Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 55
Nächster Punkt –
die Behinderten: Es wurden schon –
wie ich glaube – von drei Behindertenorganisationen Stellungnahmen
zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz abgegeben. Es ist auch schon erwähnt
worden, dass zu Beginn kein Interesse seitens der Behinderten bestand, mit in
dieses Wiener Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen zu werden, weil man damals
große Hoffnungen ins Bundesbehindertengesetz gesetzt hat. Diese Hoffnungen
haben sich allerdings nicht erfüllt. Deshalb sind wir jetzt sehr wohl auch mit
den Behindertenorganisationen in Kontakt getreten, und wir haben auf Wiener
Ebene – was auch den Organisationen
durchaus bewusst ist – in den
diversen Materiengesetzen sehr viel im Sinne der Antidiskriminierung von
Behinderten geregelt, und zwar etwa im Baubereich, im Wohnbereich, im
Veranstaltungsbereich, bei den Steuern und Abgaben, bei den Jugendlichen, bei
Wohlfahrts- und Gesundheitsmaßnahmen, beim Bedienstetenschutz und auch im
Wiener Dienstrecht. In all den entsprechenden Materiengesetzen hat es
Möglichkeiten gegeben, auf Wiener Ebene Antidiskriminierungsregelungen für
Behinderte zu treffen, und das haben wir getan.
Darüber hinaus wird es in enger Abstimmung mit dem
Ressort Gesundheit und Soziales eine Novellierung des Wiener
Behindertengesetzes geben. Es ist vorgesehen, im Rahmen einer Arbeitsgruppe, in
die auch die einzelnen Interessensverbände eingebunden sind, gemeinsam zu einer
Modernisierung dieses Gesetzes zu kommen. Damit haben wir tatsächlich schon
begonnen, da gibt es schon die entsprechende Kommunikation, und das ist auch
der Grund dafür, warum wir die Behinderten in dieser Novelle nicht
berücksichtigt haben.
Noch ein Punkt zur Geschlechtsidentität
beziehungsweise zur sexuellen Orientierung: Gerade das Wiener
Antidiskriminierungsgesetz war ein ganz wichtiger Schritt zur Antidiskriminierungspolitik
betreffend Homosexuelle und Lesben, aber auch Transgender-Personen.
Damit bringe ich noch einmal zur Sprache, was wir
heute schon erwähnt haben und was ich auch schon am Anfang zur Historie dieses
Gesetzes gesagt habe: Wir können durchaus stolz sein auf unser Wiener
Antidiskriminierungsgesetz. Die nunmehrige Ausweitung auf das Geschlecht und
auch im Zusammenhang mit sexueller Belästigung sind ein logischer und
konsequenter nächster Schritt bei der Adaptierung dieses Gesetzes, das die
Wienerinnen und Wiener vor Antidiskriminierung schützen soll und kann. Und das
ist auch gut so.
Ich bitte um Zustimmung zu diesen Vorschlag. –
Danke schön. (Beifall ei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Abänderungsanträge.
Der erste Antrag wurde von der ÖVP eingebracht und
betrifft die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im Wiener
Antidiskriminierungsgesetz. Dabei geht es nur um die Aufnahme des Begriffes
Behinderung.
Ich darf fragen, wer diesem Antrag die Zustimmung
gibt. – Das sind ÖVP, FPÖ und Grüne.
Das ist nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Antrag wird nicht einbezogen.
Beim zweiten Abänderungsantrag, eingebracht von den Grünen, geht es um die Berücksichtigung
von Transgender-Personen und Menschen mit Behinderung.
Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag zustimmen, um
ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die ÖVP und die GrüneN. Das ist nicht die erforderliche
Mehrheit.
Der Antrag wird nicht einbezogen.
Weiters gibt es noch einen Abänderungsantrag von den Grünen und von der SPÖ betreffend
Berücksichtigung von Transgender-Personen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz.
Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, gebe bitte ein
Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, SPÖ und Grüne, was die erforderliche Mehrheit ist.
Dieser Antrag wird in die Vorlage einbezogen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die
Gesetzesvorlage einschließlich des letzten Abänderungsantrages.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu
heben. – Diese Gesetzesvorlage ist mit Mehrheit, ausgenommen FPÖ,
angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Zuweisungsantrag,
eingebracht von den Grünen,
betreffend Verwendung des Begriffes Rasse im Wiener Antidiskriminierungsgesetz.
Wer der Zuweisung zustimmt, gebe bitte ein Zeichen
mit der Hand. – Das ist mit den Stimmen der Grünen und der SPÖ mehrheitlich so angenommen und wird
zugewiesen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite
Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. – Das ist so mit Mehrheit beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 2: Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landeslehrer und
Landeslehrerinnendiensthoheitsgesetz 1978 geändert wird. Es handelt sich hiebei
um die fünfte Novelle.
Die Frau Berichterstatterin Amtsf StRin Frauenberger
leitet die Verhandlung ein.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes, mit
dem das Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnendiensthoheitsgesetz aus 1978
geändert wird. – Danke schön.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Mir liegt
keine Wortmeldung vor.
Wer diesem Gesetz in erster Lesung die Zustimmung
geben will, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in
erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt,
werde ich die zweite
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