Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 55
Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort. – Bitte, Herr
Stadtrat.
Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Meine Damen und
Herren! Herr Präsident!
Ich halte mich auch jetzt kurz. Die wesentlichen
Argumente wurden schon ausgetauscht. Der Grund, warum wir eine solche kleine
Gesetzesinitiative umsetzen wollen, ist, dass wir einige Anregungen, die sich
im Vollzug seit der Gesetzwerdung vor fünf Jahren ergeben haben, einbringen
wollen.
Ich erspare mir die Details. Sie kennen Sie alle. Was
die Valorisierung anbelangt, so ist es in der Tat so, dass es für die
Kulturbetriebe ein Ausnahmefall wäre oder bislang war, wenn eine gesetzliche
Valorisierung vorgenommen wird. Ich habe aber der Leitung – der
kaufmännische Direktor ist ja hier – zugesichert, dass ich
selbstverständlich, wie bei allen anderen Kulturbetrieben, jederzeit zu
Gesprächen bereit bin, um einen tatsächlichen Bedarf, so er notwendig ist, entsprechend
zu berücksichtigen beziehungsweise jedenfalls darüber zu debattieren. Das
gehört auch zum guten Stil und zur Kultur hier in Wien.
Betreffend die Ausschreibung bin ich auch der
Meinung, wie schon mein Vorredner gesagt hat, dass es sinnlos wäre, einem
Formalerfordernis nachkommen zu wollen, wenn ohnedies schon von Seiten aller
Beteiligten klar ist, dass eine Fortsetzung einer Tätigkeit gewünscht wird.
Auch insofern bin ich der Meinung, dass man da den Wünschen aller Beteiligten
nachkommt.
In diesem Sinne bitte ich um ihre Zustimmung. –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu
heben. – Dies ist ohne die Grüne Fraktion, sohin mehrstimmig, angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen.
Ich sehe keinen Widerspruch und kann daher so
vorgehen.
Ich bitte nunmehr jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, dies mit einem Handzeichen
zu dokumentieren. – Ich stelle das gleiche Abstimmungsverhalten fest.
Daher erfolgt der Beschluss auch in zweiter Lesung ohne die Stimmen der Grünen mehrstimmig.
Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes über Einrichtungen der Heimhilfe in Wien, das so genannte Wiener
Heimhilfe-Einrichtungsgesetz.
Bevor ich der Berichterstatterin, der Frau
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, das Wort erteile, möchte ich darauf
hinweisen, dass in der Präsidialkonferenz vereinbart wurde, die Debatte über
dieses Gesetz und über das unter Post 7 angeführte Wiener
Sozialbetreuungsberufegesetz gemeinsam abzuführen. Ich bitte nunmehr die Frau
Berichterstatterin, die Verhandlung einzuleiten.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Damen und
Herren! Hohes Haus! Es handelt sich hierbei um die Umsetzung einer
15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Ich ersuche Sie um
Zustimmung.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung
schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand
erhoben? – Ich sehe keinen Einwand. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet hat sich
Frau Abg Antonov. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Waltraut Antonov
(Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen
und Herren!
Ich möchte kurz begründen, warum wir diese beiden
Gesetze ablehnen werden. Die 15a-Vereinbarung hat ja sozusagen die Mindestlatte
für die Regelungen im Bereich der Sozialbetreuungsberufe vorgegeben, und es
hätte durchaus die Möglichkeit gegeben, auch innovative soziale Änderungen in
das Landesgesetz aufzunehmen. Das ist leider nicht geschehen.
Ein Punkt, der in diesem Gesetz zu beanstanden ist,
ist zum Beispiel der Bereich der Supervision. Es wäre möglich gewesen, das so
zu regeln wie im § 20 des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes. Das ist
leider hier ausgeblieben. Es gibt keine Bestimmung zur verpflichtenden
Supervision.
Ein zweiter Punkt betrifft die Fortbildungsmaßnahmen
für die ArbeitnehmerInnen. In diesem Punkt sind die Kosten für diese
Fortbildung nicht definiert. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall die Kosten
für die Fortbildung an den ArbeitnehmerInnen hängen bleiben. Auch das ist in
unseren Augen ein Schwachpunkt in diesem Gesetz.
Für die HeimhelferInnen haben Sie die verpflichtende
Fortbildung mit 16 Stunden festgelegt, im Gegensatz zu den Sozialbetreuungsberufen,
wo es 32 Stunden sind. Das ist nicht einsichtig. Diese Kritik ist auch in
vielen Stellungnahmen zu Ihrem Gesetzesentwurf zum Ausdruck gekommen.
Aus diesen Gründen werden wir diesen
Gesetzesentwürfen nicht zustimmen.
Weiters möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einen Antrag einzubringen,
der den Tätigkeitsbericht des Wiener Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwalts betrifft. Wie wir bereits bei der Debatte dieses Berichts
festgehalten haben, hat der Bereich der Pflege in diesem Bericht gefehlt. Es
hat im Herbst Vorfälle von Gewalt gegenüber BewohnerInnen von Pflegeheimen
gegeben. Während sich der Pflege- und PatientInnenanwalt sonst sehr oft meldet,
vor allem mit positiven Meldungen, hat er in diesem Fall geschwiegen. Von ihm
ist nichts gekommen. Wir hoffen sehr, dass dieses Schweigen nicht symptomatisch
für sein Amtsverständnis ist, regen aber
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