Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 98
Aussteuer geben müssen. Der Bauer war heilfroh, wenn
er die letzte Tochter angebracht hat. Darauf läuft es hinaus. Mit diesem
Zuckerl sagt die Wiener Stadtregierung: „Putzen wir uns ab! Wir haben ihnen
eine Ausstattung gegeben und sie sind für Ausgliederungen gerüstet. Was wollt
Ihr mehr? Wir haben Euch eh versorgt!" Diesem Zuckerl stimmen wir auch zu.
Darum haben wir auch um getrennte Abstimmung ersucht. Dieses Zuckerl ist nicht
das Schlechteste, aber wir haben Abänderungsanträge vorbereitet.
Mit diesen Abänderungsanträgen möchte ich jetzt
einmal beginnen. Es sind einige. Moment, ist nicht so einfach, weil sich der
Herr Meidlinger hat streichen lassen. Der hat wahrscheinlich schon gewusst,
warum er sich streichen lässt. Aber darauf komme ich noch zurück.
Es geht eben um diese Abordnung. Da heißt es, in
dieser neuen Form dieses Zuweisungsgesetzes wird eine neue Form der Zuweisung
eingeführt, die Zuweisung mit Zustimmung der Bediensteten. Jeder Bedienstete
der Stadt Wien kann irgendwohin zugewiesen werden und braucht nicht von einer
speziellen Umstrukturierung, Ausgliederung oder Schließung betroffen sein. Mit
dieser Regelung wird die so genannte Abordnung, die in der
Vertragsbediensteten- und in der Dienstordnung geregelt ist, unterlaufen. Daher
werden wir einen Antrag stellen:
„§ 3 Abs 1 Z 2 des Entwurfes zum Wiener
Zuweisungsgesetz soll gestrichen werden."
Ich bringe diesen ersten Antrag ein.
Abänderungsantrag zwei: Darüber hat mein Kollege
Ellensohn schon ausführlich berichtet. Das Wiener Zuweisungsgesetz ermöglicht die
Ausschaltung des Landesgesetzgebers bei zukünftigen, von der Wiener
Stadtregierung geplanten Ausgliederungsschritten. Er hat das erläutert. Ich
muss es jetzt nicht mehr erläutern, weil sonst wird das ins Unendliche gehen
und bringe diesen Antrag ein.
Jetzt komme ich zum interessantesten
Abänderungsantrag. Da geht es um die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung
bei beabsichtigten Ausgliederungen. Es ist eine sprachlose Gewerkschaft. Sie
wollen dieses Mitwirkungsrecht nicht in Gebrauch nehmen, weil Sie meinen, es
ist genug, wenn Sie davon in Kenntnis gesetzt werden. Sie wollen gar nicht ein
Mitspracherecht oder ein Zustimmungsrecht haben. Sie sind zufrieden mit einem
Informationsrecht, was dieses neue Zuweisungsgesetz gewährt. Da denke ich mir,
das ist eine sprachlose Gewerkschaft, Herr Meidlinger! Es gibt da nur drei
Möglichkeiten, die sind, man will es nicht verstehen (Abg Ing Christian
Meidlinger: Das ist ein gutes Beispiel, man will es nicht verstehen!) oder man
stellt sich naiv, um intern keinen Aufstand zu veranlassen (Abg Ing Christian
Meidlinger: Das ist auch ein gutes Beispiel!) oder man versteht es wirklich
nicht. Ich habe auch nicht studiert, Herr Meidlinger, aber ich habe einen
Rechtsbeistand. Ich habe mich über dieses Mitwirkungsrecht und über diesen
Einspruch informiert. Ich würde Ihnen raten, das in Zukunft auch zu machen. Sie
haben in der Gewerkschaft, glaube ich, diese Akademie, die Sie sicher besucht
haben. Was lernt man in der Akademie? Nicht, solche Zuweisungsgesetze
durchzuackern. Ich denke, meiner Ansicht nach lernt man in dieser Akademie
wahrscheinlich nur Schulterklopfen in allen Variationen.
Es wäre nichts dabei, wenn Sie einen Rechtsbeistand
hätten oder wenn Sie sich von einem Juristen hätten beraten lassen. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Ich muss mich jetzt korrigieren, weil es war ein
Aufschrei. Es war ein kleiner Aufschrei der GdG zum Zuweisungsgesetz. Es war
eine Stellungnahme, und die möchte ich jetzt sehr gerne vorlesen:
„Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten nimmt zum Entwurf des Gesetzes über die Zuweisung von
Bediensteten der Gemeinde Wien, Wiener Zuweisungsgesetz, und mit dem das Wiener
Stadtwerke-Zuweisungsgesetz sowie das Wiener Personalvertretungsgesetz - in
Klammer: 13. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz - geändert
werden, wie folgt Stellung."
Und da haben wir es jetzt gleich, auf der
Seite 15 in den Erläuterungen zu Art 1 § 1 Abs 1, Punkt,
Punkt: „Unter Aufgaben im Sinne der Z 1 sind nicht nur jene Aufgaben zu
verstehen, die in der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien
genannt sind, sondern zählen dazu auch die so genannten systemerhaltenden
Aufgaben – in Klammer: wie zum Beispiel Personalverrechnung – Klammer zu."
Und, meine Damen und Herren: „Nachdem das Beispiel
der Personalverrechnung im Klammerausdruck für Aufregung gesorgt hat, ersuchen
wir, dieses Beispiel zu entfernen."
Also das Einzige, meine Damen und Herren, was die
GdG-Führung zu diesem Zuweisungsgesetz zu sagen hat, wo es um Ihr
Mitspracherecht geht! Es geht um Ihr Zustimmungsrecht. Das wollen Sie gar
nicht, Sie verlangen einfach, einen Klammerausdruck zu entfernen. Das ist
heutzutage eine Gewerkschaftsführung!
Ich möchte noch betonen, wenn ich weiter sinniere:
Wenn Sie dieselbe Laufbahn wie Herr Hundstorfer einschlagen, dann werden in ein
paar Jahren vielleicht auch Sie ein ÖGB-Präsident sein, und dann denke ich mir,
wie die Sozialpartnerschaft in zehn Jahren ausschaut. Wenn sie heute schon sehr
schlecht dasteht, dann sehe ich sehr, sehr schwarz für den Österreichischen
Gewerkschaftsbund! (Abg Christian Oxonitsch in Richtung GRÜNE: Applaus, hallo!)
Ich gehe weiter mit dem Beschluss- und
Resolutionsantrag. Da möchte ich Sie erinnern, Herr Meidlinger, genau diesen
selben, Sie haben ihn sicher vor sich liegen. Diesem Beschlussantrag betreffend
Rechte von neuen Beschäftigten bei Ausgliederungen haben Sie zur
16. Wiener Landeskonferenz am 20. und 21. September zugestimmt.
Diese Landeskonferenz hatte das
Thema „Menschen sind kein Spielzeug", und das ist so passend. Das sind -
also meine Kinder sind schon größer -, ich glaube, die heißen Duplo-Maxerl. Die
Duplo-Maxerl (Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Playmobil!) -
Playmobil, danke vielmals - kann man ja hin und her
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