Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 55
Endzustand. Und in dem Sinne stimmen wir diesem Gesetz gerne zu. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Korun.
Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen!
Unsere Klubobfrau Mag Vassilakou hat die sehr
differenzierten Haltungen der Grünen
zum Thema Briefwahlrecht, aber auch zum Wahlrecht für Auslandsösterreicher und
-österreicherinnen sehr detailliert dargelegt. Das werde ich nicht wiederholen,
sondern ich möchte mich bei meinen Ausführungen auf das Prinzip konzentrieren,
dass Menschen dort mitbestimmen dürfen sollten, wo sie auch den Mittelpunkt
ihrer Lebensinteressen haben, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Das ist heute hier auch zur Sprache gekommen, sowohl
von Maria Vassilakou als auch von meinem Vorredner, Kollegen Stürzenbecher,
dass es Sinn macht, und dass es vor allem in einer Einwanderungsgesellschaft
notwendig ist, dass Menschen unabhängig von ihrem Reisepass dort mitbestimmen,
wo sie auch leben, denn es geht um Gesetze, denen sie dann letztendlich
unterworfen sind.
Und das mit dem Argument, auch wenn sie nächstes Jahr
wieder weg sind, das würde eben genauso für Auslandsösterreicher und
Auslandsösterreicherinnen gelten, deshalb möchte ich einen kurzen Ausflug
machen zu diesem Thema. Dass wir dazu eine differenzierte Haltung haben, wurde,
wie gesagt, schon erläutert. Ich persönlich bin der Meinung, dass es bei
Menschen, die im Extremfall vor neun Jahren oder vor neuneinhalb Jahren nach
Nigeria, nach Deutschland, nach Rumänien, wohin auch immer, ausgewandert sind,
nicht nur keinen Sinn macht, sondern dass es auch demokratiepolitisch
bedenklich ist, dass sie in Wien den Gemeinderat, um bei dem Beispiel zu
bleiben, mitwählen.
Wenn man nämlich vom Prinzip ausgeht, dass die Gesetze,
die für eine Bevölkerung beschlossen werden, von dieser Bevölkerung beschlossen
werden, dass also die Menschen, die den Gesetzen letztendlich unterworfen sind,
über diese Gesetze mitentscheiden – zumindest, indem sie ihre Repräsentanten
und Repräsentantinnen wählen, die diese Gesetze beschließen sollen -, dann
frage ich mich, was das bringen soll, dass Menschen, die einmal in Wien gewohnt
haben, vielleicht schon seit Jahren weg sind, sozusagen in Wien weiterhin
darüber mitbestimmen, wie der Wiener Gemeinderat zusammengesetzt sein soll.
Und die andere Seite der Medaille, die andere Seite
dieser Frage, ist das AusländerInnenwahlrecht, nämlich, dass Menschen
unabhängig vom Reisepass hier mitbestimmen dürfen. Die Geschichte des
AusländerInnenwahlrechts in Wien brauche ich in diesem Haus nicht wiederholen,
ich setze voraus, dass sie allen bekannt ist. Tatsache ist, dass das mit roten
und grünen Stimmen beschlossene AusländerInnenwahlrecht in Wien vom
Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde der blau-schwarzen Regierung sozusagen
rückgängig gemacht wurde, und dass es seitdem nicht möglich ist, nicht nur in
Wien nicht, sondern auch in anderen Landtagen oder Gemeinderäten nicht, ein
Wahlrecht für Menschen zu bestimmen, die ihren Lebensmittelpunkt dort haben.
Wir haben uns mit dem Thema im April 2007 hier
im Haus wieder beschäftigt, und es haben die SPÖ und die Grünen beschlossen, dass auf
Bundesebene etwas passieren sollte, dass der Landtag, dass der Wiener Landtag
aktiv werden sollte, damit die verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein
AusländerInnenwahlrecht geschaffen werden. Und seit April, seit diesem
Beschluss, ist aber nicht viel passiert. Deshalb möchten wir noch einmal mit
Nachdruck für die Schaffung von verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein kommunales
AusländerInnenwahlrecht eintreten, und ich stelle darum den Beschluss- und
Resolutionsantrag:
„Der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf,
die erforderlichen Schritte für eine Novelle der Österreichischen
Bundesverfassung zur Schaffung eines kommunalen AusländerInnenwahlrechts
einzuleiten. Der Landeshauptmann soll diese Forderung gegenüber der
Bundesregierung offensiv vertreten. Unserer Meinung nach ist es zu wenig, im
Landtag einen Antrag mit Stimmenmehrheit zu beschließen, um dann anschließend
nichts zu tun oder relativ wenig zu tun. Das hier ist ein Appell an beide
Regierungsparteien, sowohl an die ÖVP als auch an die SPÖ, an diesen
verfassungsrechtlichen Grundlagen zu arbeiten, denn ohne diese wird es nicht
möglich sein, dass Menschen ohne österreichischen Reisepass in diesem Land auf
absehbare Zeit, zumindest auf kommunaler Ebene, mitbestimmen können.“
Wir beantragen die sofortige Abstimmung des Antrags.
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Ich habe nun keine Wortmeldung mehr.
Damit ist die Verhandlung geschlossen. Die Frau
Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen
und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident!
Danke für diese wirklich ausgesprochen sachliche
Diskussion zu diesem Thema. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass
wir auf Grund der Änderung im Bundes-Verfassungsgesetz bis Ende dieses Jahres
auf Landesebene die Einführung der Briefwahl berücksichtigen müssen, und das
ist der Grund dafür, warum wir uns heute mit dieser Thematik auseinandersetzen.
Wichtig dabei zu erwähnen ist mir auch noch, dass es uns mit dieser
Abänderung natürlich auch ganz besonders wichtig war, darauf zu schauen, dass
bei der Briefwahl das geheime Wahlrecht gut und demokratisch gewahrt werden
kann. Wir haben uns hier an die Vorgaben des Bundes gehalten, die auch schon im
Detail heute der Abg Stürzenbecher dargelegt hat, wo sowohl mit der
Unterschrift eidesstattlich erklärt wird, dass man persönlich und unbeobachtet
und unbeeinflusst ausgefüllt hat, und dass wir mit den Wahlkarten und mit dem
Erlangen der Wahlkarte an sich schon auch einmal versucht haben, hier
wesentliche Schritte in Richtung
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