Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 78 von 98
gewahrt werden, wenn es tatsächlich zu einer
Ausgliederung kommt. Die Rechte der Bediensteten werden geschützt, und sie
müssen sich diesbezüglich nicht ängstigen. Und letztlich wird eine solche
Debatte, wie wir sie hier jetzt führen, letztlich hoffentlich nicht mehr
notwendig sein, denn dieses Gesetz beseitigt endlich auch die
Einzelfalllösungen. Wir haben versucht, für alle Zukunft für unsere
MitarbeiterInnen verantwortungsvoll eine EU-Richtlinie umzusetzen, und das
steht in diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich werde nachher noch drei Beispiele herausgreifen,
an denen ich zeige, dass das nicht selbstverständlich ist. Wir können auch als
Kommune wirklich stolz darauf sein, solche Regelungen zu haben, denn solche
Regelungen wären in der Privatwirtschaft undenkbar.
Damit komme ich zu einem weiteren Punkt: Dafür, dass
man auf Bundesebene so etwas regeln kann, gibt es das AVRAG, das aber unserer
Stadt als Kommune nicht zur Verfügung steht. Deswegen mussten wir dafür eine
Lösung finden, und ich glaube, wir haben eine gute Lösung gefunden!
Ich möchte noch etwas sagen, und jetzt bin ich wieder
beim politischen Grundsatz: Bei der Verfassung dieses Gesetzes wurde die Feder
immer mit dem Ziel geführt, ein klares Bekenntnis zur Daseinsvorsorge abzugeben
und die Bediensteten in dieser Stadt zu schützen. Das Ziel war natürlich, die
MitarbeiterInnen in keiner Form schlechter zu stellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte jetzt noch mit ein paar Dingen aufräumen,
die wirklich nicht richtig sind. Erstens hat es von der Arbeiterkammer eine
Leermeldung gegeben, das heißt, es liegt uns keine Stellungnahme der
Arbeiterkammer vor. Zweitens – und das haben meine Kollegen schon
gesagt – haben wir am 16.4. dieses Gesetz in die Begutachtung geschickt.
Das ist über zehn Wochen her. Es gab fünf Wochen Begutachtungszeit. Und ich
möchte klar sagen: Das ist ja nicht ein Rahmen für Spekulation, sondern wir
haben den Fristenlauf für eine solche Gesetzesdurchbringung absolut korrekt
eingehalten.
Außerdem haben wir, wie es üblich ist, auch
angeboten, dass es nach einer Diskussion in der Personalkommission und in
unserem Ausschuss selbstverständlich die Möglichkeit gibt, noch die eine oder
andere rechtliche Frage abzuklären. Das hat nichts mit Willkür zu tun, sondern
es war uns und mir ein Anliegen, das sehr offen zu kommunizieren,
gegebenenfalls Fragen zu beantworten, Bedenken auszuräumen und letztlich zu
überzeugen, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist. Aus meiner Sicht steht es
wirklich nicht dafür, mir aus politischem, taktischem Kalkül zu unterstellen,
dass hier nicht demokratisch und nicht fristgerecht vorgegangen wurde. Das muss
ich massiv zurückweisen! (Beifall bei der SPÖ.)
Das Gesetz kann sich, so wie es jetzt vorliegt, sehen
lassen. Es gibt viele Artikel, und wir können unterschiedliche
Abstimmungsvarianten wählen und auch separat abstimmen, und dazu haben wir uns
schon entschlossen.
Ich möchte noch einmal auf den § 39 des
Personalvertretungsgesetzes hinweisen. Wir haben darin die gesamte Thematik
betreffend Mitbestimmungsrechte abgesichert, und dort gehören sie auch hin. Das
kann man in der Gegenüberstellung gut nachvollziehen. Es hat dann noch einen
Abänderungsantrag gegeben, in dem es noch einmal darum ging, zu schauen, welche
bestehenden Rechte und Pflichten die Bediensteten haben. Unser Gesetzesentwurf
sieht vor, dass weder das bestehende Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien
aufgehoben wird noch bestehende Rechte und Pflichten der zugewiesenen
Bediensteten abgeändert werden. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu
sagen, das ist bei den Mitwirkungsrechten der Personalvertretung auch noch
einmal nachzulesen. Wir haben das aber im § 5 des Wiener
Zuweisungsgesetzes noch einmal klar gestellt. Und die besonderen
Beratungsrechte sind im Personalvertretungsgesetz im § 39 zu finden.
Noch einmal: Ich finde es ausgesprochen bedauerlich,
dass es zu diesem Gesetz, mit dem wir von der Einzelfalllösung weg in Richtung
konkreter und perspektivischer Absicherung unserer Bediensteten gehen, hier
keine Zustimmung gibt! Es tut mir leid, dass es hier jetzt im letzten
Augenblick noch einmal ein solches Gerangel gibt! Ich würde Sie wirklich
bitten, bei diesem Zuweisungsgesetz keine Fehlinterpretationen aus politischem
Kalkül durchzuführen, sondern dieses Gesetz als das zu lesen und zu sehen, was
es ist! Die Stadt Wien und das Land Wien sind dazu verpflichtet, ein solches
Gesetz zu machen, und ich denke mir, dass sich das, was wir daraus gemacht
haben, durchaus sehen lassen kann. Ich bitte Sie daher abschließend noch
einmal, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Bevor wir jetzt zur Abstimmung der Gesetzesvorlage in
erster Lesung kommen, möchte ich über die drei Abänderungsanträge der Grünen
Fraktion abstimmen lassen.
Es ist ein bisschen schwierig, jetzt alle Paragraphen
einzeln aufzuführen, daher werde ich versuchen, das zusammenzufassen.
Der erste Antrag hat mit der Streichung von § 3
Abs 1 Z 2 zu tun.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, gebe bitte ein
Zeichen mit der Hand. – Dieser Antrag bleibt mit den Stimmen der GRÜNEN
und der Freiheitlichen Fraktion in der Minderheit und ist daher abgelehnt.
Der nächste Abänderungsantrag beschäftigt sich mit
der Zuweisung an den Gemeinderat.
Wer diesem Antrag beitritt, gebe bitte ein Zeichen
mit der Hand. – Auch dieser Antrag bleibt mit den Stimmen der GRÜNEN und
der Freiheitlichen Fraktion in der Minderheit und ist daher abgelehnt.
Im nächsten Abänderungsantrag geht es um mehrere
Ziffern, die im Artikel 3 abgeändert werden sollen.
Wer diesem Antrag beitritt, möge bitte ein Zeichen
mit der Hand geben. – Das bleibt mit den Stimmen der Freiheitlichen und
der Grünen Fraktion in der Minderheit und ist daher abgelehnt.
Wir kommen nun zur ersten Lesung.
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