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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 98

 

Präsident Heinz Hufnagl: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Ich erblicke keinen Einwand. Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet hat sich Herr StR Herzog. Ich erteile es ihm.

 

StR Johann Herzog: Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die jetzige Abstimmung ist ein interessanter Vorgang gewesen, ein durchaus gutes Zeichen, dass vielleicht ein Neubeginn und eine Änderung von Mehrheitsbeschlüssen und Durchsetzen von Mehrheiten möglich ist. Es wäre auch denkbar. Ich glaube, die Frau Stadträtin hat in Bezug auf das letzte Geschäftsstück einige Bemerkungen gemacht, die auf das jetzige genauso zutreffen, nämlich dass die Stimmungen zur Rücknahme und zur Abänderung von Maßnahmen durch Gemeinderat und Landtag jederzeit möglich sind. Die Rückführbarkeit und das Schnüren von Maßnahmen sollte selbstverständlich keine Frage sein. Genauso sind natürlich Beschlüsse möglich, auch keine Frage. Das Problem ist nur, dass man keine Mehrheit für diese Beschlüsse bekommt. Aber vielleicht zeigt die nunmehrige Abstimmung vor einigen Minuten, dass es Wege gibt, hier Veränderungen herbeizuführen. Denn die absolute Mehrheit der SPÖ ist natürlich etwas, das auf lange Sicht Fakten schafft, dazu den Gemeinderat und Landtag entmachtet und seine Bestimmungsrechte, die Kontrolle und seine Möglichkeiten diesem entzieht. Gar keine Frage, dass das eine langfristige Linie sozialdemokratischer Politik ist.

 

Wenn man sich anschaut, was heute noch übrig ist von Aktenlagen, die bei Gemeinderatsausschüssen zur Debatte kommen und das, was noch vor einiger Zeit auf dem Tisch gelegen ist, kann man sagen, es gibt einen Riesenunterschied. Bei Wohnen zum Beispiel, also im Gemeinderatsausschuss Wohnen, haben 70 oder 80 Prozent der Tagesordnungspunkte Veränderungen im Kleingartenbereich zur Folge. Die Finanzakten, sind, glaube ich, nur mehr fünf, sechs Stück hoch und in allen anderen Aktenlagen ist es ähnlich. Das heißt also, die dem Gemeinderat zukommenden Entscheidungen befassen sich nur mehr mit Nebenthemen, die Hauptthemen werden anderswo entschieden. (Beifall bei der FPÖ. - Abg Dr Herbert Madejski: Herr Präsident, ein bisschen mehr Ruhe im Saal, bitte!)

 

Ich warte, bis es ruhiger wird. (Abg Dr Herbert Madejski: Herr Präsident, vielleicht könnten Sie ein bisschen mehr Ruhe im Saal schaffen! Er hört gerade nicht zu, er ist beschäftigt! - Abg Mag Maria Vassilakou: Man versteht wirklich fast nichts! Das Thema ist aber viel zu wichtig!) Ich warte. (Abg Dr Herbert Madejski: Es wird schon ruhiger! Jetzt geht es gleich weiter!) - Ich glaube, die Ruhe ist wiederhergestellt. Dann kann man weiterreden.

 

Um das noch einmal zu wiederholen, denn es war so ein Lärm, dass ich glaube, dass nicht einmal mein Mikrofon verständlich war, es wäre wirklich wichtig, dass ein Umkehren der sozialdemokratischen Mehrheit möglich ist, um diese völlige Auslaugung der Rechte des Gemeinderats und der Beschlusstätigkeit über gewisse Inhalte in den Ausschüssen einer Veränderung zuzuführen. Der Herr Stadtrat hört mir gerade aufmerksam zu. Ich kann nur sagen, schauen Sie sich selbst einmal die Ausschussmaterie im eigenen Ausschuss an und dann vergleichen Sie das mit dem, was hier vor sieben, acht Jahren entschieden wurde, was hier noch Gegenstand der Verhandlung war und was es heute ist. Ich kann nur sagen, kein Vergleich mit den früheren Dingen. Egal, in welchem Ausschuss ich gewesen bin, ich war damals auch in anderen, hier hat es eine ähnliche Entwicklung gegeben. Die Materie, die in irgendeiner Form behandelt wird, ist im Grunde genommen fast ein Nebenthema, die Hauptthemen werden anderswo abgewickelt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Damit komme ich nunmehr auf die entsprechenden Aktenstücke Wiener Zuweisungsgesetz und die Nebengesetze Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetz beziehungsweise Wiener Personalvertretungsgesetz zu sprechen.

 

Präsident Heinz Hufnagl (unterbrechend): Herr Stadtrat, darf ich ganz kurz unterbrechen.

 

Meine Damen und Herren, der Lärmpegel hier im Saal ist sehr hoch. Ich bitte Sie, sich wieder auf das normal übliche Niveau unserer Zwischenkonversationen zurückzunehmen. Danke vielmals. (Abg Mag Thomas Reindl: Nur die Freiheitlichen sind laut!)

 

StR Johann Herzog (fortsetzend): Ich danke vielmals, dass das aufgefallen ist und ich darf daher fortfahren. Auf alle Fälle, wenn man die Begründung im Landesregierungsakt liest, steht nur drinnen, dass die Richtlinie 2001/23/EG umzusetzen ist und dass eine Reihe von Grundsätzen für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind und übernommen werden müssen, dass eine entsprechende Betriebsübergangsrichtlinie bundesgesetzlich verankert wurde, auch eine bisherige Umsetzung einzelfallbezogen gemacht wurde und nunmehr eine Anlassgesetzgebung nicht ausreichend sei, sondern es einer generellen Umsetzung bedarf. Dann steht darin: „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird das Ziel verfolgt, eine generelle Umsetzung der Betriebsübergangsrichtlinie zu schaffen, wobei im Sinn größtmöglicher Wahrnehmung der Fürsorgepflichten der Dienstgeberin im Fall eines Betriebsüberganges zum Vorteil der Bediensteten von der Gültigkeitsklausel des Art 8 der Richtlinie Gebrauch genommen wurde."

 

Ich stelle jetzt mit Überraschung fest, dass die Arbeiterkammer und das Bundeskanzleramt zu dieser belobigenden Darstellung in der eigenen Aktenlage eine durchaus andere Meinung haben.

 

Die Arbeiterkammer stellt nämlich fest, dass die Richtlinie einen Übergang von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber darstellt, und das durch andere vertragliche Übertragung oder auch Verschmelzung. Sie stellt fest, aus dem Wortlaut ergibt sich nicht die zwingende Anwendung. Darüber hinaus bietet die Erlassung des Gesetzes nicht a priori

 

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