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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 74

 

die Regelungen betreffend die Haftungserleichterung und Haftungsbefreiung des Veräußerers bei einem Betriebsübergang festgelegt werden. Hiezu ist festzustellen, dass die bundesgesetzliche Regelung erst vor Kurzem erlassen wurde, dass aber in der Zwischenzeit zwei Höchstgerichtsurteile ergangen sind und diese Höchstgerichtsurteile diese Dinge wieder in Frage gestellt haben. Daher ist das als offene Frage zu betrachten, und ich glaube, auch hier wäre in der Sache selbst durch das Land zu entscheiden und nicht die formale Ablenkung und Abbiegung in Richtung Bundesgesetzgeber hervorzuheben.

 

Ein weiterer Einwand seitens der Arbeiterkammer bezieht sich darauf, dass die Aufnahmevoraussetzung der körperlichen und geistigen Eignung von Lehrstellenwerbern nicht stattfinden sollte, sie stünde im Gegensatz zur Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Dieser Meinung können wir uns keinesfalls anschließen. Ich glaube, es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Berufswerber, in welcher Position auch immer, natürlich körperliche und geistige Eignung mitbringen müssen. Alles andere wäre Humbug. Solche Aufnahmevoraussetzungen EG-rechtlich oder EU-rechtlich regeln zu wollen, ist einfach eine Groteske, und man kann jetzt schon sagen, dass solche völlig lebensfremden Bestimmungen jenseits der Wirtschaft stattfinden. Und es ist auch gut so, dass sie nicht verwirklicht werden.

 

Wir können daher klar und eindeutig feststellen, wir können, obwohl das großteils formale Übernahmen des EU-Rechtes und des Bundesrechtes sind, wegen dieser genannten Unklarheiten diesem Entwurf nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Puller. Ich erteile es ihr.

 

Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir beziehen uns auch auf den Wegfall des § 29, was ja schon ein bisschen eine Geschichte hat, denn in der Landesregierung haben wir dagegen gestimmt, im Umweltausschuss haben wir dagegen gestimmt. So weit ich informiert bin, hat die FPÖ im Umweltausschuss plus gestimmt (StR Johann Herzog: Wir haben unsere Meinung geändert!), und ich bedanke mich, dass Sie sich anders entscheiden. Ich habe das auch heftig kritisiert, dann ist sofort ein Reinwaschungs-OTS gekommen seitens der ÖVP, die meinte, nicht selbst bei einer Sitzung anwesend zu sein, aber danach alles zu kritisieren, ist keine sonderlich seriöse politische Vorgangsweise. Und der Vorsitzende vom Umweltausschuss meinte auch, der Kündigungsschutz bleibt natürlich bestehen.

 

Ich denke – und da schieße ich schon zurück –, man kann in einem Ausschuss anwesend sein, aber sich dennoch nicht ganz auskennen, denn Sie sprechen von einem Kündigungsschutz, der aufrechterhalten bleibt, aber wir sprechen von dem besonderen Kündigungsschutz, der wegfallen soll und dem Sie als Sozialdemokratische Partei zugestimmt haben. Das haben Sie irgendwie verwechselt, aber das sind zwei Paar Schuhe.

 

Sie beziehen sich bei der Anpassung des LandarbeiterInnengesetzes natürlich wie immer darauf, das sei eben aus verfassungsrechtlichen Gründen und bundesgesetzlichen Notwendigkeiten in das Landesgesetz eingearbeitet worden. Wir sind der Meinung, die rechtliche Begründung, dass auf Grund der Änderung im entsprechenden Grundsatzgesetz des Bundeslandarbeitsgesetzes der Kündigungsschutz im vorliegenden Ausführungsgesetz aufgehoben werden muss, ist nicht haltbar. Auch die ExpertInnen der Arbeiterkammer vertreten die Rechtsauffassung, dass das Land diese Angelegenheit frei regeln kann. Die Arbeiterkammer meint in ihrer Stellungnahme, es bleibt dem Landesgesetzgeber nach Einschätzung der Arbeiterkammer Wien unbenommen, die Regelungen des Bundesgesetzgebers in diesem sozial benachteiligenden Fall nicht zu übernehmen. Da das Landarbeitsgesetz kein Verbot eines Kündigungsschutzes statuiert, kann das Land Wien diese Angelegenheiten frei regeln. Artikel 15 Abs 6 B-VG.

 

Darüber hinaus möchte ich ein kleines Beispiel anführen, wo solche Gesetze wie die Landarbeitsordnung hinführen. Und zwar scheinen keine Personalkosten mehr auf, sondern einfach nur mehr Sachaufwand. Auf Deutsch: Menschen werden zur Sache.

 

Ein Beispiel von einem Kollegen, dessen Sohn Schlosser ist. (Abg Erich VALENTIN: Wovon reden Sie?) Genau von demselben. Er hat eine fertige Lehre als Schlosser und ist seit dem vorigen Jahr arbeitslos. Ich habe mit dem Herrn Schuster schon einmal darüber gesprochen. Der kriegt Arbeitslose, kann jederzeit anfangen – aber als Leiharbeiter! Und genau dieser Trend zeichnet sich auch ab, wenn wir dieser Landarbeitsordnung zustimmen, und ich bin wirklich erstaunt, dass die verlängerten Arme der Gewerkschaften nichts dagegen unternehmen, diesem Entwurf, dieser Novellierung der Landarbeitsordnung zustimmen.

 

Aber Sie könnten vielleicht noch ein bisschen was gutmachen und unserem Abänderungsantrag zustimmen, in dem es heißt:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird, wird wie folgt geändert:

 

‚4. § 30 samt Überschrift entfällt.’" - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Hursky. Ich erteile es ihm.

 

Abg Christian Hursky (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Hohes Haus!

 

Warum wir dieses Gesetz hier diskutieren, das hat eigentlich der Herr StR Herzog mehr als perfekt ausgeführt. Es ist nichts anderes, als dass wir hier EU-rechtliche Bestimmungen umsetzen, es ist nichts anderes, als dass wir bundesrechtliche Bestimmungen nachvollziehen im Zuge des EU-Gesetzes und anderer Dinge.

 

Die Schwierigkeit bei dieser Gesetzesregelung ist – weil das der Herr StR Herzog auch so angesprochen hat, dass wir als Land die Möglichkeit gehabt hätten, hier

 

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