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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 98

 

glänzend aus mit den Bezirksvorstehern. Es ist eine Mär, dass es hier Friktionen in irgendeiner Form gäbe. Selbstverständlich habe ich auch ein ausgezeichnetes Verhältnis zur Bezirksvorsteherin des 1. Bezirks, gar keine Frage. Der 1. Bezirk war immer etwas Besonderes, und daher ist die Beziehung auch eine besondere, die man hier hat. (Heiterkeit.) Das liegt auf der Hand, das ist ja naheliegend.

 

In der Sache selbst ist schon ein bisschen auch von meiner Seite darauf hinzuweisen, dass wir die Frage der Schulinstandhaltung dezentralisiert haben und das Geld, das im Zentralbudget früher dafür vorgesehen war, nunmehr auf die Bezirke verteilt wurde. Das heißt, hier ist Geld vorhanden, und gemäß absolut derzeitiger Rechtslage ist es so, dass die Bezirke für diese Instandhaltung der Schulen, egal, ob nun Generalsanierung oder nicht, verantwortlich sind. Das ist die Rechtssituation.

 

Dazu ist natürlich auch zu sagen, dass es immer wieder auch Hilfestellungen für die Bezirke gegeben hat, beispielsweise jene, als wir uns gemeinsam darauf verständigt haben, dass in jedem Bezirk die Generalsanierung einer Schule aus dem Zentralbudget finanziert wird. Eine etwas ungerechte Geschichte, muss man ganz offen sagen, denn Bezirke, die drei oder vier Schulen haben, bekommen ein Drittel beziehungsweise 25 Prozent zugezahlt, für Bezirke, die, was weiß ich, 15, 16, 17, 18 Schulen haben, ist das natürlich, sagen wir einmal, ein Tropfen auf den heißen Stein.

 

Daher ist das auch der Grund gewesen, warum dieses Angebot steht, dass de facto aus dem Zentralbudget zu einer Schulinstandsetzung 40 Prozent zugezahlt werden. Das ist heute die Realität. Das heißt, man hat die Bezirke hier nicht mit etwas belastet, sondern man zahlt ihnen 40 Prozent zu dem, was sie eigentlich an Pflicht übernommen haben und was nach Recht und Gesetz auf Grund des Dezentralisierungsgesetzes ja auch festgeschrieben ist, zu. Daher ist das für die Erfüllung ihrer Pflicht eigentlich eine Entlastung mit 40 Prozent Zuschuss zu den jeweiligen Kosten. Das ist eine Faktenaufzählung und nicht eine Diskussionsmöglichkeit. Also ich glaube, dass es ein gutes und richtiges Angebot ist.

 

Bei Sonderfällen muss man sich natürlich die Sachen immer wieder im Detail anschauen, und da bin ich auch in den Diskussionen sehr offen. Weil die Höhenstraße hier erwähnt wurde, das ist für Herrn Bezirksvorsteher Tiller natürlich ein Problem, und wir haben auch des Öfteren darüber diskutiert. Ich habe ihm angeboten, dass wir diese Diskussion so führen, wie wir sie beispielsweise über das Thema Schwarzenbergplatz oder über verschiedene Projekte im 1. Bezirk geführt haben, weil man bei einem solchen großen Projekt oder bei solch großen Projekten natürlich absehen kann, dass sie, auch wenn sie unter das Dezentralisierungsgesetz fallen, natürlich dann nicht umgesetzt werden können, weil der Bezirk das nun in der Tat nicht alleine zahlen kann. Das gilt natürlich auch für die Höhenstraße.

 

Dass dann gelegentlich Diskussionen ein bisschen aneinander vorbeilaufen, mag in der Tat an den handelnden Personen liegen, aber am Ende des Tages kommt man damit zu Rande. Sie werden sehen, auch im 1. Bezirk werden wir das schaffen mit den Fragen von Garagenbau und Platzgestaltungen. Wir werden am Ende des Tages auch hier zu einem guten Ergebnis kommen.

 

So gesehen bin ich ganz zuversichtlich, dass sich das herzliche Verhältnis, das persönlich herrscht, dann auch materialisieren wird in den entsprechenden Projektumsetzungen in den Bezirken.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen zur 2. Zusatzfrage: Frau Abg Matiasek.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Landeshauptmann!

 

Ich möchte wieder ein bisschen eher in die Sache gehen als in das Verhältnis zwischen den einzelnen Bezirksvorstehern und der Stadt. Es steht ja fest, es haben viele Bezirke Schulden machen müssen. Das sehen wir jetzt, wenn wir uns die Reihung anschauen. Auf der anderen Seite gibt es ein paar Bezirke, die haben Mittel, wobei man schon auch dazusagen muss, da ist halt manchmal, vielleicht auch aus Angst, in diesen Schuldentopf zu gelangen, vielleicht ein bisschen zu wenig geschehen.

 

Fest steht, dass eben die Dezentralisierung nicht nur evaluiert, sondern, wie ich fast meine, reformiert werden muss. Ich denke, da muss man auf drei Punkte eingehen.

 

So sind die Parameter für die Zuteilung der Mittel, glaube ich, schon zu überdenken, weil sich ja auch die Stadt entwickelt hat und hier entsprechende Veränderungen eingetreten sind.

 

Dann die Kompetenzverteilung, und das ist mir ein wesentlicher Punkt. Viele Bezirke haben etwa mit Friedhöfen oder Märkten Einrichtungen, die andere Bezirke nicht haben, die aber sozusagen von übergeordnetem Interesse sind, in der ganzen Region etwa, das kann auch ein großer Park sein. Diese Bezirke haben damit natürlich Schwierigkeiten. Sie müssen sie zwar erhalten, sie sind aber von übergeordneter Nutzung. Und dann geht es natürlich um die Höhe der Mittel selbst.

 

Können Sie sich dem Gedanken anschließen, dass man gerade bezüglich dieser übergeordneten Einrichtungen, wie ich sie nennen will, doch eine Reform macht und andenkt, hier eine Änderung durchzuführen, damit nicht ein unter Umständen kleiner Bezirk eine große Einrichtung zu erhalten hat und sich mit der sozusagen finanziell erhängt? Könnten Sie sich vorstellen, dass man hier eingreift und sagt, das werden wir vielleicht wieder zurücknehmen, dafür ändern wir eher etwas im Bereich der Kompetenzen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Das Prinzip ist ja sehr einfach: Geld folgt Aufgabe. Wenn daher in einem Bezirk eine besondere Anhäufung von Parks ist – ich nehme beispielsweise den 18. Bezirk her, der natürlich ein besonders begrünter Bezirk ist, wobei ich jetzt von den Flächen, die von der MA 49 bewirtschaftet werden,

 

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