Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 74
3. Zusatzfrage. Herr Abg Mag Gerstl.
Abg Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Im Meldegesetz ist es
immer ganz wichtig, dass man auch im Bereich der Wahlen darauf achtet, dass
diejenigen, die wahlberechtigt sind, entsprechend gemeldet sind. Umgekehrt gibt
es da manchmal ein besonderes Spannungsverhältnis, wenn man vor den Wahlen die
Aushänge in den jeweiligen Häusern hat, wer wahlberechtigt ist und wer nicht.
Immer wieder gibt es Auffälligkeiten, dass da manche Personen aufscheinen, die
in dem Haus anscheinend gar nicht wohnen.
Da stellt sich einfach die
Frage: Welche Absichten haben Sie, diese Überprüfungen konkret durchzuführen?
Denn wir haben immer wieder gehört, dass manchmal, wenn es um die
Wahlberechtigung geht, die Wahlbehörde darauf verweist, dass es eigentlich
Sache der Meldebehörde und nicht ihre Angelegenheit sei. Wie versuchen Sie das
zu verquicken, dass wir in Zukunft sicher sein können, dass diejenigen, die
wahlberechtigt sind, auch wirklich wahlberechtigt sind und dass diejenigen, die
gemeldet sind, auch wirklich dort tätig und echt gemeldet sind?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Abgeordneter!
In aller Kürze: Ich habe
zuerst gesagt, 2 Millionen Datensätze,
600 000 Meldevorgänge im Jahr. Da ist es gut so, dass sowohl das
Meldewesen als auch die Wahlen in der MA 62 durchgeführt werden.
Gerade durch diese Aushänge
bekommen wir dann oft die entsprechenden Rückmeldungen, die wir brauchen, um
letztendlich dem, was die Abg Matiasek hier eingefordert hat, auch nachgehen zu
können. Weil da ruft uns dann jemand an und sagt, in seiner Wohnung sind nur
zwei Leute wahlberechtigt und nicht drei. Wenn wir den Hinweis bekommen, können
wir in der MA 62 sofort aktiv werden und schauen, wer da noch gemeldet ist
et cetera. Da arbeiten wir auch ganz toll mit den Hauseigentümern zusammen, die
sich anschauen können, wer eigentlich aller bei ihnen gemeldet ist.
Ich sehe das in dem Sinn
eher als einen Vorteil, dass hier eine Abgleichung, ein Erkennen und ein
Aktivwerden für uns möglich ist. Und das tun wir auch.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 4. Zusatzfrage. Frau Abg Matiasek.
Abg Veronika Matiasek
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Der Meldezettel ist
sozusagen ein kleines Dokument. Man kann einiges damit machen, so etwa ein Auto
mieten, ein Bankkonto eröffnen und so weiter. Umso mehr ist es natürlich schon
wichtig, dass man hier vorsichtig umgeht.
Sie sagen selbst, es sind
sehr viele Datensätze. Das hat natürlich aber auch zur Folge, dass es dadurch
interessanter ist, in der eben weniger überprüfbaren anonymen Großstadt
Scheinmeldungen durchzuführen, als etwa im kleinen Dorf, wo jeder jeden kennt,
oder auch in der Kleinstadt, wo man einfach weiß, wer wo wohnt und so weiter.
Das ist klar. Deswegen sind wir in Wien, auch wenn das Gesetz natürlich beim
Innenminister liegt, glaube ich, besonders gefordert, uns darum zu kümmern,
dass es zu keinen Unschärfen kommt.
Etwas anderes noch im
Zusammenhang mit den Meldungen, Frau Stadträtin, und da würde ich gerne wissen,
wie Sie dazu stehen. Es ist immer wieder dazu gekommen oder ist nach wie vor
aufrecht, dass etwa in der Zollergasse 15 im Verein der Frau Ute Bock auf
wenigen Quadratmetern und ohne Wohnmöglichkeit Hunderte gemeldet waren
beziehungsweise fällt mir auch noch ein Verein am Hernalser Gürtel ein, wo wir
wissen, dass es eine riesige Anzahl an Meldungen gibt, wo weder eine
Wohnmöglichkeit noch außer einigen kleinen Büroräumlichkeiten
Aufenthaltsmöglichkeiten vorhanden sind.
Wie stehen Sie dazu, dass diese Massenmeldungen im
Bereich der Flüchtlings- und Zuwandererbetreuung so stattfinden können, weil
letztlich hier dem Meldegesetz nicht Genüge getan wird, da derjenige, der dort
einen Meldezettel besitzt, sich dann nach einiger Zeit oft in die Anonymität
verzieht, aber ausgestattet mit diesem Dokument weiterhin in der Lage ist, etwa
ein Konto zu eröffnen, ein Auto anzumieten, also das Dokument wohl behält, aber
das durch diese Massenabwicklung gar nicht kontrollierbar ist? Wollen Sie das
aufrechterhalten?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau
Abgeordnete!
Ich möchte dazu Folgendes sagen und wirklich einen
politischen Blick darauf werfen, weil das hat für mich einen sehr sozialen
Aspekt: Ich möchte nicht immer automatisch Menschen, die zum Beispiel obdachlos
sind, und da sieht das Meldegesetz ganz konkret vor, wie man sich zu verhalten
hat, auch kriminalisieren. Es geht darum, dass das Meldegesetz sich genau
überlegt hat, was wir mit obdachlosen Menschen machen und wie wir die gemeldet
bekommen können. Ich finde es toll, wenn wir bestrebt sind, so viele Menschen
wie möglich dafür zu gewinnen, dass sie sich melden. Wenn sie sich melden, dann
wissen wir, wo sie sind, dann können wir sie versorgen, aber dann können wir
auch darauf schauen, dass sie sich letztendlich an die Spielregeln unserer
Gesellschaft halten. Das ist mir ganz wichtig.
Das, was Sie zum Beispiel mit Ute Bock beschreiben,
ist rechtlich möglich. Das ist auch gut so, weil nur so haben wir letztendlich
einen Überblick und können der Verantwortung in dieser Stadt in dieser Frage
auch gerecht werden.
Ich möchte Ihnen abschließend,
auch wenn wir mit der Zeit schon sehr fortgeschritten sind, noch sagen,
sämtliche Aspekte des Meldewesens sind eigentlich auch Aspekte, die der
Gemeinde übertragen sind und Punkte wären, die eher im Gemeinderat als im
Landtag zu besprechen wären, aber wir können uns gerne noch einmal darüber
unterhalten, wie wir mit unseren Obdachlosen und mit der Meldung der
Obdachlosen in dieser Stadt umgehen, weil da ist der Meldezettel an sich,
glaube ich, das geringste Problem, wiewohl er in der Frage,
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