Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 55
Weiters ist im Geltungsbereich § 1 dieses Gesetzes auch jede sexuelle Belästigung und die Anstiftung einer Person zu einer sexuellen Belästigung verboten.’“
Für die ÖVP hat Kollegin Praniess-Kastner schon einen
Antrag eingebracht, der sich nur mit der Berücksichtigung von Menschen mit
Behinderungen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz beschäftigt. – Ich
möchte dazu sagen, dass wir diesem Antrag natürlich zustimmen, weil das auch
unsere Intention ist. Ich weiß von Ihnen, Frau Kollegin, dass Sie das vertreten
und auch wollen! Ich möchte In diesem
Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass es hier offensichtlich zur Sitte
oder zum Usus wird, dass Anträge, die laut Vereinbarung in der Präsidiale von
uns in der Früh an die anderen Klubs geschickt werden, dann von den anderen
Klubs praktisch kopiert werden, um dann als eigene – wie diesfalls heute um 10.24 Uhr – ausgeschickt zu werden. Dazu möchte ich sagen: Wir haben
eigentlich nicht vor, die Arbeit für andere Personen zu machen. In diesem Fall
glaube ich wirklich, dass Ihnen das ein Anliegen ist. Ich möchte Sie aber
trotzdem darauf hinweisen, dass es immer wieder vorkommt – und in den letzten drei Tagen war das sehr häufig
der Fall –, dass wir unsere Anträge
dann als ÖVP-Anträge wieder finden.
Zu dem gemeinsam von mir, Kollegen Kurt
Stürzenbecher, Kollegin Alev Korun und Kollegin Mag Nicole Krotsch
erwähnten Abänderungsantrag, der sich nur mit der Berücksichtung von
Transgender-Personen beschäftigt, möchte ich eigentlich dem, was Kollege
Stürzenbecher schon ausgeführt hat, nicht mehr viel hinzufügen.
Ich bin sehr froh, dass es diesbezüglich eine
gemeinsame Initiative von SPÖ und GRÜNEN gibt und dass wir damit signalisieren,
dass es uns ernst damit ist, gemeinsam daran zu arbeiten, dass dieses Gesetz in
diese Richtung abgeändert wird. Ich möchte den Antrag jetzt nicht wortwörtlich
vorlesen, sondern erkläre nur: Es geht in diesem Antrag darum, dass die
sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität im § 2 Abs 1 unter
„Verbot der Diskriminierung“ aufgenommen werden. – Vielen Dank. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu Wort
ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin
hat das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete!
Uns liegt die Novelle zum Wiener
Antidiskriminierungsgesetz vor. Auch wenn das heute schon geschehen ist, möchte
ich noch einmal darauf hinweisen, dass dieses Gesetz einen sehr wichtigen
Regelungsgegenstand berücksichtigt und von vielen Gruppierungen in dieser Stadt
als sehr große Unterstützung gesehen wird. Damit haben wir in Wien eine
PionierInnenstellung, wenn es darum geht, Menschen, egal, welcher Gruppierung,
wie es in diesem Gesetz vorgesehen ist, tatsächlich vor Diskriminierung zu
schützen, und darauf können wir durchaus stolz sein.
Die Novelle sieht jetzt vor, dass wir die
Verwirklichung der Richtlinie vornehmen, nämlich eine Regelung hinsichtlich des
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang und bei der
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu treffen. Das Land Wien hat diese
Vorgabe freiwillig überschritten und sich nicht nur auf eine Regelung
betreffend den Zugang bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
beschränkt, sondern hat auch die Angelegenheiten Soziales, Gesundheit, Bildung
und den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit, so weit das in der
Regelungskompetenz des Landes Wien liegt, mit aufgenommen.
Zur Debatte an sich: Die Beweislast zu regeln, ist
eine sehr schwierige Angelegenheit, und ich glaube, wir haben mit dieser
Novelle einen guten Weg gefunden. Wenn man die alltägliche Praxis bei Debatten
in Gleichbehandlungskommissionen berücksichtigt, dann sind meiner Meinung nach
schon auch immer wieder Abhängigkeitsverhältnisse und hierarchische Strukturen
zu berücksichtigen, wenn es darum geht, letztendlich Beweis zu führen. Gerade
im Bereich des Antidiskriminierungsgesetzes ist das ein sehr sensibler Bereich,
und zwar bei allen Gruppen, aber natürlich auch bei jenen, die wir jetzt neu
aufnehmen.
Der Datenschutz wurde auch angesprochen: Die Regelung
entspricht natürlich allen Vorgaben. Ich möchte aber auch betonen, dass es
diesbezüglich eine sehr gute Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses
Vorschlages mit unserer neu gegründeten MA 26 gegeben hat. Und das ist
auch eine Bestätigung dafür, dass wir richtig gehandelt haben, diese Abteilung
zu gründen, nämlich nicht nur dafür, dass für die Stadt Wien und ihren
Regelungsgegenstand die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, sondern auch
hinsichtlich des Datenschutzes im Sinne der Interessensvertretung der
Bürgerinnen und Bürger. In die Regelung sind, wie gesagt, alle Aspekte des
Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger eingeflossen. Das ist wasserdicht, das
muss man dazusagen. Diesbezügliche Bedenken möchte ich wirklich von dieser
Stelle ausräumen.
Zum Begriff Rasse möchte ich darauf aufmerksam
machen, dass es in unserem Wiener Antidiskriminierungsgesetz ja die Präambel
gibt, die da lautet: „Die Verwendung des Begriffes Rasse in diesem Gesetz
bedeutet nicht, dass die Existenz von menschlichen Rassen akzeptiert wird,
insbesondere nicht, dass tatsächlich bestehende biologische oder behauptete
andere - zum Beispiel kulturelle - Unterscheidungen zwischen Menschen als Grund
und Legitimation für Diskriminierung herangezogen werden dürfen.“
Diese Präambel ist Teil des Gesetzes und hat somit
auch normative Wirkung. Es spricht aber auch meiner Meinung nach nichts
dagegen, wie Abg Stürzenbecher schon angeführt hat, dass wir das gemeinsam
noch einmal prüfen lassen. – Es ist mir
ganz wichtig, an dieser Stelle noch einmal zu sagen, dass wir schon im Jahr
2004 aus den besagten Gründen und Motivationen eine sehr gute Regelung gefunden
haben. Nichtsdestotrotz bin ich dafür, dass wir uns das anschauen
beziehungsweise diese Dinge einer ständigen Überprüfung unterziehen.
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