Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 74
Mödling und Stockerau beteiligen.
Es ist auch manches neu. Bei der Förderung von
Garagen ist neu, dass es 15 weitere Garagenstandorte mit
3 120 Stellplätzen geben wird.
Es wird ein weiteres Beschleunigungsprogramm für den
öffentlichen Verkehr geben, weitere Förderung der Verkehrssicherheit,
nochmalige Überprüfung der grünen Welle, Ausbau von Radabstellanlagen,
Nachrüstung der Fahrradräume, „grüne Bügel" in den Bezirken, also
Aufstellung von weiteren 800 Bügeln jährlich für insgesamt 1 600
Räder.
Weiters soll die Ausweitung von Citybike-Stationen
erfolgen. Wir haben bis dato ja mittlerweile schon 50 Citybike-Stationen
mit der Gewista erfolgreich
umgesetzt, und es soll ein weiterer Ausbau erfolgen. Eine komplette
Citybike-Anlage kostet ja immerhin 50 000 bis 70 000 EUR pro
Standort, und hier ist eine finanzielle Unterstützung der Stadt geplant.
Das sind jetzt wirklich in Kurzform die zehn Punkte,
die angekündigt worden sind, aber ich möchte jetzt noch einen zentralen Punkt
ansprechen, und das ist das Verfassungsmäßige. Sicher, es steht im Masterplan,
dass ein solches Parkabgabengesetz gemacht werden soll, es sitzen aber
natürlich, wenn man einen Masterplan macht, nicht zehn Verfassungsjuristen
dabei, die jede Idee, jede Zielvorstellung und jede kreative Herangehensweise
sofort verfassungsrechtlich abklopfen. Wenn man das immer machen würde, wäre
wahrscheinlich jegliches Arbeiten schwer, wenn man dann im Nachhinein
feststellt, das ist verfassungsmäßig schwer möglich.
Die Gründe hat, glaube ich, auch schon die Frau
Vizebürgermeisterin aufgezählt. Erstens: Eine exzessive Besteuerung in dem
Sinn, dass es eine Parkometerabgabe und eine Parkabgabe kumulativ gibt und
diese einzuheben wären, wäre verfassungsrechtlich wahrscheinlich nicht
zulässig.
Weiters ist das Gleichheitsgebot eben gerade in Abgabensachen
besonders streng zu handhaben. Und – was auch schon erwähnt worden ist – das
Überwiegen eines Lenkungseffektes ist nicht zulässig.
Wir haben ein Abgabengesetz grundsätzlich so zu
gestalten, dass primär der Zweck der legitimen Einnahmenerzielung zu stehen
hat, und die Nebeneffekte sind sozusagen Nebeneffekte, die wir natürlich
wünschen und auch fördern, aber sie sind Nebeneffekte. Und das bedeutet im
Konkreten, dass wir ein Überwiegen der Lenkungseffekte als Landesgesetzgeber
nicht beschließen können. Dafür wäre der Bundesgesetzgeber im Rahmen von
Art 11 B-VG, Straßenpolizei, zuständig, und das können wir nicht.
Ich erinnere an das Ausländerwahlrecht, das wir mit
viel besseren Voraussetzungen hier beschlossen haben, weil damals
ausgezeichnete Gutachten von höchst renommierten Verfassungsrechtlern vorlagen,
die gesagt haben, das ist möglich. Juristisch überraschend hat der
Verfassungsgerichtshof anders entschieden, und wir haben uns natürlich daran
gehalten. Aber wenn wir jetzt von vornherein schon so schwerwiegende und
durchaus plausible Bedenken haben, dann können wir das halt – und ich sage
persönlich: leider – nicht machen, weil das eben nicht seriös wäre.
In dem Sinn sei zusammengefasst: Die
Parkraumbewirtschaftung in Wien ist eine Erfolgsstory. Sie hat zur Entlastung
des Parkraumes geführt. Die Stellplatzentlastung in den Innenbezirken ist
durchaus in einem gewissen Maß erfolgt. Im Durchschnitt haben wir jetzt
70 Prozent Auslastung. Dadurch ist auch weniger verkehrsbehinderndes Parken
eingetreten, weniger Parken in zweiter Spur, weniger Parken auf Schutzwegen und
dadurch auch mehr Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer.
Man braucht weniger Zeit für die Parkplatzsuche, es gibt weniger Lärm- und
Luftverschmutzung.
Wir werden diesen erfolgreichen Weg fortsetzen. –
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte über die Beantwortung der
Dringlichen Anfrage ist somit beendet.
Wir kommen
zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag der Grünen Fraktion
betreffend Parkabgabegesetz, der ja schon ausführlich erläutert wurde. Dieser
Antrag lautet auf Zuweisung an die Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik
und Wiener Stadtwerke.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dieser
Zuweisung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist, gegen die
Freiheitlichen und gegen die ÖVP, so mit Mehrheit beschlossen.
Wir kommen nun zur Dringlichen Anfrage der
Freiheitlichen Partei und dazu, dass die von den Abgen DDr Schock und Veronika
Matiasek eingebrachte, an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe
Integration, Frauenfrauen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtete
Dringliche Anfrage betreffend generelles Bettelverbot vom Fragesteller mündlich
begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde.
Auf die Verlesung wurde verzichtet.
Für die nun folgende Begründung der Dringlichen
Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs 1 eine Redezeit von
20 Minuten vor.
Zu Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun
Herrn Abg DDr Schock das Wort.
Abg DDr Eduard Schock (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Wir haben diese Dringliche Anfrage gestellt, weil wir
bei der Bettelei die politisch korrekte Sprachregelung einmal hinterfragen und
auch entlarven wollen, eine politisch korrekte Sprachregelung, die immer heißt:
„Armut kann man nicht verbieten."
Aber, meine Damen und Herren,
diese politisch korrekte Sprachregelung ist ja, wie es meistens bei diesen
Sprachregelungen ist, einfach grundfalsch. Denn wie schaut denn die Realität
aus? Es gibt die organisierte Bettelei, die Bettlermafia. Hauptsächlich aus
Osteuropa stammen die Bettler und werden eigentlich mit Zwang von ihren Bossen,
von den Bossen der Bettlermafia, in
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