Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 98
glänzend aus mit den Bezirksvorstehern. Es ist eine
Mär, dass es hier Friktionen in irgendeiner Form gäbe. Selbstverständlich habe
ich auch ein ausgezeichnetes Verhältnis zur Bezirksvorsteherin des
1. Bezirks, gar keine Frage. Der 1. Bezirk war immer etwas
Besonderes, und daher ist die Beziehung auch eine besondere, die man hier hat.
(Heiterkeit.) Das liegt auf der Hand, das ist ja naheliegend.
In der Sache selbst ist schon ein bisschen auch von
meiner Seite darauf hinzuweisen, dass wir die Frage der Schulinstandhaltung
dezentralisiert haben und das Geld, das im Zentralbudget früher dafür
vorgesehen war, nunmehr auf die Bezirke verteilt wurde. Das heißt, hier ist
Geld vorhanden, und gemäß absolut derzeitiger Rechtslage ist es so, dass die
Bezirke für diese Instandhaltung der Schulen, egal, ob nun Generalsanierung
oder nicht, verantwortlich sind. Das ist die Rechtssituation.
Dazu ist natürlich auch zu sagen, dass es immer
wieder auch Hilfestellungen für die Bezirke gegeben hat, beispielsweise jene,
als wir uns gemeinsam darauf verständigt haben, dass in jedem Bezirk die
Generalsanierung einer Schule aus dem Zentralbudget finanziert wird. Eine etwas
ungerechte Geschichte, muss man ganz offen sagen, denn Bezirke, die drei oder
vier Schulen haben, bekommen ein Drittel beziehungsweise 25 Prozent
zugezahlt, für Bezirke, die, was weiß ich, 15, 16, 17, 18 Schulen haben, ist
das natürlich, sagen wir einmal, ein Tropfen auf den heißen Stein.
Daher ist das auch der Grund gewesen, warum dieses
Angebot steht, dass de facto aus dem Zentralbudget zu einer Schulinstandsetzung
40 Prozent zugezahlt werden. Das ist heute die Realität. Das heißt, man
hat die Bezirke hier nicht mit etwas belastet, sondern man zahlt ihnen
40 Prozent zu dem, was sie eigentlich an Pflicht übernommen haben und was
nach Recht und Gesetz auf Grund des Dezentralisierungsgesetzes ja auch
festgeschrieben ist, zu. Daher ist das für die Erfüllung ihrer Pflicht
eigentlich eine Entlastung mit 40 Prozent Zuschuss zu den jeweiligen
Kosten. Das ist eine Faktenaufzählung und nicht eine Diskussionsmöglichkeit.
Also ich glaube, dass es ein gutes und richtiges Angebot ist.
Bei Sonderfällen muss man sich natürlich die Sachen
immer wieder im Detail anschauen, und da bin ich auch in den Diskussionen sehr
offen. Weil die Höhenstraße hier erwähnt wurde, das ist für Herrn
Bezirksvorsteher Tiller natürlich ein Problem, und wir haben auch des Öfteren
darüber diskutiert. Ich habe ihm angeboten, dass wir diese Diskussion so
führen, wie wir sie beispielsweise über das Thema Schwarzenbergplatz oder über
verschiedene Projekte im 1. Bezirk geführt haben, weil man bei einem
solchen großen Projekt oder bei solch großen Projekten natürlich absehen kann,
dass sie, auch wenn sie unter das Dezentralisierungsgesetz fallen, natürlich
dann nicht umgesetzt werden können, weil der Bezirk das nun in der Tat nicht
alleine zahlen kann. Das gilt natürlich auch für die Höhenstraße.
Dass dann gelegentlich Diskussionen ein bisschen
aneinander vorbeilaufen, mag in der Tat an den handelnden Personen liegen, aber
am Ende des Tages kommt man damit zu Rande. Sie werden sehen, auch im
1. Bezirk werden wir das schaffen mit den Fragen von Garagenbau und
Platzgestaltungen. Wir werden am Ende des Tages auch hier zu einem guten
Ergebnis kommen.
So gesehen bin ich ganz zuversichtlich, dass sich das
herzliche Verhältnis, das persönlich herrscht, dann auch materialisieren wird
in den entsprechenden Projektumsetzungen in den Bezirken.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen zur
2. Zusatzfrage: Frau Abg Matiasek.
Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrter Landeshauptmann!
Ich möchte wieder ein bisschen eher in die Sache
gehen als in das Verhältnis zwischen den einzelnen Bezirksvorstehern und der
Stadt. Es steht ja fest, es haben viele Bezirke Schulden machen müssen. Das
sehen wir jetzt, wenn wir uns die Reihung anschauen. Auf der anderen Seite gibt
es ein paar Bezirke, die haben Mittel, wobei man schon auch dazusagen muss, da
ist halt manchmal, vielleicht auch aus Angst, in diesen Schuldentopf zu
gelangen, vielleicht ein bisschen zu wenig geschehen.
Fest steht, dass eben die Dezentralisierung nicht nur
evaluiert, sondern, wie ich fast meine, reformiert werden muss. Ich denke, da
muss man auf drei Punkte eingehen.
So sind die Parameter für die Zuteilung der Mittel,
glaube ich, schon zu überdenken, weil sich ja auch die Stadt entwickelt hat und
hier entsprechende Veränderungen eingetreten sind.
Dann die Kompetenzverteilung, und das ist mir ein
wesentlicher Punkt. Viele Bezirke haben etwa mit Friedhöfen oder Märkten
Einrichtungen, die andere Bezirke nicht haben, die aber sozusagen von
übergeordnetem Interesse sind, in der ganzen Region etwa, das kann auch ein
großer Park sein. Diese Bezirke haben damit natürlich Schwierigkeiten. Sie
müssen sie zwar erhalten, sie sind aber von übergeordneter Nutzung. Und dann
geht es natürlich um die Höhe der Mittel selbst.
Können Sie sich dem Gedanken anschließen, dass man
gerade bezüglich dieser übergeordneten Einrichtungen, wie ich sie nennen will,
doch eine Reform macht und andenkt, hier eine Änderung durchzuführen, damit
nicht ein unter Umständen kleiner Bezirk eine große Einrichtung zu erhalten hat
und sich mit der sozusagen finanziell erhängt? Könnten Sie sich vorstellen,
dass man hier eingreift und sagt, das werden wir vielleicht wieder
zurücknehmen, dafür ändern wir eher etwas im Bereich der Kompetenzen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Das Prinzip ist ja sehr
einfach: Geld folgt Aufgabe. Wenn daher in einem Bezirk eine besondere
Anhäufung von Parks ist – ich nehme beispielsweise den 18. Bezirk her, der
natürlich ein besonders begrünter Bezirk ist, wobei ich jetzt von den Flächen,
die von der MA 49 bewirtschaftet werden,
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