Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 55
jetzt nicht deshalb außer Kraft setzen, weil es den
Begriff Rasse in diesem Zusammenhang nicht
gibt.
Zum vorliegenden Gesetz hat es Stellungnahmen von
seriöser Seite gegeben, die meinen, dass man diesen Begriff nicht braucht und
mit dem Begriff ethnische Herkunft das Auslangen zu finden sei. Das muss man
auch dazusagen. Vielleicht ist zwar das, was man unter Rasse versteht, auch
wenn man den Begriff nicht akzeptiert, nicht 100-prozentig deckungsgleich mit
ethnischer Herkunft, das sollte vielleicht noch von Experten geprüft werden.
Deshalb meine ich, dass man dem Antrag auf Zuweisung, der von Kollegin Korun
eingebracht wurde, durchaus zustimmen kann. Das soll geprüft werden, und je
nach Prüfungsergebnis wird man dann weiter vorgehen, denn ich glaube, in der Zielvorstellung
sind wir uns ziemlich einig.
Zur Bemerkung betreffend die Behinderten: Vor drei
Jahren haben uns die Behindertenverbände jedenfalls ausdrücklich gebeten, dass
wir das nicht in dieses Gesetz aufnehmen. Damals war das deren eindeutiger
Wunsch. Und wenn die Behindertenverbände kommen und sagen: „Bitte nehmt uns da
nicht auf! Wir haben in anderen Bereichen bereits ein höheres Schutzniveau oder
können es dort erwarten!“, dann wäre es ja kontraproduktiv, sie mit
aufzunehmen. Das haben wir natürlich ernst genommen. Und mir sind jetzt keine
wesentlichen gegenteiligen Stellungnahmen der Behindertenverbände bekannt, auch
wenn es zugegebenermaßen jetzt schon über drei Jahre her ist, dass man damals
mit dem Wunsch an uns herangetreten ist. Nach derzeitigem Stand besteht der
Wunsch der Behindertenverbände, den ich beschrieben habe, jedenfalls weiterhin.
Und in Anbetracht dessen, dass man sich auf Wiener Ebene beim Wiener
Behindertengesetz bemüht, bestmögliche Lösungen zu schaffen und diese dort
natürlich wirksamer sind, teile ich im Einklang mit den Behindertenverbänden
mit, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden.
In einem Punkt werden wir aber sehr wohl zustimmen,
und Kollegin Smolik wird dann noch einen gemeinsamen Antrag von SPÖ und Grünen einbringen: Wir möchten den
Begriff Geschlechtsidentität im
Zusammenhang mit Transgender-Personen aufnehmen. Ich meine, das ist ein sehr
wichtiges Anliegen für eine zwar kleine Gruppe, die es aber im Leben besonders
schwer hat und noch immer sehr von Diskriminierungen betroffen ist. Vor drei
Jahren, als wir das besprochen haben, bestand in der EU die Rechtsmeinung, dass
das ohnehin umfasst sei. Aber ich halte es für eine richtige Initiative von uns
und den Grünen, dass wir für alle
vollkommen klarstellen, dass auch die Transgender-Personen beinhaltet sind und
dass die Geschlechtsidentität deshalb hier aufgenommen werden soll.
Zweitens wird der Begriff sexuelle Ausrichtung durch
den Begriff sexuelle Orientierung ersetzt. Das ist auch okay, wobei ich meine,
dass das weniger wichtig ist als der vorige Punkt. Ich kann mich an die
Diskussionen vor drei Jahren erinnern, als einige sagten, „sexuelle
Ausrichtung“ sei besser, weil „sexuelle Orientierung“ angeblich impliziere,
dass man sich dafür entscheiden kann, was ja nicht der Fall ist. Und beim
anderen Begriff gab es die umgekehrte Argumentation. Insgesamt hat sich jetzt
in Österreich der Begriff „sexuelle Orientierung“ durchgesetzt, er ist eher der
gebräuchlichere. Deshalb finde ich es richtig, dass wir das ändern, ohne dass
ich dafür eine große Notwendigkeit sehe.
In diesem Sinn meine ich, dass wir mit dem vorliegen
Gesetz wieder einen Schritt dahin gesetzt haben, dass es keine oder so wenig
Diskriminierungen wie irgend möglich in unserer Stadt geben soll. – Danke.
(Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Smolik. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau
Stadträtin!
Ich möchte Kollegen Stürzenbecher nur insofern
berichtigen, als es sehr wohl Stellungnahmen von Behindertenverbänden zu diesem
Antidiskriminierungsgesetz gibt, dass man Menschen mit Behinderung mit
aufnehmen sollte. Es gibt hier Handlungsbedarf, auch wenn es vor drei Jahren
anders war. Ich glaube, in diesen drei Jahren hat sich etwas geändert, dazu
liegen Stellungnahmen vor, und dem sollte man auch Rechnung tragen.
Ich möchte zwei Abänderungsanträge einbringen.
Kollege Stürzenbecher hat schon seine Meinung hinsichtlich
der Aufnahme von Transgender-Personen, aber auch von Menschen mit Behinderungen
ins Wiener Antidiskriminierungsgesetz geäußert.
Betreffend Transgender-Personen könnten wir, wie
Kollege Stürzenbecher schon gesagt hat, hier in Wien wirklich eine Vorreiterrolle
einnehmen, indem wir diese Gruppe von Menschen aufnehmen und klar
signalisieren, dass es in Wien keine Diskriminierung für diese Gruppe gibt.
Hinsichtlich der Menschen mit Behinderungen hat
Kollege Stürzenbecher offensichtlich leider andere Ansichten. Ich meine, dass
Menschen mit Behinderung sehr wohl auch ins Wiener Antidiskriminierungsgesetz
aufgenommen werden sollten.
Außerdem bezieht sich der Antrag auch darauf, dass „sexuelle
Ausrichtung“ auf „sexuelle Orientierung“ geändert werden soll. Der Ausdruck
„sexuelle Orientierung“ ist nämlich bei uns im deutschsprachigen Raum
geläufiger als „sexuelle Ausrichtung.“ Ich stelle somit folgenden
Abänderungsantrag:
„Der Wiener Landtag wolle beschließen, dass das vorliegende Gesetz zur
Bekämpfung der Diskriminierung wie folgt geändert wird: Zu § 2 mit der
Überschrift ‚Verbot der Diskriminierung’ soll Abs 1 lauten: ‚Im
Geltungsbereich des § 1 dieses Gesetzes ist jede 1. unmittelbare
Diskriminierung, 2. mittelbare Diskriminierung und 3. Belästigung von
natürlichen Personen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, der
Religion, der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen
Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechts, insbesondere auch
auf Grund von Schwangerschaft und Mutterschaft, und die Anstiftung einer Person
zu solchen Diskriminierungen verboten.
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