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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 87 von 98

 

Das ist schon jetzt der Fall: Die Gewährung des Aufenthalts aus humanitären Gründen ist schon jetzt möglich. Ich meine, dass an diesem Institut noch gefeilt und dieses weiter ausgebaut werden sollte. Ich meine, dass wir für den Einzelfall einen eigenen humanitären Aufenthaltstitel schaffen sollen, weil menschliche Lösungen immer möglich sein müssen. Ich halte aber nichts davon, dass man jetzt unsere Zuwanderungspolitik und unsere Zuwanderungsordnung in Frage stellt, indem man in Wahrheit Wirtschaftsflüchtlingen, die sich fünf Jahre im Inland aufhalten, ein gesetzliches Bleiberecht einräumt.

 

Eine Evaluierung der Fremdengesetze ist notwendig, und diese wird auch vorgenommen werden. Es hat erst vor wenigen Wochen einen Antrag und einen diesbezüglichen Beschluss in diesem Haus gegeben. Ich glaube, dass wir für die Wissenschafter Verbesserungen schaffen sollten. Schon jetzt gelten ja für Forscher besondere Regelungen: Es gibt keine Integrationsvereinbarung, und der Antrag kann vom Inland gestellt werden. Ich meine aber, dass man die bürokratischen Abläufe für Wissenschafter, die zu uns kommen und um die wir ja werben müssen, vereinfachen sollte. Und ich freue mich sehr, dass es bereits Konsens darüber gibt, dass die Familienangehörigen der Wissenschafter in Zukunft in Österreich einer Arbeit nachgehen dürfen.

 

Ich bekenne mich dazu, dass Österreich Asylland und Einwanderungsland ist, natürlich nicht in dem Umfang wie Amerika oder Kanada im 19. Jahrhundert, aber eben zu unseren Rahmenbedingungen. Ich glaube, dass Österreich diesbezüglich immer ein sehr weltoffenes Land war, und darf Sie darauf aufmerksam machen, dass seit 1988 in das doch relativ kleine Österreich 2 Millionen Fremde gekommen sind und sich nach wie vor 750 000 von diesen 2 Millionen in Österreich aufhalten.

 

Ich glaube, dass es ganz notwendig ist, das Rechtsinstitut Asylverfahren beziehungsweise Asylrecht von der Zuwanderung und von der Frage der Integration ganz klar abzugrenzen. Diese Dinge darf man einfach nicht vermischen. Beim Asylrecht handelt es sich um das Recht eines Fremden, der an Leib und Leben gefährdet ist und verfolgt wird, und Sie können mir glauben, dass mir dieses Recht heilig ist und wir sehr stolz darauf sind, dass wir in dieser Frage sehr rechtsstaatlich vorgehen und all diejenigen, die des Asylrechts bedürfen, dieses Recht auch eingeräumt erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich sage aber auch ganz klar: Wer nicht als Flüchtling beziehungsweise Asylwerber anerkannt wird, dem bleibt nichts anderes übrig, als dieses Land in der Folge wieder zu verlassen, denn es kann nicht sein, dass alle Reglementierungen betreffend Zuwanderung auf den Kopf gestellt oder umgangen werden können, indem man sich einfach des Rechtsinstitutes des Asylverfahrens bedient, das für die Zuwanderung an sich nicht vorgesehen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wer daher als Asylwerber nicht anerkannt werden kann, für den muss klar sein, dass er grundsätzlich dieses Land wieder verlassen muss.

 

Hundertprozentig recht gebe ich Ihnen in dem Punkt, dass diese Asylverfahren schneller abgeführt werden müssen, als das in der Vergangenheit der Fall war, überhaupt keine Frage! Diesbezüglich sind wir aber, glaube ich, auf einem sehr guten Weg. Wir haben mittlerweile in Traiskirchen nur noch 340 Asylwerber, das ist ein neuer absoluter Tiefststand, wir hatten ja auch schon weit über 1 000. Die 340 sind dem dortigen Bürgermeister noch immer zu viel, das ist aber an sich eine erfreuliche Situation. Wir hatten in den Jahren 2001 bis 2005 jährlich 150 000 Asylanträge aufzuarbeiten. Das ist eine ungeheuerlich große Zahl! Jetzt haben wir rund 13 000 Asylanträge pro Jahr zu bearbeiten. Es ist verständlich, dass es da zu einem Rückstand gekommen ist, es konnten aber in der Zwischenzeit viele von den anhängigen Verfahren abgearbeitet werden. Es ist ja zu einer Personalaufstockung beim Bundesasylamt und beim UBAS gekommen, und es konnten bis Mai dieses Jahres 4 000 offene Verfahren erledigt werden.

 

Ich darf aber darauf hinweisen, dass es noch immer 7 000 Asylwerber gibt, die sich in einem Asylverfahren befinden, das bereits länger als fünf Jahre dauert. Ich hoffe, dass in drei Jahren all diese Rückstände aufgearbeitet sein werden, denn es ist natürlich das gute Recht der Asylwerber, möglichst rasch zu erfahren, ob sie in diesem Land bleiben können oder nicht. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass dieses Ziel sowohl mit der Personalaufstockung als auch mit der entsprechenden Gesetzesnovellierung erreicht werden kann.

 

Ich darf daher zusammenfassend festhalten, dass wir keine Einflüsterungen und Bewertungen hinsichtlich unserer christlichen, weltanschaulichen Offenheit oder unserer humanitären Gesinnung brauchen. Wir wissen das selbst sehr gut. Und Sie können versichert sein, dass die Novellierungen, die jetzt in Aussicht genommen werden, sowohl im Interesse der Asylwerber als auch der Österreicher und Fremden in diesem Lande liegen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Abg Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Es freut mich sehr, dass einmal im Jahr die Volksanwaltschaft hier in unserem Landtag auch persönlich vertreten ist, weil das die Wichtigkeit der Arbeit dieser Institution auch für unser Gemeinwesen darlegt. Vom Verfassungsrecht her ist die Volksanwaltschaft ein Hilfsorgan der gesetzgebenden Gewalt, diesfalls eben unseres Landtags. Und es ist wirklich eine Hilfe für uns, wenn die Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit den Aufgaben, die wir zu erfüllen haben, ihrem Auftrag professionell nachkommt. Dadurch werden unsere Aufgaben besser erfüllt.

 

Als die Volksanwaltschaft 1977 in der 14. Gesetzgebungsperiode eingerichtet wurde, hat man noch gesagt, dass die Volksanwaltschaft das Gefühl der Ohnmacht des Einzelnen gegenüber der Verwaltung zurück

 

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