Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 87 von 98
Das ist schon jetzt der Fall: Die Gewährung des
Aufenthalts aus humanitären Gründen ist schon jetzt möglich. Ich meine, dass an
diesem Institut noch gefeilt und dieses weiter ausgebaut werden sollte. Ich
meine, dass wir für den Einzelfall einen eigenen humanitären Aufenthaltstitel
schaffen sollen, weil menschliche Lösungen immer möglich sein müssen. Ich halte
aber nichts davon, dass man jetzt unsere Zuwanderungspolitik und unsere
Zuwanderungsordnung in Frage stellt, indem man in Wahrheit
Wirtschaftsflüchtlingen, die sich fünf Jahre im Inland aufhalten, ein
gesetzliches Bleiberecht einräumt.
Eine Evaluierung der Fremdengesetze ist notwendig,
und diese wird auch vorgenommen werden. Es hat erst vor wenigen Wochen einen
Antrag und einen diesbezüglichen Beschluss in diesem Haus gegeben. Ich glaube,
dass wir für die Wissenschafter Verbesserungen schaffen sollten. Schon jetzt
gelten ja für Forscher besondere Regelungen: Es gibt keine
Integrationsvereinbarung, und der Antrag kann vom Inland gestellt werden. Ich
meine aber, dass man die bürokratischen Abläufe für Wissenschafter, die zu uns
kommen und um die wir ja werben müssen, vereinfachen sollte. Und ich freue mich
sehr, dass es bereits Konsens darüber gibt, dass die Familienangehörigen der
Wissenschafter in Zukunft in Österreich einer Arbeit nachgehen dürfen.
Ich bekenne mich dazu, dass Österreich Asylland und
Einwanderungsland ist, natürlich nicht in dem Umfang wie Amerika oder Kanada im
19. Jahrhundert, aber eben zu unseren Rahmenbedingungen. Ich glaube, dass
Österreich diesbezüglich immer ein sehr weltoffenes Land war, und darf Sie
darauf aufmerksam machen, dass seit 1988 in das doch relativ kleine Österreich
2 Millionen Fremde gekommen sind und sich nach wie vor 750 000 von
diesen 2 Millionen in Österreich aufhalten.
Ich glaube, dass es ganz notwendig ist, das
Rechtsinstitut Asylverfahren beziehungsweise Asylrecht von der Zuwanderung und
von der Frage der Integration ganz klar abzugrenzen. Diese Dinge darf man
einfach nicht vermischen. Beim Asylrecht handelt es sich um das Recht eines
Fremden, der an Leib und Leben gefährdet ist und verfolgt wird, und Sie können
mir glauben, dass mir dieses Recht heilig ist und wir sehr stolz darauf sind,
dass wir in dieser Frage sehr rechtsstaatlich vorgehen und all diejenigen, die
des Asylrechts bedürfen, dieses Recht auch eingeräumt erhalten. (Beifall bei
der ÖVP.)
Ich sage aber auch ganz klar: Wer nicht als
Flüchtling beziehungsweise Asylwerber anerkannt wird, dem bleibt nichts anderes
übrig, als dieses Land in der Folge wieder zu verlassen, denn es kann nicht
sein, dass alle Reglementierungen betreffend Zuwanderung auf den Kopf gestellt
oder umgangen werden können, indem man sich einfach des Rechtsinstitutes des
Asylverfahrens bedient, das für die Zuwanderung an sich nicht vorgesehen ist.
(Beifall bei der ÖVP.)
Wer daher als Asylwerber nicht anerkannt werden kann,
für den muss klar sein, dass er grundsätzlich dieses Land wieder verlassen
muss.
Hundertprozentig recht gebe ich Ihnen in dem Punkt,
dass diese Asylverfahren schneller abgeführt werden müssen, als das in der
Vergangenheit der Fall war, überhaupt keine Frage! Diesbezüglich sind wir aber,
glaube ich, auf einem sehr guten Weg. Wir haben mittlerweile in Traiskirchen
nur noch 340 Asylwerber, das ist ein neuer absoluter Tiefststand, wir hatten ja
auch schon weit über 1 000. Die 340 sind dem dortigen Bürgermeister noch immer
zu viel, das ist aber an sich eine erfreuliche Situation. Wir hatten in den
Jahren 2001 bis 2005 jährlich 150 000 Asylanträge aufzuarbeiten. Das ist
eine ungeheuerlich große Zahl! Jetzt haben wir rund 13 000 Asylanträge pro
Jahr zu bearbeiten. Es ist verständlich, dass es da zu einem Rückstand gekommen
ist, es konnten aber in der Zwischenzeit viele von den anhängigen Verfahren
abgearbeitet werden. Es ist ja zu einer Personalaufstockung beim Bundesasylamt
und beim UBAS gekommen, und es konnten bis Mai dieses Jahres 4 000 offene
Verfahren erledigt werden.
Ich darf aber darauf hinweisen, dass es noch immer
7 000 Asylwerber gibt, die sich in einem Asylverfahren befinden, das
bereits länger als fünf Jahre dauert. Ich hoffe, dass in drei Jahren all diese
Rückstände aufgearbeitet sein werden, denn es ist natürlich das gute Recht der
Asylwerber, möglichst rasch zu erfahren, ob sie in diesem Land bleiben können
oder nicht. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass dieses Ziel sowohl mit der
Personalaufstockung als auch mit der entsprechenden Gesetzesnovellierung
erreicht werden kann.
Ich darf daher zusammenfassend festhalten, dass wir
keine Einflüsterungen und Bewertungen hinsichtlich unserer christlichen,
weltanschaulichen Offenheit oder unserer humanitären Gesinnung brauchen. Wir
wissen das selbst sehr gut. Und Sie können versichert sein, dass die
Novellierungen, die jetzt in Aussicht genommen werden, sowohl im Interesse der
Asylwerber als auch der Österreicher und Fremden in diesem Lande liegen.
(Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als Nächster
zu Wort gemeldet hat sich Abg Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr
Volksanwalt! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Es freut mich sehr, dass einmal im Jahr die
Volksanwaltschaft hier in unserem Landtag auch persönlich vertreten ist, weil
das die Wichtigkeit der Arbeit dieser Institution auch für unser Gemeinwesen
darlegt. Vom Verfassungsrecht her ist die Volksanwaltschaft ein Hilfsorgan der
gesetzgebenden Gewalt, diesfalls eben unseres Landtags. Und es ist wirklich
eine Hilfe für uns, wenn die Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit den
Aufgaben, die wir zu erfüllen haben, ihrem Auftrag professionell nachkommt.
Dadurch werden unsere Aufgaben besser erfüllt.
Als die Volksanwaltschaft 1977 in
der 14. Gesetzgebungsperiode eingerichtet wurde, hat man noch gesagt, dass
die Volksanwaltschaft das Gefühl der Ohnmacht des Einzelnen gegenüber der
Verwaltung zurück
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular