Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 98
Präsident Heinz Hufnagl:
Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General-
und Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben?
- Ich erblicke keinen Einwand. Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so
vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet hat sich
Herr StR Herzog. Ich erteile es ihm.
StR Johann Herzog:
Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die jetzige Abstimmung ist ein interessanter Vorgang
gewesen, ein durchaus gutes Zeichen, dass vielleicht ein Neubeginn und eine
Änderung von Mehrheitsbeschlüssen und Durchsetzen von Mehrheiten möglich ist.
Es wäre auch denkbar. Ich glaube, die Frau Stadträtin hat in Bezug auf das
letzte Geschäftsstück einige Bemerkungen gemacht, die auf das jetzige genauso
zutreffen, nämlich dass die Stimmungen zur Rücknahme und zur Abänderung von
Maßnahmen durch Gemeinderat und Landtag jederzeit möglich sind. Die
Rückführbarkeit und das Schnüren von Maßnahmen sollte selbstverständlich keine
Frage sein. Genauso sind natürlich Beschlüsse möglich, auch keine Frage. Das
Problem ist nur, dass man keine Mehrheit für diese Beschlüsse bekommt. Aber
vielleicht zeigt die nunmehrige Abstimmung vor einigen Minuten, dass es Wege
gibt, hier Veränderungen herbeizuführen. Denn die absolute Mehrheit der SPÖ ist
natürlich etwas, das auf lange Sicht Fakten schafft, dazu den Gemeinderat und
Landtag entmachtet und seine Bestimmungsrechte, die Kontrolle und seine
Möglichkeiten diesem entzieht. Gar keine Frage, dass das eine langfristige
Linie sozialdemokratischer Politik ist.
Wenn man sich anschaut, was heute noch übrig ist von
Aktenlagen, die bei Gemeinderatsausschüssen zur Debatte kommen und das, was
noch vor einiger Zeit auf dem Tisch gelegen ist, kann man sagen, es gibt einen
Riesenunterschied. Bei Wohnen zum Beispiel, also im Gemeinderatsausschuss
Wohnen, haben 70 oder 80 Prozent der Tagesordnungspunkte Veränderungen im
Kleingartenbereich zur Folge. Die Finanzakten, sind, glaube ich, nur mehr fünf,
sechs Stück hoch und in allen anderen Aktenlagen ist es ähnlich. Das heißt also,
die dem Gemeinderat zukommenden Entscheidungen befassen sich nur mehr mit
Nebenthemen, die Hauptthemen werden anderswo entschieden. (Beifall bei der FPÖ.
- Abg Dr Herbert Madejski: Herr Präsident, ein bisschen mehr Ruhe im Saal,
bitte!)
Ich warte, bis es ruhiger wird. (Abg Dr Herbert
Madejski: Herr Präsident, vielleicht könnten Sie ein bisschen mehr Ruhe im Saal
schaffen! Er hört gerade nicht zu, er ist beschäftigt! - Abg Mag Maria
Vassilakou: Man versteht wirklich fast nichts! Das Thema ist aber viel zu wichtig!)
Ich warte. (Abg Dr Herbert Madejski: Es wird schon ruhiger! Jetzt geht es
gleich weiter!) - Ich glaube, die Ruhe ist wiederhergestellt. Dann kann man
weiterreden.
Um das noch einmal zu wiederholen, denn es war so ein
Lärm, dass ich glaube, dass nicht einmal mein Mikrofon verständlich war, es
wäre wirklich wichtig, dass ein Umkehren der sozialdemokratischen Mehrheit
möglich ist, um diese völlige Auslaugung der Rechte des Gemeinderats und der
Beschlusstätigkeit über gewisse Inhalte in den Ausschüssen einer Veränderung
zuzuführen. Der Herr Stadtrat hört mir gerade aufmerksam zu. Ich kann nur
sagen, schauen Sie sich selbst einmal die Ausschussmaterie im eigenen Ausschuss
an und dann vergleichen Sie das mit dem, was hier vor sieben, acht Jahren entschieden
wurde, was hier noch Gegenstand der Verhandlung war und was es heute ist. Ich
kann nur sagen, kein Vergleich mit den früheren Dingen. Egal, in welchem
Ausschuss ich gewesen bin, ich war damals auch in anderen, hier hat es eine
ähnliche Entwicklung gegeben. Die Materie, die in irgendeiner Form behandelt
wird, ist im Grunde genommen fast ein Nebenthema, die Hauptthemen werden
anderswo abgewickelt. (Beifall bei der FPÖ.)
Damit komme ich nunmehr auf die entsprechenden Aktenstücke
Wiener Zuweisungsgesetz und die Nebengesetze Wiener Stadtwerke -
Zuweisungsgesetz beziehungsweise Wiener Personalvertretungsgesetz zu sprechen.
Präsident Heinz Hufnagl
(unterbrechend): Herr Stadtrat, darf ich ganz kurz unterbrechen.
Meine Damen und Herren, der Lärmpegel hier im Saal
ist sehr hoch. Ich bitte Sie, sich wieder auf das normal übliche Niveau unserer
Zwischenkonversationen zurückzunehmen. Danke vielmals. (Abg Mag Thomas Reindl:
Nur die Freiheitlichen sind laut!)
StR Johann Herzog
(fortsetzend): Ich danke vielmals, dass das aufgefallen ist und ich darf daher
fortfahren. Auf alle Fälle, wenn man die Begründung im Landesregierungsakt
liest, steht nur drinnen, dass die Richtlinie 2001/23/EG umzusetzen ist
und dass eine Reihe von Grundsätzen für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind
und übernommen werden müssen, dass eine entsprechende
Betriebsübergangsrichtlinie bundesgesetzlich verankert wurde, auch eine
bisherige Umsetzung einzelfallbezogen gemacht wurde und nunmehr eine Anlassgesetzgebung
nicht ausreichend sei, sondern es einer generellen Umsetzung bedarf. Dann steht
darin: „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird das Ziel verfolgt, eine
generelle Umsetzung der Betriebsübergangsrichtlinie zu schaffen, wobei im Sinn
größtmöglicher Wahrnehmung der Fürsorgepflichten der Dienstgeberin im Fall
eines Betriebsüberganges zum Vorteil der Bediensteten von der
Gültigkeitsklausel des Art 8 der Richtlinie Gebrauch genommen wurde."
Ich stelle jetzt mit Überraschung fest, dass die
Arbeiterkammer und das Bundeskanzleramt zu dieser belobigenden Darstellung in
der eigenen Aktenlage eine durchaus andere Meinung haben.
Die Arbeiterkammer stellt nämlich
fest, dass die Richtlinie einen Übergang von Unternehmen, Betrieben und
Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber darstellt, und das durch andere
vertragliche Übertragung oder auch Verschmelzung. Sie stellt fest, aus dem
Wortlaut ergibt sich nicht die zwingende Anwendung. Darüber hinaus bietet die
Erlassung des Gesetzes nicht a priori
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