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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 90 von 98

 

gemeldet hat sich Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile es ihr.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren! Herr Präsident!

 

Uns liegt der 28. Bericht der Volksanwaltschaft vor, und ich möchte mich zu Beginn recht herzlich für den vorliegenden ausführlichen Bericht bedanken! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Und ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlichen Dank auszurichten!

 

Sinn und Zweck der Arbeit und dieses Berichts der Volksanwaltschaft ist es, die Verwaltung der Stadt effizienter, besser und bürgerfreundlicher zu machen. Insofern darf ich meinen Appell an die Stadt- und Landesregierung richten: Geben Sie doch auch in Wien einer unabhängigen Kontrollinstanz entsprechende Möglichkeiten, im Sinne Ihrer Wählerinnen und Wähler, aber auch im Sinne der BürgerInnen dieser Stadt!

 

Meine Damen und Herren! Nun zum Inhaltlichen: Es wird natürlich immer nur über Einzelfälle berichtet, aber man kann doch dem Bericht einen roten Faden an Missständen entnehmen, die nicht unbedingt auf Ihrer politischen Verantwortung beruhen müssen. Aber sie sind es doch wert, dass man kurz darüber berichtet.

 

Die Volksanwaltschaft verhilft den Bürgerinnen und Bürgern sehr oft zu ihrem Recht. Es werden Missstände aufgeklärt, Systemfehler aufgezeigt und Anregungen an die Stadtverwaltung gemacht. Sehr oft – und das möchte ich positiv hervorheben – werden gemeinsam Lösungen für Einzelfälle gefunden. Systemfehler werden allerdings sehr oft nicht gelöst, und hierzu möchte ich Ihnen ein paar Beispiele nennen.

 

Zu dem Fall auf Seite 25: Es geht dabei um eine Schülerin, die in einer integrativen Hortgruppe untergebracht ist, deren Nahrungsmittelaufnahme mittels Sonde erfolgen muss und die einer regelmäßigen Blutzuckerkontrolle bedarf. Die für Kindergärten und Horte zuständige MA 10 lehnte die Übernahme dieser Sonderernährung durch die PädagogInnen ab. Im Bericht heißt es, dass „Pädagoginnen nach entsprechender medizinischer Einschulung freiwillig bestimmte medizinische Hilfeleistung übernehmen könnten, aber alle medizinischen Maßnahmen auf Kosten der Eltern von mobilen Krankenschwestern durchgeführt werden müssten".

 

Meine Damen und Herren! Aus Sicht der Volksanwaltschaft – und das möchte ich noch einmal unterstreichen, weil wir uns dieser Meinung explizit anschließen – ist das Überwälzen sämtlicher Kosten auf die Eltern völlig inakzeptabel, denn das Pflegegeld gilt ja pflegebedingten Mehraufwendungen, und das wird pauschal abgegolten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Die Volksanwaltschaft fordert – und das fordern wir auch – die Integration chronisch kranker und behinderter Kinder in Kindertagesheime der Stadt. Und sie fügt hinzu, dass die Stadt auch über ausreichend Krankenschwestern verfügen muss, die diese medizinische Hilfestellung leisten können.

 

Als Konsequenz aus diesem Fall hat die Stadt eine Informationsbroschüre an alle LeiterInnen der Wiener Kindergärten übergeben, in denen es um eine Richtlinie für die Betreuung chronisch kranker Kinder geht. Und es wurde mit dem AKH eine Vereinbarung getroffen. – Das ist ein sehr begrüßenswerter Schritt, es bedarf aber noch anderer Maßnahmen. Ich denke, hier könnten zum Beispiel die mobilen Frühförderungen eingesetzt werden, um im Vorfeld, schon vor dem Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule, für solche Fälle bereits mit den anderen Institutionen entsprechende Maßnahmen zu überlegen, damit diese rechtzeitig in die Wege geleitet werden können.

 

So werden die Eltern behinderter Kinder entlastet, und ich denke, dass das in unser aller Interesse liegt.

 

Noch ganz kurz ein Beispiel zum Heimbewohner- und Behindertenrecht. Die Volksanwaltschaft setzt sich sehr erfreulicherweise für die Anliegen behinderter Menschen ein. Nach der Verfassungsbestimmung bekennt sich die Republik dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens sicherzustellen. Und es ist unsere Aufgabe, dieses Bekenntnis mit Leben zu erfüllen.

 

Im Land Wien kommt es jedoch zu unterschiedlichen Behandlungsweisen einiger Gruppen von behinderten Menschen, die sicherlich aufklärungsbedürftig ist. Da gibt es zum Beispiel eine Benachteiligung einkommensschwacher Personen: Sie werden durch die Neuregelung des Taschengelds für die Unterbringung in Behinderteneinrichtungen benachteiligt. Entsprechend dem Wiener Behindertengesetz kam es zu einer finanziellen Verschlechterung. Die Stadt hat das ausgeglichen, und das wird auch im Bericht der Volksanwaltschaft erwähnt.

 

Trotzdem stellen wir einen Antrag, weil es von unserer Warte aus in sozialpolitischer Hinsicht erforderlich ist, dass eine Gesetzesänderung durchgeführt wird, um jenen Menschen, die in einer Behinderteneinrichtung leben und nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, eine Taschengelderhöhung zu sichern. Das würde auch dem FSW eine entsprechende Rechtssicherheit zur Auszahlung geben.

 

Daher stellen meine Kollegin Ingrid Korosec und ich den Antrag betreffend Rechtssicherheit auf Mindesttaschengeld für die Unterbringung in Behinderteneinrichtungen. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an die zuständige Stadträtin für Gesundheit und Soziales verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft wurde auch auf einen weiteren Fall eingegangen, der aufzeigt, dass es für behinderte Menschen ein langer und mühsamer Weg ist, für behinderungsbedingte Anschaffungen einen Zuschuss zu erlangen. Das Fehlen einer zentralen Anlaufstelle, bei der es eine Beratung gibt, wo man diese Zuschüsse erlangen kann, ist für behinderte Menschen natürlich besonders belastend.

 

Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich auch im vergangenen Jahr wieder viele Menschen, die körperlich

 

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