Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 77 von 98
Ich komme zum letzten Punkt, zu den Ausgliederungen:
Es heißt immer, dass alles so super ist. Kollege Meidlinger! Für Sie als
Gewerkschafter ist das sicherlich interessant! Wenn man sich das anschaut, dann
stellt man nämlich fest, dass die Situation der Beschäftigten in den
ausgegliederten Bereichen, etwa im Wien Museum oder beim FSW, für diejenigen,
die nicht zugewiesen wurden, mittlerweile erheblich schlechter ist als für
diejenigen, die zugewiesen sind. Sie wissen ganz genau, dass da die
Rechtssicherheit bei Weitem nicht entsprechend gegeben ist. Sie wissen ganz
genau, dass es gerade im Bereich des Wien Museums unglaublich viele prekäre
Beschäftigungsverhältnisse gibt, und das lehnen wir ab! – Danke sehr.
(Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Madejski. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Herbert Madejski (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Stadtrat! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Kollege Meidlinger hat mich wirklich provoziert, hier
jetzt noch etwas zu sagen. Er stellt das jetzt mit seinen Genossen so dar, als
ob die Personalvertretung und die Betriebsräte und alle, die die Dienstnehmer
der Stadt Wien vertreten, wirklich nur für diese da wären und ihnen
ununterbrochen unter die Arme greifen und helfen würden.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen die Mitarbeiter gar
nicht mehr zu verunsichern, die sind ja teilweise bereits verunsichert! Schauen
Sie sich Zusammenlegungen etwa bei der MA 46 oder bei der MA 33 an!
Und ein ganz skurriler Fall ist die Wiener Hausbetreuungsgesellschaft. Herr
Kollege Meidlinger! Schauen Sie sich das an! Dort haben sich wirklich
unglaubliche Sachen im Betriebsrat abgespielt. So etwas habe ich überhaupt noch
nicht erlebt! Derzeit gibt es dort drei Arbeitsgerichtsprozesse. Einer ist mit
einem guten Vergleich abgeschlossen worden, und zwei laufen noch. Es geht dabei
immer um die gleiche Person, nämlich um Frau Stepanek. Wie kann es denn sein,
dass eine Betriebsrätin gleichzeitig Prokuristin eines Unternehmens ist? Das
ist wirklich nur in der Stadt Wien und unter der Herrschaft der SPÖ möglich!
Das ist unglaublich und daher abzulehnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist Wahnsinn! Sie haben mich wirklich provoziert,
das hier zu sagen! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Leute sind sehr verunsichert. Das Kontrollamt
prüft bereits, und nächste Woche ist Abgabetermin der Stellungnahmen. Wir
werden uns dann genau anschauen, was in diesen betreffend Unvereinbarkeit
steht. Beim Arbeitsgericht hat sich herausgestellt, dass es in der Firma nicht
einmal mehr die Wahllisten gegeben hat. Diese waren nicht auffindbar. Es wurde
falsch nachbesetzt. Im Prozess vor dem Arbeitsgericht geht es jetzt darum, ob
eine Betriebsrätin überhaupt zu Unrecht nachbesetzt wurde und die andere, die
eigentlich auf der Liste gestanden ist, nicht. Die Listen waren jedoch nicht
auffindbar.
Das ist Ihre Art und Weise der Mitbestimmung und Ihre
Art und Weise, die Mitarbeiter zu unterstützen! Diese hatten beim
Arbeitsgericht überhaupt keine Unterstützung, nämlich durch einen privaten
Rechtsanwalt. Dazu muss ich Ihnen schon sagen: Es wäre Ihre Aufgabe
beziehungsweise die Aufgabe der Betriebsräte oder Personalvertreter gewesen,
diese Leute zu unterstützen!
Meine Damen und Herren! Tun Sie nicht so, als würden
wir von der Opposition plötzlich die Mitarbeiter verunsichern! Diese sind genug
verunsichert durch nicht tätige beziehungsweise sehr oft nicht ordnungsgemäß
oder richtig tätig werdende Betriebsräte oder Personalvertreter! (Beifall bei
der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Sehr geehrten Damen und Herren!
Kommen wir zum vorliegenden Zuweisungsgesetz, und
lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Worte sagen. – Wir haben
uns heute am Vormittag mit der gesamten europäischen Dimension und ihren
Auswirkungen auch auf den Arbeitsmarkt und auf die Daseinsvorsorge
konzentriert. Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Ich habe schon im Ausschuss
bei einer Diskussion, die im Übrigen sehr ausführlich und konstruktiv
stattgefunden hat, gesagt, dass wir in der Situation sind, dass globalisierte
Märkte letztlich natürlich auch Auswirkungen auf die Kommune haben und wir hier
eine Herausforderung erleben, die auch eine Herausforderung an korporatistische
Systeme darstellt.
Was heißt das? – Das heißt: Wir sind
sozialpartnerschaftlich in der Situation, dass wir das, was letztendlich auf
EU-Ebene in einer Richtlinie, in der Gesetzgebung beziehungsweise in der
EuGH-Rechtsprechung, die ja auch eine gültige Rechtsprechung ist, an uns an
Aufgaben weitergegeben wird, zu erfüllen haben. Damit sind wir konfrontiert.
Dieses Wissen haben wir jetzt seit einigen Monaten. Ich möchte jetzt noch
einmal jegliche Interpretation ausräumen, denn daran gibt es nichts zu deuteln:
Tatsache ist, dass wir ein solches Zuweisungsgesetz verfassen und festschreiben
müssen.
Zudem ist es Tatsache, dass wir auf Basis dieser
EU-Richtlinie letztlich so etwas wie einen Regelungsgegenstand vorgegeben
haben, und alle, die schon einmal in sozialpartnerschaftlichen
Auseinandersetzungen waren, wissen, dass es jetzt darum sowie um die Frage
gegangen ist, wie man diesen umsetzt: Setzt man diesen letztlich nur eins zu
eins um, oder schafft man auch die Möglichkeit, gemeinsam auch gute Regelungen
für die Bediensteten und gute Regelungen betreffend die Mitbestimmungsrechte
der Gewerkschaft festzulegen.
Und ich sage Ihnen mit großer Ernsthaftigkeit und mit
großer Verantwortung: Genau auf Basis dieser Grundlage ist dieses
Zuweisungsgesetz entstanden. Wir haben uns im Sinne dieser Diskussion und
dieser Grundlage des sozialen Dialogs die Erstellung dieses Gesetzes letztlich
nicht leicht gemacht!
Worum geht es in dem
Gesetz? – In dem Gesetz geht es darum, dass die Rechte der Bediensteten
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