Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 55
Und sobald die Verurteilung getilgt ist, entfällt
auch der Ausschließungsgrund.
Außerdem meine ich, dass man sich durchaus der
Meinung anschließen kann, dass bei einem beamteten Dienstverhältnis auf
Lebenszeit vom Bediensteten eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangt werden
können muss. Ich meine, das ist durchaus zulässig.
Zum zweiten Abänderungsantrag betreffend die
Verschärfung im Zusammenhang mit Entlassungsgründen weise ich noch einmal
darauf hin, dass nur Vorsatztaten, nicht aber Fahrlässigkeitsdelikte eine
Entlassung bewirken können, und zwar nur schwerwiegende Straftaten, welche die
Verhängung einer nicht bedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zur
Folge haben. Und auch hier gilt wieder das Argument der besonderen
Vertrauenswürdigkeit, das ich schon vorher dargelegt habe.
Letzter Punkt: Ich glaube, sowohl der Bund als auch
alle anderen Bundesländer sehen ebenfalls die Entlassung bei Verhängung einer
nicht bedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher ersuche
ich um Ihre Zustimmung zur derzeitigen Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegen
mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Verhandlungen für
geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin!
Wir haben es hier mit einer Fülle von verschiedenen
Normen zu tun, die schon aufgezählt wurden.
Eine Veränderung, die wir auch im
Antidiskriminierungsgesetz gerade beschlossen haben, ist besonders wichtig,
nämlich die Regelung des Gegenstands des Grundsatzes der Gleichbehandlung von
Frauen und Männern. Es geht aber auch um die Anerkennung von
Berufsqualifikationen, wofür wir eine gute Regelung für unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter vorgesehen haben
Betreffend Auflösung der Dienstverhältnisse möchte
ich noch einmal auch im Hinblick auf den Antrag sagen, dass wir hier eine
Regelung gefunden haben, die der Regelung des Bundes absolut entspricht. Betonen
möchte ich auch, damit wir da nicht Äpfel mit Birnen vermischen, dass die
Aufnahme in ein vertragliches Dienstverhältnis durchaus möglich ist. Das ist
mir ganz wichtig. Es sind aber auch die Rahmenzeit für das Freijahr, die
gleichzeitige Inanspruchnahme von Elternkarenz und auch die Pflegefreistellung
geregelt. Im Zusammenhang mit der Pflegefreistellung ist eine Anpassung an
gegebene familiäre Situationen vorgesehen.
In einem Punkt können wir aber als Land keine
Regelung treffen, wenn wir vom Bund nicht die Möglichkeit bekommen, modernen
Familienkonstrukten tatsächlich Rechnung zu tragen. Daher bringen wir diesen
Antrag ein, und im Hinblick darauf bedanke ich mich ganz herzlich für die
Unterstützung, denn das ist gerade im Sinne der Rollenverteilung der
Geschlechter und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein ganz wichtiger
Schritt.
Die Bestimmung zu den Disziplinarverfahren haben wir
auch ganz kurz angesprochen.
In Bezug auf das Freijahr ändern wir die Bestimmungen
ebenfalls: Bisher wurden nur Vordienstzeiten bei einer Gebietskörperschaft
angerechnet, während das bei anderen ArbeitnehmerInnen unberücksichtigt
geblieben ist. Das hat aus unserer Sicht keine sachliche Rechtfertigung, daher
haben wir für diese Freijahrregelung eine neue, einheitliche Normierung mit
sechs Jahren gefunden. Ich denke, das ist für alle gut nachvollziehbar. Das
Freijahr ist für unsere Beschäftigten sicherlich ein attraktives Instrument
unter den vorliegenden Regelungen und Maßnahmen. Damit können wir, wie ich
meine, im Personalbereich vor allem auch im Hinblick auf die Punkte Productive
Aging oder auch Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – wobei man ja
nicht immer nur auf die Betreuung von Kleinkindern abstellen muss – einen
wichtigen und attraktiven Schritt für die Beschäftigen dieser Stadt setzen.
Das zu den Punkten, die heute hier diskutiert wurden.
Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur Abstimmung über die beiden Abänderungsanträge, eingebracht von den Grünen.
Zuerst geht es um den Wegfall der Ausnahme bei
Jugendstraftaten.
Wer mit diesem Abänderungsantrag einverstanden ist,
gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die Stimmen der Grünen. Das ist nicht die erforderliche
Mehrheit.
Der Antrag wird nicht einbezogen.
Der zweite Abänderungsantrag betrifft Verschärfungen
bei Entlassungstatbeständen.
Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte ein Zeichen
mit der Hand. – Das wird von den Grünen
unterstützt und hat nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Antrag wird nicht mit einbezogen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die
Gesetzesvorlage. Es wurde getrennte Abstimmung verlangt.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang, jedoch mit der Ausnahme des
Art I Z 1, 6 und 18, zustimmen wollen, die Hand zu erheben. –
Danke. Das ist einstimmig so beschlossen.
Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die
Art I Z 1, 6 und 18 ihre Zustimmung geben wollen, die Hand zu
erheben. – Das ist mehrstimmig mit Ausnahme der Grünen angenommen.
Das Gesetz ist damit in erster Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss- und
Resolutionsantrag betreffend Pflegefreistellung und Familienhospiz, der von
allen vier Parteien eingebracht wurde.
Ich darf jene Damen und Herren um ein Zeichen mit der
Hand bitten, die diesem Antrag die Zustimmung geben. – Das ist einstimmig so
angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung
vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt
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