellierung, die ursprünglich vorgelegt wurde, nicht wirklich gut gewesen. Wir
haben damals, das wurde schon gesagt, im Kulturausschuss einige Fragen
aufgeworfen und einige problematische Bestimmungen dargestellt. Das hat dazu
geführt, dass Änderungen gemacht wurden, die immerhin doch einige wesentliche
Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Ziel oder dem ursprünglichen
Vorhaben bringen.
Es ist nunmehr eine Einschränkung auf
Veranstaltungen, an denen 100 000 Personen oder mehr teilnehmen
können, wobei die Formulierung „teilnehmen können" juristisch höchst
problematisch ist, aber soll sein. Zweitens wurde die Aufhebung oder
Dispensierung der Lärmschutzgrenzen zeitlich eingeschränkt. Auch das halten wir
für notwendig.
Wir werden daher dem vorliegenden Abänderungsantrag
zustimmen, weil wir davon ausgehen, dass diese Bestimmungen nur in ganz
wenigen, exemplarischen, seltenen Fällen zur Anwendung kommen und daher keine
Aushebelung der zu Recht bestehenden Lärmgrenzen bringen werden. Wir meinen,
dass es möglich sein muss, bei Großveranstaltungen diese Grenzen für kurze Zeit
aufzuheben. Das wird die Fan-Meile und EURO-Veranstaltungen ermöglichen. Wir
meinen auch, dass hie und da durchaus auch Spaß und Spiel sein soll und man
nicht alles nur immer an den strengen Bestimmungen der Gesetze messen kann. In
Einzelfällen soll es so sein, wie es nun beschlossen werden soll. - Danke.
(Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Abg
Valentin als Nächster.
Abg Erich Valentin (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wenn die EURO 2008 nicht etwas ganz Besonderes
wäre und wenn wir heute die Fernsehapparate aufdrehen und jetzt schon
mitbekommen, wie sehr bei vielen Werbesendungen, die international auf unseren
Markt einwirken, die EURO die öffentliche Diskussion nicht nur in unserem Land,
sondern in ganz Europa und darüber hinaus beeinflusst, wenn das nicht ein
Anlass ist, für den man ein Gesetz ändern kann, was dann sonst? Ich denke mir,
dass der Begriff der Anlassgesetzgebung in dem Fall wirklich anders zu
interpretieren ist, denn Anlassgesetzgebung wird im Negativen immer dann
verwendet, wenn sich eine gesetzgebende Körperschaft auf Grund eines äußeren
Anlasses in relativ kurzer Zeit dazu verständigt, ein Gesetz grundsätzlich neu
zu diskutieren.
Was hier geschieht, ist, wir haben
ein Veranstaltungsgesetz, das zu Recht sehr strenge Reglements für den Schutz
der Bevölkerung definiert. Wir haben ein
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