Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 96 von 98
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den
vorliegenden Tätigkeitsbericht 2006 des UVS zur Kenntnis nehmen wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist einstimmig geschehen.
Ich darf die Nichtexistenz von Debattenrednern nicht
als mangelndes Interesse, sondern als vollen Zufriedenheitsausdruck mit der
Arbeit des UVS der Frau DDr Schönberger mit auf den Weg geben und auch ihrem
Team ein herzliches Dankeschön für die konstruktive Arbeit ausdrücken.
Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der
Vorlage eines Wiener Fleischuntersuchungsgebührengesetzes. Berichterstatterin
hierzu ist die Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum
vorliegenden Gesetz.
Präsident Heinz Hufnagl: Ich danke schön.
Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich
zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang die Zustimmung erteilen wollen, dies
mit der Hand zum Ausdruck zu bringen. - Auch hier darf ich in erster Lesung die
einstimmige Annahme feststellen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, und hier sehe ich
keinen, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der
Hand. - Es ist sohin auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 11 betrifft die erste Lesung der
Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf StRin Mag Sonja
Wehsely. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Präsident! Hohes
Haus! Ich ersuche um Zustimmung!
Präsident Heinz Hufnagl: Da zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir ebenfalls gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung zustimmen wollen, ein
Zeichen mit der Hand zu erteilen. - Dies ist einstimmig beschlossen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, und ich erblicke
keinen, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen. - Ein Widerspruch ist
also nicht erfolgt.
Ich bitte daher jene Damen und Herren Landtags, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Dies ist auch in zweiter Lesung damit einstimmig beschlossen.
Die Postnummer 12 betrifft die erste Lesung der
Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Behindertengesetz - WBHG geändert
wird. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely. Ich
bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Hohes Haus!
Ich ersuche auch hier, dem Gesetz zuzustimmen und
möchte nur für all jene Mitglieder des Landtags, die nicht Mitglied in meinem
Ausschuss sind, erklären, wieso das jetzt vorliegt, weil ich ursprünglich schon
bei der Beantwortung gesagt habe, dass es bei der nächsten Änderung des
Behindertengesetzes oder dieses Themas dazu kommt, dass alle eventuell noch
diskriminierenden Formulierungen aus dem Gesetz hinauskommen.
Diese Novelle ist deshalb so kurzfristig notwendig,
weil bei der Veröffentlichung ein Schreibfehler passiert ist und wir hier nicht
im Sinne der Menschen mit besonderen Bedürfnissen vorgehen könnten. Daher
ersuche ich um Zustimmung.
Präsident Heinz Hufnagl: Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht
der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau
Abg Praniess-Kastner. Ich erteile es ihr.
Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine
Damen und Herren!
Ich bin heute die letzte Rednerin. Ich habe die
undankbare Aufgabe und werde mich daher auch wirklich sehr kurz halten.
Wir stimmen natürlich dem Gesetz gerne zu, bringen aber
darüber hinaus einen Antrag betreffend zeitgemäße Formulierung im Wiener
Behindertengesetz ein. Wir hatten schon die Gelegenheit, das im Ausschuss zu
diskutieren. Frau StRin Wehsely hat uns zugesagt, dass wir das gemeinsam
erledigen werden.
Der Landtag möge beschließen, dass - ich erspare
Ihnen jetzt den Text - diese behindertendiskriminierende Formulierung bis
spätestens 30. Juni 2008 entsprechend novelliert wird. (Beifall bei
der ÖVP.)
Einen weiteren Beschlussantrag bringen wir betreffend
Einrichtung einer Beratungsstelle für Gleichstellung behinderter Menschen ein.
Ich möchte ganz kurz erklären, weshalb wir das für notwendig finden. Wir haben
einen Beschlussantrag betreffend kostenlosen Eintritt für Begleiter von
behinderten Menschen in die Museen der Stadt Wien eingebracht. Der zuständige
StR Mailath-Pokorny hat gemeint, es reicht. Er hat das abgelehnt und hat
begründet, es gibt bereits einen Tag, wo Menschen gratis die Wiener Museen
besuchen dürfen. Wir meinen, es hat sich leider in der Stadtregierung noch
nicht herumgesprochen, was unter Antidiskriminierung behinderter Menschen und
Gleichstellung zu verstehen ist.
Deswegen bringen wir den Beschlussantrag betreffend
Einrichtung einer Beratungsstelle zur Gleichstellung behinderter Menschen ein.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses
Antrags an die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales verlangt.
(Beifall bei der ÖVP.)
Dann noch kurz zu einem Antrag,
den wir betreffend
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