Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 74
Begründung.
Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich die
Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
KonsumentInnenschutz und Personal zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke
schön. – Sehr gehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Lassen Sie mich vorweg vor dieser Beantwortung der
Fragen eines sagen: Ich sehe die Bettelei in aller erster Linie im Zusammenhang
mit sozialen Fragen. Will man Bettelei verhindern, dann wird das Verbot nicht
der richtige Weg sein, sondern dann wird es darum gehen, die gesellschaftliche
Situation, die soziale Situation dieser Menschen zu verbessern.
Die Stadt Wien unternimmt hier sehr viel in dieser
Hinsicht. Wir haben viele Angebote, und wir versuchen, das Problem der Bettelei
an den Wurzeln zu packen. Und ich denke mir, eines ist ganz wichtig: Hier ist
nicht immer die einfachste Lösung, nämlich der Ruf nach mehr Polizei, die beste
Lösung, sondern da sind intelligente Lösungen gefragt. (Beifall bei der
SPÖ.)
Ich möchte jetzt zur Beantwortung Ihrer Fragen
kommen.
Zu den Fragen 1 und 2: Änderung der derzeitigen
Rechtslage beziehungsweise des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes.
Der § 2 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes stellt aggressives, aufdringliches und organisiertes Betteln unter Strafe. Und das ist ausreichend – ausreichend, um die Bevölkerung vor Belästigung durch Bettelei zu schützen.
Auch die Strafbarkeit von Bettelei als Beteiligter
einer organisierten Gruppe, so wie Sie es fordern, ist bereits geltendes Recht.
(Abg Mag Wolfgang Jung: Hoffentlich!)
Weiters besteht die Möglichkeit der Wegweisung von
aggressiven Bettlerinnen und Bettlern nach Anweisung und Abmahnung.
Das Festhalten, das Ergreifen oder Zupfen am Gewand
und das Versperren des Weges kann bereits nach dem Tatbestand der Unfugabwehr
des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes bestraft werden. (Abg DDr Eduard Schock: Das ist ja nicht beweisbar, Frau Kollegin! Das ist
ja nicht beweisbar!)
AnstifterInnen zur Bettelei sind nach dem § 7
des Verwaltungsstrafgesetzes strafbar.
Die Verhängung höherer Geldstrafen bei Anstiftung von
Frauen und Kindern zur Bettelei und auch von Behinderten kann bereits nach den
Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes über erschwerende
Strafzumessungsgründe erfolgen.
Auch der Verfall von Geld, das durch strafbare
Bettelei beschafft wurde, kann verfügt werden.
Für die Bundespolizeidirektion Wien als zuständige
vollziehende Behörde des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes sind also bereits
die notwendigen rechtlichen Bestimmungen vorhanden, um aggressives und
organisiertes Betteln zu bekämpfen. Der Handlungsbedarf für die Bekämpfung der
so genannten Bettlermafia besteht auf Seiten der Polizei. Somit ist der Herr
Innenminister gefordert, der Wiener Polizei ausreichende Personalressourcen zur
Verfügung zu stellen.
Nach aktuellster Mitteilung der
Bundespolizeidirektion Wien wurden von den Polizeikommissariaten im
Jahr 2006 577 Verfahren wegen strafbarer Bettelei geführt. Die
Kontrollen erfolgen im Rahmen von Schwerpunktaktionen, aber auch im Zuge des
Streifendienstes. Die Polizei führt über Wegweisungen von BettlerInnen nach dem
Wiener Landes-Sicherheitsgesetz keine Statistik. Obwohl die Stadt Wien für den
Vollzug des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes nicht zuständig ist, stellt die
Stadt Wien der Bundespolizeidirektion Wien Mitarbeiter der Magistratsdirektion,
Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit, die Gruppe Krisenmanagement und
Sofortmaßnahmen als Unterstützung für diese Schwerpunktaktionen gegen verbotene
Bettelei zur Verfügung.
Mit Beginn der Sicherheitspartnerschaft zwischen der
Stadt Wien und dem Bundesministerium für Innere Angelegenheiten ab April 2005
wurden von der MDKS bereits 83 gemeinsame Überprüfungen mit der Polizei gegen
Bettelei in Wien durchgeführt. Diese gemeinsamen Überprüfungen fanden in
folgenden Bereichen statt: 1. Bezirk, Innere Stadt: 42; 4. Bezirk in
der Nähe des Naschmarktes und am Naschmarkt: 26; 6. und 7. Bezirk, Ebene
Mariahilfer Straße: 10; U-Bahn-Stationen – da ist es auch speziell um
Bettlerkinder gegangen – 2; und Bettlerwohnungen im 2., 10., 16. und 17.
Bezirk: 3.
Bei diesen Aktionen hat die Polizei insgesamt 300
bettelnde Personen überprüft, und im Einzelnen konnten folgende Maßnahmen
gesetzt werden: Anzeigen nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz oder
Fremdenrecht: 131; Festnahmen nach dem Fremdenrecht oder der
Arrestüberstellung: 35; Organmandate oder Geldabnahmen: 30; Wegweisungen: 150.
Zusätzlich konnten bei Bettlerwohnungsüberprüfungen 24 Adressen mit 60
angetroffenen Personen und neun Festnahmen nach dem Fremdenrecht festgestellt
werden.
Weiters wurden im März 2007 Kontrollen von vier
illegalen Bettlerunterkünften mit insgesamt 32 aufhältigen Personen im
11. Bezirk und die anschließende Sperre dieser Objekte durchgeführt.
Und von wegen, die Stadtverwaltung ignoriert.
Mitnichten! Seit Anfang März 2007 – also mit dem Saisonbeginn, wie Sie es
nennen – wird an den Wochenenden eine gemeinsame Schwerpunktaktion mit der
Polizei bis zu den Osterfeiertagen in den Bereichen Innere Stadt und
Mariahilfer Straße durchgeführt. Danach wird von der MDKS ein Lagebild erstellt
und dann einvernehmlich mit der Polizei die weitere Vorgangsweise festgelegt.
In den beiden vergangenen Jahren hat sich in den von
der Polizei intensiv bestreiften Bereichen Innere Stadt und Naschmarkt eine
spürbare Verbesserung der Situation ergeben. Auch in der Mariahilfer Straße
wurden jüngst weniger Bettlerinnen und Bettler angetroffen.
Die bei den gemeinsam
durchgeführten Kontrollen angetroffenen BettlerInnen stammen zum überwiegenden
Teil aus der Slowakei und aus Rumänien. Die Anzahl der in den Vorjahren oft
tätigen bulgarischen
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