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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 98

 

klammheimlich! (Abg Mag Harald STEFAN: Das war ein Scherz!) Aber ein niveauloser!

 

Zu der Frage der Klammheimlichkeit: Nicht nur, dass wir das hier öffentlich diskutieren, habe ich diese Geschichte schon gemeinsam mit meinem Kollegen Schicker bei unserer Pressekonferenz angekündigt, wo wir die Maßnahmen, die für die Wiener Linien und für das Parkpickerl notwendig sind, präsentiert haben. Natürlich war die erste Frage der Journalisten an den Kollegen Schicker: „Wieso hat das so lange gedauert? Warum ist jetzt ein relativ hoher Sprung notwendig?" Die erste Frage der Journalisten war: „Warum hat das so lange gedauert?" Ich habe das dort öffentlich angekündigt, dass wir uns aus den genannten Gründen einen Weg vorgenommen und ausgesucht haben, den ich Ihnen heute in Gesetz gegossen vorlege. Dieses zum Thema „klammheimlich". Ich habe jetzt die Woche nicht in Erinnerung, aber es ist mehrere Wochen her, wo ich das öffentlich bei einer Pressekonferenz angekündigt und auch mehrfach Interviews dazu gegeben habe.

 

Zur Frage der undemokratischen Vorgangsweise: Abgesehen davon, dass es hier eine sehr breite Diskussion gibt, sehr verehrte Damen und Herren, weiß jeder, der halbwegs unsere Bestimmungen und Regelungen kennt, dass der Gemeinderat alles, was er dem Magistrat überträgt, wegnimmt, an Regelungen gibt, an Rahmenbedingungen setzt, wenn er es wünscht, natürlich jederzeit wieder abändern kann. Selbstverständlich bleibt die Entscheidungshoheit hier im Magistrat, hier in der Gemeinde, hier im Gemeinderat, hier im Landtag, denn korrekterweise ist heute Landtag. Selbstverständlich ist es so, dass der Magistrat nur gewisse Rahmenbedingungen vorgeschrieben bekommt, unter denen er überhaupt handeln darf und nicht irgendetwas. Selbstverständlich können diese Rahmenbedingungen jederzeit wieder geändert werden. Das heißt, die Bestimmung ist hier, die Regelungen sind hier und natürlich kann man einen Teil davon übertragen. Genauso wie man es überträgt, kann man es auch jederzeit wieder zurücknehmen. Also ich sehe hier weder Geheimniskrämerei noch auch nur irgendwie einen undemokratischen Weg, sondern selbstverständlich bleibt die Gestaltungshoheit, die Entscheidungshoheit hier, damit ich es korrekt sage, im Landtag. (Abg Christian Oxonitsch: Es gab auch eine öffentliche Auflage!) Selbstverständlich kann alles, was hier beschlossen wird, geändert werden, abgeändert werden, verändert werden und zurückgenommen werden, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Worum geht es? Worum es geht, ist eine vernünftige Regelung, die die Stadt in die Lage versetzt, die Herausforderungen, vor denen wir stehen, entsprechend zu bewältigen, sowohl aus umweltpolitischer als auch aus wirtschaftspolitischer und betriebspolitischer Sicht, aber auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

 

Sehr geehrten Damen und Herren, und das sage ich vor allem in Richtung der Österreichischen Volkspartei, natürlich sind wir nicht die Einzigen, die das so machen. Natürlich gibt es entsprechende vernünftige Überlegungen auch an anderer Stelle. Ich bin wirklich sehr überrascht, und Sie sind vielleicht nicht darüber informiert, dass genau das, was Ihr ÖVP-Finanzminister, Ihr ÖVP-Vizekanzler Molterer vor wenigen Tagen unterschrieben hat, nämlich eine Verordnung auf Basis des § 14a des Gebührengesetzes des Bundes, die mit 1. Juli in Kraft tritt, eine Valorisierungsbestimmung enthält. Genau dieselbe Regelung, mit dem einzigen Unterschied, dass wir strenger sind, weil wir nämlich nicht wie der Bund sagen, man darf jeweils nach dem Verbraucherpreisindex erhöhen, deswegen nämlich nur 1,5 Prozent, weil das jährlich in der Höhe des Verbraucherpreisindexes passiert (StR Norbert Walter, MAS: Der Bund ist aber für Wien nicht relevant!), sondern wir sagen, wir legen dem Magistrat ganz klare Bedingungen vor. Nur wenn der Verbraucherpreisindex über 3 Prozent geht, dann darf er, sonst nicht. Das ist der Unterschied. Wir sind strenger als der Bund. Das ist vom Herrn Finanzminister und Vizekanzler unterschrieben. Ich kann hier von der Grundintention den Unterschied, sehr verehrte Damen und Herren, nicht erkennen, weil es keinen Unterschied gibt. (Abg Dr Herbert Madejski: Das sagen Sie!) Es ist dieselbe Regelung, eine vernünftige Regelung und es ist eine Regelung, die im Interesse der Wiener und Wienerinnen ist! - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. - Abg Mag Wolfgang Jung: Wer ist eigentlich der Chef der Bundesregierung?)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Dies ist mit den Stimmen der Sozialdemokratie mehrheitlich beschlossen.

 

Mir ist ein Widerspruch bezüglich der sofortigen Anschließung der zweiten Lesung seitens des Klubvorsitzenden der Österreichischen Volkspartei bekannt geworden.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Wiener Landtags, die sich diesem Widerspruch der sofortigen Abhandlung der zweiten Lesung anschließen wollen, dies mit Handzeichen zu signalisieren. - Dies ist einstimmig. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN.)

 

Daher findet die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage in der nächsten Landtagssitzung statt.

 

Wenn ich die allgemeine Überraschung und Freude über die Zustimmung wiederum überdecken darf, dann teile ich Ihnen mit, dass die Postnummer 9 die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien, Wiener Zuweisungsgesetz, und mit dem das Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetz, 2. Novelle des Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetz, sowie das Wiener Personalvertretungsgesetz, 13. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz, geändert werden, betrifft.

 

Ich bitte dazu die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, das Referat einzuleiten. - Bitte sehr.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.

 

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