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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 84 von 98

 

zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist in zweiter Lesung gegen die Stimmen der Grünen und der Freiheitlichen mehrstimmig angenommen.

 

Wir kommen jetzt zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz geändert wird. Ich bitte Herrn Berichterstatter Dr Ludwig, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegt keine Wortmeldung vor.

 

Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz geändert wird. Herr Stadtrat! Ich bitte dich, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Landtages! Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Auch hier liegt keine Wortmeldung vor.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen jetzt zu Postnummer 7. Sie betrifft den 28. Bericht der Volksanwaltschaft 2006 an den Wiener Landtag.

 

Ich freue mich, einige Volksanwälte hier zu sehen! Ich begrüße Frau Rosemarie Bauer! (Allgemeiner Beifall.) Herr Kostelka ist auch schon im Ankommen. Schönen guten Tag! Ich darf Sie recht herzlich begrüßen! Herr Mag Kabas ist entschuldigt.

 

Wir kommen gleich zur Diskussion dieses Berichtes. Als erster Redner hat sich Herr Abg Blind zu Wort gemeldet. – Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auch ich begrüße die Vertreter der Volksanwaltschaft!

 

Die Debatte zu dem Punkt des Berichtes der Volksanwaltschaft, die ich jetzt beginnen möchte, sollte und dürfte eigentlich gar nicht in diesem Haus geführt werden. Vielmehr sollte man meines Erachtens diese Debatte, die ich leider führen muss, weil dieses Thema eben im Bericht der Volksanwaltschaft enthalten ist, beim Tschauner abführen, und zwar deswegen, weil es hier um die Entleerung oder Nichtentleerung eines einzigen Biomüllkübels geht.

 

Dass sich die Volksanwaltschaft als oberstes Organ mit der Entleerung oder mit der Nichtentleerung durch die MA 48 befassen muss, ist an und für sich eine Schande, wenn man bedenkt, welche wichtigen Aufgaben die Volksanwaltschaft wahrnehmen muss und auch wahrnimmt und welche Kosten die Klärung der Frage sowohl auf der Seite der MA 48 als auch auf der Seite der Volksanwaltschaft verursacht hat, ob die MA 48 und in deren Vertretung Herr Dipl-Ing Thon bereit ist, einen einzigen Biomistkübel auszuleeren oder nicht.

 

Man kann diesen Bericht der Volksanwaltschaft, der durch die Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer verfasst wurde, durchgehen und kommt zu folgender verkürzten Vorgeschichte:

 

Jahrelang war bei einem gewissen Grundstück eine öffentliche große Biotonne. Danach gab es Bauarbeiten. Auf Grund dieser Bauarbeiten musste diese große öffentliche Biotonne eingezogen werden, und jeder der Grundeigentümer beziehungsweise Benützer bekam eine kleine Biotonne. Das hat jahrelang gut funktioniert. Die Biotonnen wurden zur Straße gebracht und durch die MA 48 entleert. Das ist die Vorgeschichte.

 

Plötzlich hat man jedoch die Biotonne eines einzigen Biotonnenbenützers in der Gasse einfach eingezogen. Weg war sie! Daraufhin hat sich dieser Mann letztlich an die Volksanwaltschaft gewandt, und die Volksanwaltschaft hat dann Folgendes festgestellt – ich zitiere, was auf Seite 70 steht und ich schon im Umweltausschuss zitiert habe: „Gegen die Vorgehensweise der Gemeinde Wien würden sich im Ergebnis keine Bedenken ergeben, hätte die Gemeinde Wien – selbstverständlich unter Beachtung der Vorgaben im § 24 Abs 2 – auch bei anderen Liegenschaften in der B-Gasse, die den einzelnen Grundstücken zugewiesenen Biotonnen eingezogen und damit das Sammelsystem auf die Entsorgung biogener Abfälle bei öffentlichen Sammelstellen ‚umgestellt'. ... Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Ungeachtet dass kein subjektives Recht auf Zuweisung einer eigenen Biotonne besteht, sieht die Volksanwaltschaft keinen Rechtsgrund, dass die dem Beschwerdeführer im Frühjahr 2004 für die Liegenschaft B-Gasse 104, 1160 Wien, zugewiesene Biotonne im Juli 2005 entfernt wurde. Die Entscheidung sollte daher revidiert werden."

 

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