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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 98

 

Aussteuer geben müssen. Der Bauer war heilfroh, wenn er die letzte Tochter angebracht hat. Darauf läuft es hinaus. Mit diesem Zuckerl sagt die Wiener Stadtregierung: „Putzen wir uns ab! Wir haben ihnen eine Ausstattung gegeben und sie sind für Ausgliederungen gerüstet. Was wollt Ihr mehr? Wir haben Euch eh versorgt!" Diesem Zuckerl stimmen wir auch zu. Darum haben wir auch um getrennte Abstimmung ersucht. Dieses Zuckerl ist nicht das Schlechteste, aber wir haben Abänderungsanträge vorbereitet.

 

Mit diesen Abänderungsanträgen möchte ich jetzt einmal beginnen. Es sind einige. Moment, ist nicht so einfach, weil sich der Herr Meidlinger hat streichen lassen. Der hat wahrscheinlich schon gewusst, warum er sich streichen lässt. Aber darauf komme ich noch zurück.

 

Es geht eben um diese Abordnung. Da heißt es, in dieser neuen Form dieses Zuweisungsgesetzes wird eine neue Form der Zuweisung eingeführt, die Zuweisung mit Zustimmung der Bediensteten. Jeder Bedienstete der Stadt Wien kann irgendwohin zugewiesen werden und braucht nicht von einer speziellen Umstrukturierung, Ausgliederung oder Schließung betroffen sein. Mit dieser Regelung wird die so genannte Abordnung, die in der Vertragsbediensteten- und in der Dienstordnung geregelt ist, unterlaufen. Daher werden wir einen Antrag stellen:

 

„§ 3 Abs 1 Z 2 des Entwurfes zum Wiener Zuweisungsgesetz soll gestrichen werden."

 

Ich bringe diesen ersten Antrag ein.

 

Abänderungsantrag zwei: Darüber hat mein Kollege Ellensohn schon ausführlich berichtet. Das Wiener Zuweisungsgesetz ermöglicht die Ausschaltung des Landesgesetzgebers bei zukünftigen, von der Wiener Stadtregierung geplanten Ausgliederungsschritten. Er hat das erläutert. Ich muss es jetzt nicht mehr erläutern, weil sonst wird das ins Unendliche gehen und bringe diesen Antrag ein.

 

Jetzt komme ich zum interessantesten Abänderungsantrag. Da geht es um die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung bei beabsichtigten Ausgliederungen. Es ist eine sprachlose Gewerkschaft. Sie wollen dieses Mitwirkungsrecht nicht in Gebrauch nehmen, weil Sie meinen, es ist genug, wenn Sie davon in Kenntnis gesetzt werden. Sie wollen gar nicht ein Mitspracherecht oder ein Zustimmungsrecht haben. Sie sind zufrieden mit einem Informationsrecht, was dieses neue Zuweisungsgesetz gewährt. Da denke ich mir, das ist eine sprachlose Gewerkschaft, Herr Meidlinger! Es gibt da nur drei Möglichkeiten, die sind, man will es nicht verstehen (Abg Ing Christian Meidlinger: Das ist ein gutes Beispiel, man will es nicht verstehen!) oder man stellt sich naiv, um intern keinen Aufstand zu veranlassen (Abg Ing Christian Meidlinger: Das ist auch ein gutes Beispiel!) oder man versteht es wirklich nicht. Ich habe auch nicht studiert, Herr Meidlinger, aber ich habe einen Rechtsbeistand. Ich habe mich über dieses Mitwirkungsrecht und über diesen Einspruch informiert. Ich würde Ihnen raten, das in Zukunft auch zu machen. Sie haben in der Gewerkschaft, glaube ich, diese Akademie, die Sie sicher besucht haben. Was lernt man in der Akademie? Nicht, solche Zuweisungsgesetze durchzuackern. Ich denke, meiner Ansicht nach lernt man in dieser Akademie wahrscheinlich nur Schulterklopfen in allen Variationen.

 

Es wäre nichts dabei, wenn Sie einen Rechtsbeistand hätten oder wenn Sie sich von einem Juristen hätten beraten lassen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich muss mich jetzt korrigieren, weil es war ein Aufschrei. Es war ein kleiner Aufschrei der GdG zum Zuweisungsgesetz. Es war eine Stellungnahme, und die möchte ich jetzt sehr gerne vorlesen:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten nimmt zum Entwurf des Gesetzes über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien, Wiener Zuweisungsgesetz, und mit dem das Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz sowie das Wiener Personalvertretungsgesetz - in Klammer: 13. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz - geändert werden, wie folgt Stellung."

 

Und da haben wir es jetzt gleich, auf der Seite 15 in den Erläuterungen zu Art 1 § 1 Abs 1, Punkt, Punkt: „Unter Aufgaben im Sinne der Z 1 sind nicht nur jene Aufgaben zu verstehen, die in der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien genannt sind, sondern zählen dazu auch die so genannten systemerhaltenden Aufgaben – in Klammer: wie zum Beispiel Personalverrechnung – Klammer zu."

 

Und, meine Damen und Herren: „Nachdem das Beispiel der Personalverrechnung im Klammerausdruck für Aufregung gesorgt hat, ersuchen wir, dieses Beispiel zu entfernen."

 

Also das Einzige, meine Damen und Herren, was die GdG-Führung zu diesem Zuweisungsgesetz zu sagen hat, wo es um Ihr Mitspracherecht geht! Es geht um Ihr Zustimmungsrecht. Das wollen Sie gar nicht, Sie verlangen einfach, einen Klammerausdruck zu entfernen. Das ist heutzutage eine Gewerkschaftsführung!

 

Ich möchte noch betonen, wenn ich weiter sinniere: Wenn Sie dieselbe Laufbahn wie Herr Hundstorfer einschlagen, dann werden in ein paar Jahren vielleicht auch Sie ein ÖGB-Präsident sein, und dann denke ich mir, wie die Sozialpartnerschaft in zehn Jahren ausschaut. Wenn sie heute schon sehr schlecht dasteht, dann sehe ich sehr, sehr schwarz für den Österreichischen Gewerkschaftsbund! (Abg Christian Oxonitsch in Richtung GRÜNE: Applaus, hallo!)

 

Ich gehe weiter mit dem Beschluss- und Resolutionsantrag. Da möchte ich Sie erinnern, Herr Meidlinger, genau diesen selben, Sie haben ihn sicher vor sich liegen. Diesem Beschlussantrag betreffend Rechte von neuen Beschäftigten bei Ausgliederungen haben Sie zur 16. Wiener Landeskonferenz am 20. und 21. September zugestimmt.

 

Diese Landeskonferenz hatte das Thema „Menschen sind kein Spielzeug", und das ist so passend. Das sind - also meine Kinder sind schon größer -, ich glaube, die heißen Duplo-Maxerl. Die Duplo-Maxerl (Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Playmobil!) - Playmobil, danke vielmals - kann man ja hin und her

 

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