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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 96 von 98

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2006 des UVS zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist einstimmig geschehen.

 

Ich darf die Nichtexistenz von Debattenrednern nicht als mangelndes Interesse, sondern als vollen Zufriedenheitsausdruck mit der Arbeit des UVS der Frau DDr Schönberger mit auf den Weg geben und auch ihrem Team ein herzliches Dankeschön für die konstruktive Arbeit ausdrücken.

 

Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Wiener Fleischuntersuchungsgebührengesetzes. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Ich danke schön. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang die Zustimmung erteilen wollen, dies mit der Hand zum Ausdruck zu bringen. - Auch hier darf ich in erster Lesung die einstimmige Annahme feststellen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, und hier sehe ich keinen, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Es ist sohin auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Postnummer 11 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich ersuche um Zustimmung!

 

Präsident Heinz Hufnagl: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir ebenfalls gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung zustimmen wollen, ein Zeichen mit der Hand zu erteilen. - Dies ist einstimmig beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, und ich erblicke keinen, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen. - Ein Widerspruch ist also nicht erfolgt.

 

Ich bitte daher jene Damen und Herren Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist auch in zweiter Lesung damit einstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 12 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Behindertengesetz - WBHG geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus!

 

Ich ersuche auch hier, dem Gesetz zuzustimmen und möchte nur für all jene Mitglieder des Landtags, die nicht Mitglied in meinem Ausschuss sind, erklären, wieso das jetzt vorliegt, weil ich ursprünglich schon bei der Beantwortung gesagt habe, dass es bei der nächsten Änderung des Behindertengesetzes oder dieses Themas dazu kommt, dass alle eventuell noch diskriminierenden Formulierungen aus dem Gesetz hinauskommen.

 

Diese Novelle ist deshalb so kurzfristig notwendig, weil bei der Veröffentlichung ein Schreibfehler passiert ist und wir hier nicht im Sinne der Menschen mit besonderen Bedürfnissen vorgehen könnten. Daher ersuche ich um Zustimmung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile es ihr.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!

 

Ich bin heute die letzte Rednerin. Ich habe die undankbare Aufgabe und werde mich daher auch wirklich sehr kurz halten.

 

Wir stimmen natürlich dem Gesetz gerne zu, bringen aber darüber hinaus einen Antrag betreffend zeitgemäße Formulierung im Wiener Behindertengesetz ein. Wir hatten schon die Gelegenheit, das im Ausschuss zu diskutieren. Frau StRin Wehsely hat uns zugesagt, dass wir das gemeinsam erledigen werden.

 

Der Landtag möge beschließen, dass - ich erspare Ihnen jetzt den Text - diese behindertendiskriminierende Formulierung bis spätestens 30. Juni 2008 entsprechend novelliert wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Einen weiteren Beschlussantrag bringen wir betreffend Einrichtung einer Beratungsstelle für Gleichstellung behinderter Menschen ein. Ich möchte ganz kurz erklären, weshalb wir das für notwendig finden. Wir haben einen Beschlussantrag betreffend kostenlosen Eintritt für Begleiter von behinderten Menschen in die Museen der Stadt Wien eingebracht. Der zuständige StR Mailath-Pokorny hat gemeint, es reicht. Er hat das abgelehnt und hat begründet, es gibt bereits einen Tag, wo Menschen gratis die Wiener Museen besuchen dürfen. Wir meinen, es hat sich leider in der Stadtregierung noch nicht herumgesprochen, was unter Antidiskriminierung behinderter Menschen und Gleichstellung zu verstehen ist.

 

Deswegen bringen wir den Beschlussantrag betreffend Einrichtung einer Beratungsstelle zur Gleichstellung behinderter Menschen ein.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Dann noch kurz zu einem Antrag, den wir betreffend

 

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