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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 74

 

Begründung.

 

Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke schön. – Sehr gehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Lassen Sie mich vorweg vor dieser Beantwortung der Fragen eines sagen: Ich sehe die Bettelei in aller erster Linie im Zusammenhang mit sozialen Fragen. Will man Bettelei verhindern, dann wird das Verbot nicht der richtige Weg sein, sondern dann wird es darum gehen, die gesellschaftliche Situation, die soziale Situation dieser Menschen zu verbessern.

 

Die Stadt Wien unternimmt hier sehr viel in dieser Hinsicht. Wir haben viele Angebote, und wir versuchen, das Problem der Bettelei an den Wurzeln zu packen. Und ich denke mir, eines ist ganz wichtig: Hier ist nicht immer die einfachste Lösung, nämlich der Ruf nach mehr Polizei, die beste Lösung, sondern da sind intelligente Lösungen gefragt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich möchte jetzt zur Beantwortung Ihrer Fragen kommen.

 

Zu den Fragen 1 und 2: Änderung der derzeitigen Rechtslage beziehungsweise des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes.

 

Der § 2 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes stellt aggressives, aufdringliches und organisiertes Betteln unter Strafe. Und das ist ausreichend – ausreichend, um die Bevölkerung vor Belästigung durch Bettelei zu schützen.

 

Auch die Strafbarkeit von Bettelei als Beteiligter einer organisierten Gruppe, so wie Sie es fordern, ist bereits geltendes Recht. (Abg Mag Wolfgang Jung: Hoffentlich!)

 

Weiters besteht die Möglichkeit der Wegweisung von aggressiven Bettlerinnen und Bettlern nach Anweisung und Abmahnung.

 

Das Festhalten, das Ergreifen oder Zupfen am Gewand und das Versperren des Weges kann bereits nach dem Tatbestand der Unfugabwehr des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes bestraft werden. (Abg DDr Eduard Schock: Das ist ja nicht beweisbar, Frau Kollegin! Das ist ja nicht beweisbar!)

 

AnstifterInnen zur Bettelei sind nach dem § 7 des Verwaltungsstrafgesetzes strafbar.

 

Die Verhängung höherer Geldstrafen bei Anstiftung von Frauen und Kindern zur Bettelei und auch von Behinderten kann bereits nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes über erschwerende Strafzumessungsgründe erfolgen.

 

Auch der Verfall von Geld, das durch strafbare Bettelei beschafft wurde, kann verfügt werden.

 

Für die Bundespolizeidirektion Wien als zuständige vollziehende Behörde des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes sind also bereits die notwendigen rechtlichen Bestimmungen vorhanden, um aggressives und organisiertes Betteln zu bekämpfen. Der Handlungsbedarf für die Bekämpfung der so genannten Bettlermafia besteht auf Seiten der Polizei. Somit ist der Herr Innenminister gefordert, der Wiener Polizei ausreichende Personalressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Nach aktuellster Mitteilung der Bundespolizeidirektion Wien wurden von den Polizeikommissariaten im Jahr 2006 577 Verfahren wegen strafbarer Bettelei geführt. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen von Schwerpunktaktionen, aber auch im Zuge des Streifendienstes. Die Polizei führt über Wegweisungen von BettlerInnen nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz keine Statistik. Obwohl die Stadt Wien für den Vollzug des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes nicht zuständig ist, stellt die Stadt Wien der Bundespolizeidirektion Wien Mitarbeiter der Magistratsdirektion, Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit, die Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen als Unterstützung für diese Schwerpunktaktionen gegen verbotene Bettelei zur Verfügung.

 

Mit Beginn der Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Wien und dem Bundesministerium für Innere Angelegenheiten ab April 2005 wurden von der MDKS bereits 83 gemeinsame Überprüfungen mit der Polizei gegen Bettelei in Wien durchgeführt. Diese gemeinsamen Überprüfungen fanden in folgenden Bereichen statt: 1. Bezirk, Innere Stadt: 42; 4. Bezirk in der Nähe des Naschmarktes und am Naschmarkt: 26; 6. und 7. Bezirk, Ebene Mariahilfer Straße: 10; U-Bahn-Stationen – da ist es auch speziell um Bettlerkinder gegangen – 2; und Bettlerwohnungen im 2., 10., 16. und 17. Bezirk: 3.

 

Bei diesen Aktionen hat die Polizei insgesamt 300 bettelnde Personen überprüft, und im Einzelnen konnten folgende Maßnahmen gesetzt werden: Anzeigen nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz oder Fremdenrecht: 131; Festnahmen nach dem Fremdenrecht oder der Arrestüberstellung: 35; Organmandate oder Geldabnahmen: 30; Wegweisungen: 150. Zusätzlich konnten bei Bettlerwohnungsüberprüfungen 24 Adressen mit 60 angetroffenen Personen und neun Festnahmen nach dem Fremdenrecht festgestellt werden.

 

Weiters wurden im März 2007 Kontrollen von vier illegalen Bettlerunterkünften mit insgesamt 32 aufhältigen Personen im 11. Bezirk und die anschließende Sperre dieser Objekte durchgeführt.

 

Und von wegen, die Stadtverwaltung ignoriert. Mitnichten! Seit Anfang März 2007 – also mit dem Saisonbeginn, wie Sie es nennen – wird an den Wochenenden eine gemeinsame Schwerpunktaktion mit der Polizei bis zu den Osterfeiertagen in den Bereichen Innere Stadt und Mariahilfer Straße durchgeführt. Danach wird von der MDKS ein Lagebild erstellt und dann einvernehmlich mit der Polizei die weitere Vorgangsweise festgelegt.

 

In den beiden vergangenen Jahren hat sich in den von der Polizei intensiv bestreiften Bereichen Innere Stadt und Naschmarkt eine spürbare Verbesserung der Situation ergeben. Auch in der Mariahilfer Straße wurden jüngst weniger Bettlerinnen und Bettler angetroffen.

 

Die bei den gemeinsam durchgeführten Kontrollen angetroffenen BettlerInnen stammen zum überwiegenden Teil aus der Slowakei und aus Rumänien. Die Anzahl der in den Vorjahren oft tätigen bulgarischen

 

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