Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 98
Besuchscafés: Die Besuchscafés bestehen bereits als
Angebot in den Ämtern für Jugend und Familie und sind als solches Angebot auch
kostenlos. Die 40 EUR betreffen die Angebote, die darüber hinaus von
privaten Trägern wie dem Familienbund, Moby Dick et cetera gemacht werden, die
dann, wenn die BMSG-Mittel ausgehen, diesen Kostensatz verlangen. Als Angebot
der Stadt sind sie jedoch gratis. Wir verschließen uns jedoch auf keinen Fall
davor, darüber zu diskutieren, wie man dieses Angebot verbessern kann. Deswegen
stimmen wir auch dem Antrag auf Zuweisung zu.
Für die Einrichtungen für jugendliche
Sexualstraftäter gilt prinzipiell das Gleiche. Dieses Thema ist sehr ernst zu
nehmen, deswegen werden wir uns auch keiner Diskussion verschließen.
Dennoch möchte ich jetzt ein paar Dinge sagen, die
vielleicht auch zum Verständnis für die laufende Arbeit der Kinder- und
Jugendwohlfahrt in unserer Stadt beitragen. Natürlich gibt es diesbezüglich
laufend ganz intensive Ausbildungen im eigenen Fortbildungszentrum.
Einen der vielen Schwerpunkte dabei bildet auch die
Arbeit betreffend sexuellen Missbrauch und sexuelle Gewalt. Die PsychologInnen
der MAG ELF stellen ein SpezialistInnenteam im Bereich der
Fremdunterbringungen. Gerade im vergangenen Jahr war die laufende Überprüfung
der Einrichtungen im Zusammenhang mit Sexualität und Gewalt einer der
Schwerpunkte. Natürlich gibt es eine penible Dokumentation der Fälle, um diese
zu veranschaulichen, aber nicht, um diese hochzustilisieren. Im
Überprüfungszeitraum des vergangenen Jahres gab es vier bis fünf Fälle, drei
davon waren schwerwiegend. Natürlich gibt es eine ganz konkrete Verfolgung
dieser Fälle, und es gab in jedem Fall auch eine Anzeige gegen strafmündige
Täter.
Abgesehen von der Tragik dieser Fälle ersieht man
daraus, dass sich all diese Fälle in einer WG ereignet haben, die unter
therapeutischer Begleitung mit speziell geschultem Personal stand. Daran sieht
man, dass so etwas einerseits nie ganz zu verhindert ist, dass es andererseits
aber sehr ernst genommen wird, und daher warne ich an dieser Stelle auch vor
Panikmache in dieser Frage.
Zur Prozessbegleitung: Wenn wir unterstützend wirken
können, dass es diese Vereinbarung zwischen dem Verein MEN und dem
Bundesministerium für Justiz wieder geben soll, dann machen wir das gerne,
weshalb wir natürlich eine Zustimmung zur Zuweisung brauchen.
Bei der Schulmediation ist das ein bisschen anders.
Wir haben das an dieser Stelle auch schon oft diskutiert. Aus unserer Sicht ist
es gerade die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, Impulse zu liefern,
neue Projekte auszuarbeiten und aufzuzeigen, wie man es machen kann, dann aber,
wenn es einen Regelbetrieb geben soll, auch die Möglichkeit zu bieten,
nachzufragen, wie es von anderen gemacht wird.
Die Mediation ist dafür ein gutes Beispiel. Das
Pilotprojekt im Alsergrund ging von der Kinder- und Jugendanwaltschaft
Alsergrund aus. Jetzt macht es der Bezirk gemeinsam mit einem Verein namens
„Together", und auch in vielen anderen Bezirken hat man sich mittlerweile
dafür interessiert, und wenn es dafür Interesse gibt, dann soll das natürlich
umgesetzt werden! – Für diese Pionierarbeit danke ich an dieser Stelle der
Kinder- und Jugendanwaltschaft explizit! Selbstverständlich soll das, wenn es
dafür Nachfrage gibt, auch geschehen.
Ich möchte uns alle am vierten Tag einer langen Woche
nicht länger vom Wochenende abhalten. Prinzipiell möchte ich euch sehr herzlich
für die Arbeit danken! Ich glaube, diese Arbeit hilft nicht nur Kindern und
Jugendlichen, sondern sie zeigt, wie politisch diese Arbeit neben allen
rechtlichen Aspekten und Pflichtaspekten ist. Ihr seid auf der Seite von
Kindern und Jugendlichen Lobby und Partei für diejenigen unter den Kindern und
Jugendlichen, die das definitiv nötig haben, und es ist schön, dass sie eine so
starke Lobby hinter sich haben!
Präsident Johann Hatzl:
Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wird von den Jugendanwälten das Wort
gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen. Die
Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich möchte nur einige wenige kurze Bemerkungen
machen: Die Einrichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien sowie in den
anderen Bundesländern ist seinerzeit aus ganz besonderen Gründen auf einer
guten gesetzlichen Grundlage und mit Vorgaben erfolgt, die damals festgelegt
wurden. Diese haben noch immer Gültigkeit, die Arbeit der Kinder- und
Jugendanwaltschaft ist noch immer dringend nötig. Deshalb ist auch die
Verfassung des Berichts und dessen Diskussion gut und richtig, und ich bedanke
mich für die Vorlage des Berichtes, für die intensive Arbeit und auch für die
Diskussion!
Darüber hinaus muss man sehr wohl zwischen der Aufgabenstellung
der Kinder- und Jugendanwaltschaft einerseits und ihrem Lobbying-Auftrag für
Kinder und Jugendliche auch mit österreichweiter Vernetzung andererseits
unterscheiden. Und es freut mich sehr, dass es zur Zeit so ausschaut, als
könnte es gelingen, zumindest in einigen Passagen des Jugendschutzgesetzes eine
österreichweite Regelung zu erreichen. Es waren ja vornehmlich unsere Kinder-
und Jugendanwälte, die sich seinerzeit dafür engagiert und auch durchgesetzt
haben, dass zumindest Wien, Niederösterreich und das Burgenland einen
einheitlichen Gesetzestext erarbeiten und beschließen konnten. Das freut mich,
und ich hoffe, dass die Überzeugungskraft doch einmal ausreichen wird, um das
weiter voranzutreiben. Vielleicht hat ein Vorstoß doch einmal Erfolg!
Zu beachten ist aber auch, dass
die Arbeit der Verantwortlichen der Gemeinde Wien, vornehmlich der MA 11,
aber auch vieler anderer Abteilungen, die sich für Kinder und Jugendliche
einsetzen, sozusagen deren Arbeit ist. Daher soll man das in der Diskussion
heute auch nicht vermischen. Die Anregungen dienen selbstverständlich dazu,
aufgenommen und diskutiert zu werden. Dennoch ist zwischen der Arbeit der
Kinder- und Jugendanwaltschaft mit ihrem Aufgabengebiet einerseits
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