Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 90 von 98
gemeldet hat sich Frau Abg Praniess-Kastner. Ich
erteile es ihr.
Abg Karin Praniess-Kastner
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr
geehrter Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren! Herr Präsident!
Uns liegt der 28. Bericht der Volksanwaltschaft
vor, und ich möchte mich zu Beginn recht herzlich für den vorliegenden
ausführlichen Bericht bedanken! (Beifall bei der ÖVP.)
Und ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, auch
Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlichen Dank auszurichten!
Sinn und Zweck der Arbeit und dieses Berichts der
Volksanwaltschaft ist es, die Verwaltung der Stadt effizienter, besser und
bürgerfreundlicher zu machen. Insofern darf ich meinen Appell an die Stadt- und
Landesregierung richten: Geben Sie doch auch in Wien einer unabhängigen
Kontrollinstanz entsprechende Möglichkeiten, im Sinne Ihrer Wählerinnen und
Wähler, aber auch im Sinne der BürgerInnen dieser Stadt!
Meine Damen und Herren! Nun zum Inhaltlichen: Es wird
natürlich immer nur über Einzelfälle berichtet, aber man kann doch dem Bericht
einen roten Faden an Missständen entnehmen, die nicht unbedingt auf Ihrer
politischen Verantwortung beruhen müssen. Aber sie sind es doch wert, dass man
kurz darüber berichtet.
Die Volksanwaltschaft verhilft den Bürgerinnen und
Bürgern sehr oft zu ihrem Recht. Es werden Missstände aufgeklärt, Systemfehler
aufgezeigt und Anregungen an die Stadtverwaltung gemacht. Sehr oft – und
das möchte ich positiv hervorheben – werden gemeinsam Lösungen für Einzelfälle
gefunden. Systemfehler werden allerdings sehr oft nicht gelöst, und hierzu
möchte ich Ihnen ein paar Beispiele nennen.
Zu dem Fall auf Seite 25: Es geht dabei um eine
Schülerin, die in einer integrativen Hortgruppe untergebracht ist, deren
Nahrungsmittelaufnahme mittels Sonde erfolgen muss und die einer regelmäßigen
Blutzuckerkontrolle bedarf. Die für Kindergärten und Horte zuständige
MA 10 lehnte die Übernahme dieser Sonderernährung durch die PädagogInnen
ab. Im Bericht heißt es, dass „Pädagoginnen nach entsprechender medizinischer
Einschulung freiwillig bestimmte medizinische Hilfeleistung übernehmen könnten,
aber alle medizinischen Maßnahmen auf Kosten der Eltern von mobilen
Krankenschwestern durchgeführt werden müssten".
Meine Damen und Herren! Aus Sicht der
Volksanwaltschaft – und das möchte ich noch einmal unterstreichen, weil
wir uns dieser Meinung explizit anschließen – ist das Überwälzen
sämtlicher Kosten auf die Eltern völlig inakzeptabel, denn das Pflegegeld gilt
ja pflegebedingten Mehraufwendungen, und das wird pauschal abgegolten. (Beifall
bei der ÖVP.)
Die Volksanwaltschaft fordert – und das fordern
wir auch – die Integration chronisch kranker und behinderter Kinder in
Kindertagesheime der Stadt. Und sie fügt hinzu, dass die Stadt auch über
ausreichend Krankenschwestern verfügen muss, die diese medizinische
Hilfestellung leisten können.
Als Konsequenz aus diesem Fall hat die Stadt eine
Informationsbroschüre an alle LeiterInnen der Wiener Kindergärten übergeben, in
denen es um eine Richtlinie für die Betreuung chronisch kranker Kinder geht.
Und es wurde mit dem AKH eine Vereinbarung getroffen. – Das ist ein sehr
begrüßenswerter Schritt, es bedarf aber noch anderer Maßnahmen. Ich denke, hier
könnten zum Beispiel die mobilen Frühförderungen eingesetzt werden, um im
Vorfeld, schon vor dem Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule, für
solche Fälle bereits mit den anderen Institutionen entsprechende Maßnahmen zu
überlegen, damit diese rechtzeitig in die Wege geleitet werden können.
So werden die Eltern behinderter Kinder entlastet,
und ich denke, dass das in unser aller Interesse liegt.
Noch ganz kurz ein Beispiel zum Heimbewohner- und
Behindertenrecht. Die Volksanwaltschaft setzt sich sehr erfreulicherweise für die
Anliegen behinderter Menschen ein. Nach der Verfassungsbestimmung bekennt sich
die Republik dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten
Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens sicherzustellen. Und es ist
unsere Aufgabe, dieses Bekenntnis mit Leben zu erfüllen.
Im Land Wien kommt es jedoch zu unterschiedlichen
Behandlungsweisen einiger Gruppen von behinderten Menschen, die sicherlich
aufklärungsbedürftig ist. Da gibt es zum Beispiel eine Benachteiligung
einkommensschwacher Personen: Sie werden durch die Neuregelung des Taschengelds
für die Unterbringung in Behinderteneinrichtungen benachteiligt. Entsprechend
dem Wiener Behindertengesetz kam es zu einer finanziellen Verschlechterung. Die
Stadt hat das ausgeglichen, und das wird auch im Bericht der Volksanwaltschaft
erwähnt.
Trotzdem stellen wir einen Antrag, weil es von
unserer Warte aus in sozialpolitischer Hinsicht erforderlich ist, dass eine
Gesetzesänderung durchgeführt wird, um jenen Menschen, die in einer
Behinderteneinrichtung leben und nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen,
eine Taschengelderhöhung zu sichern. Das würde auch dem FSW eine entsprechende
Rechtssicherheit zur Auszahlung geben.
Daher stellen meine Kollegin Ingrid Korosec und ich
den Antrag betreffend Rechtssicherheit auf Mindesttaschengeld für die
Unterbringung in Behinderteneinrichtungen. In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung dieses Antrags an die zuständige Stadträtin für Gesundheit und
Soziales verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)
Im Bericht der Volksanwaltschaft wurde auch auf einen
weiteren Fall eingegangen, der aufzeigt, dass es für behinderte Menschen ein
langer und mühsamer Weg ist, für behinderungsbedingte Anschaffungen einen
Zuschuss zu erlangen. Das Fehlen einer zentralen Anlaufstelle, bei der es eine
Beratung gibt, wo man diese Zuschüsse erlangen kann, ist für behinderte
Menschen natürlich besonders belastend.
Es ist daher nicht verwunderlich,
dass sich auch im vergangenen Jahr wieder viele Menschen, die körperlich
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