Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 98
Nachhilfeunterricht nimmt.
Ich möchte gleich vorweg bei Herrn StR Herzog
beginnen, der in Wirklichkeit 7 Minuten über einen Antrag, der in der
Arbeiterkammer gestellt wurde, referiert hat, aber nicht über eine
Stellungnahme. (StR Johann Herzog: ... in der Arbeiterkammer gestellt worden!)
Dieser Antrag wurde abgelehnt, aus guten Gründen in der Arbeiterkammer
abgelehnt, weil das eben ein gutes Gesetz ist und nicht das, was Sie hier
vorgelesen haben, weil dort von Minderheitsfraktionen ein Antrag eingebracht
wurde. Das heißt, vielleicht auch die Überschrift lesen oder das Ganze lesen!
Dann kann man erst für das Gesamte feststellen, worum es geht.
Ich möchte hier auch noch ... (Zwischenrufe bei
der FPÖ.) Ja, es war ein Antrag in der Arbeiterkammer zur Vollversammlung, der
abgelehnt wurde. Hier sitzen auch Kammerräte, die Ihnen bestätigen können, was
dort passiert ist. Aber es war keine Stellungnahme, dezidiert keine
Stellungnahme der Arbeiterkammer Wien zum Zuweisungsgesetz!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn hier
Kritik auftaucht, dass das Gesetz kurzfristig eingebracht wurde - von Herrn StR
Ellensohn -: Das Gesetz war mit 16. April auf der Homepage und war in
Begutachtung. 16. April! Es ist jetzt, glaube ich, zehn Wochen später -
ich habe es mir nicht ausgerechnet -, das heißt, ich denke, es hätte genügend
Zeit gegeben, sich mit dem Gesetz zu beschäftigen und auseinanderzusetzen und
nicht hier auf einen formellen Stadtratsbeschluss zu warten, der eben anders
und früher so nicht möglich war.
Aber lassen Sie mich vorerst einmal noch inhaltlich
auf das Gesetz eingehen. Wir haben hier natürlich eine Umsetzung einer
EU-Richtlinie, nämlich der Betriebsübergangsrichtlinie. Alle, die davor die
Augen verschließen, dass die Stadt Wien dieses Gesetz auch umsetzten muss,
diese Richtlinie auch umsetzen muss, sollten, glaube ich, aufgrund der Praxis
der EU mit der Richtlinienumsetzung und Nicht-Richtlinienumsetzung in Ländern
genauestens wissen, was passiert.
Wir haben heute ein Gesetz vor uns liegen, dass sich
um die Beschäftigten nach dem Tag X kümmert, nach einer etwaigen erfolgten
Ausgliederung. Wobei hier gilt - und das ist ja in einigen heutigen
Debattenbeiträgen auch bereits gefallen -, es ist kein Ausgliederungsgesetz, es
ist kein Freibrief! Es sind Arbeitnehmerschutzrechte, über die wir hier
diskutieren, und es sind Arbeiternehmerschutzrechte, die von Ihnen hier
angezweifelt werden.
Wenn hier in der Aussendung festgestellt wird, dass
für 300 Jugendliche ein Ausbildungsplatz riskiert wird, weil man hier
ablehnt, dann ist das nicht Angelegenheit der Sozialdemokratie. Nicht sie
verursacht das, meine Damen und Herren, nein, das sind Sie von der Opposition!
Warum? Es gibt jetzt eine europäische Ausbildung, ein europäisches
Ausbildungskriterium, dass die Fachhochschüler, dass die gehobenen
med-technischen Dienste fachhochschulwertig ausgebildet sein müssen, um
international anerkannt zu werden. (Abg Christian Oxonitsch: Von dem hat der
Kollege Ellensohn ...!)
Und was passiert? Was passiert, ist, dass wir jetzt
langsam umsteigen auf eine Fachhochschulausbildung, und diese Fachhochschule
braucht Lehrende. Bei diesen Lehrenden handelt es sich um Beamte und
Vertragsbedienstete, und die brauchen einen Schutz. Aber was übrig bleibt für
die Beamten und Vertragsbediensteten - wenn sie nicht zugewiesen werden,
bleiben sie eben bei der Gemeinde Wien, ist auch okay. Aber 300, die einen
Ausbildungsplatz brauchen, eine Ausbildung, wo wir ja solche
Beschäftigungsprobleme und Ausbildungsprobleme hier diese Woche auch diskutiert
haben, damit sie auch europäisch anerkannt sind, diese 300 Plätze
gefährden Sie und nicht wir von der Sozialdemokratie! (Beifall bei der SPÖ.)
Und worum geht es weiter, wenn wir diese
EU-Richtlinie nicht umsetzen würden? Schauen Sie sich bitte die entsprechenden
Urteile und nicht irgendwelche Anträge von der Arbeiterkammer an, schauen Sie
sich die Urteile an, die auch mit Hilfe der Arbeiterkammer erkämpft wurden:
Würden wir das nicht tun, dann würde die EU-Richtlinie vorsehen, dass nach
zwölf Monaten für die Vertragsbediensteten - und ich möchte in Erinnerung
rufen, das ist die Mehrheit der Gemeindebediensteten - im Fall des Falles
plötzlich ein anderer Kollektivvertrag gelten würde. Sie wären keine
Vertragsbediensteten der Stadt Wien mehr!
Das liegt nicht im Interesse der Sozialdemokratie,
sondern die Sozialdemokratie erweitert hier die EU-Richtlinie und sagt: Wenn
wir hier schon eine Aufgabe auslagern und ausgliedern, dann möchten wir, dass
unsere Beschäftigten auch in Zukunft Gemeindebedienstete bleiben! (Beifall bei
der SPÖ.)
Wenn Sie jetzt so tun, als ob Wien das erste
Bundesland wäre, das so etwas umsetzt, dann würde ich Sie ersuchen, ins
Internet zu schauen. Das ist überhaupt kein Problem, Sie brauchen nur in
diverse Zuweisungsgesetze hineinzuschauen: Steiermark, Oberösterreich,
Burgenland, Niederösterreich, sie haben da alles umgesetzt.
Wenn hier Kritik kommt, dass wir
Personalvertretungsrechte vielleicht im Einzelnen noch dazu schmälern, dann
sollten sich vor allem die zwei Parteien hier, die sich jetzt lautstark zu Wort
gemeldet haben, vergewissern und auf eines schon schauen. In Oberösterreich
wurde ein Zuweisungsgesetz beschlossen, das keine Mitwirkungsrechte der
Personalvertretung beinhaltet, das keine Kontrollrechte und anderen Rechte
beinhaltet. (Abg Nurten Yilmaz: Schau, schau!) So schlecht - mit Stimmen der
Freiheitlichen und mit Zustimmung der GRÜNEN! So schaut's nämlich aus. Sie
gaukeln uns hier etwas vor, was Sie zu Hause, wo sie es gemacht haben, nicht
leben! (Beifall bei der SPÖ. - Abg Dipl-Ing Martin Margulies: ... nicht
gut, was da gemacht wird!)
Ja, das ist gut, was wir machen,
und wir werden es Ihnen erklären. Ich werde es Ihnen erklären. Sie werden dann
in den Kammerunterlagen nichts mehr davon finden, Sie werden so begeistert
davon sein, was für ein tolles Gesetz wir hier beschließen, meine sehr geehrten
Damen und Herren! (Abg Christian Oxonitsch: Wo ist der
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