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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 55

 

Weiters ist im Geltungsbereich § 1 dieses Gesetzes auch jede sexuelle Belästigung und die Anstiftung einer Person zu einer sexuellen Belästigung verboten.’“

 

Für die ÖVP hat Kollegin Praniess-Kastner schon einen Antrag eingebracht, der sich nur mit der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz beschäftigt. – Ich möchte dazu sagen, dass wir diesem Antrag natürlich zustimmen, weil das auch unsere Intention ist. Ich weiß von Ihnen, Frau Kollegin, dass Sie das vertreten und auch wollen! Ich möchte In diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass es hier offensichtlich zur Sitte oder zum Usus wird, dass Anträge, die laut Vereinbarung in der Präsidiale von uns in der Früh an die anderen Klubs geschickt werden, dann von den anderen Klubs praktisch kopiert werden, um dann als eigene – wie diesfalls heute um 10.24 Uhr – ausgeschickt zu werden. Dazu möchte ich sagen: Wir haben eigentlich nicht vor, die Arbeit für andere Personen zu machen. In diesem Fall glaube ich wirklich, dass Ihnen das ein Anliegen ist. Ich möchte Sie aber trotzdem darauf hinweisen, dass es immer wieder vorkommt  und in den letzten drei Tagen war das sehr häufig der Fall –, dass wir unsere Anträge dann als ÖVP-Anträge wieder finden.

 

Zu dem gemeinsam von mir, Kollegen Kurt Stürzenbecher, Kollegin Alev Korun und Kollegin Mag Nicole Krotsch erwähnten Abänderungsantrag, der sich nur mit der Berücksichtung von Transgender-Personen beschäftigt, möchte ich eigentlich dem, was Kollege Stürzenbecher schon ausgeführt hat, nicht mehr viel hinzufügen.

 

Ich bin sehr froh, dass es diesbezüglich eine gemeinsame Initiative von SPÖ und GRÜNEN gibt und dass wir damit signalisieren, dass es uns ernst damit ist, gemeinsam daran zu arbeiten, dass dieses Gesetz in diese Richtung abgeändert wird. Ich möchte den Antrag jetzt nicht wortwörtlich vorlesen, sondern erkläre nur: Es geht in diesem Antrag darum, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität im § 2 Abs 1 unter „Verbot der Diskriminierung“ aufgenommen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete!

 

Uns liegt die Novelle zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz vor. Auch wenn das heute schon geschehen ist, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass dieses Gesetz einen sehr wichtigen Regelungsgegenstand berücksichtigt und von vielen Gruppierungen in dieser Stadt als sehr große Unterstützung gesehen wird. Damit haben wir in Wien eine PionierInnenstellung, wenn es darum geht, Menschen, egal, welcher Gruppierung, wie es in diesem Gesetz vorgesehen ist, tatsächlich vor Diskriminierung zu schützen, und darauf können wir durchaus stolz sein.

 

Die Novelle sieht jetzt vor, dass wir die Verwirklichung der Richtlinie vornehmen, nämlich eine Regelung hinsichtlich des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu treffen. Das Land Wien hat diese Vorgabe freiwillig überschritten und sich nicht nur auf eine Regelung betreffend den Zugang bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen beschränkt, sondern hat auch die Angelegenheiten Soziales, Gesundheit, Bildung und den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit, so weit das in der Regelungskompetenz des Landes Wien liegt, mit aufgenommen.

 

Zur Debatte an sich: Die Beweislast zu regeln, ist eine sehr schwierige Angelegenheit, und ich glaube, wir haben mit dieser Novelle einen guten Weg gefunden. Wenn man die alltägliche Praxis bei Debatten in Gleichbehandlungskommissionen berücksichtigt, dann sind meiner Meinung nach schon auch immer wieder Abhängigkeitsverhältnisse und hierarchische Strukturen zu berücksichtigen, wenn es darum geht, letztendlich Beweis zu führen. Gerade im Bereich des Antidiskriminierungsgesetzes ist das ein sehr sensibler Bereich, und zwar bei allen Gruppen, aber natürlich auch bei jenen, die wir jetzt neu aufnehmen.

 

Der Datenschutz wurde auch angesprochen: Die Regelung entspricht natürlich allen Vorgaben. Ich möchte aber auch betonen, dass es diesbezüglich eine sehr gute Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses Vorschlages mit unserer neu gegründeten MA 26 gegeben hat. Und das ist auch eine Bestätigung dafür, dass wir richtig gehandelt haben, diese Abteilung zu gründen, nämlich nicht nur dafür, dass für die Stadt Wien und ihren Regelungsgegenstand die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, sondern auch hinsichtlich des Datenschutzes im Sinne der Interessensvertretung der Bürgerinnen und Bürger. In die Regelung sind, wie gesagt, alle Aspekte des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger eingeflossen. Das ist wasserdicht, das muss man dazusagen. Diesbezügliche Bedenken möchte ich wirklich von dieser Stelle ausräumen.

 

Zum Begriff Rasse möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es in unserem Wiener Antidiskriminierungsgesetz ja die Präambel gibt, die da lautet: „Die Verwendung des Begriffes Rasse in diesem Gesetz bedeutet nicht, dass die Existenz von menschlichen Rassen akzeptiert wird, insbesondere nicht, dass tatsächlich bestehende biologische oder behauptete andere - zum Beispiel kulturelle - Unterscheidungen zwischen Menschen als Grund und Legitimation für Diskriminierung herangezogen werden dürfen.“

 

Diese Präambel ist Teil des Gesetzes und hat somit auch normative Wirkung. Es spricht aber auch meiner Meinung nach nichts dagegen, wie Abg Stürzenbecher schon angeführt hat, dass wir das gemeinsam noch einmal prüfen lassen. – Es ist mir ganz wichtig, an dieser Stelle noch einmal zu sagen, dass wir schon im Jahr 2004 aus den besagten Gründen und Motivationen eine sehr gute Regelung gefunden haben. Nichtsdestotrotz bin ich dafür, dass wir uns das anschauen beziehungsweise diese Dinge einer ständigen Überprüfung unterziehen.

 

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