Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 74
Geschäftsgruppe schon bisher
gesetzt wurden.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte schön, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Die
vorhergehenden Fragen, insbesondere von Kollegen Maresch und von Kollegen
Kenesei, haben sich sehr stark mit dem Bereich des Neubaus beschäftigt. Mit
Ihrer Frage kann ich jetzt vielleicht auch noch einen Bezug zur Sanierung
schaffen: Auch diesbezüglich hat das Land Wien bereits in der Vergangenheit
Maßnahmen im Bereich der so genannten THEWOSAN-Sanierung, das heißt, in der
thermisch energetischen Wohnhaussanierung gesetzt, und das ist ein ganz
wesentlicher und wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, denn es ist uns mit dieser
THEWOSAN-Sanierung gelungen, die Energieaufwendungen um die Hälfte zu
reduzieren. Das heißt, ein Gebäude, das nach der THEWOSAN-Sanierung gedämmt
ist, verwendet nur die Hälfte der Energie eines nicht sanierten Hauses in
diesem Bereich. Durch diese Maßnahmen ist es allein im vorigen Jahr gelungen,
über 184 000 t CO2-Emissionen einzusparen. Das ist
ein Zeichen dafür, dass im Bereich des Neubaus, aber auch im Bereich der
Sanierung, sehr viel möglich ist.
Betreffend die Vorschläge auch von Seiten des
Bundesministers Pröll, dass es in Österreich bis zum Jahr 2015 einen
allgemeinen Niedrigenergiehausstandard geben soll, möchte ich betonen, dass wir
in Wien bereits seit dem Jahr 1998 erreicht haben, dass alle Wohnhausanlagen im
Standard des Niedrigenergiehauses errichtet werden. Wir gehen jetzt schon den
nächsten Schritt und bauen seit insgesamt drei Jahren im mehrgeschoßigen
Wohnbau bereits nach dem Passivhausmodell und weiten diesen Bereich in
Abstimmung mit den potenziellen Mieterinnen und Mietern auch aus. Das ist ein
Zeichen dafür, dass wir im Bereich des Neubaus, aber auch bei der Sanierung die
Wohnbauförderungsmittel, wie ich meine, sehr effizient und gut einsetzen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Damit ist
die 4. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 01411-2007/0001 - KFP/LM).
Sie wurde von Frau Abg Veronika Matiasek gestellt und ist an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Das Meldewesen, das im März
2002 von der Bundespolizei in die Kompetenz der Magistrate übergegangen ist, weist
Schwachstellen auf, die es möglich machen, ohne Berechtigung zu einem
Meldezettel zu kommen. Es besteht derzeit keine Legitimationspflicht für
Österreicher, keine Überprüfung der Unterschrift, was Fälschungen ermöglicht,
es gibt keine amtliche Mitteilung an den Unterkunftgeber [Eigentümer,
Hauptmieter] über An- oder Abmeldungen. Die Adressen werden nicht auf ihre
Richtigkeit überprüft und es sind beliebig viele Anmeldungen möglich. Werden
Sie sich dafür einsetzen, dass entsprechende Änderungen im Meldegesetz
umgesetzt werden, um den Missbrauch zu beenden?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr
geehrte Frau Abgeordnete!
Sie sprechen acht Aspekte in Ihrer Anfrage an. Daher
werde ich jetzt versuchen, diese schnell zu beantworten.
Zu Beginn möchte ich die Behauptung, die Meldebehörde
nehme völlig ungeprüfte Meldevorgänge in Wien vor, richtig stellen. Bei jedem
Meldevorgang hat die meldepflichtige Person alle Daten, die durch die
Meldebehörde in das Zentrale und Lokale Melderegister einzutragen sind, durch
öffentliche Urkunden, amtlicher Lichtbildausweis für ÖsterreicherInnen und
Reisedokumente für AusländerInnen, nachzuweisen. Diese Vorschrift wird in der
Praxis von den Wiener Meldeservicestellen selbstverständlich auch vollzogen.
Ihre Behauptung, dass für ÖsterreicherInnen keine Legitimationspflicht bestehe,
entspricht daher nicht der geltenden Rechtslage und der Praxis unseres Wiener
Meldeservices.
Weiters wurden alle MitarbeiterInnen der
Meldeservicestellen auf Initiative der MA 62 durch die
Bundespolizeidirektion Wien genau geschult. Gefälschte oder verfälschte
Reisedokumente, die bei Anmeldevorgängen ebenfalls verwendet werden, sollen sie
so erkennen und bei der Polizei anzeigen.
Die Behauptung in Ihrer Anfrage, dass Meldeadressen
bei Anmeldungen von der Meldebehörde nicht überprüft werden, ist ebenfalls
nicht richtig. Die Meldebehörde hat bei Anmeldung zwingend eine vom Zentralen
Melderegister vorgegebene Adressenauswahl zu verwenden. Damit ist
gewährleistet, dass keine fiktiven oder falschen Adressen bei den
Anmeldevorgängen verwendet werden können.
Es muss Ihnen aber auch klar sein, dass die Wiener
Meldeservicestellen bei zirka 2 Millionen Datensätzen und
600 000 jährlichen Meldevorgängen in Wien keine lückenlose Aktualität
des ZMR garantieren können. Mit gutem Grund sieht der § 15 des
Meldegesetzes daher vor, dass die Meldebehörden dann amtliche Berichtigungen
des ZMR vornehmen dürfen, wenn diese von melderechtlich unrichtigen Zuständen
ausdrücklich Kenntnis erhalten. Nach dieser Bestimmung werden
Verwaltungsverfahren mit Rückscheinbriefen an die betroffenen Personen,
allfälligen Erhebungen und vor Ort öffentlichen Bekanntmachungen geführt. In
Wien werden diese amstwegigen Berichtigungen und Abmeldungen im Ausmaß von
zirka 40 000 Fällen im Jahr von der Fachabteilung, unserer
MA 62, erledigt. Selbstverständlich überprüft die MA 62 nicht
standardmäßig, nicht ohne Anlass, Meldedaten von BürgerInnen, da im Rahmen
unseres Verfahrens der Feststellung des zumindest fallweisen Bewohnens oder
Nächtigens in der Unterkunft die Privatsphäre der Betroffenen sicherlich
berührt wird. Wenn aber auf Grund amtlicher Anzeigen, zum Beispiel von der
Wiener Polizei, vom Erhebungsdienst der Stadt Wien, von sonstigen Behörden oder
auch privaten Personen ein begründeter Verdacht angezeigt wird, dass jemand an
einer Adresse aufrecht gemeldet ist, dort aber nicht tatsächlich fallweise
nächtigt oder wohnt, ist die MA 62 gesetzlich verpflichtet, ein amtliches
Berichtigungsverfahren einzuleiten.
Weiters führt die MA 62 seit
der Übernahme des
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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