Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 55
trotzdem mit diesem Antrag an, dass er bestimmte Punkte auch in seinem Bericht dokumentiert, und zwar körperliche Gewaltanwendung, verbale Gewaltäußerung, missbräuchlicher Einsatz von Medikamenten, vorsätzlich oder grob fahrlässig unsachgemäße Durchführung pflegerischer Maßnahmen und so weiter.
Wir beantragen in formeller Hinsicht die Zuweisung
dieses Antrags an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. - Danke. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Zum Wort
gemeldet hat sich Frau Abg Klicka. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Marianne Klicka
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte
Abgeordnete!
Ich bin sehr froh, dass diese beiden Gesetze heute
hier zur Vorlage im Landtag eingebracht werden. Denn durch diese beiden Gesetze
ist es möglich, die Ausbildung und Tätigkeit in einem Gesetz zu verankern und
in dem zweiten Gesetz die Regelung über die Einrichtungen der Heimhilfe für die
Betreiber festzulegen. Es schaffen also beide Gesetze eine größere
Übersichtlichkeit, die vorher mit dem Wiener Heimhilfegesetz doch etwas
komplizierter war.
Außerdem schafft die Möglichkeit des Sozialbetreuungsberufegesetzes
erstmals eine einheitliche Rechtslage für ganz Österreich. Das möchte ich
wirklich erwähnen und hervorheben, weil wir in sehr vielen Bereichen
bundesländerweit noch unterschiedliche Gesetze haben. Diese einheitliche
Rechtslage ermöglicht es natürlich auch, gleiche Standards in der Aus- und
Weiterbildung zu haben und den Wechsel innerhalb der Bundesländer, also von
Wien nach Niederösterreich oder umgekehrt, möglich zu machen.
Weiters ist dieses Gesetz natürlich EU-konform, so
wie wir bei allen Gesetzen vorgehen.
Es wurde das Gesetz auch moderner abgefasst. Die
Berufsbilder haben eine höhere soziale und psychologische Komponente
dazubekommen. Bisher stand die pflegerische Komponente im Vordergrund. Wenn wir
alle bestrebt sind, dass die Menschen so lange wie möglich daheim leben und
wohnen können und sollen oder auch in den Einrichtungen das Wohnen mit hoher
Lebensqualität im Vordergrund steht, so sehen wir, dass wir da vorausschauend
schon sehr viel in die Richtung der Berufsausbildung investieren.
Für die Heimhilfen ist eine Zusatzqualifikation
vorgesehen, die hauptsächlich die pharmazeutischen Zusatzaufgaben betrifft,
also 20 Stunden Theorie und Praxis. Ich habe irgendwo 20 Stunden
gefunden, die Frau Kollegin hat gesagt, 16 Stunden. Ich werde dies noch
nachlesen. Ich bin davon überzeugt, dass das auch eine sehr gute und große
Aufwertung des Heimhilfeberufs, eine Bereicherung der Berufsarbeit und mehr
Motivation für die Heimhilfen darstellt, weil sie einen Aufgabenbereich dazubekommen
und auch eine Zusatzqualifikation erhalten. Unsere Wiener Heimhilfen waren und
sind immer bestausgebildet, gut qualifiziert und ich freue mich, dass sich
dieser Weg durch diese Gesetzgebung wieder fortsetzt.
Zur Frau Kollegin Antonov möchte ich zu dem Antrag,
den Sie eingebracht haben, noch sagen, ich bin der Meinung, dass wir sehr viele
Kontrollmechanismen in Wien haben und dass sie auch alle sehr gut
dokumentieren.
Bei dem Antrag muss man auch unterscheiden, in welche
Gesetzgebung gewisse Dinge fallen, weil die Gewaltanwendung unter
missbräuchlicher Anwendung von freiheitsbeschränkenden oder
freiheitsentziehenden Maßnahmen im Bundesgesetz, im Heimaufenthaltsgesetz,
geregelt ist. Da sind für die Vollziehung das Bundesministerium für Justiz und
die Gerichtskompetenz notwendig. Das heißt, man soll nicht immer Äpfel mit
Birnen vermengen!
Auf der anderen Seite ist es für die anderen
Kontrollen, die Sie in dem Beschluss- und Resolutionsantrag angeführt haben,
so, dass wir in Wien, vom Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz ausgehend, die
Heimkommission haben, wo das alles beim Patienten- und Pflegeanwalt auch
dokumentiert wird. Das heißt, das passiert schon.
Wir haben die Heimaufsicht der MA 40, die sehr
wesentlich all diese Dinge dokumentiert.
Wir haben natürlich gerade im
Berufsausbildungsbereich in den Gesundheits- und Sozialberufegesetzen die
Qualitätssicherung niedergeschrieben und auch da die Dokumentation vorgelegt.
Weiters bietet auch der Fonds Soziales Wien
Unterstützungs- und Beratungsangebote, auch im Zusammenhang mit der Führung von
Heimen und den dort erbrachten Tätigkeiten.
Wir lehnen den Antrag daher ab. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin hat mir signalisiert, sie verzichtet auf das
Schlusswort.
Ich komme daher zur Abstimmung über diese
Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben.
- Dies ist ohne die Grüne Fraktion, sohin mehrstimmig, angenommen.
Es liegt mir ein ausreichend unterstützter Beschluss-
und Resolutionsantrag der Grünen Fraktion, betreffend Dokumentation
beziehungsweise Untersuchung von verschiedenen Formen der Gewalt gegen
BewohnerInnen in den Pflegeheimen des Krankenanstaltenverbunds im
Tätigkeitsbericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
vor.
Wer diesem Beschlussantrag, bei dem formell die
Zuweisung an die Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales verlangt wird,
zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Dies ist von der Österreichischen
Volkspartei, den Freiheitlichen und den GRÜNEN unterstützt, daher in der
Minderheit, sohin abgelehnt.
Postnummer 7 betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über Sozialbetreuungsberufe in
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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