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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 55

 

trotzdem mit diesem Antrag an, dass er bestimmte Punkte auch in seinem Bericht dokumentiert, und zwar körperliche Gewaltanwendung, verbale Gewaltäußerung, missbräuchlicher Einsatz von Medikamenten, vorsätzlich oder grob fahrlässig unsachgemäße Durchführung pflegerischer Maßnahmen und so weiter.

 

Wir beantragen in formeller Hinsicht die Zuweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg Klicka. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Abgeordnete!

 

Ich bin sehr froh, dass diese beiden Gesetze heute hier zur Vorlage im Landtag eingebracht werden. Denn durch diese beiden Gesetze ist es möglich, die Ausbildung und Tätigkeit in einem Gesetz zu verankern und in dem zweiten Gesetz die Regelung über die Einrichtungen der Heimhilfe für die Betreiber festzulegen. Es schaffen also beide Gesetze eine größere Übersichtlichkeit, die vorher mit dem Wiener Heimhilfegesetz doch etwas komplizierter war.

 

Außerdem schafft die Möglichkeit des Sozialbetreuungsberufegesetzes erstmals eine einheitliche Rechtslage für ganz Österreich. Das möchte ich wirklich erwähnen und hervorheben, weil wir in sehr vielen Bereichen bundesländerweit noch unterschiedliche Gesetze haben. Diese einheitliche Rechtslage ermöglicht es natürlich auch, gleiche Standards in der Aus- und Weiterbildung zu haben und den Wechsel innerhalb der Bundesländer, also von Wien nach Niederösterreich oder umgekehrt, möglich zu machen.

 

Weiters ist dieses Gesetz natürlich EU-konform, so wie wir bei allen Gesetzen vorgehen.

 

Es wurde das Gesetz auch moderner abgefasst. Die Berufsbilder haben eine höhere soziale und psychologische Komponente dazubekommen. Bisher stand die pflegerische Komponente im Vordergrund. Wenn wir alle bestrebt sind, dass die Menschen so lange wie möglich daheim leben und wohnen können und sollen oder auch in den Einrichtungen das Wohnen mit hoher Lebensqualität im Vordergrund steht, so sehen wir, dass wir da vorausschauend schon sehr viel in die Richtung der Berufsausbildung investieren.

 

Für die Heimhilfen ist eine Zusatzqualifikation vorgesehen, die hauptsächlich die pharmazeutischen Zusatzaufgaben betrifft, also 20 Stunden Theorie und Praxis. Ich habe irgendwo 20 Stunden gefunden, die Frau Kollegin hat gesagt, 16 Stunden. Ich werde dies noch nachlesen. Ich bin davon überzeugt, dass das auch eine sehr gute und große Aufwertung des Heimhilfeberufs, eine Bereicherung der Berufsarbeit und mehr Motivation für die Heimhilfen darstellt, weil sie einen Aufgabenbereich dazubekommen und auch eine Zusatzqualifikation erhalten. Unsere Wiener Heimhilfen waren und sind immer bestausgebildet, gut qualifiziert und ich freue mich, dass sich dieser Weg durch diese Gesetzgebung wieder fortsetzt.

 

Zur Frau Kollegin Antonov möchte ich zu dem Antrag, den Sie eingebracht haben, noch sagen, ich bin der Meinung, dass wir sehr viele Kontrollmechanismen in Wien haben und dass sie auch alle sehr gut dokumentieren.

 

Bei dem Antrag muss man auch unterscheiden, in welche Gesetzgebung gewisse Dinge fallen, weil die Gewaltanwendung unter missbräuchlicher Anwendung von freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahmen im Bundesgesetz, im Heimaufenthaltsgesetz, geregelt ist. Da sind für die Vollziehung das Bundesministerium für Justiz und die Gerichtskompetenz notwendig. Das heißt, man soll nicht immer Äpfel mit Birnen vermengen!

 

Auf der anderen Seite ist es für die anderen Kontrollen, die Sie in dem Beschluss- und Resolutionsantrag angeführt haben, so, dass wir in Wien, vom Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz ausgehend, die Heimkommission haben, wo das alles beim Patienten- und Pflegeanwalt auch dokumentiert wird. Das heißt, das passiert schon.

 

Wir haben die Heimaufsicht der MA 40, die sehr wesentlich all diese Dinge dokumentiert.

 

Wir haben natürlich gerade im Berufsausbildungsbereich in den Gesundheits- und Sozialberufegesetzen die Qualitätssicherung niedergeschrieben und auch da die Dokumentation vorgelegt.

 

Weiters bietet auch der Fonds Soziales Wien Unterstützungs- und Beratungsangebote, auch im Zusammenhang mit der Führung von Heimen und den dort erbrachten Tätigkeiten.

 

Wir lehnen den Antrag daher ab. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat mir signalisiert, sie verzichtet auf das Schlusswort.

 

Ich komme daher zur Abstimmung über diese Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Dies ist ohne die Grüne Fraktion, sohin mehrstimmig, angenommen.

 

Es liegt mir ein ausreichend unterstützter Beschluss- und Resolutionsantrag der Grünen Fraktion, betreffend Dokumentation beziehungsweise Untersuchung von verschiedenen Formen der Gewalt gegen BewohnerInnen in den Pflegeheimen des Krankenanstaltenverbunds im Tätigkeitsbericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft vor.

 

Wer diesem Beschlussantrag, bei dem formell die Zuweisung an die Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales verlangt wird, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Dies ist von der Österreichischen Volkspartei, den Freiheitlichen und den GRÜNEN unterstützt, daher in der Minderheit, sohin abgelehnt.

 

Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über Sozialbetreuungsberufe in

 

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