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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 55

 

Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort. – Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Meine Damen und Herren! Herr Präsident!

 

Ich halte mich auch jetzt kurz. Die wesentlichen Argumente wurden schon ausgetauscht. Der Grund, warum wir eine solche kleine Gesetzesinitiative umsetzen wollen, ist, dass wir einige Anregungen, die sich im Vollzug seit der Gesetzwerdung vor fünf Jahren ergeben haben, einbringen wollen.

 

Ich erspare mir die Details. Sie kennen Sie alle. Was die Valorisierung anbelangt, so ist es in der Tat so, dass es für die Kulturbetriebe ein Ausnahmefall wäre oder bislang war, wenn eine gesetzliche Valorisierung vorgenommen wird. Ich habe aber der Leitung – der kaufmännische Direktor ist ja hier – zugesichert, dass ich selbstverständlich, wie bei allen anderen Kulturbetrieben, jederzeit zu Gesprächen bereit bin, um einen tatsächlichen Bedarf, so er notwendig ist, entsprechend zu berücksichtigen beziehungsweise jedenfalls darüber zu debattieren. Das gehört auch zum guten Stil und zur Kultur hier in Wien.

 

Betreffend die Ausschreibung bin ich auch der Meinung, wie schon mein Vorredner gesagt hat, dass es sinnlos wäre, einem Formalerfordernis nachkommen zu wollen, wenn ohnedies schon von Seiten aller Beteiligten klar ist, dass eine Fortsetzung einer Tätigkeit gewünscht wird. Auch insofern bin ich der Meinung, dass man da den Wünschen aller Beteiligten nachkommt.

 

In diesem Sinne bitte ich um ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Dies ist ohne die Grüne Fraktion, sohin mehrstimmig, angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen.

 

Ich sehe keinen Widerspruch und kann daher so vorgehen.

 

Ich bitte nunmehr jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, dies mit einem Handzeichen zu dokumentieren. – Ich stelle das gleiche Abstimmungsverhalten fest. Daher erfolgt der Beschluss auch in zweiter Lesung ohne die Stimmen der Grünen mehrstimmig.

 

Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über Einrichtungen der Heimhilfe in Wien, das so genannte Wiener Heimhilfe-Einrichtungsgesetz.

 

Bevor ich der Berichterstatterin, der Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass in der Präsidialkonferenz vereinbart wurde, die Debatte über dieses Gesetz und über das unter Post 7 angeführte Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz gemeinsam abzuführen. Ich bitte nunmehr die Frau Berichterstatterin, die Verhandlung einzuleiten.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es handelt sich hierbei um die Umsetzung einer 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Ich ersuche Sie um Zustimmung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.

 

Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Ich sehe keinen Einwand. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg Antonov. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte kurz begründen, warum wir diese beiden Gesetze ablehnen werden. Die 15a-Vereinbarung hat ja sozusagen die Mindestlatte für die Regelungen im Bereich der Sozialbetreuungsberufe vorgegeben, und es hätte durchaus die Möglichkeit gegeben, auch innovative soziale Änderungen in das Landesgesetz aufzunehmen. Das ist leider nicht geschehen.

 

Ein Punkt, der in diesem Gesetz zu beanstanden ist, ist zum Beispiel der Bereich der Supervision. Es wäre möglich gewesen, das so zu regeln wie im § 20 des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes. Das ist leider hier ausgeblieben. Es gibt keine Bestimmung zur verpflichtenden Supervision.

 

Ein zweiter Punkt betrifft die Fortbildungsmaßnahmen für die ArbeitnehmerInnen. In diesem Punkt sind die Kosten für diese Fortbildung nicht definiert. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall die Kosten für die Fortbildung an den ArbeitnehmerInnen hängen bleiben. Auch das ist in unseren Augen ein Schwachpunkt in diesem Gesetz.

 

Für die HeimhelferInnen haben Sie die verpflichtende Fortbildung mit 16 Stunden festgelegt, im Gegensatz zu den Sozialbetreuungsberufen, wo es 32 Stunden sind. Das ist nicht einsichtig. Diese Kritik ist auch in vielen Stellungnahmen zu Ihrem Gesetzesentwurf zum Ausdruck gekommen.

 

Aus diesen Gründen werden wir diesen Gesetzesentwürfen nicht zustimmen.

 

Weiters möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einen Antrag einzubringen, der den Tätigkeitsbericht des Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalts betrifft. Wie wir bereits bei der Debatte dieses Berichts festgehalten haben, hat der Bereich der Pflege in diesem Bericht gefehlt. Es hat im Herbst Vorfälle von Gewalt gegenüber BewohnerInnen von Pflegeheimen gegeben. Während sich der Pflege- und PatientInnenanwalt sonst sehr oft meldet, vor allem mit positiven Meldungen, hat er in diesem Fall geschwiegen. Von ihm ist nichts gekommen. Wir hoffen sehr, dass dieses Schweigen nicht symptomatisch für sein Amtsverständnis ist, regen aber

 

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