Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 55
Lesung vornehmen lassen. – Es erfolgt kein
Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. – Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 3: Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 94, 24.
Novelle, die Vertragsbedienstetenordnung 95, die Besoldungsordnung 94, die
Pensionsordnung 1995, das Wiener Verwaltungssenatsdienstrechtsgesetz 1995, das
Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz und das Gesetz über die fachlichen
Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden
Kindergartenpädagoginnen und –pädagogen, Hortpädagoginnen und -pädagogen
geändert werden. Frau StRin Frauenberger! Ich bitte um die Einleitung der
Verhandlung.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich
bitte um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General-
und Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung
erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau
Abg Puller. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Ingrid Puller
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau
Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte es ganz kurz machen: Grundsätzlich enthält
der vorliegende Entwurf Positives wie zum Beispiel Verbesserungen zum
Diskriminierungsverbot oder Verbesserungen betreffend die Pflegefreistellung.
Wir werden diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen.
Aber wie kann es anders sein? – Wo Verbesserungen sind, gibt es auch Verschlechterungen.
Daher stellen wir zwei Abänderungsanträge zu zwei Teilbereichen, in denen es
unserer Ansicht nach zu unverständlichen Verschärfungen kommt.
Der erste Antrag betrifft Ausschließungsgründe für eine
Anstellung. Bisher waren Jugendstraftaten bei einer Verurteilung ausgenommen.
Dies fällt im jetzigen Entwurf weg, und es werden Erschwernisse bei
Ausschließungsgründen für eine Anstellung von jugendlichen Straftätern
ausgenommen, was natürlich eine massive Erschwerung der
Wiedereingliederungsmöglichkeit für verurteilte jugendliche StraftäterInnen
darstellt. Daher fordern wir in unserem ersten Abänderungsantrag, den
Klammerausdruck „ausgenommen auf Grund von Jugendstraftaten“ wieder einzufügen.
Unser zweiter Abänderungsantrag betrifft die
Verschärfung bei den Entlassungstatbeständen. Der vorliegende Entwurf sieht in
der Dienstordnung eine Verschärfung bei Entlassungen auf Grund strafrechtlicher
Verurteilungen vor. – Wir sind der Meinung und fordern in unserem zweiten
Abänderungsantrag, dass die bisherige Regelung, die da lautet: „Verurteilung
durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener
strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe“,
ausreicht.
Zum Abschluss teile ich mit, dass wir dem nicht
zustimmen können, dass der Antrag auf ein Freijahr im neuen Entwurf
ausschließlich auf ein sechsjähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien beschränkt
wird und nicht, wie bisher, zu einer Gebietskörperschaft. – Danke.
(Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Ekkamp. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Franz Ekkamp (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin!
Geschätzte Damen und Herren!
Auch ich kann es kurz gestalten. Ich möchte einen
gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und FPÖ einbringen, denn ich weiß, und
wir wissen alle, dass sich die Gesellschaft auch im Familienleben verändert und
dass es immer mehr getrennt lebende Familienmitglieder gibt. Das ist eigentlich
kein Problem. Problematisch wird es nur, wenn es um die Kinder der beiden
Elternteile geht, und zwar insbesondere dann, wenn sie schwer krank sind oder
einen schweren Unfall hatten.
Ich glaube, man braucht über die moralische
Verpflichtung beider Elternteile nicht zu diskutieren, aber leider spricht das
Gesetz derzeit, wenn eine Pflege notwendig wird, nur von einem gemeinsamen
Haushalt, und dadurch wird die notwendige Pflege oft erschwert oder ist gar
nicht möglich.
Daher soll dieser Antrag den neuen Anforderungen
Rechnung tragen und eine rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass im Fall
schwerst erkrankter oder verunglückter Kinder bei Inanspruchnahme der
Pflegefreistellung der gemeinsame Haushalt entfällt:
„Die Bundesregierung wird ersucht, in Umsetzung des
Regierungsprogramms die rechtliche Möglichkeit für die Pflegefreistellung und
das Familienhospiz zur Betreuung schwerst erkrankter oder verunglückter Kinder
auch dann zu schaffen, wenn diese Kinder nicht im gemeinsamen Haushalt mit der
Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer beziehungsweise der oder dem Bediensteten
leben.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt."
Gestatten Sie mir noch zwei, drei Bemerkungen zu den
Abänderungsanträgen der Grünen Fraktion.
Der erste betrifft die Ausschließungsgründe, und zwar den
Wegfall der Ausnahme bei den Jugendstraftaten. – Diesbezüglich wurde
gemeint, dass das bei der Wiedereingliederung von Jugendlichen eine Erschwernis
darstelle. Ich denke, bei genauem Studium der Novelle kann man feststellen,
dass nicht verhindert wird, dass die Aufnahme eines Jugendlichen in ein
vertragliches Dienstverhältnis trotz einer Verurteilung möglich ist. Und auch
das Jugendgerichtsgesetz bestimmt, dass die Staatsanwaltschaft von der
Verfolgung einer Jugendstraftat abzusehen hat, die nur mit einer Geldstrafe
oder mit nicht mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.
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