Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 55
geheimen Wahlrechts zu setzen, und das auch
entsprechend zu berücksichtigen.
Wichtig ist auch, dass wir bei der gesamten
Durchsetzung dieses Instrumentariums alle anderen bisher geltenden
Möglichkeiten aufrechterhalten haben, etwa die Stimmabgabe vor den zuständigen
Sprengelbehörden, einer fremden Sprengelbehörde, Heil- und Pflegeanstalten-Sprengelwahlbehörden
oder fliegenden Wahlkommissionen: All das wird beibehalten. Das ist meiner
Meinung nach auch wichtig, weil das von der Stimmabgabe bei der Wahl her als
Paket zu sehen ist. Da haben wir alle Maßnahmen berücksichtigt.
Zu den Themenbereichen Nebenwohnsitzer und
AuslandsösterreicherInnen. – Wir haben in Wien die Problematik, dass wir
zugleich sowohl Landtagswahlen als auch Gemeinderatswahlen durchführen. Das
heißt, man hätte dann die Möglichkeit, bis auf die Ebene der Gemeinderatswahlen
mitzustimmen, und da bestünde dann wiederum ein Ungleichverhältnis zwischen den
Nebenwohnsitzern und den Auslandsösterreichern, wenn man nicht beides macht.
Wir sprechen hier in dieser Stadt von immerhin
110 000 Nebenwohnsitzen, und wir haben 500 000 Meldefälle in
dieser Stadt. Das zu kontrollieren, wäre natürlich sehr aufwändig und bedürfte
unheimlich großer Ressourcen. Und genauso wichtig ist, dass wir auch die
Verantwortung dafür tragen, dass dabei demokratiepolitisch alles in Ordnung
ist, dass nicht manipuliert werden und dass die Wahl reibungslos ablaufen kann.
Das sind die Bedenken, die dem noch entgegenstehen.
Im Gegensatz zur Briefwahl – das hat
der Herr Landeshauptmann heute auch schon erwähnt – besteht hiebei ja kein
Zeitdruck. In diesen Fragen können wir uns noch austauschen, und wir werden
noch Zeit brauchen, um eine Lösung zu finden, die demokratiepolitisch gut ist
und die uns als Stadt die Möglichkeit gibt, einen reibungslosen Wahlablauf zu
gewährleisten.
Abg Stürzenbecher hat auch schon darauf
hingewiesen, dass mit diesem Paket das Wählen ab 16 möglich ist. Und Abg
Vassilakou hat im Zusammenhang mit den
Bedenken zur Briefwahl auch darauf hingewiesen, dass gerade junge Menschen oder
auch Frauen hier eventuell in Abhängigkeiten stehen und dass es da zu Problemen
hinsichtlich der Beeinflussung dieser Menschen kommen kann. Wir haben aber, wie
gesagt, versucht, hinsichtlich des anonymen Wahlrechts die bestmöglichen
Maßnahmen zu setzen.
Wichtig für den Erfolg der Möglichkeit, dass Menschen
ab 16 wählen können, sind natürlich Aufklärung, Unterstützung und eine
entsprechende Bewusstseinsarbeit. Die Möglichkeit der Partizipation in einer
Demokratie muss jungen Menschen positiv vermittelt werden. Bewusstseinsarbeit
muss bei jungen Menschen, aber auch bei Frauen geleistet werden. Denn
eigentlich besteht das demokratische Wahlrecht für Frauen noch gar nicht so
lange: 1919 gingen Frauen das erste Mal zur Urne, und ich glaube, dass uns
dieses Jubiläum kommendes Jahr noch einmal Gelegenheit geben wird, die
Partizipation in einer Demokratie und das Recht zu wählen demokratiepolitisch
entsprechend zu würdigen, aber auch in Erinnerung zu rufen, wie wichtig der
Zugang zur demokratischen Mitbestimmung für alle Gruppen ist.
Zu den vorliegenden Anträgen und Änderungen hat
Abg Stürzenbecher im Großen und Ganzen schon Stellung genommen. Ich möchte
zu dem einen Abänderungsantrag der ÖVP noch sagen, dass wir im
Begutachtungsverfahren weder vom Bundesministerium für Inneres noch vom
Bundeskanzleramt einen Einwand zu dem Regelungsvorschlag hinsichtlich der
Zuständigkeitsänderung bekommen haben, und ich halte die Änderungen, die wir
vorschlagen, für praktikabel.
Abschließend kann ich nur mehr darum bitten, diesem
Gesetz in der vorliegenden Form die Zustimmung zu erteilen. – Danke schön.
(Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Nun sind wir
soweit, dass wir zu den Abstimmungen über die Gesetzesvorlage kommen.
Ich darf informieren, dass von den GRÜNEN die
getrennte Abstimmung verlangt wurde. Das wurde bereits in der Präsidiale
bekannt gegeben.
Bevor ich zu den einzelnen Bereichen komme, darf ich
festhalten, dass es von den Abgen Dr Tschirf und Dr Ulm einen
Abänderungsantrag betreffend Entscheidungen über Berufungen von verweigerten
Bestätigungen nach dem Wiener Volksbegehrensgesetz durch die Wiener
Landesregierung gibt. Im Detail hat Herr Abg Ulm darüber gesprochen.
Jene Abgeordnete des Wiener Landtages, die diesem
Abänderungsantrag zustimmen wollen, bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und GRÜNE. Das ist nicht die Mehrheit.
Somit ist dieser Abänderungsantrag kein weiterer
Gegenstand.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang, jedoch mit Ausnahme der Art I
Z 19, 24, 26 und 29, Art III Z 9, 13 und 14 und Art IV Z 6,
14 und 15 zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das sind die Stimmen der
SPÖ, der ÖVP und der GRÜNEN. Das ist die erforderliche Mehrheit.
Damit ist die Vorlage, wie ich sie erwähnt habe, mit Ausnahme
jener Teile, von denen ich gesprochen habe, nunmehr mehrstimmig beschlossen.
Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die dem
Art I Z 19, 24, 26 und 29 die Zustimmung geben, die Hand zu
heben. – Das sind SPÖ und ÖVP und Teile der GRÜNEN. – Das ist die
erforderliche Mehrheit.
Das ist damit auch so beschlossen.
Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die dem
Art III Z 9, 13 und 14 zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand.
– Das sind, wie zuvor, SPÖ, ÖVP und Teile der GRÜNEN.
Somit ist auch dieser Bereich beschlossen.
Ich bitte nunmehr jene Mitglieder des Landtages, die
dem Art IV Z 6, 14 und 15 die Zustimmung geben wollen, die Hand zu heben.
– Das sind SPÖ, ÖVP und Teile der GRÜNEN.
Damit stelle ich auch für diesen
Bereich die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular