Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 98
klammheimlich! (Abg Mag Harald STEFAN: Das war ein
Scherz!) Aber ein niveauloser!
Zu der Frage der Klammheimlichkeit: Nicht nur, dass
wir das hier öffentlich diskutieren, habe ich diese Geschichte schon gemeinsam
mit meinem Kollegen Schicker bei unserer Pressekonferenz angekündigt, wo wir
die Maßnahmen, die für die Wiener Linien und für das Parkpickerl notwendig
sind, präsentiert haben. Natürlich war die erste Frage der Journalisten an den
Kollegen Schicker: „Wieso hat das so lange gedauert? Warum ist jetzt ein
relativ hoher Sprung notwendig?" Die erste Frage der Journalisten war:
„Warum hat das so lange gedauert?" Ich habe das dort öffentlich
angekündigt, dass wir uns aus den genannten Gründen einen Weg vorgenommen und
ausgesucht haben, den ich Ihnen heute in Gesetz gegossen vorlege. Dieses zum
Thema „klammheimlich". Ich habe jetzt die Woche nicht in Erinnerung, aber
es ist mehrere Wochen her, wo ich das öffentlich bei einer Pressekonferenz
angekündigt und auch mehrfach Interviews dazu gegeben habe.
Zur Frage der undemokratischen Vorgangsweise:
Abgesehen davon, dass es hier eine sehr breite Diskussion gibt, sehr verehrte
Damen und Herren, weiß jeder, der halbwegs unsere Bestimmungen und Regelungen
kennt, dass der Gemeinderat alles, was er dem Magistrat überträgt, wegnimmt, an
Regelungen gibt, an Rahmenbedingungen setzt, wenn er es wünscht, natürlich
jederzeit wieder abändern kann. Selbstverständlich bleibt die
Entscheidungshoheit hier im Magistrat, hier in der Gemeinde, hier im
Gemeinderat, hier im Landtag, denn korrekterweise ist heute Landtag.
Selbstverständlich ist es so, dass der Magistrat nur gewisse Rahmenbedingungen
vorgeschrieben bekommt, unter denen er überhaupt handeln darf und nicht
irgendetwas. Selbstverständlich können diese Rahmenbedingungen jederzeit wieder
geändert werden. Das heißt, die Bestimmung ist hier, die Regelungen sind hier
und natürlich kann man einen Teil davon übertragen. Genauso wie man es
überträgt, kann man es auch jederzeit wieder zurücknehmen. Also ich sehe hier
weder Geheimniskrämerei noch auch nur irgendwie einen undemokratischen Weg,
sondern selbstverständlich bleibt die Gestaltungshoheit, die
Entscheidungshoheit hier, damit ich es korrekt sage, im Landtag. (Abg Christian
Oxonitsch: Es gab auch eine öffentliche Auflage!) Selbstverständlich kann
alles, was hier beschlossen wird, geändert werden, abgeändert werden, verändert
werden und zurückgenommen werden, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der
SPÖ.)
Worum geht es? Worum es geht, ist eine vernünftige
Regelung, die die Stadt in die Lage versetzt, die Herausforderungen, vor denen
wir stehen, entsprechend zu bewältigen, sowohl aus umweltpolitischer als auch
aus wirtschaftspolitischer und betriebspolitischer Sicht, aber auch aus
betriebswirtschaftlicher Sicht.
Sehr geehrten Damen und Herren, und das sage ich vor
allem in Richtung der Österreichischen Volkspartei, natürlich sind wir nicht
die Einzigen, die das so machen. Natürlich gibt es entsprechende vernünftige
Überlegungen auch an anderer Stelle. Ich bin wirklich sehr überrascht, und Sie
sind vielleicht nicht darüber informiert, dass genau das, was Ihr
ÖVP-Finanzminister, Ihr ÖVP-Vizekanzler Molterer vor wenigen Tagen
unterschrieben hat, nämlich eine Verordnung auf Basis des § 14a des
Gebührengesetzes des Bundes, die mit 1. Juli in Kraft tritt, eine
Valorisierungsbestimmung enthält. Genau dieselbe Regelung, mit dem einzigen
Unterschied, dass wir strenger sind, weil wir nämlich nicht wie der Bund sagen,
man darf jeweils nach dem Verbraucherpreisindex erhöhen, deswegen nämlich nur
1,5 Prozent, weil das jährlich in der Höhe des Verbraucherpreisindexes
passiert (StR Norbert Walter, MAS: Der Bund ist aber für Wien nicht relevant!),
sondern wir sagen, wir legen dem Magistrat ganz klare Bedingungen vor. Nur wenn
der Verbraucherpreisindex über 3 Prozent geht, dann darf er, sonst nicht.
Das ist der Unterschied. Wir sind strenger als der Bund. Das ist vom Herrn
Finanzminister und Vizekanzler unterschrieben. Ich kann hier von der
Grundintention den Unterschied, sehr verehrte Damen und Herren, nicht erkennen,
weil es keinen Unterschied gibt. (Abg Dr Herbert Madejski: Das sagen Sie!) Es
ist dieselbe Regelung, eine vernünftige Regelung und es ist eine Regelung, die
im Interesse der Wiener und Wienerinnen ist! - Danke schön. (Beifall bei der
SPÖ. - Abg Mag Wolfgang Jung: Wer ist eigentlich der Chef der Bundesregierung?)
Präsident Heinz Hufnagl:
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. -
Dies ist mit den Stimmen der Sozialdemokratie mehrheitlich beschlossen.
Mir ist ein Widerspruch bezüglich der sofortigen
Anschließung der zweiten Lesung seitens des Klubvorsitzenden der
Österreichischen Volkspartei bekannt geworden.
Ich bitte jene Damen und Herren des Wiener Landtags,
die sich diesem Widerspruch der sofortigen Abhandlung der zweiten Lesung
anschließen wollen, dies mit Handzeichen zu signalisieren. - Dies ist
einstimmig. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN.)
Daher findet die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage
in der nächsten Landtagssitzung statt.
Wenn ich die allgemeine Überraschung und Freude über
die Zustimmung wiederum überdecken darf, dann teile ich Ihnen mit, dass die
Postnummer 9 die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die
Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien, Wiener Zuweisungsgesetz, und mit
dem das Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetz, 2. Novelle des Wiener
Stadtwerke - Zuweisungsgesetz, sowie das Wiener Personalvertretungsgesetz,
13. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz, geändert werden,
betrifft.
Ich bitte dazu die Berichterstatterin, Frau Amtsf
StRin Frauenberger, das Referat einzuleiten. - Bitte sehr.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.
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