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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 74

 

Geschäftsgruppe schon bisher gesetzt wurden.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte schön, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Die vorhergehenden Fragen, insbesondere von Kollegen Maresch und von Kollegen Kenesei, haben sich sehr stark mit dem Bereich des Neubaus beschäftigt. Mit Ihrer Frage kann ich jetzt vielleicht auch noch einen Bezug zur Sanierung schaffen: Auch diesbezüglich hat das Land Wien bereits in der Vergangenheit Maßnahmen im Bereich der so genannten THEWOSAN-Sanierung, das heißt, in der thermisch energetischen Wohnhaussanierung gesetzt, und das ist ein ganz wesentlicher und wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, denn es ist uns mit dieser THEWOSAN-Sanierung gelungen, die Energieaufwendungen um die Hälfte zu reduzieren. Das heißt, ein Gebäude, das nach der THEWOSAN-Sanierung gedämmt ist, verwendet nur die Hälfte der Energie eines nicht sanierten Hauses in diesem Bereich. Durch diese Maßnahmen ist es allein im vorigen Jahr gelungen, über 184 000 t CO2-Emissionen einzusparen. Das ist ein Zeichen dafür, dass im Bereich des Neubaus, aber auch im Bereich der Sanierung, sehr viel möglich ist.

 

Betreffend die Vorschläge auch von Seiten des Bundesministers Pröll, dass es in Österreich bis zum Jahr 2015 einen allgemeinen Niedrigenergiehausstandard geben soll, möchte ich betonen, dass wir in Wien bereits seit dem Jahr 1998 erreicht haben, dass alle Wohnhausanlagen im Standard des Niedrigenergiehauses errichtet werden. Wir gehen jetzt schon den nächsten Schritt und bauen seit insgesamt drei Jahren im mehrgeschoßigen Wohnbau bereits nach dem Passivhausmodell und weiten diesen Bereich in Abstimmung mit den potenziellen Mieterinnen und Mietern auch aus. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir im Bereich des Neubaus, aber auch bei der Sanierung die Wohnbauförderungsmittel, wie ich meine, sehr effizient und gut einsetzen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Damit ist die 4. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 01411-2007/0001 - KFP/LM). Sie wurde von Frau Abg Veronika Matiasek gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Das Meldewesen, das im März 2002 von der Bundespolizei in die Kompetenz der Magistrate übergegangen ist, weist Schwachstellen auf, die es möglich machen, ohne Berechtigung zu einem Meldezettel zu kommen. Es besteht derzeit keine Legitimationspflicht für Österreicher, keine Überprüfung der Unterschrift, was Fälschungen ermöglicht, es gibt keine amtliche Mitteilung an den Unterkunftgeber [Eigentümer, Hauptmieter] über An- oder Abmeldungen. Die Adressen werden nicht auf ihre Richtigkeit überprüft und es sind beliebig viele Anmeldungen möglich. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass entsprechende Änderungen im Meldegesetz umgesetzt werden, um den Missbrauch zu beenden?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Sie sprechen acht Aspekte in Ihrer Anfrage an. Daher werde ich jetzt versuchen, diese schnell zu beantworten.

 

Zu Beginn möchte ich die Behauptung, die Meldebehörde nehme völlig ungeprüfte Meldevorgänge in Wien vor, richtig stellen. Bei jedem Meldevorgang hat die meldepflichtige Person alle Daten, die durch die Meldebehörde in das Zentrale und Lokale Melderegister einzutragen sind, durch öffentliche Urkunden, amtlicher Lichtbildausweis für ÖsterreicherInnen und Reisedokumente für AusländerInnen, nachzuweisen. Diese Vorschrift wird in der Praxis von den Wiener Meldeservicestellen selbstverständlich auch vollzogen. Ihre Behauptung, dass für ÖsterreicherInnen keine Legitimationspflicht bestehe, entspricht daher nicht der geltenden Rechtslage und der Praxis unseres Wiener Meldeservices.

 

Weiters wurden alle MitarbeiterInnen der Meldeservicestellen auf Initiative der MA 62 durch die Bundespolizeidirektion Wien genau geschult. Gefälschte oder verfälschte Reisedokumente, die bei Anmeldevorgängen ebenfalls verwendet werden, sollen sie so erkennen und bei der Polizei anzeigen.

 

Die Behauptung in Ihrer Anfrage, dass Meldeadressen bei Anmeldungen von der Meldebehörde nicht überprüft werden, ist ebenfalls nicht richtig. Die Meldebehörde hat bei Anmeldung zwingend eine vom Zentralen Melderegister vorgegebene Adressenauswahl zu verwenden. Damit ist gewährleistet, dass keine fiktiven oder falschen Adressen bei den Anmeldevorgängen verwendet werden können.

 

Es muss Ihnen aber auch klar sein, dass die Wiener Meldeservicestellen bei zirka 2 Millionen Datensätzen und 600 000 jährlichen Meldevorgängen in Wien keine lückenlose Aktualität des ZMR garantieren können. Mit gutem Grund sieht der § 15 des Meldegesetzes daher vor, dass die Meldebehörden dann amtliche Berichtigungen des ZMR vornehmen dürfen, wenn diese von melderechtlich unrichtigen Zuständen ausdrücklich Kenntnis erhalten. Nach dieser Bestimmung werden Verwaltungsverfahren mit Rückscheinbriefen an die betroffenen Personen, allfälligen Erhebungen und vor Ort öffentlichen Bekanntmachungen geführt. In Wien werden diese amstwegigen Berichtigungen und Abmeldungen im Ausmaß von zirka 40 000 Fällen im Jahr von der Fachabteilung, unserer MA 62, erledigt. Selbstverständlich überprüft die MA 62 nicht standardmäßig, nicht ohne Anlass, Meldedaten von BürgerInnen, da im Rahmen unseres Verfahrens der Feststellung des zumindest fallweisen Bewohnens oder Nächtigens in der Unterkunft die Privatsphäre der Betroffenen sicherlich berührt wird. Wenn aber auf Grund amtlicher Anzeigen, zum Beispiel von der Wiener Polizei, vom Erhebungsdienst der Stadt Wien, von sonstigen Behörden oder auch privaten Personen ein begründeter Verdacht angezeigt wird, dass jemand an einer Adresse aufrecht gemeldet ist, dort aber nicht tatsächlich fallweise nächtigt oder wohnt, ist die MA 62 gesetzlich verpflichtet, ein amtliches Berichtigungsverfahren einzuleiten.

 

Weiters führt die MA 62 seit der Übernahme des

 

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