Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 91 von 98
beeinträchtigt und mit den zahlreichen
Bewilligungsverfahren überfordert sind, an die Volksanwaltschaft gewandt haben.
Die Volksanwaltschaft konnte sie über die einzelnen Unterstützungsmöglichkeiten
aufklären, diesen Menschen bei der Antragsstellung behilflich sein und, sofern
notwendig, sogar eine Beschleunigung der Verfahren erwirken.
Um diese unzumutbaren Hürdenläufe, welchen behinderte
Menschen hier ausgesetzt sind, zu beenden, stellen wir einen weiteren Antrag
betreffend Ausbau der Behindertenhilfe im FSW.
„Der Landtag möge beschließen: Die zuständige
Stadträtin für Gesundheit und Soziales möge dafür Sorge tragen, dass im Rahmen
der Behindertenhilfe des Fonds Soziales Wien eine umfassende Beratung über
einzelne Unterstützungsmöglichkeiten erfolgt und eine effektive Hilfestellung
für die Erbringung der entsprechenden Anträge gewährleistet wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages
an die zuständige Stadträtin für Gesundheit und Soziales beantragt.“
Meine Damen und Herren! Ich habe es schon kurz
angesprochen: Ein weiterer Bereich, den wir und auch alle anderen
Oppositionsparteien schon mehrfach angesprochen haben und der auch im Bericht
der Volksanwaltschaft angesprochen wird, ist das leidige Thema der
Ausgliederungen. Dadurch, dass die Gemeinde Wien immer mehr in den Fonds oder
in sonstige Unternehmen auslagert, die dann nicht der Kontrolle durch die
Volksanwaltschaft im direkten Weg unterliegen, kann es natürlich zu
entsprechenden Defiziten kommen. Und ich möchte es an dieser Stelle noch einmal
ausdrücklich erwähnen: Ich erneuere hiemit unsere Forderung, auch wenn es
offenkundig auch auf Basis einer nicht wirklich sicheren Rechtslage
funktionieren würde, dass man die Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für
den Bereich des Fonds Soziales Wien gesetzlich verankert, so dass man wirklich
alles tut, dass die Volksanwaltschaft nicht auf den Goodwill der Behörde
angewiesen ist, Auskünfte zu erlangen, sondern dass sie auf gesetzlicher Basis
agieren kann.
Meine Damen und Herren! Ich komme damit auch schon
zum Ende des Berichts. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft
selbstverständlich gerne zur Kenntnis nehmen. Vielleicht nehmen Sie, meine
Damen und Herren, diesen als Auftrag in die Sommerferien mit, um ihn als
Arbeitsprogramm für die kommende Legislaturperiode anzusehen.
Ich möchte vor allem noch einmal Frau Volksanwältin
Rosemarie Bauer danken und ihr alles Gute für die Zukunft wünschen! Herr
Volksanwalt Kostelka! Ich nehme an, wir werden im Laufe der nächsten Jahre noch
miteinander zu tun haben! Vielen herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt noch einen
Beschlussantrag einbringen, den wir hinsichtlich eines Formalfehlers in der
Tagesordnung zurückgezogen haben. Der Beschlussantrag betrifft die Durchführung
von Ausgliederungen bei gleichzeitiger Sicherung parlamentarischer
Kontrollmechanismen und Kontrollrechte.
„Der Landtag möge beschließen: Der Wiener Landtag
spricht sich dafür aus, in allen Bereichen der Landes- und Gemeindeverwaltung
den Prozess der betriebswirtschaftlichen Lösungen voranzutreiben, und fordert
gleichzeitig die zuständigen Stellen des Landes Wien dazu auf, die
parlamentarischen Kontrollmechanismen für bereits ausgegliederte Unternehmen
auszuweiten und Ausgliederungen nur dann vorzunehmen, wenn umfassende
parlamentarische Kontrollmechanismen gegeben sind.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt.“
Präsident Heinz Hufnagl: Als Nächster
zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Harwanegg. Ich erteile es ihm.
Abg Volkmar Harwanegg
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Heute liegt der 28. Bericht der Volksanwaltschaft zur
Diskussion vor, und wir danken für diesen als Sozialdemokratische Fraktion
recht herzlich! Ich möchte in diesem Zusammenhang gleich darauf hinweisen, dass
wir die Arbeit der Volksanwaltschaft sehr schätzen, denn sie ist eine große
Unterstützung bei der Arbeit der Stadtverwaltung.
Zu den grundsätzlichen Fragen der Volksanwaltschaft
hat mein Fraktionskollege schon einige Hinweise gemacht, nämlich zum Aufzeigen der
Defizite der Stadtverwaltung und zur Verfolgung einzelner Beschwerden von
Bürgern, um nur einige Punkte zu umreißen.
Nicht gefallen hat uns der Hinweis einiger meiner
Vorredner, dass es manchmal sozusagen zu Bosheitsakten einzelner
Magistratsabteilungen kommt. – Ich glaube, dass diese Unterstellung
wirklich nicht gerechtfertigt ist! Diese wird von uns zurückgewiesen! (Beifall
bei der SPÖ.)
Dass von unseren Magistratsabteilungen und von der
Magistratsdirektion nicht immer und in allen Fällen die Ansicht der
Volksanwaltschaft vertreten wird – und es gibt einige Fälle, hinsichtlich
welcher das in der Stellungnahme durchaus zum Ausdruck kommt –, muss man
verstehen. Es sind eben manchmal andere Rechtsstandpunkte bei den Abteilungen
oder der Magistratsdirektion gegeben.
Kollege Stürzenbecher hat schon darauf hingewiesen,
dass sich unter den 818 Fällen, die in die Akten aufgenommen wurden, sage
und schreibe 50 berechtigte Beschwerden befinden, die behandelt und in den
Tätigkeitsbericht aufgenommen wurden.
Auf die gesetzlichen Rechtsgrundlagen wurde schon von
einigen meiner Vorredner hingewiesen, daher darf ich dieses Kapitel ausblenden.
Ich möchte jetzt aber doch auf einige Fälle eingehen.
Bleiben wir gleich bei der Frage
der Kürzung der Ruhegenüsse, die im Kapitel 5.1. behandelt wird. Diese
Frage wurde auf dem Rechtsweg massiv betrieben, und es kam dann zu einer
Entscheidung der Justiz beziehungsweise der Organe der Republik Österreich
durch
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