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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 92 von 98

 

ein VfGH-Urteil. Wir haben im Landtag sofort darauf reagiert und eine Gesetzesnovelle beschlossen, die selbstverständlich dem Urteil des VfGH Rechnung trägt. In der Stellungnahme der Volksanwaltschaft wurde diese rasche Erledigung durch den Wiener Landtag bei der Umsetzung dieses Urteils auch besonders positiv erwähnt.

 

Die Ablehnung eines Reaktivierungsansuchens haben wir sowohl in der Personalkommission als auch im Personalausschuss behandelt. Diese Problematik findet sich auch immer wieder. Meist haben wir ja umgekehrte Fälle, dass nämlich Ansuchen auf frühzeitige Pensionierung gestellt werden. Es gibt aber auch umgekehrte Fälle, dass von Amts wegen eine Pensionierung vorgenommen wird. Im Anlassfall, der im Kapitel 5.2. angeführt ist, ging es in erster Linie um einen Mangel, der von der Volksanwaltschaft zu Recht angeführt wurde: Ein ärztliches Gutachten wurde einem Mitarbeiter nicht beziehungsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gebracht. Auch diesen Punkt hat man inzwischen aufgegriffen, und künftighin wird die zuständige Magistratsabteilung nach diesen neuen Kriterien handeln.

 

Auch die Frage der Vergabe der Marktstandplätze auf dem Wiener Christkindlmarkt wurde, glaube ich, einer guten Lösung zugeführt. Wir haben diese neue Regelung ja bereits 2006 angewendet, und ich hoffe, dass mit dieser Regelung ein gewisser Wechsel auch im Sinne der Volksanwaltschaft Platz greifen wird.

 

Die verwaltungsstrafrechtliche Tätigkeit des Magistrates und ein Verfahren, das sich einige Zeit durch verschiedene Instanzen gezogen hat, hat ebenfalls Anlass zu Verbesserungen durch die einzelnen Magistratsabteilungen gegeben und zu Neuregelungen betreffend die Vorgangsweise und vor allem die Dauer der Verfahren geführt.

 

Mit der Verweigerung der Anerkennung einer internationalen ungarischen Heiratsurkunde hat sich ebenfalls die Volksanwaltschaft beschäftigt und auch hier im Zusammenhang mit dem Stadtschulrat versucht, eine Lösung zu finden. Hier geht es letzten Endes dann vor allem ums Finanzielle, was ein bisschen Probleme bereitet, weil der Wiener Stadtschulrat nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, sodass diese Angelegenheit mit dem zuständigen Bundesministerium als auch Finanzministerium verhandelt werden muss und hoffentlich einer Lösung zugeführt werden kann.

 

Auch die Frage einer Mitarbeiterin betreffend Ergänzungszulage und einer Leiterzulage konnte letzten Endes auf Grund des Einschreitens der Volksanwaltschaft einer positiven Erledigung zugeführt werden.

 

Die Gewährung eines Kostenbeitrags im Kindergartenbereich, Verbesserung der Verwaltungsabläufe in diesem Zusammenhang ist auch schon von einem meiner Vorredner angesprochen worden. Auch hier wird es künftighin auf Grund des Vorfalls eine bessere Vorgangsweise geben. Es wird in diesen Fällen direkt von der zuständigen Magistratsabteilung an die Kindergarteneinrichtung die Mitteilung gemacht und nicht an den Erziehungsberechtigten, wo das vielleicht das eine oder andere Mal nicht so gleich zur Information an die Kindergartenleitung weitergegeben wird.

 

Im Zusammenhang mit der Integration behinderter Kinder, die von der Kollegin Praniess-Kastner angesprochen wurde, der nicht sehr erfreulich aufgezeigte Fall, wurde letzten Endes auch eine sehr positive Lösung gefunden, dass eben Einrichtungen im AKH, die dortige Kinderambulanz im gegebenen Fall, sich sofort des Kindes annehmen und Erste Hilfe, wenn es erforderlich ist, leisten.

 

Bei der Vorgangsweise des Jugendamtes im Fall 6.5.1, die mit dem Fall Nico, einem Buben mit zwei Jahren, mit der Problematik von Eltern, die immer wieder Probleme sowohl mit der Exekutive, aber auch mit unseren Mitarbeitern haben, was sicherlich ein extrem tragischer Fall ist, angezogen wurde, ist, glaube ich, bei gutem Willen letzten Endes eine Lösung, wie sie vorgeschlagen wurde, zum Durchbruch gekommen.

 

Ein nicht alltäglicher Fall in Ablauf und Dauer ist natürlich die Versagung der Bewilligung zum Entfernen eines Baumes im Zusammenhang mit der Zerstörung eines Hauptkanals durch Wurzeln, ein Fall, den höchstwahrscheinlich jeder, der einmal in der Bezirksvertretung war und Verhandlungen gemacht hat, so gehabt hat. Hier letzten Endes auf Grund der nicht optimalen Vorgangsweise, dass nicht gleich eine Augenscheinsverhandlung vorgenommen wurde, dass nicht gleich eine Durchleuchtung des Kanals vorgenommen wurde und erst in der späteren Folge diese Schritte gesetzt wurden, was aber letzten Endes zu dem Ergebnis geführt hat, dass ein positiver Bescheid zur Entfernung des Baums vorgenommen wurde.

 

Der Abg Blind hat sich mit dem Thema der Biotonne im Fall 9.2 beschäftigt. Ganz klar, hier gibt es eben keinen Rechtsanspruch in diesem Zusammenhang. Auf Seite 69 kann man das ganz klar im letzten Absatz nachlesen. In dem Zusammenhang ist auch erwähnt worden, dass es sich um einen ehemaligen rechtskundigen Mitarbeiter unserer Stadt handelt. Ob jetzt dieses Motiv, Sachfragen oder persönliche Fragen für die dementsprechenden Auseinandersetzungen mit der zuständigen Magistratsabteilung waren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber Faktum ist, dass letzten Endes im Rahmen von rechtlichen Gegebenheiten gehandelt wurde und die Situation, wenn man den Akt nachliest, anders ist als bei den anderen Anrainern, weil hier kein befestigter Weg vorhanden ist und es auch sonst eher größere Probleme gibt. Aber ich hoffe, dass es gelingt, mit dem pensionierten Beamten doch eine Lösung zu finden, die auch die Volksanwaltschaft goutiert.

 

Die verspätete Vorschreibung von Abschleppkosten ist ein Fall, der zu Recht bemängelt wurde, wenn sich ein Verfahren von 2002 bis 2004 zieht und dann erst im November 2005 ein Bescheid ergeht, abgesehen von einer Verjährung und der Konsequenz dann, dass dieser Bescheid letzten Endes aufgehoben wurde und auch in diesem Fall dem Beschwerdeführer Rechnung getragen wurde.

 

Lassen Sie mich zum Schluss ganz kurz noch auf

 

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