Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 83 von 98
Pläne und Zeichnungen erworben haben, merken dann,
wenn sie einziehen, dass sich ein Spielplatz nicht mehr ausgegangen ist. Das
kann nicht im Sinne des Gesetzes sein!
In der umfassenden Bauordnungsnovelle 1976 wurde
nämlich die Herstellung von Spielplätzen festgeschrieben. Darin steht: „Eine
wesentliche Neuerung und Ergänzung der Bestimmungen für Wohngebäude und
Wohnungen wird durch die Verpflichtung, Kinderspielplätze anzulegen, in den
Entwurf aufgenommen. Diese Regelung entspricht dem Bedürfnis für Kinder in der
Großstadt, die für ihre Entwicklung unbedingt erforderlichen Spielflächen und
Räume im Freien zur Verfügung zu stellen, da andernfalls aus medizinischer
Sicht eine gedeihliche Entwicklung des Kindes nicht gewährleistet werden
kann."
Ich glaube, diese Auffassung hat sich seit 1976 nicht
geändert. Es hat sich aber die Einschränkung des Freiraums für Kinder und
Jugendliche verstärkt. Deshalb bringe ich mit Kollegin Gretner den Beschlussantrag
ein, dass der Landtag beschließen wolle, dass das zuständige Mitglied der
Landesregierung ein Novelle des Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und
Baugesetzbuches, Bauordnung für Wien, dergestalt vorlegen soll, dass bei
Wohnbauprojekten hinsichtlich der Grenzen, ob, wie viele und welche Art von
Jugendspielplätzen errichtet werden müssen, die Gesamtanzahl der geplanten
Wohnungen des Bauprojektes herangezogen wird, ungeachtet der Anzahl der
handelnden BauträgerInnen, und nicht nur die jeweils kleinere einzelne
Bauplätze betreffende Wohnungsanzahl, und dass weiters der ersatzlose Entfall
von Spielplätzen bei Wohnbauprojekten keine unwesentliche Abweichung der
Bebauungsvorschriften mehr darstellt.
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung
dieses Antrags. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. - Die Debatte ist geschlossen. Ich erteile dem
Herrn Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Mitglieder des Landtages!
Der Oberste Gerichtshof beziehungsweise der
Verwaltungsgerichtshof hat die Wiener Bauordnung nicht inhaltlich kritisiert,
sondern er hat vor allem kritisiert, dass es keine eindeutige Auslegung,
sondern mehrere Möglichkeiten gibt, diesfalls sowohl die Trapezlösung als auch
die Dreieckslösung. Deshalb hat der Verwaltungsgerichtshof dann festgelegt,
dass es zu einer eindeutigen Auslegung zu kommen hat, und hat sich für diese
Dreieckslösung entschieden.
Ich habe deshalb sehr schnell die Novelle der
Bauordnung, die wir heute beschließen können, vorgeschlagen, um zu ermöglichen,
dass die laufenden Projekte im Sinne der Bauträger, vor allem aber auch im
Sinne der Mieterinnen und Mieter umgesetzt werden, die für diese Projekte zum
Teil auch schon sehr viel Geld vorgeschossen haben.
Ich habe bereits zu dem Zeitpunkt, als wir die heute
zu beschließende Novelle diskutiert haben, angekündigt, dass wir im Herbst auch
eine viel breitere Novelle der Bauordnung diskutieren werden, und ich freue
mich, dass das jetzt eigentlich von allen Rednerinnen und Rednern unterstützt
wurde. Wir werden, beginnend mit September, im Wohnbauausschuss daran gehen,
all jene Punkte aufzulisten, die wir diskutieren wollen.
Es wird da sicherlich sehr unterschiedliche Meinungen
und Ansätze nicht nur zwischen den Fraktionen geben. Ich habe nämlich den
Eindruck, dass bezüglich mancher Diskussionspunkte auch innerhalb der
Fraktionen unterschiedliche Auffassungen herrschen. Auch die Bezirke haben zum
Teil ganz unterschiedliche Herangehensweisen betreffend die Behandlung von
Dachgeschoßausbauten, aber auch betreffend den Umgang mit dem § 69. Ich meine
aber, dass es nichts ausmacht, dass wir diesbezüglich eine möglichst bunte und
vielleicht auch kontroversielle Diskussion führen, wenn wir am Ende zu dem
Ergebnis kommen, dass wir eine breite Novelle zur Bauordnung beschließen
können.
Ich denke, dass neben dem Dachgeschoßausbau und der
Behandlung des § 69 die Frage der Freiflächen und der Spielplätze eine große
Rolle spielt. Wir haben in den letzten Tagen mehrfach darüber diskutiert, dass
zum Wohnen nicht nur die Ausstattung des Wohnumfeldes gehört, sondern die
Gestaltung des gesamten Lebensraums, vor allem auch der Freiflächen und der
Spielplätze, und ich meine, dass wir gut beraten sind, uns mit diesem Thema
auch bei der kommenden Novelle zu beschäftigen.
Für die Novelle, die uns heute vorliegt, ersuche ich
um Zustimmung, vor allem auch im Sinne jener Mieterinnen und Mieter, die
bereits Projekte im Laufen haben. Ich denke, dass das eine wesentliche
Unterstützung für diese laufenden Bauprojekte ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen nun zur Abstimmung der Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu
erheben. – Die Vorlage ist ohne die Stimmen der Grünen und der Freiheitlichen in erster Lesung mehrstimmig
angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschluss-
und Resolutionsanträge.
Ich komme zunächst zum Antrag, der von der ÖVP und
der FPÖ betreffend Dachgeschoßausbauten in sensiblen Zonen Wiens eingebracht
wurde.
Wer diesem Antrag auf Zuweisung beitreten möchte,
gebe bitte ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.
Der zweite Antrag ist von den Grünen: Keine Ausnahmen für
Spielplatzherstellungen in der Wiener Bauordnung. Auch hier wurde die Zuweisung
an den amtsführenden Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
beantragt.
Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, gebe bitte ein
Zeichen der Hand. – Auch dieser Antrag ist einstimmig zugewiesen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt,
werde ich sofort die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular