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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 55

 

jetzt nicht deshalb außer Kraft setzen, weil es den Begriff Rasse in diesem Zusammenhang nicht gibt.

 

Zum vorliegenden Gesetz hat es Stellungnahmen von seriöser Seite gegeben, die meinen, dass man diesen Begriff nicht braucht und mit dem Begriff ethnische Herkunft das Auslangen zu finden sei. Das muss man auch dazusagen. Vielleicht ist zwar das, was man unter Rasse versteht, auch wenn man den Begriff nicht akzeptiert, nicht 100-prozentig deckungsgleich mit ethnischer Herkunft, das sollte vielleicht noch von Experten geprüft werden. Deshalb meine ich, dass man dem Antrag auf Zuweisung, der von Kollegin Korun eingebracht wurde, durchaus zustimmen kann. Das soll geprüft werden, und je nach Prüfungsergebnis wird man dann weiter vorgehen, denn ich glaube, in der Zielvorstellung sind wir uns ziemlich einig.

 

Zur Bemerkung betreffend die Behinderten: Vor drei Jahren haben uns die Behindertenverbände jedenfalls ausdrücklich gebeten, dass wir das nicht in dieses Gesetz aufnehmen. Damals war das deren eindeutiger Wunsch. Und wenn die Behindertenverbände kommen und sagen: „Bitte nehmt uns da nicht auf! Wir haben in anderen Bereichen bereits ein höheres Schutzniveau oder können es dort erwarten!“, dann wäre es ja kontraproduktiv, sie mit aufzunehmen. Das haben wir natürlich ernst genommen. Und mir sind jetzt keine wesentlichen gegenteiligen Stellungnahmen der Behindertenverbände bekannt, auch wenn es zugegebenermaßen jetzt schon über drei Jahre her ist, dass man damals mit dem Wunsch an uns herangetreten ist. Nach derzeitigem Stand besteht der Wunsch der Behindertenverbände, den ich beschrieben habe, jedenfalls weiterhin. Und in Anbetracht dessen, dass man sich auf Wiener Ebene beim Wiener Behindertengesetz bemüht, bestmögliche Lösungen zu schaffen und diese dort natürlich wirksamer sind, teile ich im Einklang mit den Behindertenverbänden mit, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden.

 

In einem Punkt werden wir aber sehr wohl zustimmen, und Kollegin Smolik wird dann noch einen gemeinsamen Antrag von SPÖ und Grünen einbringen: Wir möchten den Begriff Geschlechtsidentität im Zusammenhang mit Transgender-Personen aufnehmen. Ich meine, das ist ein sehr wichtiges Anliegen für eine zwar kleine Gruppe, die es aber im Leben besonders schwer hat und noch immer sehr von Diskriminierungen betroffen ist. Vor drei Jahren, als wir das besprochen haben, bestand in der EU die Rechtsmeinung, dass das ohnehin umfasst sei. Aber ich halte es für eine richtige Initiative von uns und den Grünen, dass wir für alle vollkommen klarstellen, dass auch die Transgender-Personen beinhaltet sind und dass die Geschlechtsidentität deshalb hier aufgenommen werden soll.

 

Zweitens wird der Begriff sexuelle Ausrichtung durch den Begriff sexuelle Orientierung ersetzt. Das ist auch okay, wobei ich meine, dass das weniger wichtig ist als der vorige Punkt. Ich kann mich an die Diskussionen vor drei Jahren erinnern, als einige sagten, „sexuelle Ausrichtung“ sei besser, weil „sexuelle Orientierung“ angeblich impliziere, dass man sich dafür entscheiden kann, was ja nicht der Fall ist. Und beim anderen Begriff gab es die umgekehrte Argumentation. Insgesamt hat sich jetzt in Österreich der Begriff „sexuelle Orientierung“ durchgesetzt, er ist eher der gebräuchlichere. Deshalb finde ich es richtig, dass wir das ändern, ohne dass ich dafür eine große Notwendigkeit sehe.

 

In diesem Sinn meine ich, dass wir mit dem vorliegen Gesetz wieder einen Schritt dahin gesetzt haben, dass es keine oder so wenig Diskriminierungen wie irgend möglich in unserer Stadt geben soll. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Smolik. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Stadträtin!

 

Ich möchte Kollegen Stürzenbecher nur insofern berichtigen, als es sehr wohl Stellungnahmen von Behindertenverbänden zu diesem Antidiskriminierungsgesetz gibt, dass man Menschen mit Behinderung mit aufnehmen sollte. Es gibt hier Handlungsbedarf, auch wenn es vor drei Jahren anders war. Ich glaube, in diesen drei Jahren hat sich etwas geändert, dazu liegen Stellungnahmen vor, und dem sollte man auch Rechnung tragen.

 

Ich möchte zwei Abänderungsanträge einbringen.

 

Kollege Stürzenbecher hat schon seine Meinung hinsichtlich der Aufnahme von Transgender-Personen, aber auch von Menschen mit Behinderungen ins Wiener Antidiskriminierungsgesetz geäußert.

 

Betreffend Transgender-Personen könnten wir, wie Kollege Stürzenbecher schon gesagt hat, hier in Wien wirklich eine Vorreiterrolle einnehmen, indem wir diese Gruppe von Menschen aufnehmen und klar signalisieren, dass es in Wien keine Diskriminierung für diese Gruppe gibt.

 

Hinsichtlich der Menschen mit Behinderungen hat Kollege Stürzenbecher offensichtlich leider andere Ansichten. Ich meine, dass Menschen mit Behinderung sehr wohl auch ins Wiener Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen werden sollten.

 

Außerdem bezieht sich der Antrag auch darauf, dass „sexuelle Ausrichtung“ auf „sexuelle Orientierung“ geändert werden soll. Der Ausdruck „sexuelle Orientierung“ ist nämlich bei uns im deutschsprachigen Raum geläufiger als „sexuelle Ausrichtung.“ Ich stelle somit folgenden Abänderungsantrag:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen, dass das vorliegende Gesetz zur Bekämpfung der Diskriminierung wie folgt geändert wird: Zu § 2 mit der Überschrift ‚Verbot der Diskriminierung’ soll Abs 1 lauten: ‚Im Geltungsbereich des § 1 dieses Gesetzes ist jede 1. unmittelbare Diskriminierung, 2. mittelbare Diskriminierung und 3. Belästigung von natürlichen Personen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechts, insbesondere auch auf Grund von Schwangerschaft und Mutterschaft, und die Anstiftung einer Person zu solchen Diskriminierungen verboten.

 

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