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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 74

 

3. Zusatzfrage. Herr Abg Mag Gerstl.

 

Abg Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Im Meldegesetz ist es immer ganz wichtig, dass man auch im Bereich der Wahlen darauf achtet, dass diejenigen, die wahlberechtigt sind, entsprechend gemeldet sind. Umgekehrt gibt es da manchmal ein besonderes Spannungsverhältnis, wenn man vor den Wahlen die Aushänge in den jeweiligen Häusern hat, wer wahlberechtigt ist und wer nicht. Immer wieder gibt es Auffälligkeiten, dass da manche Personen aufscheinen, die in dem Haus anscheinend gar nicht wohnen.

 

Da stellt sich einfach die Frage: Welche Absichten haben Sie, diese Überprüfungen konkret durchzuführen? Denn wir haben immer wieder gehört, dass manchmal, wenn es um die Wahlberechtigung geht, die Wahlbehörde darauf verweist, dass es eigentlich Sache der Meldebehörde und nicht ihre Angelegenheit sei. Wie versuchen Sie das zu verquicken, dass wir in Zukunft sicher sein können, dass diejenigen, die wahlberechtigt sind, auch wirklich wahlberechtigt sind und dass diejenigen, die gemeldet sind, auch wirklich dort tätig und echt gemeldet sind?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Abgeordneter!

 

In aller Kürze: Ich habe zuerst gesagt, 2 Millionen Datensätze, 600 000 Meldevorgänge im Jahr. Da ist es gut so, dass sowohl das Meldewesen als auch die Wahlen in der MA 62 durchgeführt werden.

 

Gerade durch diese Aushänge bekommen wir dann oft die entsprechenden Rückmeldungen, die wir brauchen, um letztendlich dem, was die Abg Matiasek hier eingefordert hat, auch nachgehen zu können. Weil da ruft uns dann jemand an und sagt, in seiner Wohnung sind nur zwei Leute wahlberechtigt und nicht drei. Wenn wir den Hinweis bekommen, können wir in der MA 62 sofort aktiv werden und schauen, wer da noch gemeldet ist et cetera. Da arbeiten wir auch ganz toll mit den Hauseigentümern zusammen, die sich anschauen können, wer eigentlich aller bei ihnen gemeldet ist.

 

Ich sehe das in dem Sinn eher als einen Vorteil, dass hier eine Abgleichung, ein Erkennen und ein Aktivwerden für uns möglich ist. Und das tun wir auch.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 4. Zusatzfrage. Frau Abg Matiasek.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Der Meldezettel ist sozusagen ein kleines Dokument. Man kann einiges damit machen, so etwa ein Auto mieten, ein Bankkonto eröffnen und so weiter. Umso mehr ist es natürlich schon wichtig, dass man hier vorsichtig umgeht.

 

Sie sagen selbst, es sind sehr viele Datensätze. Das hat natürlich aber auch zur Folge, dass es dadurch interessanter ist, in der eben weniger überprüfbaren anonymen Großstadt Scheinmeldungen durchzuführen, als etwa im kleinen Dorf, wo jeder jeden kennt, oder auch in der Kleinstadt, wo man einfach weiß, wer wo wohnt und so weiter. Das ist klar. Deswegen sind wir in Wien, auch wenn das Gesetz natürlich beim Innenminister liegt, glaube ich, besonders gefordert, uns darum zu kümmern, dass es zu keinen Unschärfen kommt.

 

Etwas anderes noch im Zusammenhang mit den Meldungen, Frau Stadträtin, und da würde ich gerne wissen, wie Sie dazu stehen. Es ist immer wieder dazu gekommen oder ist nach wie vor aufrecht, dass etwa in der Zollergasse 15 im Verein der Frau Ute Bock auf wenigen Quadratmetern und ohne Wohnmöglichkeit Hunderte gemeldet waren beziehungsweise fällt mir auch noch ein Verein am Hernalser Gürtel ein, wo wir wissen, dass es eine riesige Anzahl an Meldungen gibt, wo weder eine Wohnmöglichkeit noch außer einigen kleinen Büroräumlichkeiten Aufenthaltsmöglichkeiten vorhanden sind.

 

Wie stehen Sie dazu, dass diese Massenmeldungen im Bereich der Flüchtlings- und Zuwandererbetreuung so stattfinden können, weil letztlich hier dem Meldegesetz nicht Genüge getan wird, da derjenige, der dort einen Meldezettel besitzt, sich dann nach einiger Zeit oft in die Anonymität verzieht, aber ausgestattet mit diesem Dokument weiterhin in der Lage ist, etwa ein Konto zu eröffnen, ein Auto anzumieten, also das Dokument wohl behält, aber das durch diese Massenabwicklung gar nicht kontrollierbar ist? Wollen Sie das aufrechterhalten?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete!

 

Ich möchte dazu Folgendes sagen und wirklich einen politischen Blick darauf werfen, weil das hat für mich einen sehr sozialen Aspekt: Ich möchte nicht immer automatisch Menschen, die zum Beispiel obdachlos sind, und da sieht das Meldegesetz ganz konkret vor, wie man sich zu verhalten hat, auch kriminalisieren. Es geht darum, dass das Meldegesetz sich genau überlegt hat, was wir mit obdachlosen Menschen machen und wie wir die gemeldet bekommen können. Ich finde es toll, wenn wir bestrebt sind, so viele Menschen wie möglich dafür zu gewinnen, dass sie sich melden. Wenn sie sich melden, dann wissen wir, wo sie sind, dann können wir sie versorgen, aber dann können wir auch darauf schauen, dass sie sich letztendlich an die Spielregeln unserer Gesellschaft halten. Das ist mir ganz wichtig.

 

Das, was Sie zum Beispiel mit Ute Bock beschreiben, ist rechtlich möglich. Das ist auch gut so, weil nur so haben wir letztendlich einen Überblick und können der Verantwortung in dieser Stadt in dieser Frage auch gerecht werden.

 

Ich möchte Ihnen abschließend, auch wenn wir mit der Zeit schon sehr fortgeschritten sind, noch sagen, sämtliche Aspekte des Meldewesens sind eigentlich auch Aspekte, die der Gemeinde übertragen sind und Punkte wären, die eher im Gemeinderat als im Landtag zu besprechen wären, aber wir können uns gerne noch einmal darüber unterhalten, wie wir mit unseren Obdachlosen und mit der Meldung der Obdachlosen in dieser Stadt umgehen, weil da ist der Meldezettel an sich, glaube ich, das geringste Problem, wiewohl er in der Frage,

 

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