Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 98
hier an dieser Stelle ganz sachlich zurück: Das hat
keine Grundlage, das hat auch schon vor dieser Studie keine Grundlage gehabt,
aber diese Studie bestätigt uns jetzt, dass die Zwangsheirat letztendlich sich
nicht auf bestimmte Länder oder Religionsgemeinschaften beschränken lässt. (Abg
Kurth-Bodo Blind: Na geh!)
Wir schieben in der Stadt dieses Thema ganz sicher
nicht weg, denn wir haben uns mit dieser Studie diesem Thema gestellt, und auch
wenn diese Studie natürlich eine sehr schwierige, sehr diffizile, sehr sensible
Forschungsarbeit in dem Bereich dargestellt hat, so konnten doch einige
Handlungsanleitungen für die Stadt festgemacht werden, an denen wir jetzt sehr
konkret arbeiten.
Und zum Schluss ist mir eines ganz, ganz wichtig zu
sagen: Das Thema der Zwangsheirat ist in allererster Linie ein Thema der
Gewalt, ein Thema der Gewalt und nicht ein Thema der Integration. Es ist ein
Thema der häuslichen Gewalt.
Wir können stolz sein auf unsere
Opferschutzeinrichtungen, wir können stolz sein auf unsere
Opferschutzgesetzgebung in diesem Bereich, auf unsere Gewaltschutzgesetzgebung.
Wir haben in Wien ein sehr, sehr dichtes Netz geknüpft, und ich bin mir auch
sicher, dass wir gemeinsam mit den konstruktiven Kräften in dieser Stadt den
Frauen und Mädchen, die davon betroffen sind, helfen können, ihnen eine
Perspektive geben können.
Wir haben hier sowohl im Strafrecht Schritte gesetzt
als auch in unseren eigenen Magistratsabteilungen, und ich bin zuversichtlich,
dass wir auch bei einer Evaluierung des Fremdenrechtes hier noch gesetzliche
Grundlagen für Frauen und Mädchen schaffen, die ihnen einen Schritt
weiterhelfen in Richtung Selbstbestimmung, ihnen weiterhelfen, um aus dieser
bedrohlichen Situation herauszukommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 02961-2007/0001 - KGR/LM) Sie wurde
von der Frau Abg Korun gestellt und ist ebenfalls an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz
und Personal gerichtet. (Seit dem
Inkrafttreten des restriktiven Staatsbürgerschaftsgesetzes berichten Medien in
regelmäßigen Abständen vom starken Rückgang der Einbürgerungszahlen. Wie viele
Einbürgerungsanträge wurden in den Jahren 2005, 2006 und in den ersten beiden
Quartalen von 2007 an die MA 35 gestellt und wie viele Einbürgerungen
wurden von dieser 2005, 2006 und in den ersten beiden Quartalen von 2007
vollzogen?)
Bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete!
Sie fragen mich nach Zahlen, Daten, und ich werde
diese jetzt einmal kurz vortragen.
Im Jahr 2005 wurden insgesamt
21 691 Erstanträge auf Einbürgerung gestellt. Im selben Zeitraum
wurden 12 748 Anträge auf Einbürgerung – jetzt Verleihung,
Erstreckung der Verleihung – positiv erledigt.
Im Jahr 2006 wurden 10 675 Erstanträge auf
Einbürgerung gestellt. Davon wurden im ersten Quartal nach der alten Rechtslage
4 924 Erstanträge auf Einbürgerung und im zweiten bis vierten Quartal
– neue Rechtslage ab dem 23. März 2006 – 5 751 Anträge auf
Einbürgerung gestellt. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 9 145 positive
Erledigung gezählt.
Im ersten Halbjahr 2007, Stichtag 25.6.2007, wurden
1 231 Erstanträge auf Einbürgerung gestellt und 2 712 positive
Erledigungen gezählt.
Dem Rückgang an Erledigungszahlen an Einbürgerungen
stehen weitaus komplexere und aufwendigere Verfahren nach der Novellierung ab
23.3.2006 gegenüber.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. – Die 1. Zusatzfrage: Frau Mag Korun.
Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im
Rathaus): Danke vielmals für die detaillierte Beantwortung, Frau Stadträtin.
Ich möchte bei der 1. Zusatzfrage einen
Zusatzbereich der Einbürgerungen ansprechen. In der Fragestunde am
15. Dezember 2006 habe ich eine Frage gerichtet an die seinerzeitige StRin
Sonja Wehsely betreffend die ziemlich hohen Einbürgerungsgebühren, die ja
bekanntlich aus Bundesgebühren und aus Landesgebühren bestehen. Ich möchte ihre
Antwort zu der Kostenfrage kurz zitieren.
Zitat Wehsely: „Ich kann mir vorstellen und habe das
auch schon getan, dass wir uns, und das nicht leise, bemühen werden, dass sich
auf Bundesebene bei den Gebühren etwas ändert. Denn es ist schon jetzt so, dass
nach dem derzeit in Geltung befindlichen Gesetz – und Sie haben es ja selbst angesprochen,
dass die Gebühren drastisch erhöht werden, nämlich mit der Verschärfung des
Staatsbürgerschaftsgesetzes – nur ein ganz kleiner Teil Landesgebühren
sind."
Sie hat also gesagt, dass die Stadt Wien und sie
persönlich sich dafür einsetzen werden, dass sich bei den Bundesgebühren etwas
ändert. Was hat die Stadt Wien bis jetzt dazu unternommen, und gibt es Signale
aus dem Bund oder positive Entwicklungen, was die Senkung von Bundesgebühren
bei der Einbürgerung betrifft?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Die Stadt Wien ist gerade in den letzten fünf
Monaten sehr aktiv gewesen, und das war auch schon ein Anliegen meiner
Vorgängerin Sonja Wehsely, dass wir gerade, was die Verschärfungen des
Fremdenrechtes insgesamt betrifft, hier auf Bundesebene erwirken, dass es a) zu
einer Evaluierung, aber b) auch zu einer Verbesserung der Rechtslage kommt. Wir
haben eine ganze Liste von rechtlichen Dingen bis hin zu dieser Gebührensache,
wo wir uns schon an die Bundesebene gewendet und gesagt haben, es gibt im
Regierungsübereinkommen die Installation der Integrationsplattform, und wir
verlangen, dass auf dieser Ebene eine Evaluierung des Fremdenrechtes, des
Staatsbürgerschaftsrechtes insgesamt stattfindet. Das wäre aus unserer Sicht
auch der Punkt, wo wir in einem komplexen Sinn diese Frage auch ansprechen.
Ich kann aber jetzt auch noch
schauen, ich glaube –
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