Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 74
die Regelungen betreffend die Haftungserleichterung
und Haftungsbefreiung des Veräußerers bei einem Betriebsübergang festgelegt
werden. Hiezu ist festzustellen, dass die bundesgesetzliche Regelung erst vor
Kurzem erlassen wurde, dass aber in der Zwischenzeit zwei Höchstgerichtsurteile
ergangen sind und diese Höchstgerichtsurteile diese Dinge wieder in Frage
gestellt haben. Daher ist das als offene Frage zu betrachten, und ich glaube,
auch hier wäre in der Sache selbst durch das Land zu entscheiden und nicht die
formale Ablenkung und Abbiegung in Richtung Bundesgesetzgeber hervorzuheben.
Ein weiterer Einwand seitens der Arbeiterkammer
bezieht sich darauf, dass die Aufnahmevoraussetzung der körperlichen und
geistigen Eignung von Lehrstellenwerbern nicht stattfinden sollte, sie stünde
im Gegensatz zur Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Dieser Meinung können
wir uns keinesfalls anschließen. Ich glaube, es sollte eine
Selbstverständlichkeit sein, dass Berufswerber, in welcher Position auch immer,
natürlich körperliche und geistige Eignung mitbringen müssen. Alles andere wäre
Humbug. Solche Aufnahmevoraussetzungen EG-rechtlich oder EU-rechtlich regeln zu
wollen, ist einfach eine Groteske, und man kann jetzt schon sagen, dass solche
völlig lebensfremden Bestimmungen jenseits der Wirtschaft stattfinden. Und es
ist auch gut so, dass sie nicht verwirklicht werden.
Wir können daher klar und eindeutig feststellen, wir
können, obwohl das großteils formale Übernahmen des EU-Rechtes und des
Bundesrechtes sind, wegen dieser genannten Unklarheiten diesem Entwurf nicht
zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Zum Wort gemeldet ist
Frau Abg Puller. Ich erteile es ihr.
Abg
Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen
und Herren!
Wir beziehen uns auch auf den Wegfall des § 29,
was ja schon ein bisschen eine Geschichte hat, denn in der Landesregierung
haben wir dagegen gestimmt, im Umweltausschuss haben wir dagegen gestimmt. So
weit ich informiert bin, hat die FPÖ im Umweltausschuss plus gestimmt (StR Johann Herzog: Wir haben unsere Meinung
geändert!), und ich bedanke mich, dass Sie sich anders entscheiden. Ich
habe das auch heftig kritisiert, dann ist sofort ein Reinwaschungs-OTS gekommen
seitens der ÖVP, die meinte, nicht selbst bei einer Sitzung anwesend zu sein,
aber danach alles zu kritisieren, ist keine sonderlich seriöse politische
Vorgangsweise. Und der Vorsitzende vom Umweltausschuss meinte auch, der
Kündigungsschutz bleibt natürlich bestehen.
Ich denke – und da schieße ich schon zurück –, man
kann in einem Ausschuss anwesend sein, aber sich dennoch nicht ganz auskennen,
denn Sie sprechen von einem Kündigungsschutz, der aufrechterhalten bleibt, aber
wir sprechen von dem besonderen Kündigungsschutz, der wegfallen soll und dem
Sie als Sozialdemokratische Partei zugestimmt haben. Das haben Sie irgendwie
verwechselt, aber das sind zwei Paar Schuhe.
Sie beziehen sich bei der Anpassung des
LandarbeiterInnengesetzes natürlich wie immer darauf, das sei eben aus verfassungsrechtlichen
Gründen und bundesgesetzlichen Notwendigkeiten in das Landesgesetz
eingearbeitet worden. Wir sind der Meinung, die rechtliche Begründung, dass auf
Grund der Änderung im entsprechenden Grundsatzgesetz des
Bundeslandarbeitsgesetzes der Kündigungsschutz im vorliegenden
Ausführungsgesetz aufgehoben werden muss, ist nicht haltbar. Auch die
ExpertInnen der Arbeiterkammer vertreten die Rechtsauffassung, dass das Land
diese Angelegenheit frei regeln kann. Die Arbeiterkammer meint in ihrer Stellungnahme,
es bleibt dem Landesgesetzgeber nach Einschätzung der Arbeiterkammer Wien
unbenommen, die Regelungen des Bundesgesetzgebers in diesem sozial
benachteiligenden Fall nicht zu übernehmen. Da das Landarbeitsgesetz kein
Verbot eines Kündigungsschutzes statuiert, kann das Land Wien diese
Angelegenheiten frei regeln. Artikel 15 Abs 6 B-VG.
Darüber hinaus möchte ich ein kleines Beispiel
anführen, wo solche Gesetze wie die Landarbeitsordnung hinführen. Und zwar
scheinen keine Personalkosten mehr auf, sondern einfach nur mehr Sachaufwand.
Auf Deutsch: Menschen werden zur Sache.
Ein Beispiel von einem Kollegen, dessen Sohn
Schlosser ist. (Abg Erich VALENTIN: Wovon reden Sie?) Genau von
demselben. Er hat eine fertige Lehre als Schlosser und ist seit dem vorigen
Jahr arbeitslos. Ich habe mit dem Herrn Schuster schon einmal darüber
gesprochen. Der kriegt Arbeitslose, kann jederzeit anfangen – aber als
Leiharbeiter! Und genau dieser Trend zeichnet sich auch ab, wenn wir dieser Landarbeitsordnung
zustimmen, und ich bin wirklich erstaunt, dass die verlängerten Arme der
Gewerkschaften nichts dagegen unternehmen, diesem Entwurf, dieser Novellierung
der Landarbeitsordnung zustimmen.
Aber Sie könnten vielleicht noch ein bisschen was
gutmachen und unserem Abänderungsantrag zustimmen, in dem es heißt:
„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der
vorliegende Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990
geändert wird, wird wie folgt geändert:
‚4. § 30 samt Überschrift entfällt.’" -
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Hursky. Ich erteile es ihm.
Abg Christian
Hursky (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Stadträtin! Hohes Haus!
Warum wir dieses Gesetz hier diskutieren, das hat
eigentlich der Herr StR Herzog mehr als perfekt ausgeführt. Es ist nichts
anderes, als dass wir hier EU-rechtliche Bestimmungen umsetzen, es ist nichts
anderes, als dass wir bundesrechtliche Bestimmungen nachvollziehen im Zuge des
EU-Gesetzes und anderer Dinge.
Die Schwierigkeit bei dieser
Gesetzesregelung ist – weil das der Herr StR Herzog auch so angesprochen hat,
dass wir als Land die Möglichkeit gehabt hätten, hier
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