Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 92 von 98
ein VfGH-Urteil. Wir haben im Landtag sofort darauf
reagiert und eine Gesetzesnovelle beschlossen, die selbstverständlich dem
Urteil des VfGH Rechnung trägt. In der Stellungnahme der Volksanwaltschaft
wurde diese rasche Erledigung durch den Wiener Landtag bei der Umsetzung dieses
Urteils auch besonders positiv erwähnt.
Die Ablehnung eines Reaktivierungsansuchens haben wir
sowohl in der Personalkommission als auch im Personalausschuss behandelt. Diese
Problematik findet sich auch immer wieder. Meist haben wir ja umgekehrte Fälle,
dass nämlich Ansuchen auf frühzeitige Pensionierung gestellt werden. Es gibt
aber auch umgekehrte Fälle, dass von Amts wegen eine Pensionierung vorgenommen
wird. Im Anlassfall, der im Kapitel 5.2. angeführt ist, ging es in erster Linie
um einen Mangel, der von der Volksanwaltschaft zu Recht angeführt wurde: Ein
ärztliches Gutachten wurde einem Mitarbeiter nicht beziehungsweise erst zu
einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gebracht. Auch diesen Punkt hat man
inzwischen aufgegriffen, und künftighin wird die zuständige Magistratsabteilung
nach diesen neuen Kriterien handeln.
Auch die Frage der Vergabe der Marktstandplätze auf
dem Wiener Christkindlmarkt wurde, glaube ich, einer guten Lösung zugeführt.
Wir haben diese neue Regelung ja bereits 2006 angewendet, und ich hoffe, dass
mit dieser Regelung ein gewisser Wechsel auch im Sinne der Volksanwaltschaft Platz
greifen wird.
Die verwaltungsstrafrechtliche Tätigkeit des
Magistrates und ein Verfahren, das sich einige Zeit durch verschiedene
Instanzen gezogen hat, hat ebenfalls Anlass zu Verbesserungen durch die
einzelnen Magistratsabteilungen gegeben und zu Neuregelungen betreffend die
Vorgangsweise und vor allem die Dauer der Verfahren geführt.
Mit der Verweigerung der Anerkennung einer
internationalen ungarischen Heiratsurkunde hat sich ebenfalls die
Volksanwaltschaft beschäftigt und auch hier im Zusammenhang mit dem
Stadtschulrat versucht, eine Lösung zu finden. Hier geht es letzten Endes dann
vor allem ums Finanzielle, was ein bisschen Probleme bereitet, weil der Wiener
Stadtschulrat nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, sodass
diese Angelegenheit mit dem zuständigen Bundesministerium als auch
Finanzministerium verhandelt werden muss und hoffentlich einer Lösung zugeführt
werden kann.
Auch die Frage einer Mitarbeiterin betreffend
Ergänzungszulage und einer Leiterzulage konnte letzten Endes auf Grund des
Einschreitens der Volksanwaltschaft einer positiven Erledigung zugeführt
werden.
Die Gewährung eines Kostenbeitrags im
Kindergartenbereich, Verbesserung der Verwaltungsabläufe in diesem Zusammenhang
ist auch schon von einem meiner Vorredner angesprochen worden. Auch hier wird
es künftighin auf Grund des Vorfalls eine bessere Vorgangsweise geben. Es wird
in diesen Fällen direkt von der zuständigen Magistratsabteilung an die
Kindergarteneinrichtung die Mitteilung gemacht und nicht an den
Erziehungsberechtigten, wo das vielleicht das eine oder andere Mal nicht so
gleich zur Information an die Kindergartenleitung weitergegeben wird.
Im Zusammenhang mit der Integration behinderter
Kinder, die von der Kollegin Praniess-Kastner angesprochen wurde, der nicht
sehr erfreulich aufgezeigte Fall, wurde letzten Endes auch eine sehr positive
Lösung gefunden, dass eben Einrichtungen im AKH, die dortige Kinderambulanz im
gegebenen Fall, sich sofort des Kindes annehmen und Erste Hilfe, wenn es
erforderlich ist, leisten.
Bei der Vorgangsweise des Jugendamtes im
Fall 6.5.1, die mit dem Fall Nico, einem Buben mit zwei Jahren, mit der
Problematik von Eltern, die immer wieder Probleme sowohl mit der Exekutive,
aber auch mit unseren Mitarbeitern haben, was sicherlich ein extrem tragischer
Fall ist, angezogen wurde, ist, glaube ich, bei gutem Willen letzten Endes eine
Lösung, wie sie vorgeschlagen wurde, zum Durchbruch gekommen.
Ein nicht alltäglicher Fall in Ablauf und Dauer ist
natürlich die Versagung der Bewilligung zum Entfernen eines Baumes im
Zusammenhang mit der Zerstörung eines Hauptkanals durch Wurzeln, ein Fall, den
höchstwahrscheinlich jeder, der einmal in der Bezirksvertretung war und
Verhandlungen gemacht hat, so gehabt hat. Hier letzten Endes auf Grund der
nicht optimalen Vorgangsweise, dass nicht gleich eine Augenscheinsverhandlung
vorgenommen wurde, dass nicht gleich eine Durchleuchtung des Kanals vorgenommen
wurde und erst in der späteren Folge diese Schritte gesetzt wurden, was aber
letzten Endes zu dem Ergebnis geführt hat, dass ein positiver Bescheid zur
Entfernung des Baums vorgenommen wurde.
Der Abg Blind hat sich mit dem Thema der Biotonne im
Fall 9.2 beschäftigt. Ganz klar, hier gibt es eben keinen Rechtsanspruch
in diesem Zusammenhang. Auf Seite 69 kann man das ganz klar im letzten
Absatz nachlesen. In dem Zusammenhang ist auch erwähnt worden, dass es sich um
einen ehemaligen rechtskundigen Mitarbeiter unserer Stadt handelt. Ob jetzt
dieses Motiv, Sachfragen oder persönliche Fragen für die dementsprechenden
Auseinandersetzungen mit der zuständigen Magistratsabteilung waren, ist für
mich nicht nachvollziehbar. Aber Faktum ist, dass letzten Endes im Rahmen von
rechtlichen Gegebenheiten gehandelt wurde und die Situation, wenn man den Akt
nachliest, anders ist als bei den anderen Anrainern, weil hier kein befestigter
Weg vorhanden ist und es auch sonst eher größere Probleme gibt. Aber ich hoffe,
dass es gelingt, mit dem pensionierten Beamten doch eine Lösung zu finden, die
auch die Volksanwaltschaft goutiert.
Die verspätete Vorschreibung von Abschleppkosten ist
ein Fall, der zu Recht bemängelt wurde, wenn sich ein Verfahren von 2002 bis
2004 zieht und dann erst im November 2005 ein Bescheid ergeht, abgesehen von
einer Verjährung und der Konsequenz dann, dass dieser Bescheid letzten Endes
aufgehoben wurde und auch in diesem Fall dem Beschwerdeführer Rechnung getragen
wurde.
Lassen Sie mich zum Schluss ganz
kurz noch auf
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