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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 98

 

Nachhilfeunterricht nimmt.

 

Ich möchte gleich vorweg bei Herrn StR Herzog beginnen, der in Wirklichkeit 7 Minuten über einen Antrag, der in der Arbeiterkammer gestellt wurde, referiert hat, aber nicht über eine Stellungnahme. (StR Johann Herzog: ... in der Arbeiterkammer gestellt worden!) Dieser Antrag wurde abgelehnt, aus guten Gründen in der Arbeiterkammer abgelehnt, weil das eben ein gutes Gesetz ist und nicht das, was Sie hier vorgelesen haben, weil dort von Minderheitsfraktionen ein Antrag eingebracht wurde. Das heißt, vielleicht auch die Überschrift lesen oder das Ganze lesen! Dann kann man erst für das Gesamte feststellen, worum es geht.

 

Ich möchte hier auch noch ... (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ja, es war ein Antrag in der Arbeiterkammer zur Vollversammlung, der abgelehnt wurde. Hier sitzen auch Kammerräte, die Ihnen bestätigen können, was dort passiert ist. Aber es war keine Stellungnahme, dezidiert keine Stellungnahme der Arbeiterkammer Wien zum Zuweisungsgesetz!

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn hier Kritik auftaucht, dass das Gesetz kurzfristig eingebracht wurde - von Herrn StR Ellensohn -: Das Gesetz war mit 16. April auf der Homepage und war in Begutachtung. 16. April! Es ist jetzt, glaube ich, zehn Wochen später - ich habe es mir nicht ausgerechnet -, das heißt, ich denke, es hätte genügend Zeit gegeben, sich mit dem Gesetz zu beschäftigen und auseinanderzusetzen und nicht hier auf einen formellen Stadtratsbeschluss zu warten, der eben anders und früher so nicht möglich war.

 

Aber lassen Sie mich vorerst einmal noch inhaltlich auf das Gesetz eingehen. Wir haben hier natürlich eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der Betriebsübergangsrichtlinie. Alle, die davor die Augen verschließen, dass die Stadt Wien dieses Gesetz auch umsetzten muss, diese Richtlinie auch umsetzen muss, sollten, glaube ich, aufgrund der Praxis der EU mit der Richtlinienumsetzung und Nicht-Richtlinienumsetzung in Ländern genauestens wissen, was passiert.

 

Wir haben heute ein Gesetz vor uns liegen, dass sich um die Beschäftigten nach dem Tag X kümmert, nach einer etwaigen erfolgten Ausgliederung. Wobei hier gilt - und das ist ja in einigen heutigen Debattenbeiträgen auch bereits gefallen -, es ist kein Ausgliederungsgesetz, es ist kein Freibrief! Es sind Arbeitnehmerschutzrechte, über die wir hier diskutieren, und es sind Arbeiternehmerschutzrechte, die von Ihnen hier angezweifelt werden.

 

Wenn hier in der Aussendung festgestellt wird, dass für 300 Jugendliche ein Ausbildungsplatz riskiert wird, weil man hier ablehnt, dann ist das nicht Angelegenheit der Sozialdemokratie. Nicht sie verursacht das, meine Damen und Herren, nein, das sind Sie von der Opposition! Warum? Es gibt jetzt eine europäische Ausbildung, ein europäisches Ausbildungskriterium, dass die Fachhochschüler, dass die gehobenen med-technischen Dienste fachhochschulwertig ausgebildet sein müssen, um international anerkannt zu werden. (Abg Christian Oxonitsch: Von dem hat der Kollege Ellensohn ...!)

 

Und was passiert? Was passiert, ist, dass wir jetzt langsam umsteigen auf eine Fachhochschulausbildung, und diese Fachhochschule braucht Lehrende. Bei diesen Lehrenden handelt es sich um Beamte und Vertragsbedienstete, und die brauchen einen Schutz. Aber was übrig bleibt für die Beamten und Vertragsbediensteten - wenn sie nicht zugewiesen werden, bleiben sie eben bei der Gemeinde Wien, ist auch okay. Aber 300, die einen Ausbildungsplatz brauchen, eine Ausbildung, wo wir ja solche Beschäftigungsprobleme und Ausbildungsprobleme hier diese Woche auch diskutiert haben, damit sie auch europäisch anerkannt sind, diese 300 Plätze gefährden Sie und nicht wir von der Sozialdemokratie! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Und worum geht es weiter, wenn wir diese EU-Richtlinie nicht umsetzen würden? Schauen Sie sich bitte die entsprechenden Urteile und nicht irgendwelche Anträge von der Arbeiterkammer an, schauen Sie sich die Urteile an, die auch mit Hilfe der Arbeiterkammer erkämpft wurden: Würden wir das nicht tun, dann würde die EU-Richtlinie vorsehen, dass nach zwölf Monaten für die Vertragsbediensteten - und ich möchte in Erinnerung rufen, das ist die Mehrheit der Gemeindebediensteten - im Fall des Falles plötzlich ein anderer Kollektivvertrag gelten würde. Sie wären keine Vertragsbediensteten der Stadt Wien mehr!

 

Das liegt nicht im Interesse der Sozialdemokratie, sondern die Sozialdemokratie erweitert hier die EU-Richtlinie und sagt: Wenn wir hier schon eine Aufgabe auslagern und ausgliedern, dann möchten wir, dass unsere Beschäftigten auch in Zukunft Gemeindebedienstete bleiben! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wenn Sie jetzt so tun, als ob Wien das erste Bundesland wäre, das so etwas umsetzt, dann würde ich Sie ersuchen, ins Internet zu schauen. Das ist überhaupt kein Problem, Sie brauchen nur in diverse Zuweisungsgesetze hineinzuschauen: Steiermark, Oberösterreich, Burgenland, Niederösterreich, sie haben da alles umgesetzt.

 

Wenn hier Kritik kommt, dass wir Personalvertretungsrechte vielleicht im Einzelnen noch dazu schmälern, dann sollten sich vor allem die zwei Parteien hier, die sich jetzt lautstark zu Wort gemeldet haben, vergewissern und auf eines schon schauen. In Oberösterreich wurde ein Zuweisungsgesetz beschlossen, das keine Mitwirkungsrechte der Personalvertretung beinhaltet, das keine Kontrollrechte und anderen Rechte beinhaltet. (Abg Nurten Yilmaz: Schau, schau!) So schlecht - mit Stimmen der Freiheitlichen und mit Zustimmung der GRÜNEN! So schaut's nämlich aus. Sie gaukeln uns hier etwas vor, was Sie zu Hause, wo sie es gemacht haben, nicht leben! (Beifall bei der SPÖ. - Abg Dipl-Ing Martin Margulies: ... nicht gut, was da gemacht wird!)

 

Ja, das ist gut, was wir machen, und wir werden es Ihnen erklären. Ich werde es Ihnen erklären. Sie werden dann in den Kammerunterlagen nichts mehr davon finden, Sie werden so begeistert davon sein, was für ein tolles Gesetz wir hier beschließen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg Christian Oxonitsch: Wo ist der

 

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