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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 74

 

ergebnislos verlangt, dass nachgewiesene Fälle von Scheinmeldungen mit gefälschten Unterschriften der UnterkunftgeberIn bei der entsprechenden Adresse im ZMR und betreffend die ZMR-Zahl der FälscherIn angemerkt werden können, um so weitere Scheinmeldungen an derselben Adresse beziehungsweise Scheinmeldungen durch immer wieder dieselbe Person, zum Beispiel an einer anderen Adresse, gezielt finden, ermitteln und im Anlassfall eine solche Meldung verhindern zu können. Das Bundesministerium hat der MA 62 schriftlich geantwortet, dass dieser Vorschlag einer Novelle zum Meldegesetz vorbehalten ist. Der Zeithorizont ist aber in dem Fall noch ein bedauerlicherweise unbekannter.

 

Sie sehen also, dass wir im Sinne eines Meldeservices sehr wohl versuchen, alle unsere Aufgaben mit bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, dass es aber natürlich auch von unserer Seite her Verbesserungsvorschläge gibt, die nicht in unserer Kompetenz liegen und die wir schon im Jahr 2006 ans Ministerium weitergegeben haben. Ich hoffe, dass wir da mit unserer Initiative noch Glück haben werden.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Frau Abg Matiasek, bitte.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Danke für diese sehr ausführliche Auskunft. Es würden sich jetzt natürlich noch eine Reihe von Fragen und Bemerkungen ergeben. Ich werde es darauf beschränken, dass es natürlich durch die Anonymität einer Großstadt wesentlich attraktiver ist und daher vor allem eine Wiener Intention sein muss, und, wie ich jetzt gehört habe, offensichtlich auch ist, Verbesserungen zu erreichen, dass nicht das passiert - ich erinnere jetzt nur an den Zeitungsartikel -: „Plötzlich stand der Exekutor in der Wohnung", dass eben unbescholtene Personen in die Situation kommen, einen stillen Untermieter zu haben. Allein, wenn man diesen Vorgang schon macht, ist oft abzusehen, dass es auch um weitere kriminelle Handlungen im Umfeld dieser Personen geht, bis dann eventuell einmal die Tür aufgebrochen wird oder die Polizei in der Wohnung steht und das unter Umständen zu schweren psychischen oder auch physischen Erscheinungen bei den Betroffenen, die überhaupt nichts dafür können, führt, dass irgendwer in ihrer Wohnung gemeldet ist.

 

Frau Stadträtin, ich freue mich, wenn es Verbesserungen auf diesem Sektor gibt, denn vor allem war schon klar, dass Personen auf Grund von falschen Rechnungen oder einem Besuch des Exekutors und weiteren unangenehmen Dingen draufgekommen sind, aber viele wissen es überhaupt nicht, dass sie sozusagen einen stillen, nämlich einen illegalen Untermieter haben. Die Leute haben dann große Schwierigkeiten gehabt, diesen wieder loszuwerden, denn da hat die Behörde oft durchaus sehr zögerlich reagiert. Es war schwierig, es mussten mehrere Anläufe gemacht werden und es hat bis zu einem halben Jahr oder Jahr gedauert, einen nicht vorhandenen Untermieter wieder loszuwerden.

 

Daher meine Frage: Wird es vor allem in dem Bereich, wenn definitiv nachweisbar ist, dass diese Meldung nicht zu Recht besteht, für die betroffenen Bürger schneller gehen, diesen ungebetenen Gast wieder loszuwerden?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete!

 

Es gibt einen standardisierten Vorgang, den wir auf Grund der rechtlichen Lage einhalten müssen, aber ich kann Ihnen garantieren, dass unsere MitarbeiterInnen mit der gebotenen Sensibilität genau diese Fälle aufgreifen. Ich habe vorhin in meiner Darstellung auch beschrieben, von wo wir überall Informationen darüber bekommen müssen, damit wir einmal tätig werden können. Wenn wir das dann sind, dann haben wir wirklich mit einer ausreichenden MitarbeiterInnenzahl mit der entsprechenden Schulung die einzelnen Schritte zu durchgehen. Wenn wir uns jetzt melden und diese Person meldet sich bei uns, dann müssen wir den nächsten Schritt setzen. Wenn sich niemand meldet, müssen wir den nächsten Schritt setzen. Aber Tatsache ist, wir können nicht einfach auf Hopp oder Tropp jemanden abmelden, weil irgendjemand sagt, das ist bei ihm sozusagen ein stiller Untermieter. Das muss dementsprechend geprüft werden. Aber ich glaube, ich habe es gut dargestellt, dass wir in der Frage, wo wir als MA 62 aktiv sein können, wirklich aktiv sind und mit größter Sorgfalt und Sensibilität vorgehen. Das kann ich Ihnen versichern.

 

Die MitarbeiterInnen der MA 62 haben mir unterschiedlichste Fälle erzählt, mit denen sie konfrontiert sind. Da hat man auch gemerkt, das sind nicht Menschen, die einfach mit Zahlen, Daten und Fakten arbeiten müssen, sondern das sind Menschen, die sehr wohl auch sehen, dass hinter der Meldepflicht auch Personen stehen, mit denen sie in Kontakt und in Kommunikation treten. Ich glaube, das läuft wirklich sehr gut.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Frau Abg Puller, bitte.

 

Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

In aller Kürze: MigrantInnenberatungsstellen gegenüber wird immer wieder auf Fälle hingewiesen, wo AusländerInnen nach nur einmaliger schriftlicher Kontaktierung durch die Fremdenpolizei abgemeldet werden, wenn sie auf das Schreiben der Fremdenpolizei nicht reagiert haben.

 

Meine Frage: Wissen Sie von dieser Vorgehensweise in Wien und was werden Sie dagegen tun?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete!

 

Auch hier bewegen wir uns von Seiten der MA 62 ganz sicher in einem korrekten rechtlichen Rahmen, gehen vor, so wie es uns das Recht letztendlich auch vorgibt, haben aber, das habe ich vorhin schon gesagt, hier einen sehr menschlichen, humanen Zugang.

 

Wenn Sie mit einer solchen Situation konfrontiert sind, sagen Sie mir Name und Adresse und ich kann das in der MA 62 prüfen lassen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur

 

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