Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 98
schieben, also passend zum Zuweisungsgesetz. Ich
denke mir, bei der nächsten Landeskonferenz brauchen Sie einfach nur
„kein" wegzulassen, und dann heißt es: „Menschen sind ein Spielzeug".
Es ist passend, wenn Sie diesem Zuweisungsgesetz zustimmen.
Darum werden wir diesen Abänderungsantrag, bei dem
Sie zusammen in der Landeskonferenz mitgestimmt haben, einbringen.
Dieses Zuckerl hat eben einen Sinn, denken wir uns.
Jetzt können Sie bei diesen folgenden Beschluss- und Resolutionsanträgen Farbe
bekennen und einmal schauen, wie Sie diesen Anträgen zustimmen, weil wir
denken, dass Sie massive Ausgliederungen planen. Die Begründung lautet:
Das Wiener Zuweisungsgesetz ist Rechtsgrundlage für
die Zuweisung von Bediensteten der Stadt Wien für sämtliche zukünftige
Ausgliederungen der Stadt Wien. Die politische Kontrolle durch den Landtag
droht mittels dieser Generalermächtigung daher in diesem Bereich endgültig
verloren zu gehen. Es gibt aber viele Bereiche, die zwar nicht zur
Hoheitsverwaltung zählen, wo es aber aus sozialen oder demokratiepolitischen
Gründen sehr wichtig ist, dass die Aufgaben von der Gemeindeverwaltung
wahrgenommen werden. Dazu zählt auch das Angebot der städtischen Kindergärten
zum Beispiel.
Und: Wir wollen, dass der Landtag sich gegen diese
Ausgliederung im Bereich der MA 10, Wiener Kindergärten, ausspricht.
Dasselbe betreffend Nein zur geplanten Ausgliederung
und Abbau in der Verwaltung MA 10, Kindergarten.
Dann betreffend Nein zur geplanten Ausgliederung und
Abbau in der Verwaltung MA 13, Büchereien.
Dann betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung Jugendzahnklinik, Schließung.
Dann betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung Jugendzahnklinik, Ausgliederung.
Dann betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung Bezirksgesundheitsämter bezüglich Ausgliederung.
Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung Bezirksgesundheitsämter bezüglich Schließung.
Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung Impfstelle für Auslandsreisende, Schließung.
Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung Impfstelle für Auslandsreisende betreffend
Ausgliederung.
Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung MA 15, Referat IV/1, Gesundheitsvorsorge,
Ausgliederung.
Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung MA 15, Referat IV/1, Gesundheitsvorsorge,
Schließung.
Und betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung MA 15, Referat IV/2, Gesundheitsvorsorge für
Mutter und Kind, Ausgliederung.
Und betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und
Abbau in der Verwaltung MA 15, Referat IV/2, Gesundheitsvorsorge für
Mutter und Kind. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abschließend: Wenn Sie diesen Beschlussanträgen
zustimmen, dann heißt das, keine Ausgliederung, bekennen Sie auch Farbe, und
wir nehmen an, es werden keine Ausgliederungen vonstatten gehen. Oder wenn Sie
diesen nicht zustimmen, dann weiß man ohnehin, wo es langgeht. Es ist eh
wurscht, was Sie machen, weil die Ausgliederungen sowieso kommen. Denn sonst
würden Sie dieses Zuweisungsgesetz in dieser Form nicht machen. (Abg Christian
Oxonitsch: Das ist ein bisschen zu durchsichtig!)
Meine Damen und Herren! Diesem Gesetz, das wirklich
rund 80 000 Bedienstete der Stadt Wien betrifft, können wir nicht
zustimmen, können wir eben nur in zwei Punkten zustimmen, weil es ein Gesetz
ist, das der SPÖ-Stadtregierung eine Generalermächtigung und freie Hand für
Ausgliederungen, Privatisierung und Personalabbau gibt, ein Gesetz, das ohne
zeitliche Beschränkung schnell und ohne Mitsprache der Personalvertretung
Bedienstete zuweisen kann, nicht nur an ausgegliederte Unternehmen, sondern an
alle privaten und sonstigen Unternehmen.
Wir können eben einem Gesetz nicht zustimmen, das die
individuellen Rechte der Bediensteten bei Überlassung an andere Arbeitgeber
schmälert, einem Gesetz, das durch eine Änderung des Wiener
Personalvertretungsgesetzes ergänzt wird. Die Folge ist ein Abbau von
Mitwirkungsrechten der Personalvertretung. Der Personalvertretung wird zudem
lediglich ein Recht auf Kenntnisnahme zugestanden, wogegen aber die
Gewerkschaftsführung nicht einmal einen Aufschrei macht, sondern nur einen
Klammerausdruck entfernen lassen will. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Ich habe jetzt eine Verständnisfrage. Ist das richtig, dass nur zwei Abänderungsanträge
von den GRÜNEN eingebracht wurden? (Abg Ingrid Puller: Ja!) Oder ist der dritte
auch für mich gedacht? (Abg Ingrid Puller: Der dritte ist mir wieder
zurückgegeben worden!) Wird der jetzt eingebracht oder nicht? Ja. (Abg Ingrid
Puller: Kann ja vorkommen!) Deswegen stelle ich es richtig. (Abg Ingrid Puller:
Danke!) - Danke schön. (Abg Kurth-Bodo Blind: Jetzt war er großzügig!)
Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Ing Meidlinger. Ich
erteile es ihm.
Abg Ing Christian Meidlinger
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr
geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren!
Lassen Sie mich gleich zu Beginn
feststellen: Keine Sorge, ich betreibe keine Fahnenflucht! Ich stelle mich hier
einem guten Gesetz, das wir hier heute beschließen werden, und ich werde das
auch ausreichend begründen, warum und weshalb. Daher möchte ich mich gleich
jetzt entschuldigen, wenn es in manchen Ausführungen vielleicht ein bisschen
länger wird. Aber ich glaube, in einigen Fragen ist es ganz gut, wenn man
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